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Verfahrenskostenhilfe (VKH) Wie beantrage ich Prozesskostenhilfe bei Scheidung?
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Bei einer Scheidung haben beide Ehepartner Anspruch auf Prozesskostenhilfe (auch PKH genannt), wenn das vorhandene Vermögen, die Einkommenshöhe und die Erfolgschancen der Scheidung dies hergeben. Die Entscheidung, ob die Prozesskostenhilfe bewilligt wird, fällt das zuständige Familiengericht. Hier muss auch der Antrag gestellt werden.
Prozesskostenhilfe bei Scheidung Das Wichtigste in Kürze
Prozesskostenhilfe bei Scheidung steht Antragsstellern zu, die die Kosten des Verfahrens eigenständig nicht tragen können.
Sowohl Kläger als auch Beklagter haben im Fall einer Scheidung Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Zunächst muss ein Antrag auf Prozesskostenhilfe beim zuständigen Familiengericht erfolgen.
Ob der Antrag genehmigt wird, hängt von den Einkommensverhältnissen des Antragsstellers ab – also den Einnahmen und den Ausgaben.
Was gilt bei einer Scheidung? Unterschied zwischen Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Grundsätzlich kannst du für nahezu jedes Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen, wenn du die Kosten aus eigenen Mitteln nicht tragen kannst. Das gilt für Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, Arbeitsgericht, Sozialgericht und Zivilgericht. Ausgenommen davon sind Strafverfahren: Hier wird dir bei finanziellen Engpässen ein Pflichtverteidiger gestellt (kein Anwaltszwang vor dem Strafgericht).
Im Falle einer Scheidung ist das Familiengericht für die sogenannte Verfahrenskostenhilfe (VKH) zuständig. Diese ist speziell für familienrechtliche Verfahren vorgesehen. Ob dir VKH gewährt wird, hängt von mehreren Faktoren ab, wie etwa deinem Einkommen und Vermögen sowie den Erfolgsaussichten des Verfahrens. In manchen Fällen wird die Verfahrenskostenhilfe als Darlehen bewilligt, das du später zurückzahlen musst.
Wann steht dir Prozesskostenhilfe bei einer Scheidung zu?
Damit du beim zuständigen Familiengericht Prozesskostenhilfe beantragen und bewilligt bekommen kannst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Trennungsjahr: Du und deine Ehepartnerin müsst seit mindestens einem Jahr durchgängig getrennt leben. Eine Beantragung der Prozesskostenhilfe ist erst nach Ablauf dieses Trennungsjahres möglich.
Finanzielle Bedürftigkeit: Prozesskostenhilfe bekommst du nur, wenn du die Verfahrenskosten nicht aus eigenen Mitteln zahlen kannst. Das gilt auch, wenn du nur einen Teil der Kosten tragen kannst oder eine Rückzahlung in Raten notwendig wäre.
Sozialleistungen: Wenn du Sozialleistungen wie Grundsicherung, Hartz IV, BAföG oder Sozialhilfe erhältst, erfüllst du in der Regel die Voraussetzungen. Auch Auszubildende und Studierende ohne ausreichendes Einkommen haben Anspruch.
Vermögensgrenze: Dein Vermögen darf nicht mehr als 5.000 € betragen.
Einkommensgrenze: Auch dein monatliches Einkommen wird geprüft. Liegt es über den festgelegten Freibeträgen, wird die Prozesskostenhilfe abgelehnt.
Prozesskostenhilfe bei Scheidung: Wie wichtig ist dein Einkommen?
Ob du Prozesskostenhilfe für die Scheidung erhältst, hängt wesentlich von deinem monatlichen Einkommen ab. Dabei wird jedoch nicht allein das tatsächliche Einkommen betrachtet, sondern das sogenannte „einsetzbare Einkommen“. Dieses wird ermittelt, indem deine monatlichen Einnahmen den monatlichen Ausgaben gegenübergestellt werden, unter Berücksichtigung eines gesetzlich festgelegten Freibetrags.
Aktuelle Freibeträge bei der Prozesskostenhilfe
Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach deiner individuellen Situation:
Verheirateter Antragsteller: 494 €
Arbeitnehmer und Selbstständige: 225 €
Unterhaltspflichtige Personen: Der Freibetrag erhöht sich je nach Anzahl und Alter der unterhaltsberechtigten Personen.
