Verspätung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck
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Verspätung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck: Entschädigung erhalten

STAND 09.06.2023 | LESEZEIT 9 MIN

Wenn der Jahresurlaub ansteht, wird der Koffer gepackt und dem Personal am Flughafen in vertrauensvolle Hände übergeben. Kommt das Gepäck dann am Zielflughafen nicht an, beginnt das große Bangen und Hoffen – doch was ist, wenn der Koffer nicht mehr auftaucht? Wie hoch ist die Entschädigung, wenn das Fluggepäck verloren geht?

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Ihr Fluggepäck verloren geht oder beschädigt wird, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung.
  • Auch Pauschaltouristen haben Anspruch auf Entschädigung, wenn bei der Pauschalreise die Koffer verloren gehen oder beschädigt werden.
  • Teilen Sie den Verlust des Fluggepäcks oder eventuelle Beschädigungen dafür umgehend der Airline und ggf. dem Reiseveranstalter mit.
  • Die Airline ist nicht nur dazu verpflichtet, den kompletten Verlust des Koffers finanziell zu erstatten, sondern auch notwendige Ausgaben für Neuanschaffungen – bis zu einem maximalen Betrag von ca. 1.500 Euro pro Passagier.
  • Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte kann Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Welche Rechte habe ich, wenn sich mein Gepäck verspätet?

Werden immer mehr Koffer vom Band genommen, doch der eigene ist nirgends in Sicht, lässt es sich bereits erahnen: Der Start in den Urlaub wird wohl oder übel erst einmal ohne das restliche Gepäck gelingen müssen. Bevor Sie jetzt in Richtung Ihres Hotels fahren, sollten Sie zunächst zur Gepäckermittlungsstelle des Flughafens oder Ihrer Airline gehen, um Ihren Koffer als vermisst zu melden. Dazu benötigt das Personal vor Ort eine möglichst detaillierte Beschreibung.

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Um das Verwechslungspotenzial zu minimieren und die Suche zu vereinfachen, bietet es sich an, den Koffer möglichst auffällig zu gestalten. Sticker und Bänder eignen sich hierfür besonders gut. Außerdem sollten Sie Ihre Anschrift am Koffer vermerken – allerdings nicht allzu präsent, denn oft nutzen Gauner diese Information, um leerstehende Wohnungen und Häuser während der Urlaubszeit ausfindig zu machen.

Damit Sie Ihre Rechte bei einer Verspätung des Gepäcks geltend machen können, muss der Verlust des Koffers bei der Luftbeförderung eingetreten sein. Also dann, wenn sich das Gepäck auf einem Flughafen, an Bord eines Flugzeuges oder, sofern Sie außerhalb eines regulären Flughafens gelandet sind, unter der Obhut des zuständigen Luftfrachtführers befindet.

So erhalten Sie eine Entschädigung – Infografik
So erhalten Sie eine Entschädigung – Infografik

Darf ich mir, um die Zeit zu überbrücken, Ersatzkleidung und Kosmetik kaufen?

Kommt Ihr Koffer erst mit einigen Tagen Verspätung bei Ihnen an, so können Sie sich die nötigsten Dinge – zum Beispiel Ersatzkleidung und Toilettenartikel – kaufen und im Anschluss die Belege bei der Airline zur Kostenerstattung einreichen. Es wird allerdings nur erstattet, was innerhalb der Tage bis zum Eintreffen des Koffers benötigt wird und nicht überteuert ist. Zu den gängigen Artikeln, die erstattet werden, gehören u. a. Zahnbürste, Zahnpasta, Badehose oder Schlafanzug. Denken Sie daran, alle Quittungen des Kaufs aufzubewahren, damit Sie die entstandenen Kosten nachweisen können.

Diese Regelung gilt allerdings nur dann, wenn das Gepäck bei der Hinreise zu Ihrem Urlaubsort verzögert ankommt. Geht Ihr Gepäck bei der Rückreise verloren, ist davon auszugehen, dass Sie zu Hause bereits über ausreichend Ersatzkleidung und Toilettenartikel verfügen, sodass die Neuanschaffung hier nicht gerechtfertigt ist. Müssen Sie das Gepäck allerdings mit einigen Tagen Verzögerung auf dem Flughafen abholen, so können Sie sich zumindest die Fahrtkosten zum Flughafen erstatten lassen.

Erhalte ich eine Entschädigung und wie hoch ist diese?

Grundsätzlich haben Sie bei verspätetem Gepäck Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Wie hoch diese ausfällt, ist immer vom individuellen Fall abhängig – möglich sind Entschädigungszahlungen von bis zu ca. 1500 Euro. Dabei handelt es sich um eine Schadensersatzleistung, die gegenüber der zuständigen Airline geltend gemacht werden muss.

