Mietvertrag für Garage oder Stellplatz

Rechte, Pflichten & Tipps Garage oder Stellplatz mieten: Was du beachten solltest

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Die Garage oder der Stellplatz als Mietobjekt kann schnell problematisch werden, wenn es unterschiedliche Vorstellungen zur Nutzung gibt. Fehlt ein schriftlicher Vertrag und basiert die Anmietung nur auf einer mündlichen Vereinbarung, kann es schnell zu Streit kommen – und der endet nicht selten vor Gericht oder beim Anwalt. Damit du dir Ärger und unnötige Kosten sparst, hilft dir unser Beitrag mit wichtigen Tipps für Mieter und Vermieter von Garagen und Stellplätzen.

von KLUGO
12.05.2025
6 Min Lesezeit

Mietvertrag für Garage oder Stellplatz 👉 Das Wichtigste in Kürze

  • Garagen und Stellplätze gelten nicht als Wohnräume und unterliegen nicht dem Wohnraummietrecht.

  • Die übliche Kündigungsfrist für Garagen in Deutschland beträgt 3 Monate.

  • Gehört die Garage zur Mietwohnung, kann der Vermieter diese nicht separat kündigen.

  • Wird die Garage separat gemietet, regelt § 543 BGB das Kündigungsrecht.

  • Eine fristlose Kündigung ist jederzeit durch beide Parteien möglich, wenn der Garagenmietvertrag separat ist.

🚙 Habe ich als Mieter einen Anspruch auf eine Garage oder einen Stellplatz?

Als Mieter hast du grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Garage oder einen Stellplatz. In den meisten Fällen ist die Bereitstellung von Parkplätzen nicht Teil des Mietvertrags, es sei denn, sie wurde ausdrücklich vereinbart. In einigen Bundesländern sind Vermieter zwar verpflichtet, Stellplätze bereitzustellen, aber die genaue Anzahl und die Bedingungen sind oft nicht geregelt. In vielen Fällen können sich Vermieter gegen diese Pflicht mit einer Ablösesumme an die Kommune freikaufen.

Falls Stellplätze oder Garagen angeboten werden, entscheidet der Vermieter meist, wer einen erhält. Faktoren wie die Mietzahlung oder die Lage der Wohnung spielen dabei oft eine Rolle. In einigen Regionen gibt es außerdem keine verpflichtende Stellplatzregelung mehr, vor allem in Gebieten mit gutem öffentlichen Nahverkehr oder in zentralen Lagen.

⚖️ Welchen rechtlichen Bestimmungen unterliegen Garagen und Stellplätze?

Garagen unterliegen keiner Baugenehmigung, sie müssen jedoch den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, damit sie genehmigungs- und nutzungsfähig werden. Jedes Bundesland regelt die Vorschriften zum Bau von Garagen selbst.

Darin sind folgende Angaben enthalten:

  • Größe (Länge, Breite und Höhe der Garage)

  • Rauminhalt der Garage

  • Beabsichtigte Lage

  • Garagengröße im Verhältnis zur Grundstücksgröße

  • Freistehende Garage oder Anbaugarage

Für Stellplätze kann je nach Grundstück bis zu 50 m² Nutzfläche ohne Baugenehmigung verwendet werden. Fehlen konkrete Vorgaben, gelten die technischen Richtlinien der Muster-Garagenverordnung (M-GARVO). Diese besagen, dass Garagen keine Sonderbauten sind, aber dennoch besonderen Anforderungen unterliegen, wie Mindestmaßen, feuerbeständigen Decken und Wänden sowie ausreichenden Rettungswegen und Lüftungsschächten.

Die rechtlichen Bestimmungen für Garagen und Stellplätze umfassen auch Brandschutzvorgaben, die in jedem Bundesland unterschiedlich sein können. Dennoch gibt es häufig gemeinsame Standards in den Garagenverordnungen.

Für bauliche Anforderungen ist § 12 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zuständig, der Vorgaben für Stellplätze für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Eigengewicht regelt, wobei Lastkraftwagen und Omnibusse ausgenommen sind.

☝️ Worauf sollte ich achten, wenn ich eine Garage oder einen Stellplatz miete?

Zunächst solltest du klären, ob die Garage oder der Stellplatz separat vom Wohnobjekt gemietet wird oder nicht. Wenn beides zusammen vermietet wird, kann das in einem Mietvertrag geregelt werden. Andernfalls muss für die Garage oder den Stellplatz ein separater Mietvertrag abgeschlossen werden.