Welche Einkünfte werden bei der Prozesskostenhilfe im Scheidungsfall angerechnet?
Das Gericht prüft, welches Einkommen dir monatlich tatsächlich zur Verfügung steht. Dabei wird nicht nur dein Einkommen aus einer angestellten oder selbstständigen Tätigkeit berücksichtigt, sondern auch alle anderen relevanten Einkünfte. Dazu gehören:
Nettoeinkommen aus beruflicher Tätigkeit
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Erträge aus Mieteinnahmen
Sozialleistungen, die nicht zweckgebunden sind (z. B. Kindergeld wird in der Regel nicht angerechnet)
Renten und Pensionen, einschließlich privater Rentenzahlungen
Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern oder ehemaligen Ehepartnern
Welche Ausgaben werden bei der Prozesskostenhilfe im Scheidungsfall berücksichtigt?
Bei der Ermittlung deines „einsetzbaren Einkommens“ spielen nicht nur deine Einnahmen eine Rolle, sondern auch die finanziellen Verpflichtungen, die du unabhängig von der Scheidung tragen musst.
Folgende Ausgaben werden dabei berücksichtigt
Mietkosten oder Tilgungsraten für einen Immobilienkredit
Nebenkosten, die in einer Mietwohnung oder eigenem Wohneigentum anfallen
Fahrtkosten, z. B. für den Arbeitsweg
Notwendige Ausgaben für Arbeitsmittel
Unterhaltszahlungen an Kinder oder frühere Ehepartner
Versicherungsbeiträge
Nicht berücksichtigte Ausgaben
Einige monatliche Kosten fließen nicht in die Berechnung der Prozesskostenhilfe ein, wie etwa:
Lebensmittelkosten und Alltagsausgaben
Telefon- und Internetrechnungen
Andere wiederkehrende Ausgaben, die nicht direkt mit Arbeit oder Wohnsituation zusammenhängen
KLUGO Tipp:
Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach deiner individuellen Lebenssituation. Daher lässt sich pauschal nicht sagen, ob du Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast. Es lohnt sich, die Antragstellung vorab mit einem Fachanwalt für Familienrecht zu besprechen.
Wie wird die Prozesskostenhilfe bei Scheidung beantragt?
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe muss beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Dieses Gericht ist auch für die Scheidung selbst zuständig und richtet sich nach dem Wohnort der Ehepartner.
Woher bekomme ich das Antragsformular?
Das Formular für die Beantragung der Prozesskostenhilfe (auch Verfahrenskostenhilfe genannt) erhältst du entweder direkt beim Familiengericht oder kannst es in vielen Fällen online herunterladen. Der Antrag kann zusammen mit dem Scheidungsantrag oder auch nachträglich gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Damit dein Antrag geprüft werden kann, müssen bestimmte Nachweise beigelegt werden:
Einkommensnachweise: z. B. Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Steuererklärungen oder Bescheide zu Arbeitslosengeld
Wohnkosten: Mietvertrag oder Nebenkostenabrechnungen
Laufende Kredite: Nachweise über Ratenzahlungen
Versicherungskosten: Beiträge zu relevanten Versicherungen
Unterhaltszahlungen: Belege über bestehende Verpflichtungen
Zusätzlich können weitere Dokumente erforderlich sein, z. B. die Geburtsurkunden von unterhaltspflichtigen Kindern oder die Heiratsurkunde. Einige dieser Unterlagen müssen eventuell schon im Rahmen des Scheidungsantrags vorgelegt werden. In diesem Fall ist keine erneute Einreichung nötig.
KLUGO Tipp:
Stelle sicher, dass du alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt einreichst. Nur so kann dein Antrag vom Familiengericht schnell und ohne Rückfragen bearbeitet werden.
Scheidungskosten: Mit und ohne Prozesskostenhilfe
Die Kosten einer Scheidung können stark variieren und hängen von mehreren Faktoren ab. Besonders zwei Aspekte beeinflussen die Kosten erheblich:
1. Verfahrenswert
Der Verfahrenswert entspricht dem Vermögenswert, der im Zuge der Scheidung aufgeteilt wird. Wenn die Ehepartner gemeinsame Konten, Immobilien oder eine Firma besitzen, steigt der Verfahrenswert und damit auch die Kosten. Im Allgemeinen gilt: Je höher der Verfahrenswert, desto teurer wird die Scheidung.
