Hol dir dein Geld zurück Flugverspätung Entschädigung
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Eine Flugverspätung ist nicht nur nervig, es können auch echte Probleme damit einhergehen – möglicherweise verpasst du deinen Anschlussflug oder kannst Termine am Zielort nicht rechtzeitig wahrnehmen. Wer von einer Flugverspätung betroffen ist, hat in einigen Fällen Anspruch auf Entschädigung.
Flugverspätung Entschädigung Das Wichtigste in Kürze
Kommt es bei einem geplanten Flug zu einer Flugverspätung, so steht dir eine Entschädigung zu.
Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der Dauer der Verspätung und der Länge der Reisestrecke ab.
Entschädigungen müssen schriftlich bei der Airline angefordert werden.
Sind außergewöhnliche Umstände schuld an der Verspätung, hast du keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen.
Entschädigung wegen Flugverspätung: So gehst du vor
Eine Flugstörung ist ärgerlich. Doch steht dir auch unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einem finanziellen Schaden für dich kam, eine Entschädigungszahlung zu. Diese muss direkt bei der Airline beantragt werden.
So gehst du vor, wenn du eine Entschädigung wegen Flugverspätung fordern möchtest:
Dokumente bereitstellen: Lass dir noch am Flughafen von der Airline ein Schreiben ausstellen, das die Verspätung deines Fluges dokumentiert. Sammle außerdem alle Belege für die Unkosten, die du während der Flugverspätung tätigen musstest.
Schreiben erstellen: Setze ein Schreiben an die Airline auf. Ermittele im Vorfeld, wie hoch die zu erwartende Entschädigungszahlung ist, und fordere genau diesen Betrag von der Airline. Hier ist es wichtig, dass alle relevanten Daten zum Flug im Schreiben enthalten sind, also die Namen und Adressen der Personen, auf die das Ticket lief, die geplante Flugzeit und die tatsächliche Abflugzeit. Auch die Flugnummer sollte im Schreiben zu finden sein. So kann die Airline den Sachverhalt schnell zuordnen. Sichere dir zudem alle relevanten Informationen, indem du das Schreiben an die Airline ausschließlich per Einschreiben verschickst und Kopien aller relevanten Dokumente und Anschreiben machst. Dies könnte später wichtig sein!
Schlichtungsstelle: Weigert sich die Airline, die Entschädigung zu zahlen, kannst du dich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Diese wird den Sachverhalt prüfen und ggf. die Airline dazu auffordern, die Entschädigung wegen Flugverspätung zu zahlen.
Anwalt einschalten: Prüfe, ob es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten. Je länger die Flugdistanz war und je mehr Verspätung das Flugzeug hatte, desto höher ist in der Regel die Entschädigungssumme. Bei hohen Beträgen lohnt es sich, auf die Unterstützung eines Anwalts für Reiserecht zu setzen. Leg dem Anwalt dazu auch die Schreiben vor, die du bereits an die Airline gesendet hast. Hier ist es besonders wichtig, dass du auch den Nachweis des Einschreibens, eine Eingangsbestätigung per Mail oder Screenshots der gesendeten E-Mail vorlegen kannst, um den zeitlichen Ablauf nachzuvollziehen. Erst so hat der Rechtsanwalt einen Nachweis für den Zahlungsverzug der Airline.
KLUGO Tipp:
Dokumentiere die Flugverspätung und alle damit einhergehenden Kosten so detailliert wie möglich und sende der Fluggesellschaft alle Belege zu. Hebe auch nach dem Anfordern der Entschädigung alle Belege im Original auf, falls sich die Fluggesellschaft weigert zu zahlen.
Was sind meine Rechte bei Flugverspätung?
Kommt es bei einem gebuchten Flug zu einer erheblichen Verspätung, sind Entschädigungszahlungen möglich. Der Anspruch auf Entschädigung hängt dabei immer von der Dauer der Verspätung ab. Ab einer zweistündigen Wartezeit besteht zunächst nur ein Anspruch auf die Versorgung mit Getränken und Snacks. Finanzielle Entschädigungen sind bereits ab einer Flugzeitverspätung von 3 Stunden möglich. Die Höhe der Entschädigung hängt schlussendlich von der Gesamtdauer der Verspätung ab und liegt zwischen 250 und 600 €. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Entschädigung, wenn aufgrund der Verspätung der Anschlussflug verpasst wurde – aber nur dann, wenn beide Flüge zusammen gebucht wurden. Verschiebt sich der Flug sogar auf den nächsten Tag, hast du das Recht auf eine Hotelübernachtung inklusive bezahltem Transport zum Hotel und zurück zum Flughafen. Aber Achtung: Der Anspruch auf Entschädigung verfällt, wenn sich der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände verspätet.
