
Tipps und wichtige Hinweise Anwalt beauftragen: Darauf solltest du achten
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Als Beteiligter bei rechtlichen Konflikten ist es oft ein notwendiger Schritt, einen Anwalt zu beauftragen, um größeren Schaden abzuwenden. Er hilft dir auch bei der Durchsetzung von Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Anwalt beauftragen Das Wichtigste in Kürze
Ein Anwalt kann mündlich oder schriftlich beauftragt werden, der Vertrag kommt zustande, sobald relevante Informationen übermittelt werden.
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert und sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Ein Anwalt kann einen Vorschuss verlangen, der sich an den voraussichtlichen Kosten orientiert.
Ratenzahlungen sind möglich, aber kleinere Kanzleien bieten diese Option oft nicht direkt an.
Wann solltest du einen Anwalt beauftragen?
Nicht jeder Konflikt erfordert juristische Unterstützung. Ob und wann du einen Anwalt einschaltest, hängt ganz von deiner persönlichen Einschätzung ab. Anders sieht es aus, wenn Fristen eine Rolle spielen. In solchen Fällen solltest du so früh wie möglich einen Anwalt beauftragen. Denn: Verpasste Fristen können oft nicht rückgängig gemacht werden und haben meist schwerwiegende Folgen.
Auch bei Vertragsverhandlungen kann ein Anwalt sinnvoll sein – egal, ob es um berufliche oder private Verträge geht. Wenn der Vertragswert einen mittleren vierstelligen Betrag übersteigt, ist es oft eine gute Idee, juristische Unterstützung hinzuzuziehen, um Risiken zu vermeiden.
Ein Anwalt muss nicht erst vor Gericht aktiv werden: Er kann auch bei der außergerichtlichen Lösung von Konflikten helfen. Ob Mediation, Schlichtung oder ein anderes Verfahren – Anwälte bringen ihre Expertise ein, um eine schnelle und faire Lösung zu finden. Auch hierbei kann der Rechtsanwalt wertvolle Impulse liefern, die eine Konfliktlösung in greifbare Nähe rücken.
Wie kann ich einen Anwalt beauftragen?
Rechtliche Konflikte können dir sowohl mit anderen Privatpersonen passieren als auch durch Situationen, in denen geltendes Recht verletzt wird. Auch wenn in vielen Fällen kein Anwaltszwang besteht, kann die Unterstützung eines Anwalts entscheidend sein, um dein Problem schnell und zu deiner Zufriedenheit zu lösen.
Einen Anwalt kannst du ganz einfach mündlich oder schriftlich beauftragen. Der Vertrag zwischen dir und dem Anwalt ist an keine bestimmte Form gebunden. Es reicht aus, wenn du den Anwalt anrufst oder ihm schreibst, dass du seine Unterstützung benötigst, und ihm die nötigen Informationen zu deinem Fall gibst.
Der Vertrag kommt zustande, sobald du dem Anwalt die relevanten Informationen lieferst und ihn bittest, für dich tätig zu werden. Dieser sogenannte Anwaltsvertrag ist im Gesetz zwar nicht ausdrücklich geregelt, zählt aber als entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675 ff. BGB.
Welche Anforderungen gelten für den Anwaltsvertrag?
Da der Anwaltsvertrag gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist, greifen die allgemeinen Vorschriften zum Geschäftsbesorgungsvertrag. Ergänzend gelten die berufsrechtlichen Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Einige wichtige Vorgaben sind:
Verschwiegenheitspflicht (§ 43a BRAO): Dein Anwalt ist verpflichtet, alles, was du ihm mitteilst, vertraulich zu behandeln.
Pflicht zur zügigen Entscheidung (§ 44 BRAO): Ein Anwalt muss dir unverzüglich mitteilen, ob er deinen Auftrag annimmt oder ablehnt.
Der Anwaltsvertrag selbst ist nicht an bestimmte Formvorschriften gebunden. Du kannst einen Anwalt schriftlich oder mündlich beauftragen. Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Vertrag auch durch schlüssiges Verhalten entstehen – etwa, wenn du den Anwalt um Rat bittest und er handelt. Allerdings gelten dafür strenge Anforderungen, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Welche Kosten entstehen bei der Beauftragung eines Anwaltes?
Sobald du einen Rechtsanwalt beauftragst, fallen in der Regel Anwaltskosten an. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das im Rahmen des Anwaltsvertrags nach § 49b BRAO gilt. Im RVG findest du die Regelungen zu den Honoraren, den Kostenhöhen und den Berechnungsgrundlagen.
Ein entscheidender Faktor für die Kosten ist der Streitwert. Er hat großen Einfluss darauf, wie hoch die Anwaltskosten ausfallen.
KLUGO Tipp:
Anwaltskosten können bei einem Rechtsstreit schnell zu einer finanziellen Belastung werden – besonders bei einem hohen Streitwert. Eine Rechtsschutzversicherung kann dir in vielen Fällen helfen und die entstehenden Kosten übernehmen.
