
Frankfurter Tabelle Reisemängel: So viel Anspruch auf Erstattung hast du
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Wer freut sich nicht auf den wohlverdienten Urlaub? Endlich abschalten und die freie Zeit unbeschwert genießen. Doch was, wenn stattdessen Schimmel im Hotelzimmer, Baulärm oder ungenießbares Essen den Erholungsfaktor ruinieren? Reisemängel können die ersehnte Auszeit schnell zur Belastung machen.
In diesem Beitrag erfährst du, wie du Reisemängel richtig erkennst, welche Ansprüche du geltend machen kannst und wie dir die Frankfurter Tabelle bei der Einschätzung deiner Reisepreisminderung hilft.
Reisemängel ☝️Das Wichtigste in Kürze
Ein Reisemangel liegt vor, wenn die im Reisevertrag zugesicherten Leistungen nicht oder abweichend erbracht werden.
Typische Reisemängel wie Schädlingsbefall, verschmutzte Unterkünfte oder starke Lärmbelästigung sollten umgehend dem jeweiligen Anbieter gemeldet werden.
Dokumentiere die Mängel möglichst detailliert – idealerweise mit Fotos – und lass sie dir vor Ort schriftlich vom Hotel oder Reiseveranstalter bestätigen.
Die Frankfurter Tabelle gibt eine Orientierung zur Höhe von Entschädigungen bei Reisemängeln.
Bleibt eine Mängelanzeige erfolglos, kann es sinnvoll sein, sich an einen Fachanwalt für Reiserecht zu wenden.
Wann liegt ein Reisemangel vor?
Ein Reisemangel liegt vor, wenn die tatsächlichen Umstände am Hotel oder Urlaubsort erheblich von den im Reisevertrag vereinbarten Bedingungen abweichen und dadurch die Reisequalität beeinträchtigt wird. § 651i BGB regelt hierzu unter anderem folgende Punkte:
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, eine Reise frei von Mängeln zu verschaffen.
Eine Reise gilt als mangelfrei, wenn sie dem vertraglich vereinbarten Nutzen entspricht.
Ein Reisemangel liegt auch vor, wenn Reiseleistungen gar nicht oder nur mit unangemessener Verspätung erbracht werden.
Reisemängel bestehen also immer dann, wenn vereinbarte Leistungen nicht, unvollständig oder anders als vertraglich vorgesehen erbracht werden. In einem solchen Fall solltest du den Mangel umgehend anzeigen und die Beseitigung fordern.
Nicht jede Unannehmlichkeit gilt jedoch als Reisemangel. Beispielsweise stellen spielende Kinder am Pool, Wartezeiten am Buffet oder fehlende Handtücher im Hotel laut Gesetzgeber keine erheblichen Beeinträchtigungen dar und gelten daher als zumutbar.

KLUGO Tipp:
Je nach Urlaubsregion können bestimmte Gegebenheiten unterschiedlich bewertet werden. So gelten etwa Insekten in tropischen Gebieten als landestypisch und unvermeidbar – selbst wenn sie lästig sind, stellen sie in der Regel keinen Reisemangel dar.
Typische Reisemängel im Überblick
Folgende Situationen gelten häufig als Reisemängel:
Mängel an der Unterkunft: Schmutzige Zimmer, fehlende Ausstattung (z. B. WLAN, Klimaanlage) oder Baulärm.
Ausfälle gebuchter Leistungen: Gebuchte Ausflüge oder Aktivitäten finden nicht statt.
Hygienemängel: Unzureichende Reinigung, Schädlingsbefall oder unsicheres Trinkwasser.
Lärmbelästigung: Störender Lärm durch Bauarbeiten, Verkehr oder Veranstaltungen.
Flugprobleme: Flugverspätungen ab drei Stunden oder Flugausfälle.
Mängel bei der Verpflegung: Schlechte Qualität oder deutlich eingeschränkte Auswahl trotz Halbpension o. Ä.
