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Reisemangel Baulärm Baulärm im Hotel: So kannst du deine Rechte durchsetzen

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Ob langersehnter Urlaub oder wichtige Geschäftsreise: Wer ein Hotel bucht, erwartet Ruhe und Erholung. Wenn stattdessen Presslufthammer und Baukräne den Alltag bestimmen, ist der Ärger groß. Doch: Du musst das nicht einfach hinnehmen – in vielen Fällen hast du Anspruch auf eine Entschädigung oder sogar eine Preisminderung.

von KLUGO
09.11.2018
6 Min Lesezeit

Baulärm im Hotel ☝️ Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Reisepreisminderung ist dann möglich, wenn der Baulärm den Urlaub erheblich beeinträchtigt.

  • Für die Höhe der Reisepreisminderung ist der Zeitraum und die Tageszeit entscheidend.

  • Zeig den Mangel bei der Reiseleitung an und verlange Abhilfe, wobei du dir deine Mängelanzeige schriftlich bestätigen lassen (§ 651o Abs. 2 BGB) solltest.

  • Bei der Geltendmachung deines Minderungsanspruchs hast du nach neuem Reiserecht zwei Jahre Zeit, § 651j BGB.

Was rechtlich als Reisemangel gilt

Ein sogenannter Reisemangel liegt laut deutschem Recht dann vor, wenn die tatsächliche Ausführung der Reise von dem abweicht, was dir vertraglich zugesichert wurde. Maßgeblich ist hier § 651i des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das bedeutet: Wenn du ein Hotel gebucht hast, das laut Beschreibung ruhig gelegen ist, und du stattdessen tagtäglich mit Baulärm zu kämpfen hast, kann das ein erheblicher Mangel sein.

Nicht jeder Lärm rechtfertigt allerdings eine Reklamation. Wenn zum Beispiel normale Geräusche aus dem Straßenverkehr zu hören sind oder ein Hotel in einer belebten Gegend liegt, in der mit etwas Lärm zu rechnen ist, ist das in der Regel hinzunehmen. Anders sieht es jedoch aus, wenn lautstarke Bauarbeiten direkt am oder neben dem Hotel stattfinden – vor allem dann, wenn du im Vorfeld nicht darüber informiert wurdest.

Wann du den Reisepreis mindern kannst

Damit du tatsächlich eine Preisminderung oder Entschädigung verlangen kannst, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Der Lärm muss eine erhebliche Beeinträchtigung deiner Reise darstellen – also so stark sein, dass du z. B. nicht schlafen, arbeiten oder dich im Hotelzimmer aufhalten kannst. Außerdem darfst du den Mangel nicht selbst verursacht oder geduldet haben.

Ganz entscheidend: Du musst den Mangel unverzüglich vor Ort melden, damit der Reiseveranstalter oder das Hotel die Möglichkeit hat, Abhilfe zu schaffen – etwa durch einen Zimmerwechsel oder ein anderes Hotel. Nur wenn diese Möglichkeit gegeben war und nicht genutzt wurde, kannst du später auf Preisminderung pochen.

Baulärm bei Pauschalreisen – was du wissen musst

Wenn du eine Pauschalreise gebucht hast – also mindestens zwei Leistungen (z. B. Flug + Hotel) im Paket bei einem Reiseveranstalter –, gelten für dich besondere Schutzvorschriften. Der Veranstalter ist in diesem Fall dein Vertragspartner und damit auch für auftretende Mängel verantwortlich.

Wichtig ist, dass der Reiseveranstalter dich vor Reiseantritt über mögliche Einschränkungen informiert. Geschieht das nicht und wirst du überraschend mit Baulärm konfrontiert, hast du in der Regel gute Chancen auf eine Reisepreisminderung.

Voraussetzung ist, dass du den Mangel vor Ort meldest, idealerweise schriftlich oder mit Zeugen. Wird dir keine Lösung angeboten oder ändert sich an der Situation nichts, kannst du nach deiner Rückkehr eine offizielle Mängelanzeige stellen und eine teilweise Rückerstattung des Reisepreises fordern. Grundlage dafür ist § 651m BGB.

