Mann am Flughafen mit Handy in der Hand

Verspätung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck: Entschädigung erhalten

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Wenn der Jahresurlaub ansteht, wird der Koffer gepackt und dem Personal am Flughafen in vertrauensvolle Hände übergeben. Kommt das Gepäck dann am Zielflughafen nicht an, beginnt das große Bangen und Hoffen – doch was ist, wenn der Koffer nicht mehr auftaucht? Wie hoch ist die Entschädigung, wenn das Fluggepäck verloren geht?

von M. Lind
24.11.2018
14 Min Lesezeit

Verspätung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck: Entschädigung erhalten Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn dein Fluggepäck verloren geht oder beschädigt wird, hast du einen Anspruch auf Entschädigung.

  • Auch Pauschaltouristen haben Anspruch auf Entschädigung, wenn bei der Pauschalreise die Koffer verloren gehen oder beschädigt werden.

  • Teile du den Verlust des Fluggepäcks oder eventuelle Beschädigungen dafür umgehend der Airline und ggf. dem Reiseveranstalter mit.

  • Die Airline ist nicht nur dazu verpflichtet, den kompletten Verlust des Koffers finanziell zu erstatten, sondern auch notwendige Ausgaben für Neuanschaffungen – bis zu einem maximalen Betrag von ca. 1.500 Euro pro Passagier.

Welche Rechte habe ich, wenn sich mein Gepäck verspätet?

Werden immer mehr Koffer vom Band genommen, doch der eigene ist nirgends in Sicht, lässt es sich bereits erahnen: Der Start in den Urlaub wird wohl oder übel erst einmal ohne das restliche Gepäck gelingen müssen. Bevor du jetzt in Richtung deines Hotels fährst, solltest du zunächst zur Gepäckermittlungsstelle des Flughafens oder deiner Airline gehen, um deinen Koffer als vermisst zu melden. Dazu benötigt das Personal vor Ort eine möglichst detaillierte Beschreibung.

KLUGO Tipp:

Um das Verwechslungspotenzial zu minimieren und die Suche zu vereinfachen, bietet es sich an, den Koffer möglichst auffällig zu gestalten. Sticker und Bänder eignen sich hierfür besonders gut. Außerdem solltest du deine Anschrift am Koffer vermerken – allerdings nicht allzu präsent, denn oft nutzen Gauner diese Information, um leerstehende Wohnungen und Häuser während der Urlaubszeit ausfindig zu machen.

Damit du deine Rechte bei einer Verspätung des Gepäcks geltend machen kannst, muss der Verlust des Koffers bei der Luftbeförderung eingetreten sein. Also dann, wenn sich das Gepäck auf einem Flughafen, an Bord eines Flugzeuges oder, sofern du außerhalb eines regulären Flughafens gelandet bist, unter der Obhut des zuständigen Luftfrachtführers befindet.

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Darf ich mir, um die Zeit zu überbrücken, Ersatzkleidung und Kosmetik kaufen?

Kommt dein Koffer erst mit einigen Tagen Verspätung bei dir an, so kannst du dir die nötigsten Dinge – zum Beispiel Ersatzkleidung und Toilettenartikel – kaufen und im Anschluss die Belege bei der Airline zur Kostenerstattung einreichen. Es wird allerdings nur erstattet, was innerhalb der Tage bis zum Eintreffen des Koffers benötigt wird und nicht überteuert ist. Zu den gängigen Artikeln, die erstattet werden, gehören u. a. Zahnbürste, Zahnpasta, Badehose oder Schlafanzug. Denk daran, alle Quittungen des Kaufs aufzubewahren, damit du die entstandenen Kosten nachweisen kannst.

Diese Regelung gilt allerdings nur dann, wenn das Gepäck bei der Hinreise zu deinem Urlaubsort verzögert ankommt. Geht dein Gepäck bei der Rückreise verloren, ist davon auszugehen, dass du zu Hause bereits über ausreichend Ersatzkleidung und Toilettenartikel verfügst, sodass die Neuanschaffung hier nicht gerechtfertigt ist. Musst du das Gepäck allerdings mit einigen Tagen Verzögerung auf dem Flughafen abholen, so kannst du dir zumindest die Fahrtkosten zum Flughafen erstatten lassen.

Erhalte ich eine Entschädigung und wie hoch ist diese?

Grundsätzlich hast du bei verspätetem Gepäck Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Wie hoch diese ausfällt, ist immer vom individuellen Fall abhängig – möglich sind Entschädigungszahlungen von bis zu ca. 1500 Euro. Dabei handelt es sich um eine Schadensersatzleistung, die gegenüber der zuständigen Airline geltend gemacht werden muss.

