Flug annulliert? Entschädigung durchsetzen
Wird dein Flug annulliert, hast du als Fluggast klare Rechte. Wenn die Airline nicht kooperiert oder die Rückzahlung verweigert, hilft dir ein Anwalt, deine Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich durchzusetzen.
In einer Erstberatung prüfen unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten deine Chancen auf Entschädigung.
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Ein gestrichener Flug kann Nerven, Zeit und Geld kosten. Aber wusstest du, dass dir bei einer Flugannullierung unter Umständen Erstattung, Umbuchung und sogar eine Entschädigung von bis zu 600 € zustehen?
Wir zeigen dir, welche Ansprüche du geltend machen kannst, wie du sie durchsetzt – und wann sich der Gang zum Anwalt lohnt.
Flug annulliert Das Wichtigste in Kürze
Bei einer Flugannullierung kannst du den Ticketpreis zurückverlangen oder eine kostenlose Umbuchung auf einen Ersatzflug fordern.
Verpflegung, Hotel und Transfers müssen bei längeren Wartezeiten von der Airline übernommen werden.
Zusätzlich steht dir oft eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 € zu – je nach Strecke und Zeitpunkt der Mitteilung.
Bei außergewöhnlichen Umständen (z. B. Unwetter oder Streik) ist eine Entschädigung ausgeschlossen.
Flug annulliert – deine Rechte auf einen Blick
Für alle Flüge, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union starten, gilt die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 – kurz Fluggastrechte-VO. Diese Verordnung schützt Passagiere bei Flugannullierungen und gibt dir verschiedene Rechte an die Hand.
Im Falle einer Flugannullierung hast du nach der Verordnung grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Erstattung des Ticketpreises gem. Art. 8 Abs. (1a) Fluggastrechte-VO oder
Umbuchung durch die Airline auf einen anderen Flug gem. Art. 8 Abs. (1b) und (1c) der Fluggastrechte-VO.
Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt nicht nur für Flüge, die in der EU starten, sondern auch für Flüge, die in einem EU-Mitgliedstaat landen – vorausgesetzt, die ausführende Fluggesellschaft hat ihren Sitz in der EU.
⚠️ Wichtig: Landet ein Flug zwar in der EU, wird aber von einer Airline mit Sitz außerhalb der EU durchgeführt, greift die Verordnung nicht automatisch. In solchen Fällen besteht unter Umständen kein Anspruch auf Entschädigung nach EU-Recht.
Entschädigung bei Flugannulierung
Wird dein Flug kurzfristig annulliert, kann dir neben der Erstattung oder Umbuchung auch eine pauschale Entschädigung zustehen. Die Voraussetzung: Die Airline hat dich weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert – und es lagen keine außergewöhnlichen Umstände wie Unwetter oder politische Unruhen vor. In solchen Fällen hast du Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung nach EU-Recht.
Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke:
250 € bei Kurzstrecken (bis 1.500 km)
400 € bei Mittelstrecken (1.500–3.500 km)
600 € bei Langstrecken (über 3.500 km).
💡 Tipp: Auch wenn dein Flug mehr als eine Stunde vorverlegt wurde, gilt das laut Europäischem Gerichtshof als Annullierung – und du kannst ebenfalls eine Entschädigung verlangen.

☝️ Tipp: Selbst umbuchen und sparen
Manchmal lohnt es sich, selbst aktiv zu werden: Wenn du auf eigene Faust einen neuen Flug buchst, der günstiger ist als dein ursprünglich geplanter, kann das finanziell von Vorteil sein. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Erstattung für das ursprüngliche Ticket zu verlangen und den günstigeren Flug selbst zu buchen. So behältst du die Kontrolle – und sparst im besten Fall sogar Geld.
Fristen für Flugannullierungen: Wann die Airline zahlen muss
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht in der Regel dann, wenn dich die Airline nicht rechtzeitig über die Annullierung deines Fluges informiert.
Die Fristen für eine rechtzeitige Information sind wie folgt:
Mehr als 14 Tage vor Abflug: Keine Entschädigung.
7 bis 13 Tage vor Abflug: Keine Entschädigung, wenn der Alternativflug maximal 2 Stunden früher startet und maximal 4 Stunden später ankommt.
Weniger als 7 Tage vor Abflug: Keine Entschädigung, wenn der Alternativflug maximal 1 Stunde früher startet und maximal 2 Stunden später ankommt.
Bei kurzfristiger Information (weniger als 7 Tage) und geringer Verspätung des Alternativflugs kann die Entschädigung reduziert werden.
⚠️ Wichtig:
Wer nach einer Flugannullierung eine Entschädigung einfordern möchte oder nur die Erstattung der Ticketkosten anstrebt, hat dafür drei Jahre Zeit. In beiden Fällen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB).
Airline zahlt nicht? So wehrst du dich
Du hattest eine Flugverspätung, einen Flugausfall oder wurdest kurzfristig umgebucht – und die Airline reagiert einfach nicht? Leider versuchen viele Fluggesellschaften, berechtigte Entschädigungsansprüche auszusitzen oder pauschal abzulehnen. Dabei hast du in vielen Fällen ein klares Recht auf Rückzahlung oder Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Du hast zwei Optionen, um zu deinem Recht zu kommen:
1. Selbst aktiv werden – mit unserem kostenlosen Musterschreiben
Du möchtest es erstmal auf eigene Faust versuchen? Kein Problem!
Mit unserem rechtlich geprüften Musterschreiben kannst du deinen Anspruch direkt und klar bei der Airline geltend machen – ohne Juristendeutsch, aber mit allem, was du brauchst.
2. Unterstützung durch einen Anwalt oder Rechtsexperten
Du willst dir den Ärger mit der Airline sparen oder hast bereits eine Ablehnung erhalten? Unsere erfahrenen KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten im Reiserecht setzen deine Ansprüche professionell durch – außergerichtlich oder, wenn nötig, auch vor Gericht.
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Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung?
Ja, wenn dein Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde und kein außergewöhnlicher Umstand vorlag, kannst du bis zu 600 € Entschädigung verlangen.
Wann muss die Airline den Ticketpreis erstatten?
Wenn dein Flug annulliert wurde und du keine Ersatzbeförderung nutzt, muss dir die Fluggesellschaft den vollen Ticketpreis erstatten – meist innerhalb von 7 Tagen.
Was zählt als außergewöhnlicher Umstand?
Unwetter, Streiks am Flughafen, politische Unruhen oder Terrorwarnungen gelten als außergewöhnliche Umstände. Technische Defekte zählen meist nicht dazu.
Wie lange kann ich Entschädigung nach einem Flugausfall verlangen?
Du kannst deine Ansprüche bis zu 3 Jahre nach dem ursprünglichen Flugdatum geltend machen (§ 195 BGB).
Muss die Airline Hotel und Verpflegung zahlen?
Ja, wenn du aufgrund der Annullierung über Nacht warten musst, muss die Airline Hotel, Transfer und Verpflegung übernehmen – unabhängig vom Entschädigungsanspruch.