Wasserschaden Versicherung zahlt nicht

Das kannst du tun Wasserschaden – Was, wenn die Versicherung nicht zahlt?

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Ein Wasserschaden kann schnell zur Belastungsprobe werden – ob durch ein undichtes Dach, eine defekte Waschmaschine oder Schäden im Mauerwerk. Von nassen Wänden bis hin zu unbewohnbaren Räumen reicht das Ausmaß. Ärgerlich wird es, wenn die Versicherung nicht wie erhofft zahlt. Egal, ob du Mieter oder Eigentümer bist, solche Situationen können dich vor große Herausforderungen stellen.

von KLUGO
02.07.2019
7 Min Lesezeit

Wasserschaden - Versicherung zahlt nicht Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Wasserschaden ist schnelle Schadensbegrenzung entscheidend – verständige direkt deine Hausverwaltung oder den Eigentümer.

  • Dokumentiere den Schaden mit Fotos, Videos und Kaufquittungen, falls vorhanden, um die Schadenswerte präzise nachzuweisen.

  • Achte auf vollständige Schadensmeldungen, um Zahlungsverzögerungen oder -ablehnungen zu vermeiden.

  • Welche Versicherung zahlt, hängt von der Schadensursache ab – prüfe Verträge genau.

  • Zögert die Versicherung, dir zu helfen, kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein.

Schadensmeldung: umfassende Dokumentation und Anschaffungswerte

Wenn du einen Wasserschaden in deiner Wohnung oder deinem Haus feststellst, gilt zunächst einmal Schadensbegrenzung als oberste Priorität. Mieter sollten unverzüglich ihre Hausverwaltung oder die Eigentümer verständigen, damit diese Serviceunternehmen zur Reparatur der Schadensquelle und Trocknung der betroffenen Wohnungsbereiche beauftragen können, um Schlimmeres zu verhindern.

Sodann solltest du den entstandenen Schaden dokumentieren. Was wurde beschädigt, in welchem Umfang und – sofern es sich um Einrichtungsgegenstände, also Mobiliar und Hausrat handelt –, wie hoch waren die Anschaffungskosten? Gibt es u. U. Kaufquittungen, die bei der Versicherung eingereicht werden können? Anderenfalls empfiehlt sich eine Recherche im Internet, um Schadenswerte anhand von Vergleichswerten zu ermitteln. Es empfiehlt sich, darüber hinaus Fotos oder Videos aus verschiedenen Perspektiven anzufertigen.

Unvollständige Schadensberichte und Wertermittlungen können zu einer erheblichen Zahlungsverzögerung oder gar -veweigerung führen, denn als Versicherungsnehmer bist du gegenüber der Versicherung für den Schaden in der Nachweispflicht. Versicherungen berufen sich gegebenenfalls auf Formfehler, um eine Regulierung abzulehnen.

Die Schadensumstände entscheiden, welche Versicherung zahlt

Knifflig wird die Angelegenheit bei der Frage, welche Versicherung im Zweifel für den Schaden aufkommt. Eine Versicherung könnte argumentieren, dass der Schaden nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liege. Bei komplexeren Schadensfällen ist es sogar möglich, dass verschiedene Versicherungen sich die Regulierung untereinander aufteilen, etwa wenn sowohl Schäden an der Immobilie als auch an Ihrem persönlichen Besitz aufgetreten sind.

Diese Versicherungen kommen beim Wasserschaden in Frage:

  • Die Regulierung von Schäden an beweglichem Hausrat, Kleidung und Mobiliar übernimmt die Hausratversicherung.

  • Wurde der Schaden z. B. von der Waschmaschine der Nachbarn verursacht, tritt deren Privathaftpflichtversicherung ein – oder, falls du der Schadensverursacher an Einrichtungsgegenständen deines Nachbarn bist, deine eigene.

  • Schäden an der Immobilie übernimmt die Gebäudeversicherung des Eigentümers.

Dabei gilt es jedoch, das Kleingedruckte im Versicherungsvertrag genau unter die Lupe zu nehmen, nicht in allen Fällen sieht sich etwa die Hausratversicherung zuständig. Diese zahlt nämlich nur bei sogenanntem „bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser“, also wenn die Schäden durch Rohre für Trink- und Abwasser, das Leitungssystem in Haus und Wohnung, angeschlossene Schläuche von Waschmaschine, Geschirrspülmaschine etc., die Warmwasser- und Dampfheizungsanlage, Klima-, Solar- und Wärmepumpenheizungen sowie durch Berieselungs- und Sprinkleranlagen verursacht wurden.

Übrigens: Für durch Unwetter oder Hochwasser verursachte Wasserschäden, etwa wenn Keller und Wohnräume mit Wasser vollgelaufen sind, kommen weder Hausrat- noch Gebäudeversicherung auf, hierfür muss eine sogenannte Elementarschadenversicherung zusätzlich abgeschlossen werden. Diese tritt für alle Schäden durch „höhere“ Naturereignisse ein, wie etwa Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen sowie Rückstauwasser. Besteht eine solche Versicherung nicht, tragen Sie oder Ihr Vermieter die Kosten für die Schäden aus eigener Tasche.

Welche Versicherung eintritt, hängt von der Schadensursache ab. Und diese kann durchaus strittig bewertet werden, etwa, wenn die Schuld- oder Verursacherfrage nicht eindeutig zu klären ist. Die Versicherung könnte argumentieren, dass du beispielsweise für einen Wasseraustritt aus der Waschmaschine selbst haftbar seist, weil du grob fahrlässig gehandelt hättest.