Fehlt das Gepäck während der gesamten Urlaubsreise, so muss Ihnen laut aktueller Rechtsprechung der Reiseveranstalter bei Pauschalreisen bis zu 50 Prozent des Reisepreises wieder erstatten – auch dann, wenn Ihnen die Kosten für die Neuanschaffung der notwendigsten Gepäckstücke erstattet werden.

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Damit du deine Rechte bei einer Verspätung des Gepäcks geltend machen kannst, muss der Verlust binnen einer Frist von 21 Tagen angezeigt werden. Allerdings ist es durchaus sinnvoll, unmittelbar nach dem Feststellen der Gepäckverzögerung eine Verlustmeldung aufzugeben, um später über ausreichend Nachweise für die entstandenen Unannehmlichkeit zu verfügen.

Mein Gepäck ist beschädigt, was kann ich tun?

Stellst du eine Beschädigung am Gepäck fest, ist bei selbst gebuchten Reisen die Fluggesellschaft der direkte Ansprechpartner. Sollte es sich um eine Pauschalreise handeln, wende dich an den Reiseveranstalter. Es ist sinnvoll, festgestellte Schäden bereits am Flughafen zu melden, damit Eigenverschulden ausgeschlossen werden kann. Sämtliche Beweise, darunter auch Fotografien von den Beschädigungen und Quittungen, sollten aufbewahrt werden.

Wichtig: Beschädigtes Gepäck muss innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich bei der Airline gemeldet werden. Verstreicht diese Frist, kannst du keine Ansprüche mehr geltend machen.

Wie kann ich den Schaden beweisen?

Werde schon aktiv, bevor etwas passiert ist. Vor der Abreise solltest du vom Koffer und Kofferinhalt umfassende Fotos machen, die alles im intakten Zustand zeigen. Kommt es während der Reise zu einer Beschädigung am Koffer oder am Kofferinhalt, mache auch davon Fotos – so kannst du nachweisen, dass der Schaden während des Fluges oder beim Transport des Gepäcks durch die Airline entstand.

KLUGO Tipp:

Mach schon vor der Abreise Fotos von deinem Koffer und dem Kofferinhalt. So kannst du im Falle einer Beschädigung nachweisen, dass das Gepäck vor der Abreise intakt war.

Für welche Beschädigungen haftet der Reiseveranstalter?

Sobald Gepäckstücke vom Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft entgegengenommen wurden, haften diese auch im Falle möglicher Beschädigungen. Wird das Gepäck beschädigt – unabhängig davon, ob es sich um den Koffer selbst oder den Kofferinhalt handelt – während es sich in Obhut der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters befindet, so können diese für den Schaden haftbar gemacht werden.

Auch alle Schäden aufgrund von Diebstählen, Feuchtigkeit oder Temperaturschwankungen können geltend gemacht werden. Alle beschädigten Gegenstände müssen durch die Airline oder den Reiseveranstalter ersetzt werden. Dazu ist es sinnvoll, alle Belege aufzubewahren, um den tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen zu können. Ein mögliches Mitverschulden am Schaden seitens des Gepäckinhabers muss jedoch berücksichtigt werden.

Zusammenfassung:

Auch für Schäden am Gepäck haftet der Reiseveranstalter bzw. die Fluggesellschaft. Dazu musst du jedoch den exakten Schaden nachweisen können. Ferner solltest du empfindliche Gegenstände im Vorfeld adäquat sichern.

Wann haftet der Reiseveranstalter nicht und wann kann man mir sogar ein Mitverschulden zurechnen?

Die Haftung von Reiseveranstalter bzw. Airline beginnt mit der Abgabe der Gepäckstücke am Schalter und endet mit der Herausgabe der Gepäckstücke über das Transportband. Nur Schäden, die während dieser Zeit entstehen, können beim Reiseveranstalter oder Airline geltend gemacht werden.

Allerdings entfällt die Haftung, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass der Schaden auf die Eigenart des Reisegepäcks zurückzuführen ist. Das gilt zum Beispiel für zerbrechliche Gegenstände, die beim Transport zu Schaden kommen können. Ein Mitverschulden kann Ihnen immer dann zugerechnet werden, wenn empfindliche Gegenstände beim Verpacken nicht ausreichend gesichert wurden – zum Beispiel durch eine unzureichende Verpackung. In diesen Fällen kann kein bzw. nur ein eingeschränkter Ersatzanspruch gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft geltend gemacht werden.

Welche Ansprüche habe ich, wenn mein Gepäck verloren gegangen ist?

Ging dein Gepäck auf dem Flugweg verloren, so hast du Anspruch auf Schadensersatz. Die Entschädigung für Gepäckverlust liegt bei ca. 1.500 Euro pro Passagier.