Fehlt das Gepäck während der gesamten Urlaubsreise, so muss Ihnen laut aktueller Rechtsprechung der Reiseveranstalter bei Pauschalreisen bis zu 50 Prozent des Reisepreises wieder erstatten – auch dann, wenn Ihnen die Kosten für die Neuanschaffung der notwendigsten Gepäckstücke erstattet werden.

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Damit Sie Ihre Rechte bei einer Verspätung des Gepäcks geltend machen können, muss der Verlust binnen einer Frist von 21 Tagen angezeigt werden. Allerdings ist es durchaus sinnvoll, unmittelbar nach dem Feststellen der Gepäckverzögerung eine Verlustmeldung aufzugeben, um später über ausreichend Nachweise für die entstandenen Unannehmlichkeit zu verfügen.

Mein Gepäck ist beschädigt, was kann ich tun?

Stellen Sie eine Beschädigung am Gepäck fest, ist bei selbst gebuchten Reisen die Fluggesellschaft der direkte Ansprechpartner. Sollte es sich um eine Pauschalreise handeln, wenden Sie sich an den Reiseveranstalter. Es ist sinnvoll, festgestellte Schäden bereits am Flughafen zu melden, damit Eigenverschulden ausgeschlossen werden kann. Sämtliche Beweise, darunter auch Fotografien von den Beschädigungen und Quittungen, sollten aufbewahrt werden.

Wichtig: Beschädigtes Gepäck muss innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich bei der Airline gemeldet werden. Verstreicht diese Frist, können Sie keine Ansprüche mehr geltend machen.

Wie kann ich den Schaden beweisen?

Werden Sie schon aktiv, bevor etwas passiert ist. Vor der Abreise sollten vom Koffer und Kofferinhalt umfassende Fotos gemacht werden, die alles im intakten Zustand zeigen. Kommt es während der Reise zu einer Beschädigung am Koffer oder am Kofferinhalt, machen Sie auch davon Fotos – so können Sie nachweisen, dass der Schaden während des Fluges oder beim Transport des Gepäcks durch die Airline entstand.

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Machen Sie schon vor der Abreise Fotos von Ihrem Koffer und dem Kofferinhalt. So können Sie im Falle einer Beschädigung nachweisen, dass das Gepäck vor der Abreise intakt war.

Für welche Beschädigungen haftet der Reiseveranstalter?

Sobald Gepäckstücke vom Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft entgegengenommen wurden, haften diese auch im Falle möglicher Beschädigungen. Wird das Gepäck beschädigt – unabhängig davon, ob es sich um den Koffer selbst oder den Kofferinhalt handelt – während es sich in Obhut der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters befindet, so können diese für den Schaden haftbar gemacht werden.

Auch alle Schäden aufgrund von Diebstählen, Feuchtigkeit oder Temperaturschwankungen können geltend gemacht werden. Alle beschädigten Gegenstände müssen durch die Airline oder den Reiseveranstalter ersetzt werden. Dazu ist es sinnvoll, alle Belege aufzubewahren, um den tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen zu können. Ein mögliches Mitverschulden am Schaden seitens des Gepäckinhabers muss jedoch berücksichtigt werden.

Auch für Schäden am Gepäck haftet der Reiseveranstalter bzw. die Fluggesellschaft. Dazu müssen Sie jedoch den exakten Schaden nachweisen können. Ferner sollten Sie empfindliche Gegenstände im Vorfeld adäquat sichern.

Wann haftet der Reiseveranstalter nicht und wann kann man mir sogar ein Mitverschulden zurechnen?

Die Haftung von Reiseveranstalter bzw. Airline beginnt mit der Abgabe der Gepäckstücke am Schalter und endet mit der Herausgabe der Gepäckstücke über das Transportband. Nur Schäden, die während dieser Zeit entstehen, können beim Reiseveranstalter oder Airline geltend gemacht werden.

Allerdings entfällt die Haftung, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass der Schaden auf die Eigenart des Reisegepäcks zurückzuführen ist. Das gilt zum Beispiel für zerbrechliche Gegenstände, die beim Transport zu Schaden kommen können. Ein Mitverschulden kann Ihnen immer dann zugerechnet werden, wenn empfindliche Gegenstände beim Verpacken nicht ausreichend gesichert wurden – zum Beispiel durch eine unzureichende Verpackung. In diesen Fällen kann kein bzw. nur ein eingeschränkter Ersatzanspruch gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft geltend gemacht werden.

Welche Ansprüche habe ich, wenn mein Gepäck verloren gegangen ist?

Ging Ihr Gepäck auf dem Flugweg verloren, so haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Die Entschädigung für Gepäckverlust liegt bei ca. 1.500 Euro pro Passagier.