Abschluss einer Honorarvereinbarung
Ein Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, seine Leistungen immer nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen. Stattdessen kann er mit dir eine Honorarvereinbarung treffen, die von den Gebühren des RVG abweicht. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass der Anwalt auf Gewinnmaximierung aus ist: Oft schließen Anwälte solche Vereinbarungen, um kostendeckend arbeiten zu können.
Bei Honorarvereinbarungen gibt es verschiedene Modelle, die sich stark unterscheiden:
Pauschalvergütung: Hier zahlst du einen festen Betrag für die gesamte anwaltliche Tätigkeit – unabhängig davon, ob die rechtliche Unterstützung erfolgreich ist oder nicht.
Zeitvergütung: Das Honorar wird nach dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet. Grundlage ist ein zuvor vereinbartes Stundenhonorar, und der Anwalt legt dir genau dar, wie viel Zeit er aufgewendet hat.
Gut zu wissen: In der Praxis gibt es auch Mischformen aus Pauschal- und Zeitvergütung.
Ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars zulässig?
Grundsätzlich darf ein Rechtsanwalt mit dir kein Erfolgshonorar vereinbaren. Das ist in § 49b Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ausdrücklich geregelt:
§ 49b BRAO Vergütung
Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar erhält (Erfolgshonorar), sind unzulässig, soweit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nichts anderes bestimmt.
Aber es gibt Ausnahmen:
Ein Erfolgshonorar kann zulässig sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der wichtigste Anwendungsfall ist in § 4a RVG geregelt. Danach darf ein Erfolgshonorar vereinbart werden, wenn du ohne diese Möglichkeit auf die Beauftragung eines Anwalts verzichten würdest, weil du dir die juristische Unterstützung sonst nicht leisten könntest.
Ab wann kann ein Anwalt Geld verlangen?
Ein Anwalt kann schon vor Abschluss des Verfahrens Geld verlangen – meist in Form eines Vorschusses. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Ja, der Gesetzgeber erlaubt es ausdrücklich in § 9 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Danach darf ein Anwalt von dir einen angemessenen Vorschuss verlangen. Dieser Vorschuss basiert auf den bereits angefallenen sowie den voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen.
Wann darf der Anwalt einen Vorschuss fordern?
Den Zeitpunkt legt der Anwalt selbst fest. Er kann den Vorschuss gleich zu Beginn seiner Tätigkeit oder auch später im Verlauf des Mandats verlangen.
Wichtig für dich:
Der Vorschuss darf sich nur auf die Leistungen beziehen, für die der Anwalt bereits beauftragt wurde. Wenn der Anwalt also nur für einen bestimmten Teil des Verfahrens engagiert ist, kann er auch nur für diesen Abschnitt einen Vorschuss verlangen – und nicht für mögliche zukünftige Verfahrensschritte.
Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren?
Die Kosten für einen Anwalt bringen viele dazu, mit der Beauftragung zu zögern – vor allem, wenn es um eine Klage oder einen Fall geht, bei dem das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vorschreibt.
Neben der Möglichkeit, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen, kannst du auch eine Ratenzahlung mit deinem Anwalt besprechen. Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich erlaubt und können schon im ersten Gespräch angesprochen werden.
Wichtig zu wissen:
Eine Ratenzahlung ist immer mit einem finanziellen Risiko für die Kanzlei verbunden. Besonders kleinere Kanzleien verzichten deshalb oft auf dieses Angebot. In solchen Fällen kann eine Bank die Finanzierung übernehmen. Es gibt bereits viele Anbieter, die auf solche Modelle spezialisiert sind.
Wie geht es nach der Beauftragung des Anwaltes weiter?
Du hast das Mandat erteilt, und der erste Termin mit deinem Anwalt steht an? Damit dieser Termin für alle Beteiligten produktiv verläuft, solltest du dich gut vorbereiten. Das betrifft nicht nur wichtige Unterlagen wie Verträge oder Urkunden, sondern auch alle Informationen, die für die rechtliche Einschätzung deines Falls relevant sein könnten.
Hier ist eine kurze Checkliste, damit du bestens vorbereitet bist:
Kosten klären: Besprich die Vergütung mit deinem Anwalt. Falls nötig, kannst du Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen oder eine Ratenzahlung vereinbaren.
Dokumente zusammenstellen: Sammle alle relevanten Unterlagen zu deinem Fall, wie Verträge, Schriftwechsel oder Fotos.
Persönliche Daten bereithalten: Notiere deine Daten und – falls relevant – die des rechtlichen Gegenübers.
Rechtsschutzversicherung: Hast du eine? Dann bring die Versicherungsunterlagen mit.
Ziele definieren: Überlege dir, was du erreichen willst. Klare Zielsetzungen helfen deinem Anwalt, dich bestmöglich zu unterstützen.
Noch unsicher?
Falls du Fragen hast, sind wir für dich da. In einer telefonischen Erstberatung kannst du alle offenen Punkte klären und danach entscheiden, ob du eine anwaltliche Vertretung möchtest. Unsere erfahrenen Rechtsexperten stehen dir mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen dich bei deinem Anliegen.
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