Rechte, Erstattungen und Tipps Flugstornierung
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Manchmal ist die Urlaubszeit alles andere als entspannend. Dabei kann der Ärger bereits beginnen, ehe der Flieger überhaupt in die Lüfte abhebt. Hier findest du die rechtlichen Fakten rund um das Thema Flugstornierung.
Flugstornierung Das Wichtigste in Kürze
Aufgrund unvorhergesehener Ereignisse kann es dazu kommen, dass ein Flug storniert werden muss.
Flughafengebühren, Steuern und Zuschläge können bei vielen Fluggesellschaften online oder per Musteranschreiben zurückgefordert werden.
Stornierungsgebühren sind rechtlich unzulässig, werden aber dennoch von vielen Airlines verlangt.
Wer die gesamten Ticketkosten nach einer Flugstornierung zurückerhalten möchte, muss meist den Klageweg beschreiten.
Flugstornierung aus persönlichen Gründen
Fluggastrechte schützen den Passagier vor Flugausfällen und damit verbundenen finanziellen Verlusten. Hierbei muss jedoch unterschieden werden, ob die Stornierung von der Airline oder Ihnen als Passagier ausgeht. Während eine Flugstornierung seitens der Airline zu Entschädigungsansprüchen ihrerseits führt, musst du bei einer privaten Flugstornierung einiges beachten, um das bereits aufgewandte Geld zurückzuerhalten.
Wenn du deine Reise stornieren möchtest, musst du einen Antrag bei der Airline stellen. Bei einigen Anbietern geht das schon online. Achte auf die AGB der Fluggesellschaft, da diese die Rückerstattung der reinen Flugkosten ausschließen können.
Dennis Kallabis Rechtsanwalt
Welche Kosten werden bei einer Flugstornierung aus persönlichen Gründen erstattet?
Wenn du deinen geplanten Flug aus persönlichen Gründen, wie einem Trauerfall oder einer Erkrankung, nicht antreten kannst, hast du die Möglichkeit, ihn zu stornieren. Die Regelungen, die hierbei greifen, sind jedoch von Airline zu Airline unterschiedlich, sodass keine einheitliche Kostenrückerstattung erfolgt.
In jedem Fall kannst du bei der Stornierung des Beförderungsvertrags, den du mit der Buchung des Tickets eingegangen bist, mit der Erstattung folgender Posten rechnen:
Etwaige Flughafengebühren
Im Preis inkludierte Steuern
Ggf. Sicherheits- und Kerosinzuschläge
Die Erstattung des reinen Ticketpreises ist jedoch in vielen Fällen pauschal in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen. Bei Airlines, die eine vollständige Rückerstattung anbieten, wird für die Flugstornierung meist eine so hohe Gebühr gefordert, dass sich der bürokratische Aufwand aus finanzieller Sicht in den seltensten Fällen lohnt. Das gilt auch dann, wenn der Flug über einen Vermittler – zum Beispiel ein Reisebüro – gebucht wurde. Für die Rückerstattung solltest du dich auch hier direkt an die Airline wenden.
Ein Blick in den AGB-Dschungel: Bei der Fluggesellschaft Ryanair ist eine Stornierungsmöglichkeit ausgeschlossen. Einzige Ausnahme ist, wenn ein naher Familienangehöriger verstorben ist. In diesem Fall erfolgt eine vollständige Kostenrückerstattung. easyJet hingegen bietet Stornierungen mit vollständiger Erstattung aller Kosten innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung an. Bei Lufthansa gelingt eine Stornierung bis zu 24 Stunden vor der Reise – allerdings wird hierbei je nach Tarif nur ein geringer Prozentsatz erstattet.
Aber Achtung: Allein durch die Stornierung wird der Prozess der Rückerstattung noch nicht automatisch gestartet. Wenn du nach einer Flugstornierung aus persönlichen Gründen eine Rückerstattung der Gebühren möchtest, musst du diese bei der Airline beantragen. Einige Anbieter bieten dafür bereits ein Online-Erstattungssystem an, bei anderen Airlines musst du die Erstattung auf dem Postweg beantragen. Dies sollte immer per Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein erfolgen, damit du einen Nachweis über den Eingang deiner Forderung hast.
