Mann sitzt auf Hotelbett

Frankfurter Tabelle Reisemängel: So viel Anspruch auf Erstattung hast du

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Wer freut sich nicht auf den wohlverdienten Urlaub? Endlich abschalten und die freie Zeit unbeschwert genießen. Doch was, wenn stattdessen Schimmel im Hotelzimmer, Baulärm oder ungenießbares Essen den Erholungsfaktor ruinieren? Reisemängel können die ersehnte Auszeit schnell zur Belastung machen.

In diesem Beitrag erfährst du, wie du Reisemängel richtig erkennst, welche Ansprüche du geltend machen kannst und wie dir die Frankfurter Tabelle bei der Einschätzung deiner Reisepreisminderung hilft.

von KLUGO
08.07.2025
10 Min Lesezeit

Reisemängel ☝️Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Reisemangel liegt vor, wenn die im Reisevertrag zugesicherten Leistungen nicht oder abweichend erbracht werden.

  • Typische Reisemängel wie Schädlingsbefall, verschmutzte Unterkünfte oder starke Lärmbelästigung sollten umgehend dem jeweiligen Anbieter gemeldet werden.

  • Dokumentiere die Mängel möglichst detailliert – idealerweise mit Fotos – und lass sie dir vor Ort schriftlich vom Hotel oder Reiseveranstalter bestätigen.

  • Die Frankfurter Tabelle gibt eine Orientierung zur Höhe von Entschädigungen bei Reisemängeln.

  • Bleibt eine Mängelanzeige erfolglos, kann es sinnvoll sein, sich an einen Fachanwalt für Reiserecht zu wenden.

Wann liegt ein Reisemangel vor?

Ein Reisemangel liegt vor, wenn die tatsächlichen Umstände am Hotel oder Urlaubsort erheblich von den im Reisevertrag vereinbarten Bedingungen abweichen und dadurch die Reisequalität beeinträchtigt wird. § 651i BGB regelt hierzu unter anderem folgende Punkte:

  • Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, eine Reise frei von Mängeln zu verschaffen.

  • Eine Reise gilt als mangelfrei, wenn sie dem vertraglich vereinbarten Nutzen entspricht.

  • Ein Reisemangel liegt auch vor, wenn Reiseleistungen gar nicht oder nur mit unangemessener Verspätung erbracht werden.

Reisemängel bestehen also immer dann, wenn vereinbarte Leistungen nicht, unvollständig oder anders als vertraglich vorgesehen erbracht werden. In einem solchen Fall solltest du den Mangel umgehend anzeigen und die Beseitigung fordern.

Nicht jede Unannehmlichkeit gilt jedoch als Reisemangel. Beispielsweise stellen spielende Kinder am Pool, Wartezeiten am Buffet oder fehlende Handtücher im Hotel laut Gesetzgeber keine erheblichen Beeinträchtigungen dar und gelten daher als zumutbar.

Infografik Reisemangel

KLUGO Tipp:

Je nach Urlaubsregion können bestimmte Gegebenheiten unterschiedlich bewertet werden. So gelten etwa Insekten in tropischen Gebieten als landestypisch und unvermeidbar – selbst wenn sie lästig sind, stellen sie in der Regel keinen Reisemangel dar.

Typische Reisemängel im Überblick

Folgende Situationen gelten häufig als Reisemängel:

  • Mängel an der Unterkunft: Schmutzige Zimmer, fehlende Ausstattung (z. B. WLAN, Klimaanlage) oder Baulärm.

  • Ausfälle gebuchter Leistungen: Gebuchte Ausflüge oder Aktivitäten finden nicht statt.

  • Hygienemängel: Unzureichende Reinigung, Schädlingsbefall oder unsicheres Trinkwasser.

  • Lärmbelästigung: Störender Lärm durch Bauarbeiten, Verkehr oder Veranstaltungen.

  • Flugprobleme: Flugverspätungen ab drei Stunden oder Flugausfälle.