Infrastrukturprobleme: Defekte Pools, ausgefallene Aufzüge oder Strom- und Wasserausfälle.
Frankfurter Tabelle Die Reisemängeltabelle im Überblick
Die Frankfurter Tabelle fasst Gerichtsurteile aus den 1980er Jahren zu Reisemängeln zusammen – zuletzt aktualisiert 1994. Bis heute dient sie als Orientierung, wie hoch die prozentuale Minderung des Reisepreises bei bestimmten Mängeln ausfallen kann.
Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung – unabhängig von Alter, Geschlecht oder individueller Empfindlichkeit. Treten mehrere Mängel auf, werden die Prozentsätze addiert.
Frankfurter Tabelle zur Unterkunft
Mängel Unterkunft |
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Mängel: andere Unterkunft als gebucht Minderung: 10-25 % Bemerkung: je nach Entfernung |
Mängel: abweichende Lage der Unterkunft (größere Entfernung zum Strand) Minderung: 5–15 % |
Mängel: abweichende Art der Unterkunft im gebuchten Hotel (Hotelzimmer statt Ferienwohnung) Minderung: 5–10 % |
Mängel: abweichende Art der Zimmer Minderung: - Bemerkung: hängt davon ab, ob Reisende derselben Buchung oder Unbekannte zusammengelegt werden |
Mängel: Doppel- statt Einzelzimmer Minderung: 20 % |
Mängel: Dreibett- statt Einzelzimmer Minderung: 25 % |
Mängel: Dreibett- statt Doppelzimmer Minderung: 20-25 % |
Mängel: Vierbett- statt Doppelzimmer Minderung: 20-30 % |
Mängel in der Ausstattung des Zimmers |
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Mängel: zu kleine Fläche Minderung: 5-10 % |
Mängel: fehlender Balkon Minderung: 5–10 % Bemerkung: bei Zusage/je nach Jahreszeit |
Mängel: fehlender Meerblick Minderung: 5–10 % Bemerkung: bei Zusage |
Mängel: fehlendes eigenes Bad/WC Minderung: 15-25 % Bemerkung: bei Zusage |
Mängel: fehlendes eigenes WC Minderung: 15 % |
Mängel: fehlende eigene Dusche Minderung: 10 % Bemerkung: bei Zusage |
Mängel: fehlende Klimaanlage Minderung: 10-20 % Bemerkung: bei Zusage/je nach Jahreszeit |
Mängel: fehlendes Radio/TV Minderung: 5 % Bemerkung: bei Zusage |
Mängel: zu geringes Mobiliar Minderung: 5-15 % |
Mängel: Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.) Minderung: 10-50 % |
Mängel: Ungeziefer Minderung: 10-50 % |
Ausfall von Versorgungseinrichtungen |
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Mängel: Toilette Minderung: 15 % |
Mängel: Bad/Warmwasserboiler Minderung: 15 % |
Mängel: Stromausfall/Gasausfall Minderung: 10-20 % |
Mängel: Wasser Minderung: 10 % |
Mängel: Klimaanlage Minderung: 10-20 % Bemerkung: je nach Jahreszeit |
Mängel: Fahrstuhl Minderung: 5-10 % Bemerkung: je nach Stockwerk |
Service |
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Mängel: vollkommener Ausfall Minderung: 25 % |
Mängel: schlechte Reinigung Minderung: 10-20 % Bemerkung: bei Zusage |
Mängel: ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher) Minderung: 5-10 % |
Beeinträchtigungen |
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Mängel: Lärm am Tage Minderung: 5-25 % |
Mängel: Lärm in der Nacht Minderung: 10-40 % |
Mängel: Gerüche Minderung: 5-15 % |
Mängel: Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massage) Minderung: 20-40 % Bemerkung: Je nach Art der Prospektzusage, zum Beispiel bei einem Kururlaub |
Frankfurter Tabelle zur Verpflegung
Verpflegung |
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Mängel: vollkommener Ausfall Minderung: 50 % |
Mängel: eintöniger Speisezettel Minderung: 5 % |
Mängel: nicht genügend warme Speisen Minderung: 10 % |
Mängel: verdorbene/ungenießbare Speisen Minderung: 20-30 % |
Service |
