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Schadensersatz bei einem Internetausfall
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Wann gibt es Schadensersatz bei einem Internetausfall?

Das Internet gehört schon lange zu unserem alltäglichen Leben. Wir sind fast den ganzen Tag online, schauen Serien auf Netflix, senden Mails, veröffentlichen Bilder in sozialen Netzwerken und telefonieren übers Internet. Umso ärgerlicher ist ein Internetausfall, der gefühlt unser ganzes Leben lahmlegt. Erfahren Sie hier, welche Rechte Sie als Verbraucher haben und wann Sie eine Entschädigung für den Internetausfall erhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen kurzfristigen Internetausfall aufgrund von Störungen oder einem Netzausfall müssen Verbraucher hinnehmen.
  • Besteht ein Problem über mehrere Wochen, ohne dass der Provider sich um die Lösung des Problems bemüht, haben Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz.
  • Wegweisend hierfür ist ein Urteil des BGHs aus dem Jahr 2013.
  • Kümmert sich der Provider nicht um die Schadensbehebung, haben Verbraucher außerdem ein Sonderkündigungsrecht.

Welche Rechte hat ein Verbraucher bei einem Internetausfall?

Erlebt hat es wohl jeder schon einmal. Man setzt sich abends in Ruhe auf die Couch, hat Knabbereien zurechtgelegt, will sich gerade zurücklehnen und einen Film starten und – die Internetverbindung spinnt. Kaum hat man es sich versehen, kniet man fluchend vor dem Router, startet ihn neu und hofft auf das Beste, doch nichts passiert. Was kann man in einem solchen Fall tun?

Zunächst sind Verbraucher natürlich dazu angehalten, bei einem Internetausfall die Service-Hotline ihres Anbieters anzurufen. Viele Störungen können am Telefon mit der Hilfe des jeweiligen Mitarbeiters sofort wieder behoben werden. Ist dies nicht der Fall, haben Sie das Recht, einen Termin mit einem Techniker zu vereinbaren, der sich dann vor Ort um die Lösung des Problems bemüht. Erscheint der Techniker nicht, verlangen Sie per Einschreiben sofort einen neuen Termin. Sollte der Techniker erneut nicht erscheinen, haben Sie das Recht, das Vertragsverhältnis umgehend zu beenden.

Wie lange muss der Verbraucher den Internetausfall hinnehmen?

Doch was ist, wenn der Techniker zwar erscheint, dieser das Problem aber nicht beheben kann? In einem solchen Fall müssen Sie einige Wochen Geduld haben. Erst wenn Sie über Wochen hinweg keinen Internetzugang und Ihrem Provider eine angemessene Frist von zwei bis drei Wochen zur Lösung des Problems gesetzt haben und dieser die Frist verstreichen ließ, können Sie sowohl die Rückerstattung Ihrer Zahlungen verlangen als auch eine außerordentliche Kündigung wegen Leistungsstörungen aussprechen.

Schadensersatz bei Internetausfall – ist das möglich?

Provider sind dazu verpflichtet, ihren Kunden bei Internetstörungen zu helfen. Tun sie es nicht, sind aber nachweislich für die Störung verantwortlich, haben Verbraucher einen Anspruch auf Schadensersatz bei Internetausfall.

So entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil aus dem Jahr 2013. Geklagt hatte ein Mann, der seinen DSL-Anschluss zwei Monate lang nicht nutzen konnte. Das Gericht sprach dem Mann Anspruch auf Regress und Schadensersatz zu. Er hatte den DSL-Anschluss durch eine Mobilfunklösung ersetzt, wodurch Kosten von mehreren hundert Euro entstanden sind, die letztlich der Provider tragen musste.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn ein Internetausfall mehrere Wochen besteht und Ihr Provider für den Ausfall verantwortlich ist. In einem solchen Fall sollten Sie also nicht zögern, juristische Schritte gegen Ihren Anbieter einzuleiten.

Ein KLUGO Partner-Anwalt für Vertragsrecht ist Ihnen hier gern behilflich. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch im Vertragsrecht, in dem wir Ihren persönlichen Fall und das mögliche weitere Vorgehen besprechen.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.