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Unerlaubte Datenweitergabe führt zu Verbraucherschutzklage

STAND 07.11.2022 | LESEZEIT 2 MIN

Drei Mobilfunkanbieter haben Positivdaten an Wirtschaftsauskunfteien weitergegeben – ohne das Einverständnis der jeweiligen Betroffenen. Die Verbraucherzentrale NRW sieht darin eine unerlaubte Datenweitergabe und einen Verstoß gegen die DSGVO. Die Unternehmen machen dagegen berechtigte Interessen geltend. Der Fall geht nun vor Gericht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Mobilfunkanbieter haben Positivdaten ohne Einwilligung der Kunden weitergegeben.
  • Laut DSGVO ist dies unzulässig, wenn kein berechtigtes Interesse besteht.
  • Auf berechtigte Interessen berufen sich die Unternehmen.
  • Die Verbraucherzentrale NRW erkennt diese Begründung nicht an und klagt wegen unerlaubter Datenweitergabe vor deutschen Gerichten.
  • Hat die Verbraucherschutzklage Erfolg, haben betroffene Kunden gute Aussichten auf Schadensersatz.

Was wird den Mobilfunkanbietern konkret vorgeworfen?

Bereits im Herbst 2021 hatten die Süddeutsche Zeitung und der NDR recherchiert, dass Telekom, Telefónica und Vodafone Positivdaten ihrer Kunden an Wirtschaftsauskunfteien wie etwa die Schufa weitergeben haben, ohne die Betroffenen zu informieren. Die Verbraucherzentrale NRW hat die Unternehmen daraufhin dreimal abgemahnt, jedoch geschah laut Verbraucherzentrale nichts. Alle drei Unternehmen gaben wohl berechtigte Interessen für die Datenweitergabe an, jedoch sei nicht ersichtlich, welche das sein sollten. Deshalb hat sich die Verbraucherzentrale nun dazu entschlossen, Klage einzureichen.

Was sind Positivdaten?

Positivdaten sind beispielsweise Informationen darüber, welche Verträge die Kunden mit Telefonanbietern abgeschlossen haben und wie viele. Dabei handelt es sich sozusagen um positive Informationen über Kunden.

Bei Negativdaten handelt es sich hingegen um Informationen wie Zahlungsrückstände. Aber auch vermeintlich positive Informationen können bei einer Weitergabe negative Auswirkungen für Kunden haben. Aus den Informationen ist beispielsweise ersichtlich, wie oft jemand den Handyvertrag wechselt. Passiert dies recht häufig, was auch als „Anbieter-Hopping“ bezeichnet wird, dann können diese Kunden praktisch als nicht vertrauenswürdig, weil nicht loyal, eingestuft werden. Resultat: Sie erhalten schwerer einen Vertrag zu günstigen Konditionen.

Was sagt die DSGVO?

Bei den Positivdaten handelt es sich um personenbezogene Daten. Diesen dürfen gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO nur verarbeitet werden, wenn die betroffene Person ihre „Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben“ hat. Diese Einwilligung gab es in diesem Fall nicht, weshalb es sich nach den Richtlinien der DSGVO um eine unerlaubte Datenweitergabe handelt. Die Weitergabe wäre gemäß DSGVO nur gerechtfertigt, wenn die Unternehmen dafür ein „berechtigtes Interesse“ hätten (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Genau darauf berufen sich die Unternehmen auch. Es sei aktuell jedoch nicht ersichtlich, dass ein solches berechtigtes Interesse besteht.

Wie wird die Verbraucherschutzklage ausgehen?

Die Verbraucherzentrale hat vor dem Landgericht München Klage gegen Telefónica, vor dem Landgericht Köln gegen die Telekom und vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Vodafone eingereicht. Die Gerichte müssen nun entscheiden, ob es sich um eine unerlaubte Datenweitergabe handelt oder sie ein berechtigtes Interesse erkennen können. Wird der Verbraucherschutzklage stattgegeben, können betroffene Kunden Schadensersatz einfordern, da ihre Rechte verletzt wurden.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Es ist empfehlenswert, das Gerichtsurteil abzuwarten und sich ggf. anschließend rechtlich beraten zu lassen. Nutzen Sie dazu gern die Expertise eines KLUGO Partner-Anwalts oder Rechtsexperten für Vertragsrecht, der Ihnen in einem unverbindlichen Gespräch Ihre Möglichkeiten aufzeigt.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.