mann sitzt am schreibtisch vor dem laptop

Beitragserhöhungen waren unwirksam PKV Beitragsrückerstattung

Auf dieser Seite

Immer wieder sehen sich die 8,7 Millionen privat Versicherten in Deutschland hohen Beitragserhöhungen ausgesetzt. Diese können monatlich sogar um mehr als 100 Euro betragen. Für Privatversicherte sind die Erhöhungen nicht immer nachvollziehbar – und auch die privaten Krankenversicherer liefern dafür nicht immer eine transparente Begründung. Damit ist nun nach dem Willen der Richter in Karlsruhe Schluss: Beitragserhöhungen und Prämienanpassungen bedürfen einer Begründung. Fehlt diese, kommt für Versicherte eine Beitragsrückerstattung in Betracht.

von KLUGO
24.12.2020
4 Min Lesezeit

PKV Beitragsrückerstattung Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beitragsrückerstattung ist ein Anreiz für Versicherte, ihre private Krankenversicherung nicht in Anspruch zu nehmen.

  • Es gibt zwei Arten der Beitragsrückerstattung: erfolgsabhängig und erfolgsunabhängig.

  • Erfolgsabhängige Rückerstattungen sind an die Überschüsse der Versicherungsgesellschaft gebunden.

  • Erfolgsunabhängige Rückerstattungen werden unabhängig vom Geschäftserfolg des Versicherers gezahlt.

  • Durch die Beitragsrückerstattung können Versicherte ihre jährlichen Versicherungsbeiträge senken.

PKV Prämienerhöhung ist an strenge Regeln gebunden

Die Prämienerhöhung im Rahmen der privaten Krankenversicherung ist an strenge Regeln gebunden: Eine Erhöhung kann unter Umständen als unwirksam erachtet werden und löst eine Pflicht zur Beitragsrückerstattung aufseiten des Krankenversicherers aus.

Dreh- und Angelpunkt für das aktuelle Urteil IV ZR 294/19 des Bundesgerichtshofes (kurz: BGH) in Karlsruhe waren Prämienanpassungen durch die Axa Krankenversicherung. Der Kläger war vor Gericht gezogen, weil er vom Versicherer zwar regelmäßig eine Mitteilung über die Beitragserhöhung erhalten hatte – nicht aber darüber, warum es dazu gekommen war.

Wie profitieren Privatversicherte von dem aktuellen BGH-Urteil?

Eine Prämienanpassung und deren Zulässigkeit richtet sich regelmäßig nach § 203 Abs. (5) des Versicherungsvertragsgesetzes (kurz: VVG). Demnach ist für eine Prämienerhöhung erforderlich, dass der Versicherer die maßgeblichen Gründe aufführt, die für die Beitragsanpassung maßgeblich sind. Eine allgemeine Begründung reicht dabei explizit nicht aus – ebenso wenig wie Standardschreiben oder floskelhafte Begleitinformationen.

Lässt eine Prämienerhöhung eine entsprechende Begründung vermissen, ist die Erhöhung unzulässig. Im konkreten Fall betraf dies die Erhöhungen zum 01. Januar 2015 und zum 01. Januar 2016. Sie erfüllen die Mindestvoraussetzungen nicht und können daher von den Privatversicherten zurückgefordert werden.

Können Versicherer die Begründung noch nachholen?

Die Bundesrichter stellten in ihrem aktuellen Urteil klar, dass fehlende Angaben zur Begründung der Prämienanpassung auch nachgeholt werden können. Allerdings führt dies nicht zu einer nachträglichen "Heilung" der fehlerhaften Prämienanpassungen. Gültig wird die Beitragserhöhung in dem Moment, in dem dem Versicherungsnehmer die wirksame Prämienanpassung inklusive entsprechender Begründung zugeht.

Müssen Versicherungsnehmer befürchten, dass ihre Ansprüche auf Rückzahlung verjähren?

Für einen möglichen Anspruch auf Beitragserstattung bei unwirksamen Prämienerhöhungen gilt mindestens die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Dies ergibt sich aus § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB). Möglicherweise gilt hier sogar die Verjährungsfrist von zehn Jahren nach § 199 Abs. (4) BGB – dies ist rechtlich noch nicht final geklärt und wird Gegenstand weiterer Verfahren sein.

Können Versicherungsnehmer selbst die Beitragsrückerstattung anstreben?

Experten empfehlen den Versicherten, nicht sofort eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem privaten Krankenversicherer anzustreben. Vielmehr sollten Versicherte versuchen, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen, wenn die Prämienerhöhungen nach Maßgabe des aktuellen BGH-Urteils nicht über eine ausreichende Begründung verfügten.

Bist du als Versicherter in einer privaten Krankenversicherung von unklaren Beitragserhöhungen betroffen und denkst an eine Beitragsrückerstattung? Bist du unsicher, ob dies überhaupt möglich ist? KLUGO hilft dir bei der Einschätzung deiner individuellen Ausgangssituation gerne weiter und vermittelt dich hierfür an einen geeigneten Partner-Anwalt und Rechtsexperten für Vertragsrecht, der dir auch bei außergerichtlichen Verhandlungen mit Kompetenz zur Seite steht.

Über unsere Autoren Weil uns dein Recht
am Herzen liegt

Wir verfassen unsere Artikel, Ratgeber und Glossare unter sorgsamer Recherche. Dafür arbeiten wir als KLUGO mit einem Team aus Textern, Rechtsexperten und Volljuristen. In regelmäßigen Abständen überprüfen wir unsere Texte auf Aktualität, damit du dich auf uns verlassen kannst.

mann mit brille schaut in die kamera