Dennoch können Sie die Ansprüche nicht einfach pauschal geltend machen. Es erfolgt lediglich eine Erstattung des Wertes, den Koffer und Kofferinhalt hatten – entsprechend dem Zeitwert. Heißt konkret: Nutzen Sie den verloren gegangenen Koffer bereits seit mehreren Jahren, so erfolgt hier eine Wertminderung zwischen 10 und 30 Prozent pro Jahr im Hinblick auf den Kofferwert. Selbiges gilt natürlich auch für alle Kleidungsstücke, die sich im verlorenen Koffer befunden haben.

Egal welche Art von Reise Sie gebucht haben, im Falle eines Gepäckverlustes können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Der erste Schritt sollte sein, sich an die Airline zu wenden. Falls Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen, der Ihnen bei Ihrem Anliegen behilflich sein kann."
Dennis Kallabis
Rechtsanwalt

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Sobald das Gepäck länger als 21 Tage verschollen bleibt, gilt es als verloren – und damit haben Sie Anspruch auf Entschädigung für den Gepäckverlust. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Wert des Koffers und dessen Inhalt. Für Wertgegenstände, die eigentlich im Handgepäck transportiert werden müssen – zum Beispiel Schmuck oder Uhren – besteht allerdings kein Entschädigungsanspruch.

Was gilt bei Handgepäck?

Wertvolle Gegenstände sollten immer im Handgepäck transportiert werden, da Reiseveranstalter dafür grundsätzlich keine Haftung übernehmen müssen. Das gilt zum Beispiel für Schmuck oder teure Uhren. Für Schäden am Handgepäck haften Airline oder Reiseveranstalter nur dann, wenn die Mitarbeiter der Fluggesellschaft den Schaden zu verschulden haben. Da Handgepäck in der Regel in der Obhut der Passagiere verbleibt, kommen hier also nur flugbetriebsbedingte Beschädigungen infrage. Für einen Diebstahl am Handgepäck haften Fluggesellschaften nicht. Ferner liegt die Beweislast beim Handgepäck vollständig beim Passagier, der nachweisen muss, dass die Fluggesellschaft für den Verlust von Handgepäck und/oder Gegenständen des Handgepäcks oder deren Beschädigung verantwortlich ist.

Wie gehe ich vor bei Verspätung, Beschädigung oder Verlust?

Bei Beschädigungen, Verspätungen oder Verlust der Gepäckstücke sollten Sie sich noch unmittelbar am Flughafen an die zuständige Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter wenden.

Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  1. Formular am Flughafen ausfüllen: Begeben Sie sich am Flughafen an den Schalter Ihrer Fluggesellschaft oder den Lost-and-Found-Schalter. Dort können Sie Beschädigungen am Gepäck oder den Gepäckverlust melden. Füllen Sie dazu den sogenannten „Property Irregularity Report“ (PIR) aus. Legen Sie auch die Gepäckaufkleber, die Sie am Check-in erhalten haben, als Nachweis vor. Aber Vorsicht, das PIR-Formular ersetzt nicht die zusätzliche Meldung bei Airline oder Reiseveranstalter.
  2. Informieren Sie die Fluggesellschaft: Sobald Sie das Dokument ausgefüllt haben, können Sie dieses als Nachweis bei Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter einreichen, um den Schaden oder den Verlust des Gepäckstücks zu dokumentieren und eventuelle Ansprüche geltend zu machen. Oftmals ist eine solche Meldung auch online möglich.
  3. Schadensersatzansprüche geltend machen: Reichen Sie bei Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter alle notwendigen Belege und Beweise ein, um den Schaden geltend zu machen. Neben Schadensersatzzahlungen können Sie auch Belege für notwendige Neuanschaffungen aufgrund des Gepäckverlustes einreichen. Schadens- und Verlustanzeigen sind der Fluggesellschaft immer schriftlich mitzuteilen.
  4. Klage auf Schadensersatz: Bleibt Ihr Gepäck verschollen oder kümmert sich der Reiseveranstalter nicht um die Beschädigungen, so können Sie binnen einer Frist von zwei Jahren auf Schadensersatz klagen.

Um Schadensersatz durchzusetzen, sollten Sie einen kompetenten KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten hinzuziehen. In unserer Erstberatung erhalten Sie erste Anhaltspunkte für Ihr Vorgehen.

Welche Beweise sollte ich vorlegen können?

Möchten Sie Schadensersatzansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft geltend machen, so müssen Sie den entstandenen Schaden nachweisen können.

