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Zahlungsunfähigkeit PKV-Beitrag
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Der PKV-Beitrag kann von mir nicht mehr bezahlt werden - Was passiert?

Es gibt viele Umstände, die dazu führen können, dass ein Mensch vorübergehend oder dauerhaft in finanzielle Schwierigkeiten gerät und nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu begleichen. Wer seinen PKV-Beitrag plötzlich nicht mehr zahlen kann, muss keine Angst haben, seinen Versicherungsschutz zu verlieren. Stattdessen besteht die Möglichkeit eines Tarifwechsels oder im schlimmsten Fall der Umstieg in den sogenannten Notlagentarif.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kann der PKV-Beitrag nicht mehr bezahlt werden, verlieren die Versicherten nicht ihren Versicherungsschutz.
  • Neben dem Tarifwechsel innerhalb der PKV können die Beitragskosten beispielsweise durch den Verzicht auf bestimmte Leistungen minimiert werden.
  • Als letzte Option bleibt der Wechsel in den Basistarif der PKV, der in etwa so viel kostet wie der Höchstsatz in der GKV und auch ähnliche Leistungen bietet.
  • Nach drei Monaten Beitragsverzug greift der Notlagentarif der PKV, der nur einen Mindestversicherungsschutz bietet und keine Dauerlösung ist.
  • Bei finanziellen Schwierigkeiten sollten Sie schnellstmöglich nach Lösungen suchen und sich ggf. von einem erfahrenen Rechtsexperten beraten lassen.

Was passiert, wenn ich meinen PKV-Beitrag nicht mehr bezahlen kann?

Wer in die Lage gerät, seinen PKV-Beitrag nicht mehr begleichen zu können, denkt vielleicht als erstes über einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nach. Das ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Kann der PKV-Beitrag also nicht mehr beglichen werden, muss in den meisten Fällen innerhalb der jeweiligen PKV eine Lösung gesucht werden. Wichtige Informationen finden Sie auch in unserem Beitrag zur Krankenversicherung.

Wie kann ich die Beitragskosten minimieren?

Wichtig zu wissen ist zunächst einmal, dass niemand seinen Versicherungsschutz verliert, wenn er sich den PKV-Beitrag nicht mehr leisten kann.

Stattdessen gibt es verschiedene Möglichkeiten, innerhalb der PKV auf einen finanziellen Engpass zu reagieren:

Tarifwechsel in der PKV

Zunächst einmal kann in vielen Fällen ohne Leistungsverzicht in einen günstigeren Tarif gewechselt werden, worauf Versicherte gemäß § 204 VVG sogar einen Anspruch haben. Alternativ zum Tarifwechsel innerhalb der PKV haben Sie die Möglichkeit, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, was sich allerdings meist nicht lohnt, weil die Altersrückstellungen nicht vollständig mitgenommen werden können und eine erneute Gesundheitsprüfung ansteht.

Leistungsverzicht

Auch mit einem Leistungsverzicht können Einsparungen beim PKV-Beitrag erreicht werden. Wenn Sie also Leistungen, die Sie nicht zwingend benötigen, aus dem Leistungsspektrum ausschließen, sinkt die Beitragshöhe.

Wechsel in den PKV-Basistarif oder Standardtarif

Jede PKV muss einen Basistarif anbieten, der (zuzüglich Zusatzbeitrag) den Höchstbeitrag bei der GKV nicht übersteigen darf und ähnliche Leistungen wie die GKV bieten muss. Haben Sie sich vor 2009 bei der PKV versichert, können Sie auch in den Standardtarif wechseln, der günstiger ist als der Basistarif der PKV, aber ähnliche Leistungen bietet.

Sonstige Optionen

Je nachdem, wie viel PKV-Beitrag Sie einsparen möchten, können Sie mit der PKV individuelle Vereinbarungen treffen. Beispielsweise kommt die Vereinbarung eines höheren Selbstbehalts in Betracht, was sich aber nur lohnt, wenn ohnehin kaum medizinische Behandlungskosten anfallen. Möglich ist auch die Stundung des PKV-Beitrags, wenn es nur darum geht, einen momentanen Zahlungsengpass zu überbrücken.

Wann erfolgt eine Umstellung in den Notlagentarif der PKV?

Eine Umstellung in den Notlagentarif der PKV erfolgt erst nach drei Monaten Beitragsrückstand. Im Notlagentarif, für den der Beitrag pro Monat bei ca. 100 € liegt, besteht nur noch ein Mindestversicherungsschutz. Die Versicherung zahlt also nur, wenn wirklich ein akuter medizinischer Behandlungsbedarf vorliegt oder der Patient über starke Schmerzen klagt. Im Notlagentarif der PKV werden keine Altersrückstellungen gebildet.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Wenn Sie in eine finanzielle Notlage geraten, sollten Sie nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern schnellstmöglich nach praktikablen Lösungen suchen, um einen möglichst guten Versicherungsschutz bei Ihrer PKV zu behalten. Neben einem Anwalt für Medizinrecht kann Ihnen die telefonische Erstberatung von KLUGO eine erste Orientierung geben. Hier können Sie Ihre Fragen einem Partner-Anwalt und Rechtsexperten stellen und Soforthilfe erhalten.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.