2. Gerichtskosten
Je länger das Verfahren dauert, desto höher werden die Gerichtskosten. Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel günstiger als eine, bei der viele Streitpunkte vor Gericht geklärt werden müssen. In einem einvernehmlichen Fall können beide Ehepartner einen gemeinsamen Anwalt wählen, was die Anwaltskosten spart. Bei Streitigkeiten benötigt jeder Ehepartner jedoch einen eigenen Anwalt.
Kosten mit Prozesskostenhilfe
Wurde Prozesskostenhilfe bewilligt, sind die Verfahrenskosten in der Regel sehr niedrig. Wenn kein Vermögen über 5.000 € vorhanden ist, wird die Prozesskostenhilfe genehmigt. Bei einem Verfahrenswert bis zu 5.000 € liegen die Kosten für Anwalt und Gericht bei etwa 1.200 €. Bei vollständiger Prozesskostenhilfe übernimmt der Staat die gesamten Verfahrenskosten.
Wichtig: In Deutschland ist eine Scheidung ohne Anwalt rechtlich nicht möglich (§ 114 Abs. 1 FamFG). Die voraussichtlichen Anwaltskosten kannst du auch im Vorfeld mit deinem Anwalt besprechen.
Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, prüfe, ob die Kosten der Scheidung durch diese abgedeckt sind. In manchen Fällen übernimmt die Versicherung einen Teil der Scheidungskosten, je nach den individuell vereinbarten Versicherungsleistungen.
Muss die Prozesskostenhilfe bei Scheidung zurückgezahlt werden?
Die Prozesskostenhilfe wird je nach den Einkommensverhältnissen des Antragstellers gewährt. Besonders finanzschwache Personen erhalten eine vollständige Kostenübernahme, während bei etwas höheren Einkünften eine monatliche Rückzahlung vereinbart wird.
Vollständige Kostenübernahme
Eine vollständige Kostenübernahme wird vom Familiengericht nur gewährt, wenn das einsetzbare Einkommen unter 15 € pro Monat liegt. Dieser Wert ist festgelegt und muss von den Familiengerichten beachtet werden.
Wichtig: Diese Übernahme kann nur vorübergehend sein. Falls sich die finanzielle Situation des Antragstellers innerhalb von zwei Jahren bessert, kann das Gericht auch nachträglich eine Rückzahlung verlangen.
Rückzahlung der Kosten
Liegt das monatlich verfügbare Einkommen über dieser Grenze, wird eine monatliche Rückzahlung vereinbart. In der Regel handelt es sich dabei um ein zinsfreies Darlehen mit einer Laufzeit von 48 Monaten. Die Höhe der monatlichen Raten wird vom Familiengericht festgelegt. In einigen Fällen kann auch eine einmalige höhere Zahlung festgesetzt werden, wenn die finanzielle Situation des Antragstellers dies zulässt.
Prozesskostenhilfe bei Scheidung Ist ein Anwalt nötig?
Grundsätzlich kannst du den Antrag auf Prozesskostenhilfe im Falle einer Scheidung selbst ausfüllen und direkt an das zuständige Familiengericht übermitteln. Damit der Antrag jedoch erfolgreich bewilligt wird, müssen alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sein und alle relevanten Nachweise beigefügt werden.
Ein Fachanwalt für Familienrecht weiß genau, worauf es bei der Beantragung ankommt und hilft dir, die richtigen Formulare auszufüllen, um eine schnelle Zusage für die Prozesskostenhilfe zu erhalten.
Mit einem Anwalt an deiner Seite verhinderst du zudem, dass wichtige Unterlagen übersehen werden.
Den richtigen Experten für deinen Antrag auf Prozesskostenhilfe finden
Falls du Hilfe benötigst, findet KLUGO den passenden Experten, der dich bei der Beantragung der Prozesskostenhilfe unterstützten kann.
In einer telefonischen Erstberatung, bei der wir dich mit unseren Partner-Anwälten und Rechtsexperten verbinden, erhältst du eine erste Einschätzung zu deinem Fall und kannst entscheiden, ob du eine weiterführende Beratung in Anspruch nehmen möchtest.
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