Testament prüfen lassen
THEMEN

Testament prüfen lassen als Enterbter

Wer per Testament enterbt wird, dem entgeht unter Umständen viel Geld, denn: Rechtlich bleibt dann nur noch der gesetzlich vorgesehene Pflichtteil übrig. Umso wichtiger ist es dann, das Testament als Enterbter von einem Anwalt für Erbrecht überprüfen zu lassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kommt es durch das Testament zu einer Enterbung, sollten Sie als Enterbter unbedingt das Testament prüfen lassen.
  • Eine Anfechtung als Enterbter ist immer dann möglich, wenn entsprechende Anfechtungsgründe vorliegen.
  • Einsicht in das Testament bzw. in die Nachlassakte gibt es beim Nachlassgericht.
  • Aufgrund der Komplexität der erbrechtlichen Vorschriften ist die Mitwirkung eines Rechtsanwaltes grundsätzlich anzuraten.

KLUGO Testament-Check vom Rechtsanwalt

Erhalten Sie rechtliche Sicherheit durch den KLUGO Testament-Check und vermeiden Sie somit unangenehme Folgen. Mit dem Testament-Check können Sie einen bestimmten Testamentpunkt ganz einfach von Zuhause prüfen lassen. Das Ergebnis erhalten Sie innerhalb von 2 Tagen. Die Prüfung kostet Sie einmalig nur 99,90 Euro.

Gehen Sie dazu folgendermaßen vor:

  1. Reichen Sie das Testament ein, das Sie prüfen lassen wollen.
  2. Fügen Sie eine konkrete Fragestellung hinzu.
  3. Ihr Dokument wird durch einen Rechtsexperten auf Sach- & Rechtslage geprüft.
  4. Sie erhalten Ihr geprüftes Dokument innerhalb von 2 Arbeitstagen zurück und haben Klarheit über die rechtliche Situation.

Wann kann ich als Enterbter ein Testament überprüfen lassen?

Das deutsche Erbrecht normiert eine grundsätzliche Testierfreiheit: Sie wird durch § 1937 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) festgelegt und rechtlich durch das Grundgesetz in Art. 14 Abs. (1) GG gesichert.

Die Testierfreiheit garantiert, dass der Erblasser frei darüber entscheiden kann, wie sein Vermögen im Erbfall verteilt werden soll.

Im Rahmen der Testierfreiheit kann der Erblasser sich auch dazu entschließen, bestimmte Personen auszuschließen. Ebenfalls möglich ist es, dass ein Alleinerbe eingesetzt wird.

Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des Testaments besteht die Möglichkeit der Anfechtung des Testaments. Allerdings ist es dafür notwendig, dass entsprechende Anfechtungsgründe vorliegen: Diese können ganz unterschiedlich aussehen. Wie grundsätzlich die Anfechtung im Erbrecht abläuft und was es dazu zu wissen gibt, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema "Testament anfechten – nicht ohne gute Anfechtungsgründe!".

Bevor es an die Anfechtung geht, ist eine Überprüfung des Testaments dringend anzuraten. Hierbei zeigt sich in aller Regel, ob eine Anfechtung tatsächlich sinnvoll ist oder ob diese aufgrund fehlender Anfechtungsgründe rechtlich nicht in Betracht kommt.

klugo tipp

Nicht nur valide Anfechtungsgründe sind Gegenstand einer Überprüfung des Testaments, sondern auch die Frage, ob eine Anfechtung zeitlich überhaupt noch möglich ist – nach § 2081 i. V. m. 2082 Abs. (1) BGB ist diese nur innerhalb eines Jahres beim Nachlassgericht möglich.

Wie kann ich als Enterbter ein Testament überprüfen lassen?

Wenn Sie als Enterbter Zweifel an der Bestandskraft des Testaments haben, können Sie dieses – zum Beispiel mit der Unterstützung eines Rechtsanwaltes – überprüfen lassen. Mit unseren KLUGO Vertrag-Check überprüft ein Rechtsanwalt einen bestimmten Abschnitt im Testament. Die Prüfung erfolgt ganz komfortabel von Zuhause aus. Eine Antwort erhalten Sie innerhalb von 2 Arbeitstagen. Eine juristische Einschätzung durch einen Rechtsexperten ist von Vorteil, um formale Anfechtungsgründe zu erkennen oder aber um inhaltliche Widersprüche aufzudecken.

