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Schadensersatz geltend machen
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Schadensersatz geltend machen

STAND 21.02.2024 | LESEZEIT 10 MIN

Wenn Ihnen durch das Verschulden einer anderen Person ein Schaden entsteht, sei es durch eine unerlaubte Handlung oder die Verletzung vertraglicher Pflichten, haben Sie die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten sind Ihnen dabei gern behilflich.

Das Wichtigste in Kürze zur Geltendmachung von Schadensersatz

  • Schadensersatz gemäß § 249 BGB bedeutet finanziellen Ausgleich für erlittene Schäden.
  • Schadensersatz kann aufgrund unerlaubter Handlung oder Verletzung von vertraglichen Pflichten beansprucht werden.
  • Die Höhe des Schadensersatzes hängt von der Schwere des Schadens und dem Mitverschulden des Geschädigten ab.
  • Schadensersatzansprüche verjähren allgemein nach drei Jahren, allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regelung.

Schadensersatz kann durch eine außergerichtliche Einigung oder eine gerichtliche Klage durchgesetzt werden, wobei ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte Ihnen dabei helfen kann, die Schadenshöhe zu ermitteln und durchzusetzen.

Was ist Schadensersatz?

Schadensersatz gemäß § 249 BGB meint einen finanziellen Ausgleich für einen erlittenen Schaden. Die Voraussetzung dafür, dass ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, ist, dass der Schädiger den Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat oder aus anderen Gründen für den Schaden haften muss.

Typischerweise basiert Schadensersatz entweder auf einer unerlaubten Handlung oder auf der Verletzung von vertraglichen Pflichten. Doch was bedeutet das im Einzelnen?

Schadensersatz nach unerlaubter Handlung

Gemäß § 823 BGB hat eine Person dann Anspruch auf Schadensersatz, wenn ihre Rechte unter bestimmten Bedingungen verletzt wurden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Schadensereignis materielle oder immaterielle Schäden verursacht hat:

§ 823 - Schadensersatzpflicht


(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Beispiele für Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung

  • Wenn jemand durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz einen Verkehrsunfall verursacht und dabei ein anderer Fahrzeugführer oder Passant verletzt wird, kann dieser eine Entschädigung für medizinische Kosten, Schmerzensgeld und mögliche Einkommensverluste beanspruchen.
  • Wenn ein Hersteller ein fehlerhaftes Produkt auf den Markt bringt, das bei Verwendung Schäden verursacht, können die Geschädigten Schadensersatzansprüche geltend machen.
  • Wenn jemand unerlaubt persönliche Informationen über eine Person verbreitet oder falsche Behauptungen über sie aufstellt, kann dies zu einem Schadensersatzanspruch führen.
  • Wenn ein Arzt bei einer medizinischen Behandlung einen Fehler macht, der zu Verletzungen oder weiteren Gesundheitsproblemen führt, kann der Patient Schadensersatz für die entstandenen Schäden wie zusätzliche medizinische Kosten oder Schmerzensgeld verlangen. Mehr Informationen finden Sie in unserer Schmerzensgeldtabelle und in unserem Ratgeber zum Medizinrecht.
  • Wenn jemand ohne Erlaubnis urheberrechtlich geschütztes Material verwendet, kann der Urheber Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand ein Buch, einen Film oder ein Musikstück ohne Genehmigung des Urhebers reproduziert oder verbreitet.

Schadensersatz für Verletzung von vertraglichen Pflichten

Gemäß § 280 Absatz 1 Satz 1 BGB entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn durch Verletzungen von vertraglichen Pflichten ein Schaden entstanden ist:

§ 280 - Schadensersatz wegen Pflichtverletzung


(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Beispiele für den Schadensersatz bei Verletzung von vertraglichen Pflichten

  • Wenn eine Partei einen Kaufvertrag abschließt und die andere Partei die vereinbarte Ware nicht liefert oder nicht die vereinbarte Qualität liefert. Dann kann die geschädigte Partei Schadensersatz für entstandene finanzielle Verluste, wie zum Beispiel für den Wert der nicht gelieferten Ware, verlangen.
  • Wenn ein Dienstleister seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, kann der Kunde Schadensersatz für entstandene Schäden verlangen.
  • Wenn ein Vermieter seine vertraglichen Pflichten gegenüber dem Mieter nicht erfüllt, kann der Mieter Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Vermieter erforderliche Reparaturen nicht durchführt und dadurch dem Mieter zusätzliche Kosten entstehen oder die Nutzung der Mietwohnung beeinträchtigt wird.
  • Wenn eine Versicherungsgesellschaft ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht erfüllt, kann der Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche geltend machen.
  • Wenn ein Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt und dadurch einem Kunden Schäden entstehen, kann der Kunde Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Lieferant vereinbarte Liefertermine nicht einhält und dadurch dem Kunden finanzielle Verluste oder Rufschäden entstehen.