Ein einheitliches Mietverhältnis besteht, wenn die Garage oder der Stellplatz vertraglich an deine Wohnung oder dein Haus gebunden sind. In diesem Fall kannst du den Vertrag nicht einfach für die Garage oder den Stellplatz kündigen – eine Teilkündigung ist nicht möglich. Der Vertrag muss dann gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gestaltet werden.

Wenn du einen befristeten Mietvertrag abschließt, achte darauf, dass ein Kündigungsrecht enthalten ist. Ansonsten endet der Vertrag erst mit dem Ablauf der vereinbarten Frist.

Betriebskosten für die Garage oder den Stellplatz dürfen nur dann verlangt werden, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sind.

Mit und ohne Wohneinheit Unterschiede zwischen Mietverträgen für Garagen und Stellplätze

Vertragsgestaltung

Mit Wohneinheit: Nach BGB

Ohne Wohneinheit: Frei

Separate Kündigung

Mit Wohneinheit: Nein

Ohne Wohneinheit: Ja

Fristlose Kündigung

Mit Wohneinheit: Nein

Ohne Wohneinheit: Ja, beide Partner

Mietpreis

Mit Wohneinheit: Flexibel

Ohne Wohneinheit: Flexibel

Kündigungsschutz

Mit Wohneinheit: Bedingt

Ohne Wohneinheit: Nein

Individuelle Klauseln

Mit Wohneinheit: Nein

Ohne Wohneinheit: Ja

Wohnraummietrecht

Mit Wohneinheit: Anwendbar

Ohne Wohneinheit: Nicht anwendbar

Umsatzsteuerpflichtig

Mit Wohneinheit: Nein

Ohne Wohneinheit: Ja, der Vermieter

Mündliche Vereinbarung

Mit Wohneinheit: Nein

Ohne Wohneinheit: Ja, aber nicht empfehlenswert

Mieterhöhung

Mit Wohneinheit: Einheitlich mit Mietobjekt

Ohne Wohneinheit: Unbegrenzt, ohne Wucher

Gesetzlicher Anspruch

Mit Wohneinheit: Nein

Ohne Wohneinheit: Nein

Darf untervermietet werden?

Mit Wohneinheit: Mit Genehmigung

Ohne Wohneinheit: Mit Genehmigung

Kündigungsfrist

Mit Wohneinheit: 3 Monate

Ohne Wohneinheit: Frei gestaltbar

👉 Wichtig: Mit diesem standardisierten Musterschreiben für einen Garagenmietvertrag kannst du Ärger vermeiden. Denk daran, ihn anzupassen und auf Vollständigkeit zu prüfen, bevor du unterschreibst.

📄 Download Musterschreiben Garagenmietvertrag / Stellplatz:

❌ Welche Kündigungsfristen gelten für einen Garagenmietvertrag / Stellplatz?

Wenn du eine Garage oder einen Stellplatz mietest, gelten je nach Vertragsart unterschiedliche Kündigungsfristen:

  1. Gemeinsam mit einer Wohnung gemietet:
    Wird die Garage oder der Stellplatz zusammen mit einer Wohnung oder einem Haus gemietet, gelten die gleichen Kündigungsfristen wie für das Mietverhältnis der Wohnung. Das bedeutet in der Regel eine Kündigungsfrist von 3 Monaten für beide Parteien.

  2. Separat angemietet:
    Wird die Garage oder der Stellplatz separat vom Wohnraum gemietet, ist die Kündigungsfrist flexibler und kann individuell im Mietvertrag vereinbart werden. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe – die Frist kann von beiden Parteien frei festgelegt werden.

  3. Befristeter Mietvertrag:
    Wird der Garagenmietvertrag befristet abgeschlossen, sollte der Vertrag eine Kündigungsklausel enthalten. Diese muss ebenfalls von beiden Parteien individuell festgelegt werden. Ohne eine solche Klausel endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer.

Bei rechtlichen Unsicherheiten hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte weiter

Falls du dir bei den Kündigungsfristen oder anderen rechtlichen Aspekten unsicher bist, ist es ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren. Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Miet- und Immobilienrecht helfen dir gerne weiter und bieten eine fundierte Beratung zu deinem speziellen Fall.

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