auto ist unter einem großen ast begraben

Das musst du wissen Sturmschaden am Auto

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Herunterfallende Dachpfannen, Äste oder Verkehrsschilder, die umfallen: Bei einem starken Sturm kann es schnell zu Schäden am Auto kommen. Was die Kfz-Versicherung bei Sturmschäden zahlt, hängt von den Umständen und der Art der Versicherung ab. Lies hier nach, in welchen Fällen die Kfz-Versicherung die Kosten bei Unwetterschäden trägt und wie unterschiedlich die Leistungen von Vollkasko- und Teilkaskoversicherung ausfallen.

von M. Lind
25.03.2019
4 Min Lesezeit

Sturmschaden am Auto Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Sturmschäden am Auto sollte man schnell handeln und den Schaden umgehend der Versicherung melden.

  • Die Teilkaskoversicherung deckt Sturmschäden ab Windstärke 8, während die Vollkasko auch bei selbstverschuldeten Unfällen greift.

  • Es ist empfehlenswert, Fotos vom Schaden zu machen und Zeugen zu benennen, um den Versicherungsfall zu unterstützen.

  • Schäden durch herabfallende Äste oder Dachziegel können ebenfalls durch die Versicherung abgedeckt sein.

  • Präventive Maßnahmen wie das Parken in einer Garage können helfen, Sturmschäden zu vermeiden.

Bei Sturmschaden am Auto unverzüglich Versicherung informieren

Sobald ein Sturmschaden am Auto entdeckt wurde, ist es wichtig, ihn der Versicherung zu melden. Gängig ist ein Zeitraum von maximal einer Woche. Bei den meisten Kfz-Versicherungen können Sturmschäden am Auto über ein Onlineformular gemeldet werden, es geht aber auch telefonisch oder per Mail. Wer die Schadensmeldung rechtssicher dokumentieren möchte, schickt sie als Einschreiben mit Rückschein an die Versicherung. Der Versicherer hat anschließend das Weisungsrecht. Das bedeutet, dass er entscheidet, inwiefern und wo ein Schadensgutachten erstellt und das Fahrzeug repariert wird. Wer das Auto ohne Absprache reparieren lässt, bleibt im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen.

Teilkasko trägt Kosten bei Sturmschaden am Auto

Bei einer Teilkasko-Versicherung kommt der Versicherer für einen Sturmschaden am Auto auf. Voraussetzung ist nur, dass allein der Sturm für die Schäden ursächlich ist und der Schaden nicht selbst verschuldet ist. Wer beispielsweise auf der Landstraße gegen einen umgefallenen Baum fährt, der muss die Kosten selbst tragen. Außerdem muss die Windgeschwindigkeit über 62 km/h gelegen haben, denn es handelt sich erst ab Windstärke 8 um einen Sturmschaden. Es macht Sinn, den Zeitpunkt zu notieren, an dem der Schaden eingetreten ist, um später nachweisen zu können, dass zu dieser Zeit wirklich eine stürmische Wetterlage vorlag. Wer sich unsicher ist, kann beim Deutschen Wetterdienst Informationen zur Windgeschwindigkeit einholen. Bei einer Teilkasko-Versicherung gibt es zumeist eine vorab vereinbarte Selbstbeteiligung durch den Versicherungsnehmer. Diese wird auf die Reparaturkosten angerechnet. Versicherungen können bei Unwetterschäden die Übernahme der Reparaturkosten auch verweigern, wenn diese Kosten den Restwert des Fahrzeuges übersteigen.

Vollkasko-Versicherung übernimmt den Sturmschaden am Auto unter Windstärke 8

Die Vollkasko-Versicherung kommt bei einem Sturmschaden am Auto auch bei Windgeschwindigkeiten unter 62 km/h auf. Und auch wenn der Fahrer einen Schaden selbst verursacht, in dem er auf einen umgestürzten Baum auffährt, greift die Vollkasko-Versicherung. Jedoch tritt nach der Schadensregulierung sehr oft eine Hochstufung ein. Es lohnt sich bei solchen Unwetterschäden mit der Versicherung zu klären, ob es längerfristig vielleicht günstiger wäre, den Sturmschaden am Auto selbst zu zahlen und somit nicht hochgestuft zu werden.

Umgefallene Bäume: Wann der Grundstücksbesitzer zahlt

Fällt während eines Sturms ein Baum um, der sich auf einem Privatgrundstück befindet, muss geprüft werden, ob der Besitzer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Das wäre der Fall, wenn der Baum offensichtlich morsch oder aus anderen Gründen nicht mehr standfest gewesen ist. Dasselbe gilt für marode Dachstühle, aus denen sich Dachschindeln lösen. Kann diese Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden, muss die Haftpflichtversicherung des Grundstückseigentümers bzw. er selbst für den entstandenen Schaden am Auto aufkommen.

Kann nicht nachgewiesen werden, dass der Besitzer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, dann greift bei Wetterschäden das Prinzip der „höheren Gewalt“. In diesem Fall muss der Besitzer des Grundstücks, auf dem der Baum oder das Haus stehen, nicht für den Schaden aufkommen und der Fahrzeughalter wendet sich an seine eigene Kfz-Versicherung.

Hast du Fragen zu den Leistungen deiner Kfz-Versicherung oder zum Sturmschaden am Auto? Wir vermitteln dir gern eine Erstberatung bei einem Partner-Anwalt und Rechtsexperten für Versicherungsrecht.

Über unsere Autoren Melanie Lind

Melanie Lind arbeitet bereits seit 2017 als selbstständige Texterin und seit 2019 für die KLUGO Redaktion. Zuvor absolvierte sie eine Ausbildung im Marketing-Bereich. Vor ihrer Selbstständigkeit war sie bereits als Texterin tätig und hat sich kontinuierlich im Bereich Content-Management und SEO weitergebildet.

Ihr großes Interesse am deutschen Rechtssystem und Recht auch für Laien verständlich zu machen, brachte sie zu KLUGO.

melanie lind