Hier kommen verschiedene Beweise infrage:

  • Fotos vom beschädigten Koffer und Kofferinhalt
  • Aufstellung des Kofferinhalts bei Gepäckverlust
  • Anschaffungsdatum und Preis der verlorenen oder beschädigten Gegenstände
  • Vorher-Nachher-Fotos
  • Kaufbelege notwendiger neuer Produkte im Rahmen des Kofferverlusts

Je detaillierter Sie den tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen können, desto besser stehen Ihre Chancen auf Schadensersatzzahlungen. Dabei sollten Sie aber vor allem bei älteren Gegenständen beachten, dass in der Regel nicht der Neupreis erstattet wird, sondern der Zeitwert. Pro Jahr seit der Anschaffung der Gegenstände werden also rund 10 bis 30 Prozent vom Gesamtwert des Gegenstandes abgezogen.

klugo tipp

Machen Sie möglichst viele Fotos von Ihren Gepäckstücken – schon vor der Abreise. Heben Sie außerdem alle Quittungen auf, die Ihre Gepäckstücke betreffen. So können Sie den tatsächlich entstandenen Schaden detailliert darstellen. .

Grundsätzlich gilt auch bei Pauschalreisen, dass verlorenes oder beschädigtes Gepäck ersetzt wird. Pauschaltouristen sind daher nicht schlechter gestellt als andere Reisende.

Allerdings sollten Sie als Teilnehmer einer Pauschalreise den Schaden oder den Verlust auch dem Reiseveranstalter melden. Dieser ist nämlich Ihr direkter Ansprechpartner bei allen Mängeln rund um die Reise – das ergibt sich aus den §§ 651a ff. BGB.

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Kommt das Gepäck bei einer Pauschalreise nicht am Urlaubsort an oder ist es beschädigt, ist das nach dem Willen des Gesetzgebers ein Reisemangel, der eine Minderung des Reisepreises nach § 651m BGB begründet.

Neben der Minderung aufgrund eines Reisemangels kommt Pauschaltouristen auch eine Entschädigung zu. Diese beinhaltet die Anschaffung von Ersatzprodukten und natürlich auch den Wert des Koffers bzw. des Gepäckstücks selbst.

Kann ich den Reisepreis mindern?

Pauschaltouristen profitieren von noch einem weiteren Vorteil gegenüber Reisen, die durch die Passagiere selbst geplant wurden: Sie können aufgrund einer nutzlos aufgewendeten Urlaubszeit nach § 651n Abs. 2 BGB eine Entschädigungszahlung geltend machen. Bleibt das Gepäck über die gesamte Zeit der Reise verschollen, so steht Ihnen als Pauschaltourist eine Erstattung von bis zu 50 Prozent der Reisekosten zu.

Welche Vorteile hat eine Reiseschutzversicherung, Gepäckversicherung oder Rechtsschutzversicherung?

Möchten Sie Ihre Schadensersatzansprüche gerichtlich gegenüber der Airline oder dem Reiseveranstalter geltend machen, so geht dies in der Regel mit hohen Prozesskosten und Kosten für Anwalt und mögliche Gutachten einher. Häufig liegen die Kosten für den gerichtlichen Prozess über dem eigentlichen Wert des Gepäcks – sodass sich eine Klage nur in seltenen Fällen wirklich lohnt. Anders sieht es dagegen aus, wenn Sie über eine Reiseschutzversicherung, Gepäckversicherung oder Rechtsschutzversicherung verfügen. Diese Versicherungen decken in der Regel eine Klage auf Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft ab, sodass Sie Ihre Ansprüche problemlos geltend machen können. Holen Sie sich dazu im Vorfeld eine Kostenübernahme bei Ihrem Versicherer ein. Durch die anwaltliche Vertretung bei der Forderung der Schadensersatzsumme erhöhen sich auch Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Auszahlung – möglicherweise lässt sich der Klageweg so bereits umgehen.

Wie kann ein KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperte bei Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung oder Verspätung helfen?

In unserer Erstberatung können Sie erste Hinweise und Handlungsempfehlungen von erfahrenen Rechtsexperten oder KLUGO Partner-Anwälten erhalten. Diese können Sie auch vor Gericht weiter begleiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

FAQ – Gepäck verspätet, beschädigt oder verloren

Melden Sie beschädigtes Gepäck immer innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich bei der Airline. Diese Frist gilt auch für verlorene Gepäckstücke. Verspätungen des Gepäcks müssen innerhalb von 21 Tagen nach Eintreffen des Gepäcks schriftlich bei der Airline gemeldet werden, um Ansprüche durchsetzen zu können.

Pauschalreisende melden den entstandenen Schaden dem Reiseveranstalter und der Airline. Beschädigtes oder verlorenes Gepäck auf selbst gebuchten Reisen wird der Fluggesellschaft gemeldet. Zusätzlich sollten Sie am Lost & Found Schalter am Flughafen eine Suche beauftragen.

Verspätet sich das Gepäck auf dem Heimflug, so ist eine Entschädigungszahlung ausgeschlossen.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

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