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Mängel: Selbstbedienung (statt Kellner) Minderung: 10-15 % |
Mängel: lange Wartezeiten Minderung: 5-15 % |
Mängel: Essen in Schichten Minderung: 10 % |
Mängel: verschmutztes Geschirr, Besteck Minderung: 10-15 % |
Mängel: fehlende Klimaanlage im Speisesaal Minderung: 5-10 % Bemerkung: bei Zusage |
Frankfurter Tabelle zum Transport
Abflug |
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Mängel: zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus Minderung: 5 % Bemerkung: Für jede weitere Stunde Verspätung erhältst Du 5 % des durchschnittlichen Tagespreises der Reise zurück. |
Ausstattungsmängel |
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Mängel: niedrigere Klasse Minderung: 10-15 % |
Mängel: erhebliche Abweichung vom normalen Standard Minderung: 5-10 % |
Mängel: verdorbene/ungenießbare Speisen Minderung: 20-30 % |
Service |
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Mängel: Verpflegung Minderung: 5 % |
Mängel: Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.) Minderung: 5 % |
Mängel: Auswechslung des Transportmittels Minderung: der auf die Verzögerung entfallende anteilige Reisepreis |
Mängel: fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel Minderung: Kosten des Ersatztransportmittels |
Frankfurter Tabelle zu sonstigen Aspekten
Sonstige Aspekte |
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Mängel: fehlender oder verschmutzter Swimmingpool Minderung: 10-20 % Bemerkung: bei Zusage |
➡️ fehlendes Hallenbad (bei Zusage, soweit nach Jahreszeit benutzbar) |
Mängel: a) bei vorhandenem Swimmingpool Minderung: 10 % |
Mängel: b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool Minderung: 20 % |
Mängel: fehlende Sauna Minderung: 5 % Bemerkung: bei Zusage |
Mängel: fehlender Tennisplatz Minderung: 5-10 % Bemerkung: bei Zusage |
Mängel: fehlendes Mini-Golf Minderung: 3-5 % Bemerkung: bei Zusage |
Mängel: fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule Minderung: 5-10 % Bemerkung: bei Zusage |
Mängel: fehlende Möglichkeit zum Reiten Minderung: 5-10 % Bemerkung: bei Zusage |
Mängel: fehlende Kinderbetreuung Minderung: 5-10 % Bemerkung: bei Zusage |
Mängel: Baden im Meer unmöglich Minderung: 10-20 % Bemerkung: je nach Prospekt und zumutbarer Ausweichmöglichkeit |
Mängel: verschmutzter Strand Minderung: 10-20 % |
Mängel: fehlende Strandliegen, Sonnenschirme Minderung: 5-10 % Bemerkung: bei Zusage |
Mängel: fehlende Snack- oder Strandbar Minderung: 0-5 % Bemerkung: je nach Ersatzmöglichkeit |
Mängel: fehlender FKK-Strand Minderung: 10-20 % Bemerkung: bei Zusage |
➡️ fehlendes Restaurant oder Supermarkt (bei Zusage/je nach Ausweichmöglichkeit): |
Mängel: a) bei Hotelverpflegung Minderung: 0-5 % |
Mängel: b) bei Selbstverpflegung Minderung: 10-20 % |
Mängel: fehlende Vergnügungsstätte (Disco, Nachtklub, Kino, Animation) Minderung: 5-15 % |
Mängel: fehlende Boutique oder Ladenstraße Minderung: 0-5 % |
Mängel: Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten Minderung: 20-30 % Bemerkung: des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs |
Fehlende Reiseleistung |
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Mängel: a) bloße Organisation Minderung: 0-5 % |
Mängel: b) bei Besichtigungsreisen Minderung: 10-20 % |
Mängel: c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung Minderung: 20-30 % Bemerkung: bei Zusage |
➡️ Zeitverlust durch notwendigen Umzug: |
Mängel: a) im gleichen Hotel Bemerkung: anteiliger Reisepreis für 1/2 Tag |
Mängel: b) in anderes Hotel Bemerkung: anteiliger Reispreis für 1 Tag |
Wie setze ich meine Rechte durch?
