In Zeiten niedriger Zinserträge müssen auch die Banken sehen, wo sie bleiben. Manche drehen an der Gebührenschraube und lassen sich ihre Dienstleistungen fürstlich entlohnen, andere schließen Filialen. Und dann sind da jene Banker, die entdeckt haben, dass man etwas für die eigene Bilanz tun kann, indem man sich lästiger Altkunden und ihrer zinsattraktiven Verträge per Kündigung entledigt. Doch inzwischen ist diese Praxis ein Fall fürs Gericht. Zum Beispiel gilt das für die Sparkasse Zwickau. Das Geldinstitut muss sich mit insgesamt acht Klagen wegen der Kündigung von Prämiensparverträgen auseinandersetzen. Eingereicht haben sie zum Teil die Sparkassenkunden selbst, zum Teil die Verbraucherzentrale Sachsen.
Prämiensparverträge galten lange als ideales Angebot für Banken. Sie konnten auf diese Weise langfristige Einlagen einsammeln, erreichten zudem eine hohe Kundenbindung und die Kunden selbst konnten sich darauf verlassen, dass ihre eher vorsichtige Geldanlage zumindest zuverlässige Erträge bringt. Vor allem die mit den Jahren steigenden Boni für Prämiensparverträge schlugen ausgesprochen positiv zu Buche. Bundesweit haben derzeit noch rund 400 Sparkassen solche Verträge abgeschlossen.
Die Sparkasse Zwickau ist mit ihrem Vorgehen keineswegs allein. Die Sparkasse Ulm versuchte unlängst sogar, gleich Tausende Kunden aus ihrem „Scala“ genannten Sparprogramm zu drängen – kein Wunder bei einem Zinsertrag von teilweise mehr als drei Prozent. Viele Kunden nahmen die angebotenen alternativen Verträge an. Doch auch in Ulm zogen einige Sparer vor Gericht – und bekamen grundsätzlich Recht. Letztlich endete die Angelegenheit in Ulm dann aber meist mit einem außergerichtlichen Vergleich.
Das Hauptargument der Sparkassen, die inzwischen für die Kunden höchst lukrativen Verträge zu kündigen, liegt in den niedrigen Zinsen, mit denen sich die Geldinstitute bei ihren Geschäften derzeit konfrontiert sehen. Mit den Prämiensparverträgen schreiben sie inzwischen nur noch rote Zahlen. Aus ihrer Sicht verstößt es geradezu gegen kaufmännische Grundsätze, an diesen Angeboten festzuhalten, denn alle Sparer ohne Altverträge würden ja auf diese Weise benachteiligt.
Ein zweiter Kündigungsgrund ist nach Ansicht der Banken dann gegeben, wenn der Vertragszweck aus ihrer Sicht erfüllt ist: wenn nämlich der Kunde einmal die höchste Prämienstufe erreicht hat. Meist ist das nach 15 Jahren der Fall. Und deshalb bieten sie den Gekündigten dann – befristet – gut verzinste Alternativ-Programme an, gewissermaßen als finanzielles Trostpflaster.
Wer sich darauf einlässt, fährt die Sicherheitsvariante; oft stellt sich dabei auch die Frage, wie langfristig man als Kunde mit solchen Sparverträgen geplant hat. Verbraucherschützer raten jedenfalls abzuwägen, ob der Klageweg beschritten werden soll – dann allerdings besser mit juristischer Begleitung. Zu berücksichtigen sind dabei zwei zentrale Fragen: Besitzt der Vertrag eine konkrete Laufzeit? Gibt es Angaben zu Kündigungsklauseln? Letzte Sicherheit gibt es derzeit nicht. Denn die Kernfrage dieser Auseinandersetzung ist noch nicht höchstrichterlich beantwortet: Dürfen Banken grundsätzlich solche Prämiensparverträge kündigen?
Wenn auch Sie als Altkunde von Ihrer Bank die Kündigung erhalten haben und abwägen, dagegen vorzugehen, helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung im Vertragsrecht weiter.
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