Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Telefonnummer weitergeben
THEMEN

Telefonnummer weitergeben: strafbar oder nicht?

Es gibt wohl kaum noch einen Menschen, der kein Mobiltelefon besitzt. Mit der Weitergabe unserer Telefonnummer sind wir dabei sehr vorsichtig und geben sie nur den Menschen, von denen wir auch kontaktiert werden möchten. Doch was ist, wenn unsere Handynummer an Dritte weitergegeben wird, ohne dass wir es wissen oder dem zugestimmt haben? Ist das Weitergeben von Handynummern strafbar? Und wie können wir uns wehren?

Das Wichtigste in Kürze

  • Private Telefon- und Handynummern zählen zu den personenbezogenen Daten und unterliegen dem Datenschutz.
  • Inhaber einer Nummer müssen zustimmen, wenn diese weitergegeben, gespeichert, verarbeitet oder anderweitig genutzt werden soll.
  • Wer sich daran nicht hält, verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
  • Wird Ihre Nummer ohne Ihr Wissen weitergegeben, können Sie sich rechtlich dagegen wehren.
  • Ein Anwalt für Strafrecht oder einer unserer KLUGO Fachanwälte und Rechtsexperten kann Ihnen jederzeit bei Fragen oder einem konkreten Problem weiterhelfen.

Darf man Telefonnummern weitergeben?

Private Telefonnummer, egal ob die des Festnetz- oder die des Mobilfunkanschlusses, zählen zu den sogenannten personenbezogenen Daten (vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO) und unterliegen demzufolge dem Datenschutz. Daher muss der Inhaber der jeweiligen Telefonnummer zustimmen, wenn sie gespeichert, genutzt, verarbeitet oder weitergegeben soll. Wer dagegen verstößt und mit einer Telefonnummer ohne die Zustimmung des Inhabers auf oben genannte Weise verfährt, macht sich strafbar (vgl. § 238 Abs. Nr. 3 StGB).

Ist das Weitergeben von Telefon- oder Handynummern strafrechtlich relevant?

Wie bereits erwähnt: Ja, das Weitergeben von Handynummer oder Telefonnummern hat eine strafrechtliche Relevanz. Diese begründet sich folgendermaßen: Wird eine Telefonnummer gegen den Willen des Inhabers veröffentlicht, liegt nicht nur ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, sondern auch die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung vor.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung leitet sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (vgl. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) ab, das jede natürliche Person in Deutschland besitzt. Weil die eigene Telefonnummer zu den personenbezogenen Daten gehört, die das Eigentum der jeweiligen Person sind, ist eine Verwendung oder Weitergabe dieser Daten ohne die Zustimmung des Betroffenen nicht erlaubt.

Grundsätzlich handelt es sich bereits um einen Verstoß gegen den Datenschutz, wenn beispielsweise beim Onlineshopping die Telefonnummer abgefragt wird. Diese Art der Datenerhebung verstößt gegen die geltenden Grundsätze der Datensparsamkeit und Zweckbindung. Bisher haben solche Verstöße allerdings rechtlich kaum Folgen.

Was ist, wenn meine Telefonnummer ohne mein Einverständnis weitergegeben oder veröffentlicht wurde?

Wenn Ihre Handynummer gegen Ihr Einverständnis weitergegeben oder veröffentlicht wurde, liegt also ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht sowie gegen Art. 6 DSGV vor. Dabei ist es unerheblich, ob nur Ihre Nummer oder auch Ihr Name veröffentlicht wurde.

Doch nun die Frage: Kann man jemanden anzeigen, wenn dieser die eigene Nummer weitergegeben oder veröffentlicht hat? Grundsätzlich ist das möglich, schließlich ist mit der unerlaubten Weitergabe der Telefonnummer ein Straftatbestand erfüllt. Wie sinnvoll es jedoch ist, die unerlaubte Veröffentlichung oder Weitergabe einer Telefonnummer strafrechtlich verfolgen zu lassen, hängt vom Einzelfall ab. Details sollten Sie beispielsweise mit einem Anwalt für Strafrecht besprechen.

So hilft Ihnen ein KLUGO-Partneranwalt weiter

Ihre Telefon- oder Handynummer wurde ohne Ihr Wissen weitergegeben, veröffentlicht oder anderweitig genutzt und Sie möchten sich dagegen wehren? Dann kontaktieren Sie jetzt einen unserer KLUGO Partner-Anwälte oder Rechtsexperten. In der telefonischen Beratung können diese Ihren individuellen Fall prüfen und mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.