Entschädigung anfordern aufgrund von Baulärm im Hotel

Wer Hotelzimmer über Plattformen wie Booking.com, Expedia oder Airbnb bucht, schließt den Vertrag direkt mit dem Hotel bzw. dem Gastgeber. Vermittlungsportale haften in der Regel nicht für Mängel vor Ort – es sei denn, sie haben wissentlich falsche Informationen veröffentlicht.

Deine Ansprüche musst du daher direkt gegenüber dem Hotel oder Gastgeber geltend machen. Das ist rechtlich oft komplizierter, da du dich nicht auf das Pauschalreiserecht stützen kannst. In der Praxis reagieren viele Hotels auf Beschwerden jedoch kulant, um schlechte Bewertungen zu vermeiden.

Am besten meldest du den Lärm sofort beim Hotelmanagement und dokumentierst die Situation ausführlich. Kommt es zu keiner Einigung, kannst du dich später an den Kundenservice der Buchungsplattform wenden – in manchen Fällen vermitteln diese oder bieten Gutscheine an.

Wie viel Entschädigung ist möglich? – Orientierung an der Frankfurter Tabelle

Zur Einschätzung, wie viel Erstattung bei einem Reisemangel möglich ist, nutzen Gerichte und Verbraucherzentralen häufig die sogenannte Frankfurter Tabelle. Sie ist zwar nicht rechtsverbindlich, dient aber als bewährte Orientierungshilfe.

Bei tagsüber andauerndem Baulärm liegt die empfohlene Minderung oft bei 10 bis 25 Prozent des Reisepreises. Wird auch die Nachtruhe erheblich gestört, können sogar bis zu 50 Prozent gerechtfertigt sein. In Extremfällen – etwa wenn das Zimmer unbewohnbar ist – sind noch höhere Minderungen oder sogar eine vollständige Rückerstattung denkbar.

⚠️ Wichtig ist dabei: Jeder Einzelfall ist anders. Fotos, Videos oder schriftliche Aussagen anderer Gäste können helfen, die Situation glaubhaft zu belegen.

Was tun bei Lärm vor Ort? – Deine Schritte im Überblick

Wenn du von Baulärm betroffen bist, solltest du nicht abwarten, sondern aktiv werden. Melde den Mangel sofort bei der Rezeption oder Reiseleitung und fordere Abhilfe – etwa einen Zimmerwechsel oder einen alternativen Aufenthalt. Lasse dir dein Anliegen am besten schriftlich bestätigen, zum Beispiel durch eine E-Mail oder einen Eintrag im Beschwerdeformular.

👉 Zusätzlich solltest du die Situation dokumentieren:

  • Mache Fotos und Videos,

  • führe ein Lärmprotokoll mit Uhrzeiten und Geräuschpegel,

  • sprich mit anderen Gästen, die ebenfalls betroffen sind – Zeugen können im Nachhinein hilfreich sein.

Diese Beweise sind entscheidend, wenn du nach der Reise Ansprüche geltend machen möchtest.

Nach der Reise: So forderst du dein Geld zurück

Zurück zu Hause kannst du deine Mängelanzeige beim Reiseveranstalter oder Hotel schriftlich einreichen – per E-Mail oder Einschreiben. Füge dabei alle Beweise und Unterlagen bei und schildere genau, wie du durch den Baulärm beeinträchtigt wurdest.

Bei Pauschalreisen gilt eine Frist von einem Monat nach Reiseende (§ 651o BGB). Hältst du diese Frist nicht ein, können deine Ansprüche verfallen. Bei Individualbuchungen gelten die allgemeinen Verjährungsfristen von meist zwei Jahren, aber auch hier gilt: Je früher du reagierst, desto besser.

Wenn der Veranstalter oder das Hotel deinen Anspruch ablehnt oder nur einen geringen Betrag anbietet, kann sich eine rechtliche Prüfung lohnen. Eine Erstberatung durch einen Rechtsexperten hilft dir, deine Erfolgschancen realistisch einzuschätzen.

Du bist unsicher, ob du Anspruch auf eine Entschädigung hast? Unsere KLUGO Partner-Anwälte helfen dir mit einer Erstberatung weiter.

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