Photovoltaikanlage

Neuerungen seit 2024 Balkonkraftwerk: Wo und wie anmelden? Muss Vermieter zustimmen?

Auf dieser Seite

Immer mehr Menschen versuchen, ihren Strombedarf über kleine Balkonkraftwerke bzw. PV-Anlagen zu decken, um ihre Stromkosten niedrig zu halten. Wenn du dich für ein Balkonkraftwerk entscheidest, solltest du aber unbedingt daran denken, es beim Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur zu registrieren. Tust du das nicht, begehst du eine Ordnungswidrigkeit und musst mit einem Bußgeld rechnen.

Erfahre hier alles Wichtige zum Thema und die neuesten Änderungen seit 2024.

von KLUGO
18.08.2025
7 Min Lesezeit

Balkonkraftwerk anmelden ☝️ Das Wichtigste in Kürze

  • Seit April 2024 musst du ein Balkonkraftwerk bis 600 Watt nur noch beim Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren.

  • Die Registrierung ist kostenlos, muss aber innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme geschehen, sonst droht dir ein Bußgeld.

  • Der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft dürfen nur noch unter triftigen Gründen ein Balkonkraftwerk verbieten.

  • Unter bestimmten Bedingungen musst du eine Einspeisevergütung dem Finanzamt melden.

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, auch Stecker Solaranlage oder Mini-PV-Anlage genannt, die auf einem Balkon, Terrasse oder Garten installiert wird. Jedes Balkonkraftwerk ist mit einem Wechselrichter ausgestattet, mit dem der Strom durch eine normale Steckdose in das Hausnetz gespeist wird und direkt im Haushalt genutzt werden kann. Bei Überschuss wird der Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist.

👉 Was du vor dem Kauf beachten solltest

  • Prüfe, ob du eine Förderung oder Zuschuss von der Stadt oder Gemeinde erhalten kannst. Den Antrag musst du vor dem Kauf stellen.

  • Prüfe, ob dein Balkonkraftwerk im Rahmen deiner bestehenden Hausratsversicherung abgedeckt ist. Die Hausratversicherung trägt die Kosten für Schäden an Dritten durch das Balkonkraftwerk.

  • Lass das Balkonkraftwerk von einer Elektrofachkraft anschließen. Damit kannst du sicher gehen das alles funktioniert.

  • Melde dein Balkonkraftwerk innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme beim Marktstammdatenregister an. Du trägst damit zur Stabilität des öffentlichen Stromnetzes bei.

  • Bei größeren Anlagen ab 600 Watt kann es möglich sein, dass du diese beim Netzbetreiber anmelden musst. Frag direkt bei ihm nach.

Wichtig: Die Anmeldung deines Balkonkraftwerks muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme geschehen. Verpasst du die Frist, kann dir ein hohes Bußgeld drohen!

Maximalgrenze bei der Nennleistung

Diese Grenzwerte gibt es pro Stromzähler:

  • Alle von dir installierten Solarmodule dürfen zusammen nicht über maximal 2000 Watt Nennleistung kommen.

  • Der Wechselrichter darf maximal 800 Watt Nennleistung nicht überschreiten.

  • Je Stromkreis darf nur ein Wechselrichter angeschlossen sein.

Schritt-für-Schritt Anleitung Balkonkraftwerk beim Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur anmelden

Beim Marktstammdatenregister kannst du dein Balkonkraftwerk online anmelden.

  1. Klicke auf die erste Schaltfläche "Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs"

  2. Klicke dann auf "Registrierung einer Solaranlage".

  3. Wähle nun "Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)" aus.

  4. Anschließend kurz die Fragen des Einrichtungsassistenten beantworten:

    1. Registrierst du deine privat betriebene, eigene Solaranlage?

    2. Hast du die Anlage bereits in Betrieb genommen oder ist es noch in Planung?

    3. Danach wird die Registrierung für dich vorbereitet.

  5. Bist du noch nicht beim Marktstammdatenregister angemeldet? Dann legst du jetzt ein Benutzerkonto an.

  6. Jetzt füllst du noch Angaben zum Standort und den technischen Daten aus.

Folgende Daten werden benötigt:

  • Zählernummer: Diese findest du auf deiner letzten Stromrechnung oder auf deinem Stromzähler.

  • Datum der Inbetriebnahme: Der Zeitpunkt, an dem die Balkonanlage zum ersten Mal in Betrieb genommen wurde.

  • Technische Daten: Herstellerinformationen der Solarmodule, des Wechselrichters und insbesondere Angaben der Leistung (in Watt).

Du kannst zudem auch auf der Webseite der Bundesnetzagentur eine Anleitung per Video vorfinden. Aber auch ein digitaler Registrierungsassistent kann dir helfen.

Wichtig: Batteriespeicher und Erweiterungen musst du separat im Marktdatenregister anmelden.

Balkonkraftwerk über 600 Watt? Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden

Die Anmeldung beim Netzbetreiber für Balkonkraftwerke über 600 Watt ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Netzanschluss technisch machbar ist und um zu verhindern, dass es dadurch zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme kommt. So gehst du vor:

  1. Besorge dir den Antrag auf Anmeldung bei deinem Netzbetreiber.

  2. Fülle den Antrag mit den erforderlichen Informationen (Standort, Nennleistung, Anlagentyp und technische Daten des Wechselrichters) aus.

