
Erbe ausschlagen: Deine Rechte und Pflichten im Überblick
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Wird dir mitgeteilt, dass du Erbe bist, liegt es an dir, zu entscheiden, ob du das Erbe annehmen oder ausschlagen möchtest. Bei der Erbausschlagung handelt es sich um eine ausdrückliche Erklärung, dass du eine Erbschaft und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht annehmen möchtest.
Erbausschlagung Das Wichtigste in Kürze
Es gibt Fälle, in denen es sinnvoll sein kann, ein Erbe auszuschlagen – zum Beispiel, wenn Schulden das Vermögen übersteigen.
Grundsätzlich kann jeder Erbe, außer dem Fiskus, das Erbe ausschlagen.
Bevor man ein Erbe ausschlägt, sollte eine Vermögensübersicht erstellt werden.
In Ausnahmefällen ist es möglich, die Erbausschlagung anzufechten.
Bei allen Fragen zum Erbrecht stehen Ihnen die KLUGO Rechtsexperten und Partner-Anwälte zur Seite.
Wann ist es sinnvoll, eine Erbschaft auszuschlagen?
Wenn du ein Erbe ausschlagen möchtest, musst du diese Entscheidung nicht begründen.
Es gibt bestimmte Fälle, in denen es durchaus sinnvoll sein kann, das Erbe abzulehnen:
Der Nachlass ist überschuldet: Der Erblasser hat mehr Schulden als Vermögen hinterlassen. Wenn du das Erbe annimmst, könntest du für die Tilgung der Schulden verantwortlich gemacht werden.
Du bist überschuldet: In diesem Fall könnten Gläubiger auf das geerbte Vermögen zugreifen, wenn du das Erbe annimmst.
Pflichtteilsberechtigung ist höher: Sofern der Pflichtteil trotz Ausschlagung oder der Pflichtteil selbst höher ist als das, was du durch das angenommene Erbe erhalten würdest, kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen.
Sanierungsbedürftige Immobilie: Wenn du ein altes und renovierungsbedürftiges Haus erbst, könnten die Sanierungskosten den Wert der Immobilie übersteigen. Falls du die Erhaltungskosten nicht tragen kannst, kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen.
Du kannst nur das gesamte Erbe ausschlagen, nicht einzelne Teile davon, wie Vermögenswerte eines Kontos oder eine Immobilie. Wenn du das Erbe ausschlägst, bekommst du gar nichts – auch keinen Pflichtteil.
KLUGO Tipp:
Wenn du ein Erbe ausschlagen möchtest, musst du dafür keine Gründe vorlegen. Überlege jedoch gut, ob das Ausschlagen wirklich die beste Entscheidung ist, bevor du diesen Schritt gehst.
Warum sollte man vor der Erbausschlagung eine Vermögensübersicht erstellen?
Bevor du dich endgültig entscheidest, ein Erbe auszuschlagen, verschaffe dir einen Überblick über die Finanzen des Erblassers. Stelle eine Vermögensübersicht auf, die Bankguthaben, Immobilienwerte und andere Vermögenswerte umfasst. Setze diese den anfallenden Kosten gegenüber, wie etwa Bestattungskosten, offene Zahlungen und Pflichtteilsansprüche. So kannst du besser abwägen, ob das Ausschlagen des Erbes die richtige Entscheidung ist.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, bei den zuständigen Banken eine Auskunft über die Kontoverhältnisse der verstorbenen Person einzusehen. Aber: Banken müssen sich rechtlich absichern und verlangen für die Herausgabe der Daten im Gegenzug häufig einen Erbschein. Der Erbschein liegt jedoch nur dann vor, wenn das Erbe bereits angenommen wurde.
KLUGO Tipp:
Prüfe zunächst, ob der Verstorbene möglicherweise schon ein Nachlassverzeichnis erstellt hat. Mit unserer Checkliste „Was muss vor dem Tod geregelt werden“ erhältst du alle Informationen dazu, was getan werden muss, damit Erben eine erste Übersicht über alle Vermögenswerte erhalten.
Wie schlägt man ein Erbe aus?
Ausschlagungsberechtigt ist jeder Erbe, außer dem Fiskus als gesetzlichen Erben. Dabei ist es unerheblich, ob du gesetzlicher Erbe oder ein Erbe nach gewillkürter Erbfolge bist. Bei einer Erbausschlagung sind folgende Punkte relevant:
Wo kann eine Erbausschlagung vorgenommen werden?
Du kannst das Erbe beim Nachlassgericht ausschlagen, das zuständig ist, je nachdem, wo der Erblasser zuletzt gewohnt hat oder wo du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Dadurch sparst du dir eventuell Reisewege. Weitere Details erhältst du direkt beim Nachlassgericht.
