Es gibt viele Umstände, die dazu führen können, dass ein Mensch vorübergehend oder dauerhaft in finanzielle Schwierigkeiten gerät und nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu begleichen. Wer seinen PKV-Beitrag plötzlich nicht mehr zahlen kann, muss keine Angst haben, seinen Versicherungsschutz zu verlieren. Stattdessen besteht die Möglichkeit eines Tarifwechsels oder im schlimmsten Fall der Umstieg in den sogenannten Notlagentarif.
Wer in die Lage gerät, seinen PKV-Beitrag nicht mehr begleichen zu können, denkt vielleicht als erstes über einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nach. Das ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Kann der PKV-Beitrag also nicht mehr beglichen werden, muss in den meisten Fällen innerhalb der jeweiligen PKV eine Lösung gesucht werden. Wichtige Informationen finden Sie auch in unserem Beitrag zur Krankenversicherung.
Wichtig zu wissen ist zunächst einmal, dass niemand seinen Versicherungsschutz verliert, wenn er sich den PKV-Beitrag nicht mehr leisten kann.
Stattdessen gibt es verschiedene Möglichkeiten, innerhalb der PKV auf einen finanziellen Engpass zu reagieren:
Zunächst einmal kann in vielen Fällen ohne Leistungsverzicht in einen günstigeren Tarif gewechselt werden, worauf Versicherte gemäß § 204 VVG sogar einen Anspruch haben. Alternativ zum Tarifwechsel innerhalb der PKV haben Sie die Möglichkeit, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, was sich allerdings meist nicht lohnt, weil die Altersrückstellungen nicht vollständig mitgenommen werden können und eine erneute Gesundheitsprüfung ansteht.
Auch mit einem Leistungsverzicht können Einsparungen beim PKV-Beitrag erreicht werden. Wenn Sie also Leistungen, die Sie nicht zwingend benötigen, aus dem Leistungsspektrum ausschließen, sinkt die Beitragshöhe.
Jede PKV muss einen Basistarif anbieten, der (zuzüglich Zusatzbeitrag) den Höchstbeitrag bei der GKV nicht übersteigen darf und ähnliche Leistungen wie die GKV bieten muss. Haben Sie sich vor 2009 bei der PKV versichert, können Sie auch in den Standardtarif wechseln, der günstiger ist als der Basistarif der PKV, aber ähnliche Leistungen bietet.
Je nachdem, wie viel PKV-Beitrag Sie einsparen möchten, können Sie mit der PKV individuelle Vereinbarungen treffen. Beispielsweise kommt die Vereinbarung eines höheren Selbstbehalts in Betracht, was sich aber nur lohnt, wenn ohnehin kaum medizinische Behandlungskosten anfallen. Möglich ist auch die Stundung des PKV-Beitrags, wenn es nur darum geht, einen momentanen Zahlungsengpass zu überbrücken.
Eine Umstellung in den Notlagentarif der PKV erfolgt erst nach drei Monaten Beitragsrückstand. Im Notlagentarif, für den der Beitrag pro Monat bei ca. 100 € liegt, besteht nur noch ein Mindestversicherungsschutz. Die Versicherung zahlt also nur, wenn wirklich ein akuter medizinischer Behandlungsbedarf vorliegt oder der Patient über starke Schmerzen klagt. Im Notlagentarif der PKV werden keine Altersrückstellungen gebildet.
Wenn Sie in eine finanzielle Notlage geraten, sollten Sie nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern schnellstmöglich nach praktikablen Lösungen suchen, um einen möglichst guten Versicherungsschutz bei Ihrer PKV zu behalten. Neben einem Anwalt für Medizinrecht kann Ihnen die telefonische Erstberatung von KLUGO eine erste Orientierung geben. Hier können Sie Ihre Fragen einem Partner-Anwalt und Rechtsexperten stellen und Soforthilfe erhalten.
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