Dennoch kannst du die Ansprüche nicht einfach pauschal geltend machen. Es erfolgt lediglich eine Erstattung des Wertes, den Koffer und Kofferinhalt hatten – entsprechend dem Zeitwert. Heißt konkret: Hast du den verloren gegangenen Koffer bereits seit mehreren Jahren, erfolgt eine Wertminderung zwischen 10 und 30 Prozent pro Jahr im Hinblick auf den Kofferwert. Selbiges gilt natürlich auch für alle Kleidungsstücke, die sich im verlorenen Koffer befunden haben.

Egal welche Art von Reise Sie gebucht haben, im Falle eines Gepäckverlustes können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Der erste Schritt sollte sein, sich an die Airline zu wenden. Falls Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen, der Ihnen bei Ihrem Anliegen behilflich sein kann.

Dennis Kallabis Rechtsanwalt
Dennis Kallabis

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Sobald das Gepäck länger als 21 Tage verschollen bleibt, gilt es als verloren – und damit hast du Anspruch auf Entschädigung für den Gepäckverlust. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Wert des Koffers und dessen Inhalt. Für Wertgegenstände, die eigentlich im Handgepäck transportiert werden müssen – zum Beispiel Schmuck oder Uhren – besteht allerdings kein Entschädigungsanspruch.

Wie gehe ich vor bei Verspätung, Beschädigung oder Verlust?

Bei Beschädigungen, Verspätungen oder Verlust der Gepäckstücke solltest du dich noch unmittelbar am Flughafen an die zuständige Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter wenden.

Gehe dabei wie folgt vor:

  1. Formular am Flughafen ausfüllen: Begebe dich am Flughafen an den Schalter deiner Fluggesellschaft oder den Lost-and-Found-Schalter. Dort kannst du Beschädigungen am Gepäck oder den Gepäckverlust melden. Fülle dazu den sogenannten „Property Irregularity Report“ (PIR) aus. Lege auch die Gepäckaufkleber, die du am Check-in erhalten hast, als Nachweis vor. Aber Vorsicht, das PIR-Formular ersetzt nicht die zusätzliche Meldung bei Airline oder Reiseveranstalter.

  2. Informiere die Fluggesellschaft: Sobald du das Dokument ausgefüllt hast, kannst du dieses als Nachweis bei Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter einreichen, um den Schaden oder den Verlust des Gepäckstücks zu dokumentieren und eventuelle Ansprüche geltend zu machen. Oftmals ist eine solche Meldung auch online möglich.

  3. Schadensersatzansprüche geltend machen: Reiche bei Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter alle notwendigen Belege und Beweise ein, um den Schaden geltend zu machen. Neben Schadensersatzzahlungen kannst du auch Belege für notwendige Neuanschaffungen aufgrund des Gepäckverlustes einreichen. Schadens- und Verlustanzeigen sind der Fluggesellschaft immer schriftlich mitzuteilen.

  4. Klage auf Schadensersatz: Bleibt dein Gepäck verschollen oder kümmert sich der Reiseveranstalter nicht um die Beschädigungen, so kannst du binnen einer Frist von zwei Jahren auf Schadensersatz klagen.

Um Schadensersatz durchzusetzen, solltest du einen kompetenten KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten hinzuziehen. In unserer Erstberatung erhältst du erste Anhaltspunkte für dein Vorgehen.

Welche Beweise sollte ich vorlegen können?

Möchtest du Schadensersatzansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft geltend machen, musst du den entstandenen Schaden nachweisen können.

Hier kommen verschiedene Beweise infrage:

  • Fotos vom beschädigten Koffer und Kofferinhalt

  • Aufstellung des Kofferinhalts bei Gepäckverlust

  • Anschaffungsdatum und Preis der verlorenen oder beschädigten Gegenstände

  • Vorher-Nachher-Fotos

  • Kaufbelege notwendiger neuer Produkte im Rahmen des Kofferverlusts

Je detaillierter du den tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen kannst, desto besser stehen deine Chancen auf Schadensersatzzahlungen. Dabei solltest du aber vor allem bei älteren Gegenständen beachten, dass in der Regel nicht der Neupreis erstattet wird, sondern der Zeitwert. Pro Jahr seit der Anschaffung der Gegenstände werden also rund 10 bis 30 Prozent vom Gesamtwert des Gegenstandes abgezogen.

KLUGO Tipp:

Mache möglichst viele Fotos von deinen Gepäckstücken – schon vor der Abreise. Hebe außerdem alle Quittungen auf, die deine Gepäckstücke betreffen. So kannst du den tatsächlich entstandenen Schaden detailliert darstellen.