KLUGO Tipp:
Wir raten dir, dich vor der Buchung mit den jeweiligen Storno-Bedingungen der Airline auseinanderzusetzen. Gegebenenfalls bietet sich bei hohen Flugticketpreisen eine Reiserücktrittsversicherung an, damit du im Fall der Fälle finanziell abgesichert bist.
Gesetzesgrundlage zu Erstattungen und Stornogebühren
Die Kostenrückerstattung bei der Stornierung einer Reise ist Grundlage vieler Rechtsstreitigkeiten, die nicht selten vor Gericht enden. Hierbei wird in den meisten Fällen Bezug auf folgenden Paragrafen genommen.
Anspruch auf Rückerstattung, § 648 BGB
Satz 1 besagt, dass der geschlossene Werkvertrag jederzeit durch den Besteller gekündigt werden kann. In Satz 2 ist geregelt, dass der Unternehmer (in diesem Fall die Airline) die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen kann, allerdings muss er hiervon die Aufwendungen abziehen, die er durch die Aufhebung des Vertrags einsparen konnte.
Außerdem gilt laut Urteilsspruch des Frankfurter Landgerichts (Az. 2–24 S 152/13, 24 S 152/13), dass die Airline bei Wiederverkauf der stornierten Tickets den gesamten Ticketpreis erstatten muss, da sie auf diesem nicht sitzen geblieben ist. Zudem sind Stornogebühren, die gerne als Bearbeitungspauschale veranschlagt werden, laut deutscher Rechtsprechung nicht gestattet.
Du kannst den Werkvertrag mit der Fluggesellschaft jederzeit kündigen. Außerdem hast du Anspruch darauf, dass dir Steuern und Gebühren erstattet werden. In einem Rechtsstreit hast du gute Chancen, auch den Ticketpreis zurückzubekommen, wenn dein Platz im Flugzeug zum gleichen Preis von einer anderen Person genutzt wurde.
Zusammenfassung:
Du kannst den Werkvertrag mit der Fluggesellschaft jederzeit kündigen. Außerdem hast du Anspruch darauf, dass dir Steuern und Gebühren erstattet werden. In einem Rechtsstreit hast du gute Chancen, auch den Ticketpreis zurückzubekommen, wenn dein Platz im Flugzeug zum gleichen Preis von einer anderen Person genutzt wurde.
So stornierst du deinen Flug
Musst du einen Flug stornieren, solltest du folgende Schritte beachten:
Storniere den Flug so früh wie möglich, damit die Fluggesellschaft deinen Platz noch anderweitig vergeben kann. Dadurch hast du eine höhere Chance, den vollen Flugpreis erstattet zu bekommen.
Prüfe in den AGB deiner Fluggesellschaft, welche Bedingungen für Stornokosten und -optionen gelten.
Sind die Regelungen unklar formuliert, wende dich an die Hotline der Airline.
Nutze ein Musterschreiben, um die Erstattung der Steuern und Gebühren bei der Fluggesellschaft einzufordern.
Lass dich von den erfahrenen KLUGO Partner-Anwälten beraten, um deine Forderungen erfolgreich durchzusetzen.
Wann habe ich Anspruch auf den Ticketpreis?
Die Fluggesellschaft die Möglichkeit, in ihren AGB die Rückerstattung der reinen Flugkosten im Falle einer Stornierung aus persönlichen Gründen auszuschließen. Ist dies der Fall, hast du dennoch die Chance, nahezu die volle Höhe der Ticketpreise zurückzuerhalten. Dies setzt jedoch nicht selten einen langen Prozess in Gang, der meist vor Gericht endet. Außerdem ist nicht bei allen Tarifen eine Rückerstattung des Kaufpreises möglich.
