Das solltest du wissen Recht am eigenen Bild
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Jedes Bild ist urheberrechtlich geschützt. Wird der Urheberschutz missachtet, drohen Konsequenzen durch den Unterlassungsanspruch und Schadensersatzanspruch seitens der Geschädigten.
Recht am eigenen Bild Das Wichtigste in Kürze
Jeder hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wie Fotos von ihm veröffentlicht werden.
Das Recht am eigenen Bild gilt für Fotos, Videos und all ihre Verbreitungsarten.
Ohne deine Zustimmung dürfen Bilder von dir grundsätzlich nicht veröffentlicht werden.
Es gibt Ausnahmen wie bei "Bildern der Zeitgeschichte" oder großen öffentlichen Veranstaltungen.
Im Falle einer unerlaubten Veröffentlichung hast du Anspruch auf Beseitigung und Schadensersatz.
Wann sich ein Blick auf die Bildrechte empfiehlt
Bei der Nutzung von Bildmaterial lauern zahlreiche Fallstricke, die es zu umgehen gilt. Soll eine Webseite, ein Flyer oder ein anderes öffentlich einsehbares Medium mit Bildern bestückt werden, die nicht selbst geschossen wurden, empfiehlt sich ein Blick auf die Bildrechte.
Wer hat das Urheberrecht an Bildern?
Grundsätzlich ist der Fotograf, der den Auslöser betätigt hat, der Urheber des entstandenen Bildes und besitzt damit das Recht, zu bestimmen, ob und in welcher Form es unter Nennung seines Namens genutzt werden darf.
Zu seinen Nutzungsrechten zählen daher:
Die Verwertungsrechte
Das Recht zur Veröffentlichung
Das Recht zur Bearbeitung
Urheber: § 7 Urheberrechtsgesetz
Im Urheberrechtsgesetz wird kurz und deutlich beschrieben, wer als Urheber eines Bildes gilt und somit die Urheberrechte genießt: Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
Darf ich Bilder ohne Nutzungsrecht verwenden?
Bei der Masse an Bildern, die im Internet zu finden ist, ist die Versuchung groß, sich unhinterfragt an dieser zu bedienen. Bei unautorisierten Vervielfältigungen dieser Art handelt es sich jedoch um eine direkte Verletzung des Urheberrechts, das einem jeden Bild zugrunde liegt. Auch Bearbeitungen von Bildern oder die Verwendung ohne namentliche Nennung des Urhebers sind rechtlich nicht gestattet und können somit Unterlassungsklagen und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
So gehst du vor, wenn du Bilder verwenden willst, ohne die Urheberrechte anderer zu verletzen:
Ermittle den Urheber und besorg dir seine Zustimmung.
Prüfe, ob du Bilder bearbeiten und verändern darfst.
Prüfe, ob du Bilder kommerziell nutzen darfst.
Prüfe, wo du Bilder veröffentlichen darfst.
Prüfe, ob du den Urheber bei der Veröffentlichung nennen musst. Wenn ja, wie und wo?
Erlangung von Nutzungsrechten durch eine Lizenz
Um ein Bild auf legale Weise nutzen zu können, wird eine Lizenz benötigt, die häufig Einschränkungen beinhaltet. Hierunter fallen unter anderem festgelegte Zeiträume oder Länder, in denen das Bild verwendet werden darf. Auch der hierfür genutzte mediale Kanal wie Print, Online oder Social Media kann dabei vorgeschrieben werden. Ebenfalls sind häufig Klauseln im Lizenzvertrag zu finden, die die Bearbeitung, kommerzielle Nutzung sowie Unterlizenzierung ausschließen.
KLUGO Tipp:
Verwende nie Bilder, die du zum Beispiel über die Google-Suche findest, für eine private oder kommerzielle Veröffentlichung. Halte dich an seriöse Plattformen für den Bilderhandel und achte immer auf die jeweiligen Nutzungsrechte.
Achtung: Lizenzfreie Bilder sind nicht rechtefrei und dürfen daher ebenfalls nicht einfach für eigene Zwecke verwendet werden. Auch hier ist ein Nutzungsvertrag abzuschließen, der das Nutzungsrecht meist auf den privaten Bereich, etwa einen eigenen Blog, beschränkt. Der Fotograf muss dabei namentlich als Urheber genannt werden.
Zusammenfassung:
Wenn du legal Bilder nutzen willst, deren Urheber du nicht bist, musst du eine jeweilige Lizenz erwerben. Eine Lizenz schließt nur gewisse Nutzungsrechte mit ein. Lizenzfreie Bilder sind ebenfalls an Nutzungsrechte gebunden.
Recht am eigenen Bild
Jeder von uns kann bestimmen, was mit Fotografien unserer Person geschieht. Dieses Persönlichkeitsrecht kann jedoch durch ein höheres Interesse, wie die Presse- oder Kunstfreiheit, außer Kraft gesetzt werden.
Anders verhält es sich im Internet: Überall und jederzeit wird heutzutage mit dem Handy gefilmt und fotografiert. Allzu schnell gelangt daher das eine oder andere Bild auf Facebook oder andere Social-Media-Plattformen.
Bilder von Personen dürfen nur mit vorheriger Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und veröffentlicht werden. Irrelevant ist dabei, ob es sich hier um eine Portraitaufnahme oder eine Straßenfotografie handelt. Der Abgebildete besitzt Zeit seines Lebens, seine Erben noch 10 Jahre danach die Schutzrechte an seinem Bild.
Markus Zöller Rechtsanwalt
Recht am eigenen Bild ist gewichtiger als Urheberrechte
Während Fotografien problemlos für das eigene Fotoalbum daheim genutzt werden dürfen, gelten bei deren Veröffentlichung und Verbreitung einige Einschränkungen bezüglich der Bildrechte. So können Fotografien, die ohne Einverständnis der darauf abgebildeten Personen öffentlich gemacht werden, eine Unterlassungs- oder Löschungsverpflichtung nach sich ziehen. Das Urheberrecht wird somit beschränkt, sobald die Privatsphäre einer anderen Person gefährdet werden könnte. Das Recht am eigenen Bild hat hierbei mehr Gewicht als die Bildrechte des Urhebers.
Einwilligung zur Veröffentlichung
Grundsätzlich besitzt der Abgebildete während seines Lebens und zehn Jahre darüber hinaus Schutzrechte an dem Bild, auf dem er zu sehen ist, und muss die Zustimmung dafür geben, dass dieses veröffentlicht wird.
Diese Einwilligung ist jedoch nicht erforderlich, sobald:
es sich um eine Person der Zeitgeschichte handelt (z. B. Amtsträger)
ein allgemeines Informationsinteresse überwiegt (z. B. Berichtserstattung)
die Person nicht im Fokus steht und nur als Beiwerk dient (z. B. Landschaftsaufnahme)
Auch Kinder haben hierbei selbstverständlich ein Recht am eigenen Bild. Dieses Persönlichkeitsrecht wird jedoch von ihrem Vormund wahrgenommen, bis sie schließlich selbst darüber entscheiden können.
Bei Fragen zum Thema Bildrechte helfen wir dir gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte und Rechtsexperten stehen dir dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen dich bei allen Anliegen.