Wann habe ich Anspruch auf Verpflegung?
Bereits ab zwei Stunden Flugverspätung hast du Anspruch auf Verpflegung – zumindest bei Kurzstreckenflügen bis maximal 1.500 km. Bei Mittelstreckenflügen zwischen 1.500 und 3.500 km Wegstrecke hast du ab drei Stunden Verspätung einen Anspruch auf Versorgungsleistungen, bei Langstreckenflügen ab 3.500 km erst nach vier Stunden Verspätung.
Die Airline ist nach Ablauf dieser Zeit dazu verpflichtet, Ihnen kostenfrei Snacks und Getränke anzubieten. Ferner muss die Airline Ihnen zwei kostenfreie Telefonate, Faxe oder E-Mails ermöglichen.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Entschädigung gegeben sein?
Wie hoch die Entschädigungszahlung ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab – unter anderem davon, wie lange die Gesamtstrecke bis zum Zielort ist und wie viel Verspätung das Flugzeug bei der Ankunft am Zielort hat.
Deine Rechte im Überblick
Verspätung | Leistungsanspruch | Entschädigung |
---|---|---|
Ab 2 Stunden | Essen, Getränke, zwei Telefonate / E-Mails | keine |
Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung (Kurzstrecke) | Versorgungsleistungen | 250 € |
Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung (Mittelstrecke) | Versorgungsleistungen | 400 € |
Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung (Langstrecke) | Versorgungsleistungen | 600 € |
Ab 5 Stunden (alle Strecken) | Recht, vom Flug zurückzutreten und Erstattung der Ticketkosten | |
Abflug ein Tag später | Hotel, Übernachtung, Transfer |
Weitere Informationen dazu, welche Ansprüche du hast, wenn dein Flug annulliert wurde oder es zu einem Mangel bei Pauschalreisen kam, erhältst du ebenfalls bei KLUGO. Gerne beraten wir dich auch umfassend zum Thema Verlust und Beschädigung von Reisegepäck.
Was, wenn ich meinen Anschlussflug nicht geschafft habe?
Die Fälle, in denen aufgrund einer Flugverspätung der Anschlussflug nicht erreicht wurde, gestalten sich meist etwas komplizierter. Grundsätzlich hast du auch hier Anspruch auf Ausgleichszahlung – auch dann, wenn der Anschlussflug nicht innerhalb von Europa angetreten werden sollte. Allerdings kann diese Anschlusszahlung nur dann geltend gemacht werden, wenn beide Flüge zusammen gebucht wurden. Hast du den Anschlussflug separat erworben, so entfällt der Entschädigungsanspruch (Urteil EuGH vom 31. Mai 2018, Az. C-537/17).
Kann der Ausgleichsanspruch gekürzt werden?
Die Airline hat das Recht, Entschädigungszahlungen um die Hälfte (also 50 Prozent) zu kürzen, wenn sich der Flug um maximal vier Stunden verspätet. Dies ist in Art. 7 Abs. 2c Flug-VO geregelt.
Wie viel Entschädigung steht mir zu?
Möchtest du die genaue Höhe deiner zu erwartenden Entschädigungszahlung berechnen, kannst du dazu einfach einen Entschädigungsrechner für Flugverspätungen im Internet nutzen. Hier wirst du zum Beispiel beim ADAC fündig.
Wie lange kann ich Entschädigungsansprüche einfordern?
Entschädigungsansprüche wegen Flugverspätung unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Flug stattfand, und endet demnach drei Jahre später. Hast du zum Beispiel am 18. Juni 2018 einen Flug gebucht, so beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2018 und endet am 01. Januar 2022. Innerhalb dieser Zeit kannst du Entschädigungsansprüche wegen Flugverspätung geltend machen – achte aber darauf, die notwendigen Belege auch weiterhin zur Hand zu haben.
KLUGO Tipp:
Beachte die gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn du einen Entschädigungsanspruch wegen Flugverspätungen geltend machen möchtest. Nach der Verjährungsfrist sind alle Ansprüche hinfällig.
Wann besteht sogar Anspruch auf Schadensersatz?
Die meisten Fluggäste verstehen unter den Begriffen Entschädigung, Ausgleichszahlung und Schadensersatz dasselbe, allerdings handelt es sich dabei um unterschiedliche Sachverhalte. Während für die Flugverspätung unter Umständen eine Entschädigungszahlung fällig wird, muss für den Fall einer Schadensersatzzahlung ein konkreter, finanzieller Schaden vorliegen. Daher ist es nicht immer ganz einfach, eine Schadensersatzforderung gegen die Airline durchzusetzen. Dennoch lohnt es sich, eventuell entstandene Kosten geltend zu machen und Schadensersatz von der Airline zu verlangen.