Wie kann eine Erbausschlagung vorgenommen werden?
Es gibt unter anderem die Möglichkeit, die Erbausschlagung zur Niederschrift des Nachlassgerichts zu erklären oder die Erklärung in öffentlich beglaubigter Form abzugeben. Für die öffentlich beglaubigte Form der Erbausschlagung setzt du zunächst ein Schreiben auf, in dem du explizit erklärst, dass du das Erbe ausschlagen möchtest. Dieses Schreiben – oder genauer gesagt, deine Unterschrift – muss anschließend von einem Notar beglaubigt werden. Alternativ kannst du auch persönlich beim zuständigen Nachlassgericht erscheinen und dort die Erklärung zur Erbausschlagung abgeben. Der zuständige Rechtspfleger wird diese Erklärung schriftlich festhalten, und du musst sie dann unterschreiben. Damit die Erbausschlagung vor dem Nachlassgericht möglich ist, solltest du die Sterbeurkunde mitbringen.
Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber keinen verpflichtenden Inhalt für die Form der Erbausschlagung vor. Es ist jedoch sinnvoll, die Gründe für das Ausschlagen des Erbes in der Erklärung anzugeben. Hierbei kann dich ein Fachanwalt für Erbrecht unterstützen.

Wann kann eine Erbausschlagung vorgenommen werden?
Für das Ausschlagen des Erbes hast du nicht viel Zeit. Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen, nachdem du vom Erbfall und dem Grund der Berufung erfahren hast. Sie braucht eine Unterschriftsbeglaubigung und kann nur vor einem Notar oder dem zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. Falls du Erbe aufgrund gewillkürter Erbfolge bist, beginnt die Frist erst, wenn die Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht bekannt gegeben wurde. Wenn der letzte Wohnsitz des Erblassers ausschließlich im Ausland lag oder wenn sich der Erbe bei Fristbeginn im Ausland aufhält, so beträgt die Frist sechs Monate.
KLUGO Tipp:
Nimmst du das Erbe an, steht dir das Recht zur Ausschlagung nicht mehr zu. Sowohl durch schlüssiges Verhalten als auch durch das Verstreichenlassen der Ausschlagungsfrist nimmst du die Erbschaft an. Im Zweifelsfall solltest du einen Anwalt kontaktieren.
Was passiert, wenn der Erbe noch minderjährig ist?
Es kann durchaus vorkommen, dass ein Teil des Erbes oder das gesamte Erbe an minderjährige Kinder übertragen wird. Minderjährige gelten jedoch noch nicht als voll geschäftsfähig. Der Nachlass wird daher von den Vermögenssorgeberechtigten – also in der Regel den Eltern – verwaltet. In der Regel sind beide Elternteile verpflichtet, die Verwaltung der Finanzen des Kindes zu übernehmen. Das gilt auch dann, wenn die Eltern bereits geschieden sind. Die Eltern haften für die ordnungsgemäße Verwaltung des geerbten Vermögens – oder müssen im Namen ihrer Kinder das Erbe ausschlagen.
Möchtest du das Erbe im Namen deines minderjährigen Kindes ausschlagen, ist in der Regel die Zustimmung des zuständigen Familiengerichts erforderlich. Diese Zustimmung entfällt nur, wenn du ursprünglich in der Erbfolge benannt wurdest, das Erbe jedoch ausgeschlagen hast. Rücken nun deine Kinder in der Erbfolge nach, kann auch für sie das Erbe beim zuständigen Nachlassgericht oder durch einen Notar ausgeschlagen werden. Wurden die Kinder jedoch als Erben benannt, ist die Zustimmung des Familiengerichts unerlässlich.
Welche Folgen hat eine Erbausschlagung?
Ein Erbe verfällt nicht einfach. Wenn du dich dazu entscheidest, das Erbe auszuschlagen, rückt jemand anderes in die Erbfolge nach (§ 1953 BGB). Hier richtet sich die Erbfolge nach dem Verwandtschaftsverhältnis – sofern der Verstorbene vor seinem Ableben kein Testament aufgesetzt hat.
Beispiel: Wenn du dich dazu entscheidest, das Erbe auszuschlagen und zwei Kinder hast, sind nun deine Kinder die Erben in der gesetzlichen Erbfolge. Volljährige Kinder sind jedoch verpflichtet, ebenfalls das Erbe auszuschlagen, wenn sie es nicht annehmen möchten. Bei minderjährigen Kindern können die Eltern bei einem Notar oder dem Nachlassgericht einen Antrag auf Ausschlagung für ihre Kinder stellen. Findet sich innerhalb der Familie oder Erbfolge niemand, der das Erbe antreten möchte, so landet das Erbe im Anschluss beim Staat. Das Vermögen des Erblassers wird verwertet, sodass ein Teil der möglichen Schulden damit getilgt werden kann. Mögliche Gläubiger bleiben auf der Restschuld sitzen, da der Staat nicht dafür haftet.
