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Sicherheitslücke bei der AOK: Sind Sie vom Datenleck betroffen?

STAND 23.06.2023 | LESEZEIT 3 MIN

Insgesamt prüfen die Krankenkassen der AOK in zehn Bundesländern, in welchem Umfang Unbekannte auf sensible Informationen von bis zu 19 Millionen Versicherten zugegriffen haben. Schuld ist eine Schwachstelle in einem weit verbreiteten Datenübertragungsprogramm, wodurch es möglicherweise zu einem Zugriff auf Sozialdaten von Versicherten gekommen ist. Was Sie tun können, wenn Sie von der Sicherheitslücke betroffen sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Software MOVEit Transfer kam es zu einer weltweiten Sicherheitslücke.
  • Von dieser Sicherheitslücke können bis zu 19 Millionen Versicherte der AOK betroffen sein.
  • Die AOK ist verpflichtet, Ihnen Auskunft darüber zu geben, ob Sie zu den Betroffenen gehören.
  • Sollten Sie vom Krankenkasse-Datenleck betroffen sein, haben Sie gute Chancen auf Schadensersatz.

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Sie sind vom Datenleck bei der Krankenkasse AOK betroffen? Dann kontaktieren Sie jetzt einen unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch, bei dem Ihre Chancen auf Schadensersatz besprochen werden können.

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Datenleck Krankenkasse: Was ist bei der AOK passiert?

Eine weltweite Sicherheitslücke in der Software MOVEit Transfer bedroht zahlreiche Organisationen, darunter mehrere Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) in Deutschland. Der AOK-Bundesverband gab bekannt, dass untersucht wird, ob diese Schwachstelle den Zugriff auf sensible Sozialdaten der Versicherten ermöglicht hat. Diese Sozialdaten umfassen vertrauliche Informationen wie Adresse, Geburtsdatum sowie Rentenversicherungs- und Steueridentifikationsnummern.

Insgesamt sind etwa 19 Millionen Versicherte der AOK, der AOK Plus und des Bundesverbands betroffen. Die AOK hat unverzüglich nach Entdeckung des Datenlecks am 1. Juni 2023 Maßnahmen ergriffen, um die zukünftige Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Zusätzlich wurde das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) über den Vorfall informiert.

Welche Gefahren drohen AOK-Kunden wegen des Datenlecks bei der Krankenkasse?

Die genauen Folgen bzw. Gefahren, die Betroffenen durch das Datenleck der Krankenkasse entstehen können, sind schwer zu überblicken. Im Bereich des Möglichen sind folgende Gefahren durch die Sicherheitslücke:

  • Hohe Wahrscheinlichkeit eines Missbrauchs der gestohlenen Daten durch Kriminelle
  • Drastische Zunahme von Phishing-E-Mails als Risiko
  • Potenzieller Verlust sensibler persönlicher Informationen wie Namen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Geschlecht und IP-Adressen
  • Möglichkeit des Zugriffs auf und Missbrauchs von Bankdaten
  • Gefahr der Übernahme der Identität und Durchführung betrügerischer Transaktionen
  • Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten und langfristige Bedrohung durch Datenmissbrauch
  • Potenzielle Offenlegung hochsensibler Gesundheitsdaten der Krankenkassen-Mitglieder

Was sollte ich als von der Sicherheitslücke betroffener AOK-Kunde unternehmen?

Wenn AOK-Kunden von der aktuellen Sicherheitslücke betroffen sind, sollten sie folgende Schritte berücksichtigen:

  1. Erfragen Sie unbedingt, ob Sie vom Datenleck betroffen sind. Sie haben gemäß Artikel 15 der DSGVO das Recht, innerhalb eines Monats Auskunft darüber zu erhalten.
  2. Setzen Sie sich mit der AOK in Verbindung und fordern Sie eine entsprechende Auskunft ein.
  3. Achten Sie auf mögliche Anzeichen von kriminellen Cyber-Attacken oder Identitätsdiebstahl.
  4. Nehmen Sie bei Verdacht auf ungewöhnliche Aktivitäten umgehend Kontakt mit der AOK auf und informieren Sie sie über mögliche Vorfälle.
  5. Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen und Kommunikationen im Zusammenhang mit dem Datenleck.
  6. Informieren Sie sich über Ihre Rechte bezüglich Schadensersatz. Der immaterielle Schaden, der durch das Datenleck entstanden ist, kann Ansprüche begründen.

Ziehen Sie einen Rechtsbeistand hinzu, um Ihre Interessen zu schützen und mögliche Schadensersatzansprüche gegen die AOK geltend zu machen. Die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten sind für Sie da.

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