Welche Voraussetzungen müssen für Schadenersatzansprüche erfüllt sein?

Um Schadenersatzansprüche geltend zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss tatsächlich ein Schaden entstanden sein, sei es durch Rechtsverletzungen wie Verletzungen von vertraglichen Pflichten, Pflichten aus dem Kaufvertrag, Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Sach- und Personenschäden.

Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es muss nachgewiesen werden, dass die Handlung des Schädigers die Ursache für den Schaden war.
  2. Die Verletzung geschützter Rechtsgüter wie Körper oder Eigentum muss als Ursache für den Schaden festgestellt werden.
  3. Es muss bewiesen werden, dass die Handlung des Schädigers fahrlässig oder vorsätzlich war.

Wichtig: Wenn der Geschädigte selbst zum Schaden beigetragen hat, zum Beispiel durch eigenes Fehlverhalten, kann dies zu einer Teil- oder Mitverantwortung führen, wodurch sich der Anspruch auf Schadenersatz entsprechend reduzieren kann. In solchen Fällen empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu einem Fachanwalt für Schadensersatz aufzunehmen, um die genaue Höhe des Anspruchs feststellen zu lassen.

Wann verjährt der Schadensersatzanspruch?

Gemäß § 195 BGB verjährt der Schadenersatzanspruch in der Regel nach drei Jahren. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Körperverletzungen, wo eine längere Verjährungsfrist gemäß § 197 BGB gilt. Die Verjährung tritt zum Ende des Jahres ein, in dem der Schaden entstanden ist und der Geschädigte Kenntnis von diesem erlangt hat.

In Fällen, in denen der Schädiger oder der Schaden selbst unbekannt oder nicht absehbar sind, regelt § 199 BGB die Verjährungsfristen: Wenn der Schädiger unbekannt ist, beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre. Ist das Ausmaß des Schadens nicht abschätzbar, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Alle Ansprüche verjähren jedoch spätestens nach 30 Jahren.

Beispiele für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen

  • Ein Patient erfährt erst Jahre später, dass ein Arztfehler zu gesundheitlichen Schäden geführt hat. Die Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Zeitpunkt, an dem der Patient von dem Fehler und den Schäden Kenntnis erlangt hat.
  • Ein Verbraucher bemerkt erst nach mehreren Jahren, dass ein von ihm gekauftes Produkt fehlerhaft ist und ihm dadurch ein Schaden entstanden ist. Die Verjährungsfrist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Mangels und des Schadens.

Wie wird die Höhe des Schadensersatzes beurteilt?

Bei der Festlegung der Höhe des Schadenersatzes werden sowohl die Schwere und das Ausmaß des Schadens als auch das Mitverschulden des Geschädigten berücksichtigt: Je größer der Schaden, desto höher kann der Schadensersatz ausfallen. Dies umfasst auch Dauerschäden, die langfristige Auswirkungen haben können. Wenn der Geschädigte selbst zum Schaden beigetragen hat, kann dies die Höhe des Schadenersatzes beeinflussen. In solchen Fällen wird das Mitverschulden bei der Berechnung berücksichtigt.

Schadensersatz berechnen – so geht’s

Es existiert keine feste Formel zur Berechnung des Schadensersatzes, da diese individuell und von Fall zu Fall unterschiedlich ist. Die genaue Höhe des Schadensersatzes wird daher unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände jedes Einzelfalls bestimmt.

Dabei können folgende Methoden verwendet werden:

Differenzmethode

Hierbei wird die theoretisch bestehende Vermögenslage ohne den Schaden mit der tatsächlichen Vermögenslage mit dem Schaden verglichen. Die Differenz zwischen beiden Zuständen bestimmt die Höhe des Schadensersatzes.