Du hast die folgenden Möglichkeiten, deine Rechte durchzusetzen, eine Beseitigung der Reisemängel oder eine Preisminderung zu fordern:
Am Urlaubsort
Melde den Reisemangel sofort beim Reiseveranstalter oder dessen Vertreter vor Ort. Dieser muss innerhalb angemessener Frist reagieren (i. d. R. zwei Wochen). Passiert nichts, kannst du – in Härtefällen – selbst Abhilfe schaffen, z. B. ein anderes Hotel buchen. Die Kosten kannst du dir später erstatten lassen.
Je nach Schwere der Mängel kannst du eine Minderung des Reisepreises (5–50 %) fordern. Entstehen dir zusätzliche Kosten (z. B. Arztkosten wegen Lebensmittelvergiftung), hast du auch Anspruch auf Schadensersatz.
Im Nachhinein
Reklamiere schriftlich beim Reiseveranstalter und schildere den Mangel detailliert. Wichtig: Beweise sichern!
Dokumente sammeln: Reisevertrag, Rechnungen, E-Mails etc.
Mängel dokumentieren: Fotos/Videos von z. B. Schmutz, Lärm, defekten Einrichtungen
Alles festhalten: Gespräche mit Reiseleitung, Namen von Zeugen, Uhrzeiten, Ort
Nachweise sichern: Schriftliche Kommunikation mit dem Veranstalter aufbewahren
Kostenloses Musterschreiben zur Reisemängelanzeige
Nutze unser kostenloses Musterdokument, um Reisemängel rechtssicher beim Reiseveranstalter anzuzeigen. Einfach ausfüllen, anpassen und versenden – so sicherst du dir deine Ansprüche schnell und unkompliziert.
Möchtest du dich nicht selbst um die Durchsetzung deiner Ansprüche kümmern oder reagiert dein Reiseveranstalter nicht auf deine Mängelbeseitigung, kannst du einen Anwalt für Reiserecht beauftragen. Er prüft deine Forderungen sorgfältig und sorgt dafür, dass deine Rechte direkt gegenüber dem Veranstalter durchgesetzt werden.
Scheitern Gespräche oder Verhandlungen, bleibt dir als letzter Schritt der Gang vor Gericht – auch dabei steht dir ein Anwalt mit juristischer Unterstützung zur Seite.
Wem muss ich den Reisemangel melden?
Zuerst musst du den Reisemangel deinem Reiseveranstalter, der Fluggesellschaft oder dem Hotel melden. Setze eine Frist, in der die Mängel behoben oder Umbuchungen vorgenommen werden können. Erst wenn die gesetzliche Frist von zwei Wochen verstrichen ist und keine Reaktion erfolgt, solltest du weitere Schritte einleiten.
Verjährt mein Anspruch?
Dein Anspruch auf Entschädigung bei Reisemängeln verjährt nach zwei Jahren. Es ist jedoch ratsam, den Mangel schnellstmöglich zu melden und deinen Reiseveranstalter zu kontaktieren.
Was sollte ich tun, wenn der Veranstalter nicht reagiert?
Wenn dein Reiseveranstalter nicht auf die Anzeige von Reisemängeln reagiert, kannst du die örtliche Verbraucherzentrale oder den Reiseverband einschalten. Es ist auch ratsam, einen Anwalt für Reiserecht zu kontaktieren, um mögliche rechtliche Schritte wie eine Klage einzuleiten.