  • Mängel bei der Verpflegung: Schlechte Qualität oder deutlich eingeschränkte Auswahl trotz Halbpension o. Ä.

  • Infrastrukturprobleme: Defekte Pools, ausgefallene Aufzüge oder Strom- und Wasserausfälle.

Frankfurter Tabelle Die Reisemängeltabelle im Überblick

Die Frankfurter Tabelle fasst Gerichtsurteile aus den 1980er Jahren zu Reisemängeln zusammen – zuletzt aktualisiert 1994. Bis heute dient sie als Orientierung, wie hoch die prozentuale Minderung des Reisepreises bei bestimmten Mängeln ausfallen kann.

Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung – unabhängig von Alter, Geschlecht oder individueller Empfindlichkeit. Treten mehrere Mängel auf, werden die Prozentsätze addiert.

Frankfurter Tabelle zur Unterkunft

Mängel Unterkunft

Mängel: andere Unterkunft als gebucht

Minderung: 10-25 %

Bemerkung: je nach Entfernung

Mängel: abweichende Lage der Unterkunft (größere Entfernung zum Strand)

Minderung: 5–15 %

Mängel: abweichende Art der Unterkunft im gebuchten Hotel (Hotelzimmer statt Ferienwohnung)

Minderung: 5–10 %

Mängel: abweichende Art der Zimmer

Minderung: -

Bemerkung: hängt davon ab, ob Reisende derselben Buchung oder Unbekannte zusammengelegt werden

Mängel: Doppel- statt Einzelzimmer

Minderung: 20 %

Mängel: Dreibett- statt Einzelzimmer

Minderung: 25 %

Mängel: Dreibett- statt Doppelzimmer

Minderung: 20-25 %

Mängel: Vierbett- statt Doppelzimmer

Minderung: 20-30 %

Mängel in der Ausstattung des Zimmers

Mängel: zu kleine Fläche

Minderung: 5-10 %

Mängel: fehlender Balkon

Minderung: 5–10 %

Bemerkung: bei Zusage/je nach Jahreszeit

Mängel: fehlender Meerblick

Minderung: 5–10 %

Bemerkung: bei Zusage

Mängel: fehlendes eigenes Bad/WC

Minderung: 15-25 %

Bemerkung: bei Zusage

Mängel: fehlendes eigenes WC

Minderung: 15 %

Mängel: fehlende eigene Dusche

Minderung: 10 %

Bemerkung: bei Zusage

Mängel: fehlende Klimaanlage

Minderung: 10-20 %

Bemerkung: bei Zusage/je nach Jahreszeit

Mängel: fehlendes Radio/TV

Minderung: 5 %

Bemerkung: bei Zusage

Mängel: zu geringes Mobiliar

Minderung: 5-15 %

Mängel: Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.)

Minderung: 10-50 %

Mängel: Ungeziefer

Minderung: 10-50 %

Ausfall von Versorgungseinrichtungen

Mängel: Toilette

Minderung: 15 %

Mängel: Bad/Warmwasserboiler

Minderung: 15 %

Mängel: Stromausfall/Gasausfall

Minderung: 10-20 %

Mängel: Wasser

Minderung: 10 %

Mängel: Klimaanlage

Minderung: 10-20 %

Bemerkung: je nach Jahreszeit

Mängel: Fahrstuhl

Minderung: 5-10 %

Bemerkung: je nach Stockwerk

Service

Mängel: vollkommener Ausfall

Minderung: 25 %

Mängel: schlechte Reinigung

Minderung: 10-20 %

Bemerkung: bei Zusage

Mängel: ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher)

Minderung: 5-10 %

Beeinträchtigungen

Mängel: Lärm am Tage

Minderung: 5-25 %

Mängel: Lärm in der Nacht

Minderung: 10-40 %

Mängel: Gerüche

Minderung: 5-15 %

Mängel: Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massage)

