Mann mit Bart hält Unterlagen in der Hand

Wichtige Infos für Erben Erbschein

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Bei der Vornahme von Rechtsgeschäften durch den Erben kann der Geschäftspartner das Bedürfnis haben, die Erbenstellung nachgewiesen zu bekommen. Zu diesem Zweck steht dem Erben der Erbschein als amtliches Zeugnis über sein Erbrecht zur Seite.

von KLUGO
24.04.2018
5 Min Lesezeit

Erbschein Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Erbschein ist eine amtliche Urkunde, die die erbrechtliche Stellung eines Erben bestätigt und in den §§ 2353 ff. BGB geregelt ist.

  • Er erfüllt drei Hauptfunktionen: Legitimierungsfunktion, Beweisfunktion & Gutglaubensfunktion.

  • Ein Erbschein wird benötigt, wenn der Erbe sein Erbrecht nicht anderweitig nachweisen kann, beispielsweise durch ein Testament oder einen Erbvertrag.

  • Die Beantragung erfolgt beim Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers und kann mit Kosten verbunden sein, die sich nach dem Wert des Nachlasses richten.

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist eine Urkunde über die erbrechtliche Stellung eines Erben und ist in den §§ 2353 ff. BGB geregelt.

Dabei kommen dem Erbschein drei Funktionen zu:

  • Legitimierungsfunktion, um über Vermögen des Erblassers zu verfügen

  • Beweisfunktion bezüglich des Erbrechts des Erben (§ 2365 BGB)

  • Gutglaubensfunktion (§ 2366 BGB)

In einem Erbschein wird gemäß § 2353 BGB über das Erbrecht des Erben Zeugnis erteilt und, wenn dieser nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe seines Erbteils. Sofern eine Vor- und Nacherbschaft angeordnet wurde, wird auch diese gemäß § 352 b, Absatz 1 FamFG im Erbschein aufgeführt. Schließlich kann es sein, dass der Erblasser einen Testamentsvollstrecker ernannt hat, sodass auch diese Ernennung nach § 352 b Absatz 2 FamFG in dem Erbschein anzugeben ist.

Sollten mehrere sich widersprechende Erbscheine existieren, entfällt für jeden der sich widersprechenden Erbscheine die Vermutung der Richtigkeit und der öffentliche Glaube an diese Erbscheine.

infografik erbschein beantragen
Erbschein beantragen – Infografik

Wozu du einen Erbschein brauchst

Solltest du einen Erbvertrag oder ein notarielles Testament und einen gerichtlichen Eröffnungsbeschluss vorweisen können, dann brauchst du keinen Erbschein. Nach dem Bundesgerichtshof reicht auch ein handschriftliches Testament in eindeutigen Fällen der Erbfolge aus. Solche Situationen liegen immer dann vor, wenn keine konkreten Zweifel an der Erbenstellung bestehen. In diesen Fällen kannst du dir die mit Kosten verbundene Beantragung eines Erbscheins sparen.

Liegt keine der angeführten Konstellationen vor, weil du beispielsweise gesetzlicher Erbe bist, besteht das Bedürfnis, einen Erbschein zu beantragen.

In folgenden Situationen musst du einen Erbschein vorlegen:

  • Wenn du Erbe einer Immobilie bist und deinen Namen als neuen Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen möchtest.

  • Bei Verhandlungen mit Versicherungen bzgl. des Erbfalls

  • Zur Verfügung über Konten des Erblassers gegenüber einer Bank

KLUGO Tipp:

Durch die Ausstellung einer über den Tod hinausgehenden notariellen Vollmacht kannst du bereits zu Lebzeiten des Erblassers den regelmäßig höheren Kosten einer Erbscheins-Beantragung entgegenwirken.

Die Beantragung des Erbscheins

Wenn du als Erbe dein Erbrecht nicht nachweisen kannst, benötigst du grundsätzlich einen Erbschein, um über die Erbmasse zu verfügen. Durch die rechtzeitige Erstellung einer Vollmacht zu Lebzeiten, die ab dem Todesfall und darüber hinaus gilt, kannst du dem entgegenwirken.

Notwendige Angaben als gesetzlicher Erbe (§ 352 Absatz 1 Satz 1 FamFG):

  • Zeitpunkt des Todes des Erblassers

  • Letzter Aufenthalt und Staatsangehörigkeit des Erblassers

  • Das Verhältnis, auf dem Ihr Erbrecht beruht

  • Angabe von Personen, durch die das Erbrecht ausgeschlossen oder gemindert wird

  • Angabe, ob und welche Verfügungen des Erblassers von Todeswegen vorhanden sind

  • Angabe, ob ein Rechtsstreit bzgl. des Erbes besteht

  • Annahmeerklärung der Erbschaft

  • Größe des Erbteils

Notwendige Angaben als gewillkürter Erbe zusätzlich (§ 352 Absatz 2 FamFG):

  • Bezeichnung des Testaments, auf dem Ihr Erbrecht beruht

  • Angabe, ob noch weitere Testamente vorhanden sind

Zusammenfassung:

Der Erbschein kann bei dem Amtsgericht beantragt werden, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

Die dabei anfallenden Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Hierbei gilt grundsätzlich, dass die Kosten steigen, umso höher der Nachlasswert ist. Als Orientierung sollen Ihnen die folgenden beiden Beispiele dienen: Beträgt der Nachlass einen Wert von 100.000 Euro, dann betragen die Kosten 546 Euro, bei 500.000 Euro Nachlasswert betragen die Kosten hingegen 1.870 Euro.

KLUGO Tipp:

Solltest du dir noch unsicher sein, ob du das Erbe annehmen möchtest, beantrage keinen Erbschein. Sobald du einen Erbschein beantragt hast, gilt das Erbe als angenommen – du kannst das Erbe nicht mehr ausschlagen!

Unsere Checkliste fasst die wichtigsten Fakten zum Erbschein zusammen:

  • Ein Erbschein legitimiert den Erben dazu, über den Nachlass zu verfügen.

  • Im Erbschein wird aufgeführt, ob und in welchem Umfang du Erbe bist.

  • Prüfe sorgfältig, ob du tatsächlich einen Erbschein benötigst, um unnötige Kosten zu vermeiden.

  • Einen Erbschein musst du bei dem Amtsgericht beantragen, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

  • Jeder, der meint, dass ihm ein Erbrecht zusteht, kann die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.

  • Beachte, dass du durch die Beantragung des Erbscheins das Erbe annimmst und nicht mehr ausschlagen kannst.

  • Durch die frühzeitige Erteilung einer trans- oder postmortalen Vollmacht sparst du dir die Beantragung eines Erbscheins.

Wenn du Hilfe beim Thema Erbschein oder dessen Beantragung benötigst oder dich über die generellen Chancen deines Falls informieren möchtest, bekommst du bei uns eine telefonische Erstberatung durch einen unabhängigen Anwalt für Erbrecht.

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