Auch die Schadensersatzansprüche, die im Falle einer Flugverspätung geltend gemacht werden können, sind im Montrealer Übereinkommen und in den Paragrafen §§ 280 und 281 BGB geregelt. Darin wurde u. a. festgelegt, dass Passagiere nicht nur für den materiellen Schaden Schadensersatz fordern können, sondern auch für immaterielle Schäden – zum Beispiel, wenn ein wichtiger Termin aufgrund der Flugverspätung nicht stattfinden konnte. Laut Europäischem Gerichtshof kann man als Passagier weitergehende Schäden geltend machen, sofern die Umstände dies rechtfertigen. Die mögliche Höhe für Schadensersatzforderungen liegt bei bis zu etwa 6.000 €. Aber: Schadensersatzansprüche müssen meist gerichtlich mit der Airline ausgetragen werden. Dabei gilt es, den entstandenen Schaden bestmöglich nachzuweisen, um die Chancen auf ein erfolgreiches Verfahren sicherzustellen.
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Kein Entschädigungsanspruch besteht bei Flugverspätungen, die aufgrund außergewöhnlicher Umstände eingetreten sind. Eine Entschädigungszahlung setzt immer das Verschulden der Airline voraus – und dieses Verschulden ist bei außergewöhnlichen Umständen nicht gegeben.
Zu diesen Umständen zählen:
Wetter: Keine Airline der Welt kann das Wetter beeinflussen. Sind die Wetterbedingungen derart schlecht, dass ein Flugzeug nicht sicher starten oder fliegen kann, so kann es durchaus zu Flugverspätungen ohne Entschädigungsausgleich kommen. Die Fluggesellschaft ist das Wetter betreffend allerdings stets in der Beweispflicht und muss nachweisen können, dass durch Wetterumstände der Flug unmöglich starten konnte.
Sicherheitsrisiken: Kommt es kurz vor dem Flug an einem flugrelevanten Ort zu unvermeidbaren Sicherheitsrisiken (z. B. politische Instabilität oder ein Aufstand), so gilt auch dies als außergewöhnlicher Umstand.
Vogelschlag: Ein Vogelschlag, der Schäden am Flugzeug nach sich gezogen hat, gilt grundsätzlich als außergewöhnlicher Umstand (Urteil BGH vom 24. September 2013, Az. X ZR 160/12). Aber: Die Airline ist dazu verpflichtet, alles zu tun, um eine weitere Verspätung zu verhindern. Daher müssen Inspektion und Reparaturen am Flugzeug so schnell wie möglich durchgeführt werden. Ist das nicht der Fall, steht Passagieren unter Umständen dennoch eine Entschädigungszahlung zu.
Streik: Auch ein Streik ist nicht immer schon Wochen zuvor bekannt und kann daher als außergewöhnlicher Umstand gelten. Zudem hängt der Anspruch auf Entschädigungszahlungen für die Flugverspätung wegen Streiks davon ab, ob der Streik dem normalen Geschäftsbetrieb der Airline zugeordnet werden kann oder ob die Situation für die Fluggesellschaft beherrschbar und vorhersehbar war.
Computerausfall: Kommt es am ganzen Flughafen zu einem Ausfall der Terminals oder der Abfertigungssysteme, so handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand, der keine Entschädigungszahlungen für Passagiere rechtfertigt – auch wenn es infolge des technischen Problems zu Flugverspätungen kommt.
Sperrung des Luftraums: Wird aus irgendeinem Grund der Luftraum gesperrt, durch den das Flugzeug normalerweise fliegen sollte und kommt es aufgrund dieser Sperre zu einer Flugverspätung, so handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand, der keine Entschädigungszahlung rechtfertigt.
Terrorgefahr: Terrorgefahr am Abflugflughafen, Zielflughafen oder im Flugzeug selbst gilt als außergewöhnliche Umstände, für die die Fluggesellschaft nichts kann. Kommt es daraufhin zu einer Flugverspätung, stehen Ihnen keine Entschädigungszahlungen zu.
KLUGO Tipp:
Die Airline ist nur dann zur Zahlung von Entschädigungsleistungen verpflichtet, wenn du die Flugverspätung zu verschulden hast. Außergewöhnliche Umstände rechtfertigen keine Entschädigungszahlung.
Was tun, wenn die Airline nicht zahlt?