Minderung: 20-40 %

Bemerkung: Je nach Art der Prospektzusage, zum Beispiel bei einem Kururlaub

Frankfurter Tabelle zur Verpflegung

Verpflegung

Mängel: vollkommener Ausfall

Minderung: 50 %

Mängel: eintöniger Speisezettel

Minderung: 5 %

Mängel: nicht genügend warme Speisen

Minderung: 10 %

Mängel: verdorbene/ungenießbare Speisen

Minderung: 20-30 %

Service

Mängel: Selbstbedienung (statt Kellner)

Minderung: 10-15 %

Mängel: lange Wartezeiten

Minderung: 5-15 %

Mängel: Essen in Schichten

Minderung: 10 %

Mängel: verschmutztes Geschirr, Besteck

Minderung: 10-15 %

Mängel: fehlende Klimaanlage im Speisesaal

Minderung: 5-10 %

Bemerkung: bei Zusage

Frankfurter Tabelle zum Transport

Abflug

Mängel: zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus

Minderung: 5 %

Bemerkung: Für jede weitere Stunde Verspätung erhältst Du 5 % des durchschnittlichen Tagespreises der Reise zurück.

Ausstattungsmängel

Mängel: niedrigere Klasse

Minderung: 10-15 %

Mängel: erhebliche Abweichung vom normalen Standard

Minderung: 5-10 %

Mängel: verdorbene/ungenießbare Speisen

Minderung: 20-30 %

Service

Mängel: Verpflegung

Minderung: 5 %

Mängel: Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.)

Minderung: 5 %

Mängel: Auswechslung des Transportmittels

Minderung: der auf die Verzögerung entfallende anteilige Reisepreis

Mängel: fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel

Minderung: Kosten des Ersatztransportmittels

Frankfurter Tabelle zu sonstigen Aspekten

Sonstige Aspekte

Mängel: fehlender oder verschmutzter Swimmingpool

Minderung: 10-20 %

Bemerkung: bei Zusage

➡️ fehlendes Hallenbad (bei Zusage, soweit nach Jahreszeit benutzbar)

Mängel: a) bei vorhandenem Swimmingpool

Minderung: 10 %

Mängel: b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool

Minderung: 20 %

Mängel: fehlende Sauna

Minderung: 5 %

Bemerkung: bei Zusage

Mängel: fehlender Tennisplatz

Minderung: 5-10 %

Bemerkung: bei Zusage

Mängel: fehlendes Mini-Golf

Minderung: 3-5 %

Bemerkung: bei Zusage

Mängel: fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule

Minderung: 5-10 %

Bemerkung: bei Zusage

Mängel: fehlende Möglichkeit zum Reiten

Minderung: 5-10 %

Bemerkung: bei Zusage

Mängel: fehlende Kinderbetreuung

Minderung: 5-10 %

Bemerkung: bei Zusage

Mängel: Baden im Meer unmöglich

Minderung: 10-20 %

Bemerkung: je nach Prospekt und zumutbarer Ausweichmöglichkeit

Mängel: verschmutzter Strand

Minderung: 10-20 %

Mängel: fehlende Strandliegen, Sonnenschirme

Minderung: 5-10 %

Bemerkung: bei Zusage

Mängel: fehlende Snack- oder Strandbar

Minderung: 0-5 %

Bemerkung: je nach Ersatzmöglichkeit

Mängel: fehlender FKK-Strand

Minderung: 10-20 %

Bemerkung: bei Zusage

➡️ fehlendes Restaurant oder Supermarkt (bei Zusage/je nach Ausweichmöglichkeit):

Mängel: a) bei Hotelverpflegung

Minderung: 0-5 %

Mängel: b) bei Selbstverpflegung

Minderung: 10-20 %

Mängel: fehlende Vergnügungsstätte (Disco, Nachtklub, Kino, Animation)

Minderung: 5-15 %
Bemerkung: bei Zusage

Mängel: fehlende Boutique oder Ladenstraße

Minderung: 0-5 %
Bemerkung: je nach Ausweichmöglichkeit

Mängel: Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten

Minderung: 20-30 %

Bemerkung: des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs

Fehlende Reiseleistung

Mängel: a) bloße Organisation

Minderung: 0-5 %

Mängel: b) bei Besichtigungsreisen

Minderung: 10-20 %

Mängel: c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung

Minderung: 20-30 %

Bemerkung: bei Zusage

➡️ Zeitverlust durch notwendigen Umzug:

Mängel: a) im gleichen Hotel

Bemerkung: anteiliger Reisepreis für 1/2 Tag

Mängel: b) in anderes Hotel

Bemerkung: anteiliger Reispreis für 1 Tag

Wie setze ich meine Rechte durch?