Konkrete Schadensberechnung

Wenn der Schaden durch konkrete Rechnungen oder Belege nachgewiesen werden kann, erfolgt die Berechnung des Schadens auf Grundlage dieser Dokumente.

Abstrakte Schadensberechnung

Wenn weder die Differenzmethode noch eine konkrete Schadensberechnung möglich sind, wird der Schaden auf abstrakter Basis geschätzt. Hierbei werden die durch das Schadensereignis entstandenen Beschädigungen berücksichtigt.

Welche Kosten können entstehen?

Bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen können außergerichtliche und gerichtliche Kosten entstehen:

  • Außergerichtliche Kosten: Diese umfassen die Kosten, die entstehen, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Dazu gehören Anwaltskosten für die Beratung und außergerichtliche Korrespondenz sowie möglicherweise Kosten für Gutachten oder andere Beweismittel.
  • Gerichtliche Kosten: Falls eine gerichtliche Klage erforderlich ist, entstehen Gerichtskosten, die unter anderem Gerichtsgebühren und Auslagen für Zeugen und Sachverständige umfassen. Zudem können weitere Anwaltskosten anfallen, die mit der Vertretung vor Gericht verbunden sind.

In einigen Fällen können die entstandenen Kosten von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein, wenn eine entsprechende Police besteht. Alternativ können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie sich über die potenziellen Kosten im Klaren sind und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um eine angemessene Kostenübernahme sicherzustellen und Ihre finanziellen Risiken zu minimieren.

klugo tipp

Wenn Sie das Verfahren gewinnen, muss der Schädiger die Kosten für Ihren Anwalt in gesetzlicher Höhe zahlen. Unterliegen Sie, sind Sie zur Kostenübernahme verpflichtet. Am besten besprechen Sie im Vorfeld mit Ihrem Anwalt, welche Kosten entstehen können.

Wie lässt sich Schadensersatz durchsetzen?

Ihr Anwalt kann zunächst außergerichtlich versuchen, eine Einigung mit dem Schädiger zu erzielen. Dazu wird ein Schreiben mit der Schadensersatzforderung an den Schädiger oder dessen Versicherung geschickt. Dieses Schreiben muss ausführliche Beschreibungen, Dokumente und Nachweise sowie eine Frist für die Auszahlung des Geldes enthalten. Wenn die Versicherung einverstanden ist, kann sie eine vorbehaltlose Abfindungserklärung fordern, die vom Geschädigten unterschrieben wird, um zu bestätigen, dass keine weiteren Forderungen geltend gemacht werden, auch nicht bei späteren Folgeschäden. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Unterschrift von einem Fachanwalt beraten zu lassen, um die Situation abzuschätzen.

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Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist oder der Schaden besonders hoch ist, kann der Schadensersatz gerichtlich geltend gemacht werden. Dazu wird eine Schadensersatzklage eingereicht, in der die anspruchsbegründenden Tatsachen unter Beweisangebot vorgetragen werden. Bei einem Streitwert ab 5.000 Euro ist das Landgericht zuständig und es besteht Anwaltszwang.

Der Verlauf des Verfahrens beinhaltet folgende Punkte:

  • Die Klageschrift muss eingereicht werden.
  • Der Gerichtskostenvorschuss muss bezahlt werden. Geschieht dies nicht, kommt es nicht zur Verhandlung.
  • Der Beklagte wird sich in der Regel gegen die ihm zur Last gelegten Vorwürfe verteidigen.
  • Das Gericht prüft die Sachverhalte und die Zulassung von Beweisen.

Beide Parteien haben die Möglichkeit, sich zu äußern, und es kann eine mündliche Verhandlung stattfinden, um eine Einigung zu erzielen. Andernfalls wird per Urteil eine Entscheidung getroffen.

Wie kann ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte dabei helfen, die Schadensersatzhöhe zu ermitteln und durchzusetzen?

Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte kann Ihnen helfen, wenn Sie Schadensersatzansprüche geltend machen möchten. Anhand Ihrer Schilderungen und vorgelegten Dokumente kann er eine erste Berechnung oder Einschätzung der Schadensersatzhöhe vornehmen und die Erfolgsaussichten einschätzen.

Sie brauchen Hilfe? Dann kontaktieren Sie jetzt einen KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten, der den gesamten Prozess des Schadensersatzes effektiv und professionell begleitet, um die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.