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Paypal Betrug – so können Sie sich als Verkäufer schützen

Über Internetplattformen werden zahlreiche private Geschäfte abgewickelt und über Paypal bezahlt. Was viele Vorteile hat und die Kaufabwicklung vereinfacht, birgt insbesondere für private Verkäufer auch Gefahren. Denn immer häufiger holen sich Käufer über den sogenannten Dreiecksbetrug ihr Geld zurück, obwohl sie die Ware erhalten haben und mit ihr alles in Ordnung ist. Wir haben für Sie zusammengefasst, wie Sie sich als Käufer schützen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Private Verkäufer werden oft Opfer des Paypal-Dreiecksbetrugs.
  • Beim Dreiecksbetrug behaupten Käufer, die Ware nicht erhalten zu haben und fordern von Paypal das Geld zurück.
  • Betroffene Verkäufer können sich schützen, indem sie den Paypal-Verkäuferschutz in Anspruch nehmen.
  • Zusätzlich sollten sie gegen die Paypal-Betrüger Strafanzeige erstatten.
  • Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte kann Sie umfassend beraten und unterstützen, wenn Sie Fragen zum Dreiecksbetrug haben oder Paypal sich weigert, Ihnen im Rahmen des Verkäuferschutzes den Kaufpreis zu erstatten.

Was muss ich als Verkäufer bei Paypal beachten?

Obwohl Käufer auf den meisten Plattformen einen höheren Schutz genießen als Verkäufer, können letztere einiges tun, um ihren Verkäuferschutz in vollem Umfang in Anspruch nehmen zu können. Wichtig ist zum einen, dass Verkäufer die zum Kauf angebotene Ware so genau wie nur möglich beschreiben und auch auf kleine Mängel deutlich hinweisen. Zum anderen sollten sie unbedingt darauf achten, die Zahlungsabwicklung über die Rubrik „Waren und Dienstleistungen“ vorzunehmen.

Sollte ein Käufer die Ware trotzdem bemängeln, haben Verkäufer im Grunde zwei gute Möglichkeiten, um zu reagieren: Sie können dem Käufer entweder die Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises oder einen Preisnachlass anbieten. Hier gilt es zu beachten, dass die jeweils getroffenen Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden sollten, um im Zweifelsfall einen Nachweis in der Hand zu haben.

Wie kann ich mich vor Dreiecksbetrug schützen?

Jeder Verkäufer kann sich vor Dreiecksbetrug schützen, wenn er das ein oder andere beachtet:

  • Seien Sie misstrauisch, wenn die angegebene Wohnadresse von der Lieferadresse abweicht. Hat der Käufer keine vernünftige und schlüssige Erklärung dafür, verweigern Sie, die Ware zu versenden.
  • Betrüger entscheiden sich oft für eine Lieferung in Industriegebiete. Sind Wohn- und Lieferadresse identisch, prüfen Sie also, ob es sich bei der angegebenen Adresse tatsächlich um eine Wohnadresse handelt.
  • Dokumentieren Sie den gesamten Verkauf schriftlich und heben sämtliche Dokumente gut auf. Das gilt insbesondere für den Nachweis über die Zustellung der Ware.

Paypal-Dreiecksbetrug – was kann ich als Opfer tun?

Wenn Sie trotz aller Vorsicht Opfer vom Paypal-Dreiecksbetrug geworden sind, sollten Sie unbedingt dagegen vorgehen und den Käufer gemäß § 263 Abs. 1 StGB wegen Betrugs anzeigen. Um hier gute Aussichten auf Erfolg zu haben, ist es wichtig, dass Sie der Polizei Ihre gesamten Unterlagen den Verkauf betreffend zur Verfügung stellen. Wird der Täter geschnappt, erwartet ihn eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren. Doch auch, wenn der Täter nicht erwischt wird, können Sie Ihr Geld zurückerhalten.

Dazu müssen Sie Ihren Verkäuferschutz bei Paypal beanspruchen und den Betrug auch dort melden sowie alle Nachweise über die Zustellung der Ware usw. einreichen. In der Regel erhalten Sie dann von Paypal eine Erstattung.

So hilft Ihnen ein KLUGO-Partneranwalt weiter

Sollte Paypal sich weigern, Ihnen den Kaufpreis zu erstatten, haben Sie noch die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde CSSF einzulegen oder Klage einzureichen. Hier können Sie die Dienste eines Anwalts für Strafrecht in Anspruch nehmen oder sich mit einem unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten in Verbindung setzen, die Sie nicht nur ausführlich beraten, sondern auch bei gerichtlichen Verfahren unterstützen und vertreten.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.