
Das solltest du wissen Krankengeld ohne Job anzufangen: Bekomme ich Krankengeld ohne Arbeitsantritt?
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Du hast einen neuen Job in Aussicht und wirst kurz vor Arbeitsantritt krank? Dann fragst du dich sicher, ob du Krankengeld beziehen kannst, obwohl du noch nicht offiziell angefangen hast zu arbeiten? In diesem Beitrag schauen wir uns die entscheidenden Aspekte zum Thema Krankengeld ohne Job an, klären, wann welche Voraussetzungen gelten und was du beachten solltest, wenn du im Krankheitsfall nicht auf der Strecke bleiben möchtest.
Krankengeld ohne Job anzufangen Das Wichtigste in Kürze
Krankengeld ohne Jobantritt ist in der Regel nicht möglich, wenn die Arbeit nicht angetreten wurde und kein Anspruch auf Lohnfortzahlung bestand.
Ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis entsteht nicht schon mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags, sondern erst wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat.
Bei neuen Arbeitsverhältnissen entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung generell erst nach einer vierwöchigen Wartezeit.
Eine ärztliche Krankschreibung ist unerlässlich, um deinen Anspruch auf Krankengeld nachzuweisen.
Im Zweifel solltest du dich rechtlich beraten lassen, um deine individuellen Ansprüche beim Thema Krankengeld ohne Job zu klären.
Neue Arbeit und gleich krank: Ein Fall aus der Praxis
Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen verhandelte kürzlich einen interessanten Fall, der die Problematik des Krankengeldbezugs ohne Arbeitsantritt verdeutlicht.
Ein 36-jähriger Mann aus dem Landkreis Cuxhaven, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld Ende Oktober 2023 auslief, unterschrieb Anfang Oktober einen Arbeitsvertrag als Lagerist bei einem Reinigungsunternehmen. Der Vertrag sah einen Monatslohn von 3.000 Euro brutto vor und sollte ab November beginnen.
Allerdings trat der Mann die Arbeit nie an. Er meldete sich direkt zu Beginn des Arbeitsverhältnisses krank. Nur zwei Wochen später, also noch innerhalb der Probezeit, kündigte ihm das Unternehmen zum Ende des Monats.
Die Krankenkasse des Mannes lehnte daraufhin die Zahlung von Krankengeld ohne Arbeit ab. Sie begründete dies damit, dass kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden habe, da der Mann kein Einkommen erzielt hatte.
Der Rechtsstreit
Der Mann klagte zunächst vor dem Sozialgericht (SG) Stade gegen seinen Arbeitgeber. Er verlangte die Anmeldung zur Sozialversicherung ab Beginn des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist – also für den gesamten Monat November.
Seine Argumentation: Bereits durch einen rechtsgültigen Vertrag, der eine Entgeltzahlung vorsehe, komme ein Beschäftigungsverhältnis zustande. Dies müsse auch gelten, wenn er vor dem Antritt seiner neuen Arbeitsstelle krank werde. Andernfalls würde er aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit leer ausgehen.
Das SG Stade wies die Klage des Mannes mangels Rechtsschutzbedürfnisses ab. Das Gericht argumentierte, dass der Mann vor der Klage einen Antrag direkt bei der Krankenkasse hätte stellen müssen.
Die Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen
Der Mann legte gegen das Urteil des SG Stade Berufung beim LSG Niedersachsen-Bremen ein. Doch auch dort blieb er ohne Erfolg.
Das LSG entschied am 21.01.2025 (Az. L 16 KR 61/24), dass der Arbeitgeber den Mann nicht zur Sozialversicherung anmelden muss.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung „Kein Krankengeld ohne Job“ wie folgt:
Ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis entsteht nicht schon mit dem Beginn des Arbeitsvertrags.
Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat.
Bei neuen Arbeitsverhältnissen entsteht dieser Anspruch generell erst nach einer vierwöchigen Wartezeit.
Hier erfährst du, wie es mit dem Krankengeld nach Kündigung und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aussieht.
Die Bedeutung der Wartezeit
Die vierwöchige Wartezeit für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eine wichtige gesetzliche Regelung. Sie soll verhindern, dass Arbeitgeber die Kosten der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in der Probezeit für Arbeitnehmer tragen müssen, die direkt nach der Einstellung erkranken.
Diese Wartezeit gilt übrigens auch bei geringfügigen Beschäftigungen, die krankenversicherungsfrei sind. Sie verkürzt nicht die Dauer des Anspruchs von 6 Wochen, sondern stellt eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung dar.
Was bedeutet das für dich?
Wenn du eine neue Arbeitsstelle antrittst und gleich krank wirst, hast du in den ersten vier Wochen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. In dieser Zeit greift normalerweise das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung.
Allerdings zeigt der Fall des Mannes aus Cuxhaven, dass dies nicht gilt, wenn du die Arbeit gar nicht erst antrittst. Ohne tatsächlichen Arbeitsbeginn entsteht kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, und damit auch kein Anspruch auf Krankengeld ohne Arbeit.
Was kannst du tun?
Wenn du in eine ähnliche Situation gerätst, solltest du folgende Schritte beachten:
Informiere deinen Arbeitgeber umgehend über deine Erkrankung.
Reiche eine ärztliche Krankschreibung ein.
Wende dich an deine Krankenkasse und kläre deinen Versicherungsstatus.
Sollte die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld ablehnen, hole dir rechtlichen Rat bei einem erfahrenen Rechtsexperten in der Erstberatung ein.
So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter
Das Thema Krankengeld ohne Job ist komplex und hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Wenn du unsicher bist, ob du einen Anspruch hast oder wenn deine Krankenkasse die Zahlung verweigert, solltest du dich unbedingt rechtlich beraten lassen. Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten können dir helfen, deine Situation zu analysieren und deine Ansprüche durchzusetzen.
Im Rahmen einer Erstberatung erhältst du eine erste Einschätzung deiner Rechtslage und erfährst, welche Schritte du unternehmen kannst. So bist du bestens informiert und kannst deine Rechte wahren.
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