Zusammenfassung:
Findet sich aufgrund einer Erbausschlagung kein Erbe, so gehen Schulden und Vermögen an den Staat über. Vermögensgegenstände werden veräußert, um so einen Teil der Schulden zu tilgen. Für die im Anschluss noch offenen Forderungen haftet der Staat nicht – die Gläubiger gehen also leer aus. Auch die Erben, die das Erbe ausgeschlagen haben, erhalten nichts.
Was passiert mit den Bestattungskosten bei einer Erbausschlagung?
Häufig kommt es vor, dass gleich mehrere Personen an einem Erbe beteiligt sind. Schlägt nur eine Person die Erbschaft aus, übernehmen die übrigen Erben oder die Erbengemeinschaft die anfallenden Kosten für die Bestattung. Geht das Erbe aufgrund einer Ausschlagung an den Staat über, ist dieser dennoch nicht verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen. In einem solchen Fall hat die zuständige Gemeinde das Recht, die Kosten der Beerdigung mit der Erbschaft zu zahlen. Sofern die Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten der Beerdigung zu decken, kann der übrige Betrag den potenziellen Erben in Rechnung gestellt werden – auch dann, wenn sie das Erbe ausgeschlagen haben. Das Ausschlagen eines Erbes bedeutet also nicht zwangsläufig, dass man auch die Kosten der Beerdigung vermeiden kann.
Was kostet eine Erbausschlagung?
Wie hoch die Kosten einer Erbausschlagung sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wenn du dich für eine Erbausschlagung beim Nachlassgericht entscheidest, kannst du mit einer Gebühr von etwa 30 € rechnen, die für die Bearbeitung des Falls anfallen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen.
Die Kosten können jedoch auch höher ausfallen, abhängig davon, wie groß die Vermögenswerte des Erblassers sind. Wie die möglichen Kosten zu berechnen sind, legt § 103 Abs. 1 GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) fest.
Folgende Beispiele dienen dazu, einen Eindruck der anfallenden Kosten zu bekommen:
Geschäftswert | Kosten |
---|---|
50.000 € | 82,50 € |
100.000 € | 82,50 € |
500.000 € | 467,50 € |
KLUGO Tipp:
Wie teuer eine Erbausschlagung wird, hängt immer von den individuellen Vermögenswerten ab. Dabei spielt jedoch nur die Höhe des Erbes eine Rolle, nicht etwa das bereits eigenständig angehäufte Vermögen des Erben.
Kann man die Annahme der Erbschaft rückgängig machen?
Kurz gesagt: Nach der Annahme des Erbes ist ein Rückgängigmachen nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Wer sich einmal dazu entschlossen hat, ein Erbe anzunehmen, muss in den meisten Fällen zu dieser Entscheidung stehen. Es gibt jedoch Einzelfälle, die auch nachträglich ein Ausschlagen des Erbes oder eine Anfechtung der Erbannahme rechtfertigen können.
Frist versäumt
Hat ein Erbe die sechswöchige Frist zur Erbausschlagung verstreichen lassen, so handelt es sich um eine stillschweigende Annahme des Erbes. Kann man jedoch nachweisen, dass man keine Kenntnis von dieser Frist hatte oder dachte, sie sei länger, so ist unter Umständen eine Anfechtung der Fristversäumung möglich (§ 1956 BGB). Vorwiegend lässt sich dieses Argument jedoch nur mit einem Fachanwalt für Erbrecht durchsetzen, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass einem Erben die gängigen Fristen geläufig sind.
Nichts von den Schulden gewusst
Hat man das Erbe bereits angenommen und erfährt erst im Nachgang von einer hohen Schuldenlast, so kann in Einzelfällen die Annahme der Erbschaft angefochten werden (§ 1957 Abs. 1 BGB). Dies ist aber nur in ausgesprochen seltenen Fällen möglich. Grundsätzlich ist eine Anfechtung der Erbannahme ausgeschlossen, wenn ein Erbe die Erbschaft angenommen hat, ohne sich konkret mit dem Nachlass befasst zu haben. Auch im Falle von Steuerschulden ist eine Anfechtung der Erbannahme nicht möglich. Das gilt auch für mögliche Zahlungen der Erbschaftssteuer, die du mit unserem Erbschaftssteuerrechner im Vorfeld errechnen kannst.
Kann man die Erbausschlagung anfechten?