  3. Reiche den Antrag bzw. das ausgefüllte Formular inklusive der erforderlichen Unterlagen ein.

  4. Der Netzbetreiber prüft deine Anmeldung auf Netzverträglichkeit und technische Machbarkeit.

  5. Wurde die Prüfung bestanden und das Balkonkraftwerk installiert, so wird ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt. Dieses Inbetriebnahmeprotokoll und die Bestätigung der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) wird dem Netzbetreiber weitergeleitet.

  6. Beträgt die Leistung deines Balkonkraftwerks über 30 kWp oder dein jährlicher Gewinn über 24.500 Euro, so musst du ein Gewerbe anmelden und es dem Finanzamt melden.

Was tun wenn der Netzbetreiber nicht reagiert?

Die Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) informiert deinen Netzbetreiber in der Regel automatisch über die Inbetriebnahme deines Balkonkraftwerks. Erhältst du keine Rückmeldung vom Netzbetreiber, so solltest du den Registrierstatus in deinem Marktstammdatenkonto überprüfen. Alternativ kannst du direkt beim Netzbetreiber nachfragen, ob es einen Fehler z. B. bei der Eingabe deiner Daten gab.

Keine Registrierung? Strafen können drohen!

Meldest du dein Balkonkraftwerk nicht innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beim Marktstammdatenregister an, so begehst du laut § 95 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Ordnungswidrigkeit und dir droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Dies verhängt die Bundesnetzagentur.

Ohne Anschluss ans öffentliche Stromnetz Sonderfall autarke Balkonkraftwerke

Ist dein Balkonkraftwerk autark und nicht an das öffentliche Stromnetz angemeldet, so entfällt die Pflicht zur Anmeldung. Typischerweise sind dies kleine tragbare Solaranlagen und dienen

  • zur direkten Ladung von Batteriespeichern und Akkus

  • werden oft bei Campingausflügen im Wohnmobil eingesetzt.

Mietrechtliche Fragen Muss der Vermieter oder Eigentümergemeinschaft zustimmen?

Seit den entsprechenden Gesetzesänderungen im Juli 2024 im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht durch den Bundestag und Bundestag haben Mieter und Wohnungseigentümer grundsätzlich rechtlichen Anspruch auf den Betrieb einer kleinen Solaranlage bzw. Balkonkraftwerks. Dennoch solltest du deinen Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft um Erlaubnis fragen. Diese dürfen das Balkonkraftwerk allerdings nicht ohne triftige Gründe ablehnen. Folgende Gründe können eine Ablehnung begründen:

  • Gefährdung der Statik

  • technische Untauglichkeit

  • Sicherheitsbedenken

  • Gebäude ist denkmalgeschützt

Alte Stromzähler? Das passiert!

Sind im Haus noch alte Stromzähler (Ferraris-Stromzähler) eingebaut, laufen diese, wenn du den Solarstrom ins Hausnetz einspeist, oft rückwärts.

Meldest du dein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur an, so informiert diese den Netzbetreiber über einen notwendigen Einbau neuer Stromzähler mit Rücklaufsperre. In der Zwischenzeit darfst du dein Balkonkraftwerk mit den alten Stromzählern weiterbetreiben.

🔌 An welche Steckdose muss das Balkonkraftwerk?

Bisher mussten für Balkonkraftwerke Wieland-Steckdosen vom Elektriker speziell installiert werden, um diese anzustecken. Neuere Balkonkraftwerke ab Mitte 2025 können schon in die normalen Schuko-Steckdosen eingesteckt werden, ohne Elektriker.

Wichtig: Achte darauf, dass der Hersteller den DGS-Sicherheitsstandard einhält.

Umzug oder Betreiberwechsel: Das solltest du beachten

👉 Ziehst du um und nimmst dein Balkonkraftwerk mit? So solltest du den neuen Standort beim Benutzerkonto im Marktstammdatenregister aktualisieren. Das Datum, an dem die Anlage zum ersten Mal in Betrieb genommen wurde, bleibt unverändert.

👉 Wohnort in anderem Netzgebiet? Befindet sich der neue Standort an einem anderen Netzgebiet, so solltest du den vorherigen Netzbetreiber löschen und den neuen Netzbetreiber im Marktstammdatenregister hinzufügen.

👉 Willst du dein Balkonkraftwerk dauerhaft stilllegen? Eine Stilllegung des Balkonkraftwerks musst du ebenfalls dem Marktstammdatenregister melden. Allerdings werden diese wegen energiestatistischen Zwecken im Marktstammdatenregister nicht gelöscht.

Über unsere Autoren Weil uns dein Recht
am Herzen liegt

Wir verfassen unsere Artikel, Ratgeber und Glossare unter sorgsamer Recherche. Dafür arbeiten wir als KLUGO mit einem Team aus Textern, Rechtsexperten und Volljuristen. In regelmäßigen Abständen überprüfen wir unsere Texte auf Aktualität, damit du dich auf uns verlassen kannst.

mann mit brille schaut in die kamera