Die Forderung nach Entschädigungen im Falle einer mehrstündigen Flugverspätung muss bei der Airline schriftlich eingereicht werden. Um einen Nachweis darüber zu haben, dass die Forderung tatsächlich zugestellt wurde, empfehlen wir grundsätzlich das Versenden per Einwurfeinschreiben. In diesem Musterschreiben muss der Airline eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Entschädigungszahlung erfolgen muss. Diese Frist sollte natürlich realistisch gesetzt werden – große Unternehmen mit umfassender Buchhaltung können selten binnen weniger Tage eine Entschädigungsforderung bearbeiten, sodass hier ca. zwei Wochen angesetzt werden sollten. Dem Anschreiben sollten zudem alle vorhandenen Nachweise über die tatsächliche Flugzeitverspätung beigefügt werden, z. B. eine Kopie der Bestätigung, die am Flughafen durch das Flughafenpersonal ausgestellt wurde. Auch ein Bild der Ankunfts- bzw. Abflugtafel dient als Beweis, sofern darauf die Flugzeitverspätung erkennbar ist. Sollte es sich um einen spätabendlichen Flug oder gar einen Nachtflug handeln, bei dem nur selten Flughafenpersonal vor Ort ist, können zusätzlich die Namen und Kontaktdaten einiger Mitreisender notiert werden, um diese als Zeugen benennen zu können.
Schlichtungsstelle, Online-Service oder Beratung durch einen KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten
Reagiert die Fluggesellschaft nicht auf die Forderung oder versucht, sich mit Ausreden aus der Angelegenheit herauszuwinden, steht den Passagieren die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) zur Verfügung, die in der Kommunikation zwischen Passagier und Airline vermittelt. Alternativ können die Kosten mithilfe eines Online-Portals für Fluggastrechte geltend gemacht werden – dies ist allerdings ein kostenpflichtiger Service. Diese Online-Portale gehen im Zweifelsfall auch bis vor Gericht und übernehmen dabei das Kostenrisiko für eventuelle Klagen.
Die dritte Möglichkeit, um gegen eine Airline vorzugehen, die der Forderung nach Entschädigungsleistungen oder Schadensersatzansprüchen nicht nachkommt, ist die Beratung durch einen Rechtsexperten. Genau hier setzt der KLUGO Service an: Unsere Erstberatung verschafft Ihnen einen ersten Überblick über die verschiedenen Optionen. Im Anschluss hast du die Möglichkeit, eine Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen, um deine Forderungen mithilfe eines KLUGO Partner-Anwalts und Rechtsexperten durchzusetzen.
Es gibt klare Entschädigungsregelungen bei Flugverspätungen zugunsten der Passagiere. Scheu dich also nicht davor, deine Ausgleichsansprüche geltend zu machen.
Update BGH-Urteil sieht Ausgleichszahlung auch bei Flugverspätung für Start oder Landung außerhalb der EU vor
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 16.06.2023, Az. X ZR 15/20 entschieden, dass die EU-Fluggastrechte für Verspätungen auch dann gelten, wenn das verspätete Flugzeug außerhalb der EU startet oder landet, solange die Reise in der EU ihren Anfang genommen hat. Haben Passagiere eine Reise gebucht, bei der sie mehrmals umsteigen müssen, ist es für den Anspruch auf Ausgleichszahlung irrelevant, ob die Flüge von unterschiedlichen Airlines durchgeführt werden. Es komme nur darauf an, dass ein Reiseunternehmen die Flüge akzeptiert und einen einheitlichen Flugschein im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung ausgegeben hat.
So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter
Hast du eine Reiseversicherung abgeschlossen, bist du grundsätzlich auf der sicheren Seite – anfallende Kosten für einen Anwalt für Reiserecht sind hier in den meisten Fällen bereits inkludiert, sodass sich auch bei geringen Summen die anwaltliche Unterstützung lohnt.
Anders sieht es dagegen aus, wenn du nicht über eine Reise- oder Rechtsschutzversicherung verfügst. Möchtest du die Entschädigungszahlung einfordern, prüfe zunächst, wie viel Geld dir zusteht. Bei geringen Summen könnten die Kosten für einen Anwalt für Reiserecht die eigentliche Höhe der Entschädigungszahlung übersteigen, sodass sich eine Beratung hier nur bedingt lohnt. Anders sieht es dagegen bei sehr hohen Entschädigungssummen aus, zu denen möglicherweise auch noch Schadensersatzforderungen kommen. Hier kann es durchaus sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Reiserecht zu beauftragen, um Ihre Forderungen durchzusetzen.
Im Rahmen der telefonischen Erstberatung verbinden wir dich mit den KLUGO Partner-Anwälten und Rechtsexperten, die dir eine erste Einschätzung zum Sachverhalt geben. Ob du im Anschluss von einem unserer Rechtsexperten darüberhinausgehend betreut werden möchtest, entscheidest du natürlich selbst.