Grundsätzlich gilt auch bei Pauschalreisen, dass verlorenes oder beschädigtes Gepäck ersetzt wird. Pauschaltouristen sind daher nicht schlechter gestellt als andere Reisende.

Allerdings solltest du als Teilnehmer einer Pauschalreise den Schaden oder den Verlust auch dem Reiseveranstalter melden. Dieser ist nämlich Ihr direkter Ansprechpartner bei allen Mängeln rund um die Reise – das ergibt sich aus den §§ 651a ff. BGB.

Kommt das Gepäck bei einer Pauschalreise nicht am Urlaubsort an oder ist es beschädigt, ist das nach dem Willen des Gesetzgebers ein Reisemangel, der eine Minderung des Reisepreises nach § 651m BGB begründet.

Neben der Minderung aufgrund eines Reisemangels kommt Pauschaltouristen auch eine Entschädigung zu. Diese beinhaltet die Anschaffung von Ersatzprodukten und natürlich auch den Wert des Koffers bzw. des Gepäckstücks selbst.

Kann ich den Reisepreis mindern?

Pauschaltouristen profitieren von noch einem weiteren Vorteil gegenüber Reisen, die durch die Passagiere selbst geplant wurden: Du kannst aufgrund einer nutzlos aufgewendeten Urlaubszeit nach § 651n Abs. 2 BGB eine Entschädigungszahlung geltend machen. Bleibt das Gepäck über die gesamte Zeit der Reise verschollen, so steht Ihnen als Pauschaltourist eine Erstattung von bis zu 50 Prozent der Reisekosten zu.

Welche Vorteile hat eine Reiseschutzversicherung, Gepäckversicherung oder Rechtsschutzversicherung?

Möchtest du deine Schadensersatzansprüche gerichtlich gegenüber der Airline oder dem Reiseveranstalter geltend machen, so geht dies in der Regel mit hohen Prozesskosten und Kosten für Anwalt und mögliche Gutachten einher. Häufig liegen die Kosten für den gerichtlichen Prozess über dem eigentlichen Wert des Gepäcks – sodass sich eine Klage nur in seltenen Fällen wirklich lohnt. Anders sieht es dagegen aus, wenn du über eine Reiseschutzversicherung, Gepäckversicherung oder Rechtsschutzversicherung verfügst. Diese Versicherungen decken in der Regel eine Klage auf Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft ab, sodass du deine Ansprüche problemlos geltend machen kannst. Hole dir dazu im Vorfeld eine Kostenübernahme bei deinem Versicherer ein. Durch die anwaltliche Vertretung bei der Forderung der Schadensersatzsumme erhöhen sich auch deine Chancen auf eine erfolgreiche Auszahlung – möglicherweise lässt sich der Klageweg so bereits umgehen.

Wie kann ein KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperte bei Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung oder Verspätung helfen?

In unserer Erstberatung kannst du erste Hinweise und Handlungsempfehlungen von erfahrenen Rechtsexperten oder KLUGO Partner-Anwälten erhalten. Diese können dich auch vor Gericht weiter begleiten, um deine Ansprüche durchzusetzen.

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Melde beschädigtes Gepäck immer innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich bei der Airline. Diese Frist gilt auch für verlorene Gepäckstücke. Verspätungen des Gepäcks müssen innerhalb von 21 Tagen nach Eintreffen des Gepäcks schriftlich bei der Airline gemeldet werden, um Ansprüche durchsetzen zu können.

Wem meldet man den Schaden oder Verlust?

Pauschalreisende melden den entstandenen Schaden dem Reiseveranstalter und der Airline. Beschädigtes oder verlorenes Gepäck auf selbst gebuchten Reisen wird der Fluggesellschaft gemeldet. Zusätzlich solltest du am Lost & Found Schalter am Flughafen eine Suche beauftragen.

Erhalte ich auch Entschädigung, wenn sich das Gepäck auf dem Heimflug verspätet?

Verspätet sich das Gepäck auf dem Heimflug, so ist eine Entschädigungszahlung ausgeschlossen.

Über unsere Autoren Melanie Lind

Melanie Lind arbeitet bereits seit 2017 als selbstständige Texterin und seit 2019 für die KLUGO Redaktion. Zuvor absolvierte sie eine Ausbildung im Marketing-Bereich. Vor ihrer Selbstständigkeit war sie bereits als Texterin tätig und hat sich kontinuierlich im Bereich Content-Management und SEO weitergebildet.

Ihr großes Interesse am deutschen Rechtssystem und Recht auch für Laien verständlich zu machen, brachte sie zu KLUGO.

melanie lind