Es kommt durchaus vor, dass Erben ein Erbe ausschlagen, weil sie davon ausgehen, dass die Schulden die Vermögenswerte überschreiten. Stellt man im Nachhinein fest, dass es doch mehr Vermögen als Schulden gibt, haben einige Erben den Wunsch, die Erbausschlagung rückgängig zu machen. Grundsätzlich ist das nicht möglich – außer der Erbe kann nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Erbausschlagung keinerlei Kenntnisse von den Vermögenswerten hatte und eine Behörde die Ausschlagung des Erbes empfohlen hat. Leider lässt sich hier nie genau sagen, wann diese Punkte erfüllt sind oder wie sie rechtlich nachgewiesen werden können. Es ist also auch hier sinnvoll, auf die fachliche Beratung eines Anwalts für Erbrecht zu setzen. Grundsätzlich gilt: Wer eine Erbausschlagung innerhalb der Frist anfechten möchte, muss dies schriftlich und mit ausführlicher Begründung beim zuständigen Nachlassgericht erklären.
Zusammenfassung:
Sowohl bei der Anfechtung der Annahme einer Erbschaft als auch bei der Anfechtung einer Erbausschlagung gibt es rechtlich nur sehr begrenzte Spielräume. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, solltest du einen Fachanwalt für Erbrecht kontaktieren, der dich umfassend berät.
Gibt es Alternativen zur Ausschlagung des Erbes?
Nicht immer ist es notwendig, das gesamte Erbe auszuschlagen – das gilt auch dann, wenn man sich vor den Schulden des Verstorbenen schützen möchte. Wenn klar wird, dass das Vermögen die Schuldenlast übersteigt, kann eine sogenannte Haftungsbeschränkung Abhilfe schaffen. Dabei werden zunächst alle Schulden des Verstorbenen aus dem Erbe gezahlt, die Erben begeben sich aber nicht in die finanzielle Pflicht, mögliche Restschulden selbst zu tragen.
Für die Haftungsbeschränkung im Erbfall gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Nachlassverwaltung: Beim zuständigen Nachlassgericht hast du die Möglichkeit, eine sogenannte Nachlassverwaltung einzusetzen. Der Nachlassverwalter verschafft sich einen Überblick über das Vermögen und die Schulden des Verstorbenen. Im Anschluss werden alle Schulden durch das Erbe getilgt. Falls etwas übrig bleibt, geht dieses Vermögen an den Erben – falls nicht, musst du nicht mit deinem Privatvermögen für die Schulden aufkommen. Eine Nachlassverwaltung verursacht jedoch auch Kosten, die vom Vermögen des Verstorbenen abgezogen werden. Wie hoch diese Kosten ausfallen, hängt dabei immer auch vom Vermögen ab. Eine Nachlassverwaltung kann schon im Vorfeld im Erbvertrag geregelt werden. So haben Erblasser die Möglichkeit, ihre Hinterbliebenen rechtzeitig abzusichern.
Nachlassinsolvenzverfahren: Hast du das Erbe angenommen, ohne von einer hohen Schuldenlast zu wissen, kommt eine Nachlassinsolvenz infrage (§ 1980 BGB). Auch hier verhindert das Verfahren die Haftung mit Ihrem Privateigentum – aber auch das Nachlassinsolvenzverfahren verursacht Kosten. Zudem ist ein hoher Verwaltungsaufwand nötig, um das Verfahren in Gang zu bringen.
3 Monate Schonfrist: Nach Annahme des Erbes haben Erben eine dreimonatige Schonfrist, innerhalb derer die Gläubiger keine Zahlungen verlangen dürfen. Danach bist du jedoch dazu verpflichtet, auf die Forderungen der Gläubiger einzugehen und mit deinem Privatvermögen zu haften.
Wie kann Ihnen ein Fachanwalt für Erbrecht bei der Erbausschlagung helfen?
Bevor du dich endgültig dazu entscheidest, ein Erbe auszuschlagen, solltest du dich zunächst genau mit dem Sachverhalt auseinandersetzen. Wäge die möglichen Alternativen ab und verschaffe dir einen Überblick über die Schulden und das Vermögen des Verstorbenen. Erst wenn all das geklärt ist, solltest du entscheiden, ob du das Erbe ausschlagen möchtest oder nicht. Ein Fachanwalt für Erbrecht hilft dir dabei, die verschiedenen Argumente gegeneinander abzuwägen und die beste Lösung für deinen Fall zu finden. Wende dich gern an die telefonische Erstberatung von KLUGO, bei der wir dich mit unseren Partner-Anwälten und Rechtsexperten verbinden, um dir eine erste Einschätzung zum Sachverhalt zu geben. Danach entscheidest du selbst, ob du die weitere Beratung in Anspruch nehmen möchtest.
Zusätzlich hast du natürlich die Möglichkeit, über unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten ein Testament prüfen zu lassen – zum Beispiel, wenn du enterbt wurdest – oder ein Testament anzufechten.
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