
Das musst du wissen Balkonkraftwerk: Wann muss es angemeldet werden?
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Immer mehr Menschen versuchen, ihren Strombedarf über kleine Balkonkraftwerke bzw. PV-Anlagen zu decken und zusätzlich Strom ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Wenn du dich für ein Balkonkraftwerk entscheidest, solltest du aber unbedingt daran denken, es bei deinem Netzbetreiber anzumelden. Tust du das nicht, begehst du eine Ordnungswidrigkeit und musst mit einem Bußgeld rechnen.
Balkonkraftwerk anmelden Das Wichtigste in Kürze
Balkonkraftwerke müssen unabhängig von ihrer Leistung und Größe beim Netzbetreiber gemeldet werden.
Vermieter können PV-Anlagen nicht grundsätzlich verbieten, sollten aber trotzdem um Erlaubnis gefragt werden.
Das Finanzamt musst du nur informieren, wenn du eine Einspeisevergütung dafür erhältst, dass du Strom ins öffentliche Stromnetz einspeist.
Wenn du dein Balkonkraftwerk nicht anmeldest, begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die im schlimmsten Fall mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro bestraft werden kann.
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, die auf einem Balkon oder einer Terrasse installiert wird. Es handelt sich bei einem Balkonkraftwerk also um eine kompakte Solaranlage, die speziell für den Einsatz in Bereichen entwickelt wurde, in denen begrenzter Platz zur Verfügung steht.
Ein typisches Balkonkraftwerk besteht aus mehreren Solarmodulen, die auf einer Trägerkonstruktion montiert sind. Diese Solarmodule wandeln Sonnenlicht in elektrische Energie um. Die erzeugte Energie kann entweder direkt im Haushalt genutzt oder in das Stromnetz eingespeist werden.
Wann und wo muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
Wenn du ein Balkonkraftwerk erwirbst und zuhause in Betrieb nehmen möchtest, musst du es vorher beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Dabei ist es vollkommen unerheblich, welche Leistung dein Balkonkraftwerk erbringt und wie groß es ist. Du musst dein Balkonkraftwerk anmelden, weil es mit dem Stromnetz verbunden ist und dein Netzbetreiber jederzeit in der Lage sein muss, den Grund für eventuelle Störungen ausfindig zu machen.
Nach der Anmeldung des Balkonkraftwerks prüft dein Netzbetreiber, ob ein neuer Stromzähler mit Rücklaufsperre eingebaut werden muss, damit dein Stromzähler nicht rückwärts läuft, wenn Strom ins Netz eingespeist wird.
Achtung:
Ab einer Einspeiseleistung von mehr als 600 Watt muss dein Balkonkraftwerk eventuell genehmigt werden. Es reicht dann nicht aus, es einfach beim Netzbetreiber anzumelden.
Muss ich auch ein Balkonkraftwerk anmelden, das keinen Strom ins Netz einspeist?
Ja, auch ein Balkonkraftwerk mit Nulleinspeisefunktion muss bei dem für dich zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Von der Regelung ausgenommen sind Inselanlagen, also PV-Anlagen, die nicht mit dem öffentlichen Stromnetz, sondern nur mit dem Hausnetz verbunden sind.
Muss ich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen, wenn ich ein Balkonkraftwerk anbringen möchte?
Dein Vermieter kann dir die Nutzung eines Balkonkraftwerks nicht grundsätzlich verbieten. Trotzdem empfehlen wir dir dringend, mit deinem Vermieter zu sprechen, bevor du dich für den Einbau entscheidest, weil die Installation des Balkonkraftwerks unter Umständen bauliche Maßnahmen erforderlich macht.
Sollte dein Vermieter den Einbau eines Balkonkraftwerks nicht genehmigen, raten wir dir, dir rechtlichen Beistand zu holen. Soforthilfe vom Anwalt für Mietrecht erhältst du hier.
Muss ich das Balkonkraftwerk beim Finanzamt anmelden?
Wenn du deine PV-Anlage ausschließlich zur Eigenstromgewinnung nutzt, ist keine Anmeldung beim Finanzamt erforderlich.
Speist du Strom ins öffentliche Stromnetz ein und erhältst dafür eine Einspeisevergütung, sieht das anders aus. Allerdings speisen die meisten Balkonkraftwerke nur so wenig Strom ins Netz ein, dass du meist keine Einspeisevergütung erhältst. Dann entfällt auch die Anmeldepflicht beim Finanzamt.
Welche Strafe droht, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?
Wer sein Balkonkraftwerk nicht anmeldet, begeht gemäß § 95 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Allerdings fallen die Bußgelder in der Realität meist deutlich geringer aus, wenn du dein Balkonkraftwerk nicht angemeldet hast.
Dennoch: Wenn du auf der sicheren Seite sein möchtest, melde deine PV-Anlage einfach bei dem für dich zuständigen Netzbetreiber an – dann kann nichts passieren. Solltest du rechtliche Fragen oder Probleme haben, kannst du dich gern an unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten wenden.
Kontaktiere uns jetzt, um einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren – egal ob du Fragen zu PV-Anlagen hast oder beispielsweise von Stromdiebstahl betroffen bist.
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