Grundsätzlich kann man neben den Flughafengebühren, den inkludierten Steuern und der Sicherheits- und Kerosinzuschläge, die von der Fluggesellschaft gesetzlich verpflichtend erstattet werden müssen, auch die weiteren Kosten des Tickets zurückfordern. Dies ist möglich, sofern die Fluggesellschaft den Sitzplatz im Flieger zum selben oder einem höheren Preis anderweitig vergeben konnte. Da die Airline in diesem Fall keinen finanziellen Schaden durch die Stornierung erlitten hat, muss laut Urteil des Amtsgerichtes Köln der Ticketpreis in Höhe von bis zu 95 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises erstattet werden (AG Köln, Urteil, 19. September 2016, Az. 142 C 222/16). Dazu muss im Rahmen des Gerichtsverfahrens durch die Airline offengelegt werden, ob und zu welchem Preis die Tickets nach der Stornierung neu verkauft werden konnten. Kommt die Airline dieser Forderung nicht nach, muss der gesamte Ticketpreis erstattet werden. Auch die Vorlage der reinen Buchungszahlen mit dem Hinweis, der Flug sei nicht ausgebucht gewesen, reicht laut deutscher Rechtslage nicht aus. Stattdessen muss der gesamte Buchungsstand vom Zeitpunkt der Stornierung bis zum Flug selbst nachgewiesen werden, denn auch in diesem Fall muss die Fluggesellschaft daher bis zu 95 Prozent der Ticketkosten zurückerstatten, wenn sie dieser Aufforderung nicht nachkommt.
Des Weiteren muss auch im Falle einer Flugstornierung durch die Airline diese natürlich den vollständigen Ticketpreis zurückerstatten.
Der Ausnahmefall: Nicht stornierbare Tickets
Wer Geld sparen möchte, kann bei vielen Airlines die „nicht stornierbaren Tickets“ zu einem etwas günstigeren Preis kaufen. Mit dem Kauf eines nicht stornierbaren Tickets erklärt man sich automatisch damit einverstanden, auf das übliche Rückgaberecht zu verzichten. Eine Erstattung des Ticketpreises ist daher bei nicht stornierbaren Tickets nicht möglich (LG Köln, Urteil, 14.03.2017, Az. 11 S 263/16). Bestätigung wurde dieses Urteil zudem durch den Bundesgerichtshof, der am 20. März 2018 unter dem Az. X ZR 25/17 alle Kündigungsmöglichkeiten bei nicht stornierbaren Tickets ausgeschlossen hat. Aber: Kommt es bei einem nicht stornierbaren Ticket zu einer Flugannullierung durch die Airline, werden die Ticketkosten vollständig zurückerstattet.
Zusammenfassung:
Nicht alle Flugtickets können storniert werden. Nicht stornierbare Tickets sind auch lt. Gesetzgeber von einer Erstattung der Ticketkosten ausgeschlossen. Bei regulären Tickets besteht allerdings eine gute Chance, nahezu den gesamten Kaufpreis zurückzuerhalten.
Wie bekomme ich bei Flugstornierungen mein Geld zurück?
Wurde der Flug aus persönlichen Gründen storniert, wird keine Airline von sich aus die Gebühren und Ticketkosten erstatten. Dies geschieht erst nach expliziter Aufforderung. Einige Airlines bieten Online-Module an, über die die Gebühren und Steuern im Falle einer Flugstornierung zurückverlangt werden können. Ist dies nicht der Fall, muss die Forderung zur Erstattung auf dem postalischen Weg geschehen. Dazu kannst du einfach ein Musterschreiben verwenden und dies per Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein zur Airline senden.
Anders sieht es dagegen aus, wenn die vollständigen Ticketkosten zurückverlangt werden sollen. Hier reicht oftmals ein reines Musterschreiben nicht aus. Zwar kannst du auch diese Forderungen postalisch geltend machen, jedoch werden die Airlines nur selten von sich aus das Ticket in voller Höhe erstatten. Für diese Fälle sollte daher ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der zunächst ein adäquates Schreiben aufsetzt und den Ticketpreis notfalls im Anschluss auch vor Gericht einklagt. Die Kosten dafür werden von einer Reiseschutzversicherung in den meisten Fällen abgedeckt.
Hast du keine Reiseschutzversicherung abgeschlossen, musst du zunächst in Vorleistung gehen und die Kosten für den Anwalt für Reiserecht sowie die Gerichtsgebühren selbst tragen. Gewinnst du vor Gericht gegen die Fluggesellschaft, übernimmt die Airline die Kosten für Anwalt und Prozess. Verlierst du jedoch, musst du auch die Kosten der Airline tragen. Deshalb lohnt es sich, zuerst eine juristische Einschätzung des Falls einzuholen. Die KLUGO Partner-Anwälte für Reiserecht unterstützen dich dabei, in einer Erstberatung deine Chancen vor Gericht zu bewerten. Anschließend vermitteln wir dir gern einen spezialisierten Fachanwalt, der dich auch vor Gericht vertritt.