Du hast die folgenden Möglichkeiten, deine Rechte durchzusetzen, eine Beseitigung der Reisemängel oder eine Preisminderung zu fordern:

Am Urlaubsort

Melde den Reisemangel sofort beim Reiseveranstalter oder dessen Vertreter vor Ort. Dieser muss innerhalb angemessener Frist reagieren (i. d. R. zwei Wochen). Passiert nichts, kannst du – in Härtefällen – selbst Abhilfe schaffen, z. B. ein anderes Hotel buchen. Die Kosten kannst du dir später erstatten lassen.

Je nach Schwere der Mängel kannst du eine Minderung des Reisepreises (5–50 %) fordern. Entstehen dir zusätzliche Kosten (z. B. Arztkosten wegen Lebensmittelvergiftung), hast du auch Anspruch auf Schadensersatz.

Im Nachhinein

Reklamiere schriftlich beim Reiseveranstalter und schildere den Mangel detailliert. Wichtig: Beweise sichern!

  • Dokumente sammeln: Reisevertrag, Rechnungen, E-Mails etc.

  • Mängel dokumentieren: Fotos/Videos von z. B. Schmutz, Lärm, defekten Einrichtungen

  • Alles festhalten: Gespräche mit Reiseleitung, Namen von Zeugen, Uhrzeiten, Ort

  • Nachweise sichern: Schriftliche Kommunikation mit dem Veranstalter aufbewahren

Kostenloses Musterschreiben zur Reisemängelanzeige

Nutze unser kostenloses Musterdokument, um Reisemängel rechtssicher beim Reiseveranstalter anzuzeigen. Einfach ausfüllen, anpassen und versenden – so sicherst du dir deine Ansprüche schnell und unkompliziert.

👉 Musterschreiben zur Reisemängelanzeige herunterladen

Möchtest du dich nicht selbst um die Durchsetzung deiner Ansprüche kümmern oder reagiert dein Reiseveranstalter nicht auf deine Mängelbeseitigung, kannst du einen Anwalt für Reiserecht beauftragen. Er prüft deine Forderungen sorgfältig und sorgt dafür, dass deine Rechte direkt gegenüber dem Veranstalter durchgesetzt werden.

Scheitern Gespräche oder Verhandlungen, bleibt dir als letzter Schritt der Gang vor Gericht – auch dabei steht dir ein Anwalt mit juristischer Unterstützung zur Seite.

Wem muss ich den Reisemangel melden?

Zuerst musst du den Reisemangel deinem Reiseveranstalter, der Fluggesellschaft oder dem Hotel melden. Setze eine Frist, in der die Mängel behoben oder Umbuchungen vorgenommen werden können. Erst wenn die gesetzliche Frist von zwei Wochen verstrichen ist und keine Reaktion erfolgt, solltest du weitere Schritte einleiten.

Verjährt mein Anspruch?

Dein Anspruch auf Entschädigung bei Reisemängeln verjährt nach zwei Jahren. Es ist jedoch ratsam, den Mangel schnellstmöglich zu melden und deinen Reiseveranstalter zu kontaktieren.

Was sollte ich tun, wenn der Veranstalter nicht reagiert?

Wenn dein Reiseveranstalter nicht auf die Anzeige von Reisemängeln reagiert, kannst du die örtliche Verbraucherzentrale oder den Reiseverband einschalten. Es ist auch ratsam, einen Anwalt für Reiserecht zu kontaktieren, um mögliche rechtliche Schritte wie eine Klage einzuleiten.

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