
Das musst du wissen Urheberrechtsverletzung – Folgen & Ansprüche
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Eine Urheberrechtsverletzung meint die Beeinträchtigung der Rechte eines Urhebers. Oft geschieht dies durch eine Vervielfältigung oder unerlaubte Nutzung eines Werkes.
Urheberrechtsverletzung Das Wichtigste in Kürze
Bei einer Urheberrechtsverletzung hat der Urheber Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.
Urheber können unter bestimmten Voraussetzungen eine strafrechtliche Verfolgung der Verletzung einleiten.
Die Höhe des Schadensersatzes orientiert sich oft an der entgangenen Lizenzgebühr.
Abmahnungen sind ein häufig genutztes Mittel, um Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen.
Betroffene haben das Recht auf Löschung des rechtswidrig genutzten Materials.
Was ist eine Urheberrechtsverletzung und wann kommt es dazu?
Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, sobald es zu einer Beeinträchtigung der Rechte des Urhebers kommt, die nicht unter die Schranken des Urheberrechts fällt. Insbesondere betrifft dies die Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts und des Verwertungsrechts des Urhebers. Liegt eine Urheberrechtsverletzung im wirtschaftlichen Wettbewerb von Unternehmen vor, bezeichnet man dies als unlauteren Wettbewerb.
Meist wird das Urheberrecht dadurch verletzt, dass ein geschütztes Werk unerlaubt vervielfältigt oder ohne Kenntlichmachung genutzt wird. Auch die Bearbeitung oder Änderung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist eine Urheberrechtsverletzung.
Urheberrechtsgesetz
Unter anderem wird im Urheberrechtsgesetz das Urheberpersönlichkeitsrecht geregelt:
§ 13 erklärt, dass der Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft hat. Er darf festlegen, ob und mit welcher Urheberbezeichnung sein Werk versehen wird.
Abmahnung bei Urheberrechtsverletzung
Erhält man eine Abmahnung wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung, sollte auf diese reagiert werden – andernfalls drohen eine einstweilige Verfügung und eine Klage vor Gericht inklusive beachtlicher Mehrkosten. Sollte die Straftat der Urheberrechtsverletzung nachgewiesen sein, kann der Urheber Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz einfordern.
Die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung sollte ernst genommen werden. Hier sollte immer Rechtsrat eingeholt werden. Hast du nichts mit der Urheberrechtsverletzung zu tun, kannst du eine modifizierte Unterlassungserklärung verschicken. Diese stellt lediglich das Versprechen dar, die Verletzung zukünftig zu unterlassen, und ist kein Schuldeingeständnis.
Eine urheberrechtliche Abmahnung sollten Sie nicht ignorieren. Wenden Sie sich auf jeden Fall an einen spezialisierten Rechtsanwalt, damit die Unterlassungserklärung und die meist zugleich geltend gemachten Abmahnungskosten geprüft werden können.
Markus Zöller Rechtsanwalt![]()
Welche Ansprüche hat der Urheber bei einer Urheberrechtsverletzung?
Bei einer Urheberrechtsverletzung kann der Urheber eine Abmahnung verschicken. Diese enthält dann in der Regel:
Sachverhalt/Rechtsansicht
Aufforderung zur Beseitigung
Unterlassungserklärung
Abmahnungskosten
Drohung mit gerichtlichen Schritten
Eine Abmahnung gilt als Versuch, die Urheberrechtsverletzung außergerichtlich zu klären. Scheitert dieses Vorhaben, hat der Urheber die Möglichkeit, eine Unterlassungsklage oder eine einstweilige Verfügung zu erwirken.
Unterlassungsklage und einstweilige Verfügung
Eine Unterlassungsklage macht den Anspruch des Urhebers auf Einstellung des zur Urheberrechtsverletzung führenden Verhaltens geltend. Der Antrag zur Unterlassungsklage kann hierbei auch ohne einen Anwalt gestellt werden. In jedem Fall ist jedoch damit zu rechnen, dass die Prüfung des Sachverhalts einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Ist das Anliegen dringend, gibt es eine andere, schneller wirkende Möglichkeit: die einstweilige Verfügung. Diese kommt dann in Frage, wenn der durch die Urheberrechtsverletzung entstandene Schaden mit der Zeit weiter zunehmen würde. Mit sofortiger Wirkung macht ein solcher vorläufiger Rechtsschutz den Anspruch des Urhebers auf Unterlassung gültig – meist ohne vorherige Anhörung durch ein Gericht. Die einstweilige Verfügung muss dem Angeklagten hierfür jedoch innerhalb einer einmonatigen Frist zugestellt werden, ansonsten verfällt ihre Gültigkeit.
Zusammenfassung:
Eine Unterlassungsklage zielt darauf ab, das Verhalten einzustellen, das die Urheberrechtsverletzung begründet. In der Regel dauert die Durchsicht des Falles einige Zeit. Wenn die Angelegenheit dringlich ist, besteht die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung zu erwirken.
Wie werden die Ansprüche des Urhebers geprüft?
Bei der Prüfung, ob der Urheber tatsächlich Ansprüche aufgrund einer Urheberrechtsverletzung geltend machen kann, werden folgende Fragen geklärt:
Ist das Werk durch das Urheberrecht geschützt?
Liegt nach Gesetz eine Urheberrechtsverletzung vor?
Ist die Verletzung widerrechtlich und betrifft nicht die Schranken des Urheberrechts?
Können all diese Punkte bejaht werden, ist eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung sinnvoll. Wichtig ist hierbei jedoch, dass der Begriff „Werk“ nicht eindeutig definiert ist, sodass jeder Fall durch das Gericht einzeln geprüft werden muss. Hol dir dafür bei unserer Erstberatung rechtliche Unterstützung.
KLUGO Tipp:
Wenn du eine Abmahnung erhalten hast, solltest du umgehend reagieren. Gelegentlich sind aber Forderungen auf Schadensersatz überhöht. Eine Beratung durch einen KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten kann hier Klarheit schaffen.
Abschließend fassen wir noch einmal zusammen, was bei einer Urheberrechtsverletzung passiert:
Die Verletzung von Urheberrechten meint die Verletzung der Rechte eines Urhebers an seinem geistigen Eigentum.
Wenn diese verletzt werden, hat der Urheber mehrere Möglichkeiten, darauf zu reagieren.
Häufig wird eine Abmahnung verschickt, welche eine Unterlassungserklärung enthält.
Auch eine Unterlassungsklage ist eine Möglichkeit.
Eine weitere Möglichkeit auf dem schnelleren Rechtsweg ist eine einstweilige Verfügung.
Wenn du entweder selbst von einer Verletzung des Urheberrechts betroffen bist oder jemand dir dies zu Unrecht vorwirft, hilft eine anwaltliche Beratung. Gerade beim Urheberrecht muss häufig der Einzelfall genauer betrachtet werden.
Bei Fragen zum Thema Urheberrechtsverletzung helfen wir dir gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte und Rechtsexperten stehen dir dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen dich bei allen Anliegen.