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Checkliste Todesfall: Diese 10 Schritte haben jetzt höchste Priorität

Stirbt ein naher Angehöriger, ist das in erster Linie traurig. Mit dem Ableben entstehen aber auch Pflichten, die die Hinterbliebenen erfüllen müssen. Hier erhalten Sie eine Checkliste, die Sie im Todesfall abarbeiten können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aufgaben in den ersten drei Tagen: Alle Unterlagen, die nach dem Todesfall wichtig sind, werden zusammengesucht, um die Sterbeurkunde beantragen zu können. Informieren Sie nach und nach alle Betroffenen wie Versicherungen, Behörden und Arbeitgeber. Mit dem Totenschein können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
  • Aufgaben in den ersten Wochen: Kündigen Sie den Mietvertrag, Abonnements und Mitgliedschaften. Gehen Sie das Thema Erbschaft an und klären Sie den Nachlass.
  • Weitere Aufgaben: Gibt es kein Testament oder ist die Situation rund um die Erbschaft unklar, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Erbrecht hinzuziehen.

Prio 1: Verständigen Sie einen Arzt

Wenn Sie eine der ersten Personen sind, die den Tod des Betroffenen bemerken, müssen Sie umgehend den Hausarzt benachrichtigen. Ist dieser nicht zu erreichen, kann der ärztliche Notdienst – nicht die 112 – benachrichtigt werden. Die medizinische Fachkraft hat die Aufgabe, die verstorbene Person zu untersuchen sowie den Zeitpunkt und die Ursache des Todes festzustellen. Anschließend stellt sie die notwendigen Dokumente, z. B. den Leichenschauschein und die Todesbescheinigung, aus.

Prio 2: Suchen Sie wichtige Unterlagen für den Todesfall

Im besten Fall war die verstorbene Person gut sortiert und es liegen alle wichtigen Dokumente und Unterlagen für den Todesfall in einer Mappe bereit. Ansonsten haben die Angehörigen die Aufgabe, alle Formalitäten, die im Todesfall wichtig sind, zusammenzutragen.

Zu den wichtigsten Unterlagen im Todesfall gehören::

  • Organspendeausweis
  • ggf. Vorsorgevertrag für Bestattung, Testament, Kontovollmachten über den Tod hinaus
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • ggf. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Versicherungskarte und Versicherungspolicen

Um die Bestattung in Auftrag zu geben, wird zudem der Totenschein benötigt. Dieser wird nach Feststellung des Todes durch einen Arzt ausgestellt.

Prio 3: Beauftragen Sie einen Bestatter

Liegt der Totenschein vor, kann das Bestattungsunternehmen beauftragt werden. Gibt es einen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Unternehmen, wird dieses diese Aufgabe übernehmen. In § 1968 BGB ist geregelt, dass die Erben die Beerdigungskosten übernehmen. Gibt es keine Erben, werden gemäß § 31 des Bestattungsgesetzes die nächsten Angehörigen in die Pflicht genommen. Das sind in der Regel Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister bis hin zu Großeltern und Enkeln.

Prio 4: Informieren Sie Vertragspartner und Behörden

Im nächsten Schritt werden alle Einrichtungen über den Tod informiert, die in einer formellen Beziehung zu der verstorbenen Person standen.

Dazu gehören in der Regel der Arbeitgeber und insbesondere Versicherungen wie etwa die Kranken-, Pflege- oder Haftpflichtversicherung. Insbesondere die Anbieter von Lebensversicherungen und Sterbegeldversicherungen müssen umgehend informiert werden, da sie das Recht haben, die Todesursache prüfen zu lassen. Die Leiche darf also noch nicht für den Bestatter freigegeben sein. Bei einem Unfalltod muss die Unfallversicherung innerhalb der ersten 48 Stunden in Kenntnis gesetzt werden.

Prio 5: Räumen Sie das Pflegeheimzimmer aus

Gab es einen Vertrag mit einem Pflegeheim, so endet dieser mit dem Sterbetag. In dem Vertrag ist geregelt, bis wann das Zimmer geräumt sein muss. Es lohnt sich auch immer, die Frist in einem persönlichen Gespräch zu erfragen.

Prio 6: Beantragen Sie die Sterbeurkunde

Zu den dringenden Formalitäten im Todesfall gehört das Beantragen der Sterbeurkunde. Dieses Dokument ist eines der wichtigsten für Hinterbliebene, denn Sie muss bei Banken, Behörden oder dem Vermieter vorgezeigt werden, um ggf. Verträge der verstorbenen Person kündigen zu können. Die Urkunde wird bei dem Standesamt beantragt, dass für den letzten Wohnsitz des Verstorbenen zuständig ist.

Unterlagen zur Beantragung der Sterbeurkunde:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde
  • Totenschein
  • ggf. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners.

Der Sterbefall muss dem Standesamt innerhalb von drei Werktagen nach dem Ableben angezeigt werden. Angehörige können auch das zuständige Pflegeheim oder das Bestattungsunternehmen mit der Meldung beauftragen.

Prio 7: Regeln Sie den Nachlass und das Erbe

Sind die ersten wichtigen Aufgaben erledigt, geht es an das Thema „Erbschaft“. Im besten Fall gibt es ein Testament. Dieses muss gemäß § 2259 Abs. 1 BGB unverzüglich dem Nachlassgericht vorgelegt werden.

Wenn die Erben bekannt sind, müssen diese beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Nur so erhalten sie beispielsweise Zugang zu den Konten der verstorbenen Person. Gleichzeitig bekommen sie Pflichten auferlegt, z. B. die Zahlung einer Erbschaftssteuer sowie ggf. die Anfertigung einer Einkommensteuererklärung für die Zeit bis zum Todeszeitpunkt. Zudem muss der Erbe das Finanzamt innerhalb von drei Monaten über die Erbschaft informieren.

Prio 8: Kündigen Sie den Mietvertrag

Gibt es weitere Mieter der Wohnung, übernehmen diese automatisch den Mietvertrag. Gibt es keine weiteren Mieter, sind die Angehörigen dazu verpflichtet, den Vermieter innerhalb eines Monats über den Tod des Mieters in Kenntnis zu setzen. Auch hier gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.

Wichtig zu wissen: Nahe Angehörige wie Ehepartner oder Kinder können den bestehenden Mietvertrag auch übernehmen.

Prio 9: Kündigen Sie alle Verträge und Abonnements

Neben der Aufgabe, den Mietvertrag zu kündigen, gibt es viele weitere Verträge, die nun von den Hinterbliebenen gekündigt werden müssen.

Zu den häufigsten Vertragsarten gehören die folgenden:

  • Mobilfunkverträge
  • Verträge für den Energie- und Wasserbezug
  • Telefonverträge
  • Internetverträge
  • Vereinsmitgliedschaften
  • Zeitungsabonnements

Oftmals reicht es, eine Kopie der Sterbeurkunde schriftlich einzureichen, um die Verträge fristgemäß zu kündigen.

Prio 10: Beantragen Sie Hinterbliebenenrente

Hinterlässt die verstorbene Person einen Ehepartner oder Kinder, können diese bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen.

Benötigen Sie Unterstützung beim Regeln des Nachlasses nach einem Todesfall? Oder möchten Sie selbst ein Testament aufsetzen und suchen Rat? Dann vereinbaren Sie gern einen Termin mit einem KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten für Erbrecht. In einem unverbindlichen Gespräch erhalten Sie erste wertvolle Ratschläge.

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Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.