Wann sind Stornierungsgebühren bei einer Flugstornierung zulässig?
Stornierungsgebühren sind bei der Flugstornierung immer wieder ein heikles Thema. Die meisten Fluggesellschaften sehen in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stornierungsgebühren in unterschiedlicher Höhe vor, die im Falle einer Stornierung von der Höhe der Erstattung abgezogen werden. Gerechtfertigt sind diese laut Airline aufgrund des erhöhten Bearbeitungsaufwandes im Falle einer Stornierung. Da die Fluggesellschaft damit jedoch die eigenen Betriebskosten an die Fluggäste weitergibt, haben Gerichte entschieden, dass Stornierungsgebühren im Falle einer Flugstornierung unzulässig sind (Kammergericht Berlin, 12.08.2014, Az. 5 U 2/12 und BGH, 21.04.2016, Az. I ZR 220/14). Das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde zur Überprüfung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, der Storno-Bearbeitungsgebühren nach deutschem Recht ebenfalls für unzulässig erklärt hat. Daher darf eine Fluggesellschaft grundsätzlich keine Stornogebühren verlangen.
Aber: Oftmals rechnet die Fluggesellschaft dennoch Stornierungsgebühren ab. Wer aktiv dagegen vorgehen möchte, muss daher nicht selten die abgezogene Gebührenhöhe einklagen – was sich meist als deutlich kostspieliger erweist als die Höhe der Gebühren. Im Rahmen der Erstberatung unterstützt dich ein KLUGO Partner-Anwalt dabei, deinen individuellen Fall einzuschätzen.
Zusammenfassung:
Stornierungsgebühren bei der Flugstornierung sind nach deutschem Recht unzulässig. Dennoch verlangen viele Airlines auch weiterhin die Stornierungsgebühren – und oftmals erhält man die zusätzlichen Kosten nur auf dem Klageweg zugesprochen.
Was ist, wenn die Airline den Flug storniert?
Ist die Fluggesellschaft dafür verantwortlich, dass ein Flug ausfällt, kannst du mit einer finanziellen Entschädigung rechnen. Die Höhe hängt von der Flugdistanz ab. Außerdem hast du Anspruch auf einen Ersatzflug sowie auf Verpflegung während der Wartezeit. Verzögert sich der Abflug deutlich, muss dir über Nacht eine Unterkunft bereitgestellt werden. Liegt die Ursache des Ausfalls jedoch in höherer Gewalt, die außerhalb der Verantwortung der Airline liegt, hast du keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.
Annulliert die Fluggesellschaft einen Flug, müssen die Ticketkosten in Form eines finanziellen Ausgleichs zurückgezahlt werden. Konkret bedeutet dies: Die Erstattung der Ticketkosten hat entweder in Bar, als Rücküberweisung oder als Rückzahlung auf das bei der Buchung gewählte Zahlungsmittel zu erfolgen. Ein Gutschein wird nicht als geeignetes Mittel zur Erstattung des Preises gewertet und ist damit nicht zulässig.
Wie und wann kann ein KLUGO Partner-Anwalt helfen?
Die Gebühren und Steuern eines Flugtickets zurückzuerhalten ist auch ohne Anwalt möglich, wenn man die angebotenen Tools der Airline nutzt oder nach der Stornierung eine Aufforderung zur Rückzahlung an die Airline sendet. Möchte man jedoch den gesamten Ticketpreis erstattet haben, ist im Falle einer Stornierung aus persönlichen Gründen oftmals ein längerer Weg notwendig. Nicht selten müssen die Kosten für das Ticket eingeklagt werden, da man als Passagier kaum einen Nachweis darüber erbringen kann, ob die Airline das Ticket zum selben (oder einem höheren Preis) weiterverkaufen konnte. Genau hier setzt die Erstberatung der KLUGO Partner-Anwälte an: Wir geben dir zunächst eine Einschätzung zum Sachverhalt und vermitteln dich im Anschluss – sofern du das möchtest – an einen Fachanwalt für Reiserecht, der dich während des Gerichtsprozesses begleitet.