Grobe Fahrlässigkeit führt zu Schadensersatzpflicht

So verurteilte etwa das Landgericht München eine Mieterin zu rund 70.000 Euro Schadensersatz, weil sie während des Betriebs der Waschmaschine, die sich als defekt entpuppte, vor dem Fernseher eingeschlafen war (Landgericht München I vom 24. Februar 1994 – Az. 24 O 22468/93). Grob fahrlässig handelte nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg auch ein Mieter, der einen Zulaufhahn ohne Aquastop zur Waschmaschine geöffnet hielt. Der Schlauch wurde von ihm nie kontrolliert und war nach einigen Jahren vom Zulauf abgerutscht (OLG Oldenburg vom 5. Mai 2004 – Az. 3 U 6/04).

Verursacht ein Vermieter schuldhaft einen Wasserschaden, durch den das Eigentum des Mieters in Mitleidenschaft gezogen wird, macht er sich möglicherweise schadensersatzpflichtig. Etwa, wenn der marode Zustand eines Rohrleitungssystems im Haus oder ein mangelhafter Zustand des Dachs bekannt ist und in der jüngeren Vergangenheit aus diesem Grund mehrfach Wasserschäden entstanden sind. Hat der Vermieter nichts getan, um dem entgegenzuwirken, ist ein weiterer Rohrbruch oder Wassereintritt erwartbar und der Vermieter für den Schaden verantwortlich zu machen.

Das gilt übrigens auch für Schadensumstände, die über grobe Fahrlässigkeit hinausgehen, etwa wenn die Versicherung Vorsatz bei der Verursachung des Schadens annimmt.

Was kann ich tun, wenn die Versicherung nicht zahlt oder die Regulierung hinauszögert?

Wenn du dir nicht sicher bist, welche Versicherung für den Wasserschaden aufkommen soll, solltest du anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nutz unsere Erstberatung – wir vermitteln dir einen passenden Anwalt für Versicherungsrecht, der dir hilft, deinen Anspruch durchzusetzen. Das schont deine Nerven und vermeidet eine längere Auseinandersetzung durch Formfehler bei der Antragstellung.

Die Antragsprüfung seitens der Versicherung bei einem Schadensfall nimmt in der Regel vier Wochen in Anspruch. Dauert die Prüfung unverhältnismäßig lang, etwa, weil der Schaden sehr umfangreich ist, könntest du Verzugszahlungen seitens der Versicherung geltend machen, etwa weil deine Wohnräume nicht nutzbar sind und eine Verzögerung für dich aus finanziellen Gründen unzumutbar ist. Dies sollte allerdings anwaltlich geprüft werden und ist gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.

Hast du einen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherung, könnte dies eine Ursache für die Verzögerung sein. Das ist der Fall, wenn du schon häufiger große Schäden gemeldet hast. Frühere Schadensmeldungen werden seitens der Versicherung in den aktuellen Prüfprozess einbezogen.

Erste Schritte bei einer Bearbeitungsverzögerung seitens der Versicherung

Diese Mittel stehen dir bei einer Bearbeitungsverzögerung zur Verfügung:

  • Fristsetzung: Erinner die Versicherung schriftlich an die ausstehende Zahlung und setz eine (angemessene) Frist zur Erledigung.

  • Beschwerde: Erfolgt auf das Erinnerungsschreiben keine Reaktion, solltest du eine formelle Beschwerde bei der Versicherung einreichen. Schilder schriftlich erneut deine Situation und deinen Schadensfall. Setz auch hier eine Frist zur Erledigung.

  • Bis zu einer Schadenshöhe von 10.000 € ist auch die Einschaltung eines Ombudsmannes zur Vermittlung zwischen dir und der Versicherung möglich.

Wann du einen Anwalt einschalten solltest

Kündigt sich eine längere Auseinandersetzung mit der Versicherung oder deinem Vermieter an, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung und gegebenenfalls auch das Beschreiten des Klageweges.

Eine anwaltliche Beratung empfiehlt sich, wenn:

  • Dir die Schuld- und Haftungsfrage unklar ist und damit auch, welche – oder wessen – Versicherung eintritt.

  • Der Schaden von der Nachbarwohnung ausgeht, dein Nachbar sich jedoch deinen Nachfragen zur Haftung und Schadensbeseitigung entzieht.

  • Dir nicht klar ist, für welche Schadensfälle deine Versicherung überhaupt eintritt – und du dich rückversichern willst, ob du für zukünftige Schadensfälle nicht sogar unterversichert bist.

  • Der Schaden so umfangreich ist, dass du dir allein nicht zutraust, die Schadensmeldung korrekt zu übermitteln und Bedenken hast, dass sich der Regulierungsprozess dadurch in die Länge zieht.

  • Dein Vermieter nicht oder nur sehr zögerlich bereit ist, die durch Wassereintritt in deiner Wohnung entstandenen Schäden und die Schadensursache zu beseitigen.

  • Du dich bereits in einer Auseinandersetzung mit Nachbarn, Vermieter oder Versicherungen über die Haftung befindest.

  • Du mit der Einschätzung des Sachverständigen nicht übereinstimmst, den die Versicherung hinzugezogen hat.

Bei Fragen rund um Schadensersatz und Haftung im Zusammenhang mit Wasserschäden steht dir die telefonische Erstberatung zur Verfügung.

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