Wenn Sie das Testament überprüfen lassen wollen, dann ist das Nachlassgericht Ihr erster Ansprechpartner. Nach § 13 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (kurz: FamFG) können die Beteiligten die gerichtliche Nachlassakte betreffend den Sterbefall einsehen.

klugo tipp

Beteiligte im Sinne der genannten Vorschrift sind nach Auffassung der Rechtsprechung in jedem Fall die Pflichtteilsberechtigten und alle Personen, denen durch das Testament ein Recht genommen oder gewährt wird. Hilfsweise kann aber hier auch der § 357 FamFG herangezogen werden: Danach kann jeder das Testament beim Nachlassgericht einsehen, der ein rechtliches Interesse glaubhaft darlegt.

Zur Überprüfung ist somit im ersten Schritt erforderlich, dass Sie beim Nachlassgericht Akteneinsicht beantragen. Die Akteneinsicht erfolgt bei Gericht selbst – die Akte wird somit nicht zu Ihnen nach Hause versendet oder Ihrem Rechtsanwalt zur Überprüfung übergeben. Allerdings ist es möglich, dass Sie sich vor Ort Kopien der Akte anfertigen. Diese sind üblicherweise kostenpflichtig.

Als enterbte Person haben Sie das Recht, das Testament des Erblassers prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass es rechtmäßig ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass das Testament ungültig ist oder manipuliert wurde, können Sie es anfechten."
Jochen Dotterweich
Rechtsanwalt

Wie wird das Testament inhaltlich überprüft?

Sobald Sie als Enterbter Akteneinsicht erhalten haben, können Sie selbst prüfen oder das Testament prüfen lassen durch einen Rechtsanwalt. Dieser wird primär darauf achten, ob sich Widersprüche ergeben – so zum Beispiel in Bezug auf andere Testamente, die parallel existieren.

Ebenfalls Gegenstand einer inhaltlichen Überprüfung durch den Anwalt können die Grenzen der Testierfreiheit sein. Fakt ist nämlich: Der Gesetzgeber garantiert zwar die Testierfreiheit – allerdings darf das Testament nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Typischerweise ist ein Verstoß in den folgenden Fällen gegeben:

  • Verstoß gegen Formvorschriften
  • Sittenwidrige Bestimmungen
  • Verstoß gegen steuerrechtliche Vorschriften
  • Bestimmungen, die den Pflichtteilsberechtigten von der Beteiligung am Nachlass ausschließen
Erben trotz Testament und Enterbung – Infografik
Erben trotz Testament und Enterbung – Infografik

Wann wird ein Anwalt bei der Überprüfung eines Testaments benötigt?

Grundsätzlich können Sie auch in Eigenregie als Enterbter das Testament überprüfen. In der erbrechtlichen Praxis erweist sich dies aber regelmäßig als wenig zielführend: Das deutsche Erbrecht zeichnet sich auch und gerade durch die Komplexität der einzelnen Vorschriften aus. Als juristischer Laie ist es schwer, diese umfassend zu durchblicken. Geht es im Rahmen einer Enterbung möglicherweise sogar um höhere Beträge, ist es umso ärgerlicher, hier die Möglichkeiten der Anfechtung zu verpassen.

Ebenfalls zu beachten ist die Jahresfrist der Anfechtung: Sie ist eine Ausschlussfrist – läuft sie ab, ist eine Anfechtung nicht mehr möglich. Das gilt auch dann, wenn ein Anfechtungsgrund völlig unzweifelhaft vorliegt.

Was passiert, wenn das Testament nicht eindeutig formuliert wurde?

Ganz häufig kommt es in der erbrechtlichen Praxis zu dem Fall, dass ein Testament bzw. einzelne Klauseln nicht eindeutig formuliert sind. Hier gilt der Grundsatz, dass das Testament so auszulegen ist, wie es dem mutmaßlichen Willen des Erblassers entspricht. Allerdings liegt das nicht im Ermessen der Erben, sondern im Ermessen des Nachlassgerichtes.

Oft landen Fälle rund um die korrekte Testamentsauslegung vor Gericht. Daher empfiehlt es sich auch hier, einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Dieser kann gerade auch in der Auseinandersetzung mit dem Nachlassgericht wertvollen Input liefern und durch Erfahrung und Expertise zu einer Einigung beitragen.

Vor dem Nachlassgericht besteht an sich kein Anwaltszwang. Allerdings hat sich die juristische Unterstützung bewährt und ist daher dringend anzuraten.

Sie haben noch Fragen zur Rechtslage rund ums Testament? Oder wüssten Sie gerne, wie Sie als Enterbter das Testament überprüfen können? KLUGO bietet Ihnen eine Erstberatung, in der Sie jederzeit einfach, schnell & unkompliziert Ihren Rechtsfall schildern können: Vereinbaren Sie gerne einen Termin!

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.