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Nachlassverzeichnis erstellen: Anforderungen, Fristen und Kosten

Verstirbt ein nahestehender Angehöriger, kann oder muss sogar ein Nachlassverzeichnis erstellt werden, um einen Überblick über das vererbte Hab und Gut zu schaffen. Hierbei sind bestimmte Formalia einzuhalten sowie Fristen zu beachten, damit aus rechtlicher Sicht alles korrekt und ohne Grund zur Beanstandung vonstattengeht. Außerdem sollte man sich vor der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses über die hierfür anfallenden Kosten informieren.

Das Wichtigste in Kürze: Erstellung eines Nachlassverzeichnis

Alle relevanten Informationen zum Nachlassverzeichnisses für Sie zusammengefasst:

  • Das Nachlassverzeichnis kann privat oder durch einen Notar erstellt werden.
  • Im Nachlassverzeichnis sind alle Vermögenswerte und offene Verbindlichkeiten des Erblassers aufgelistet.
  • Das Nachlassverzeichnis dient in vielen Fällen auch der Ermittlung der Erbschaftssteuer.
  • Bei Uneinigkeiten kann es sich lohnen, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, um einen genauen Blick über die Vermögenswerte des Verstorbenen zu erhalten.
  • Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt das Nachlassverzeichnis durch einen Notar oder Anwalt für Erbrecht aufsetzen.
  • Nutzen Sie unser kostenloses Musterformular für die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses.

Was ist ein Nachlassverzeichnis?

Verstirbt ein nahestehender Angehöriger, kann oder muss sogar ein Nachlassverzeichnis erstellt werden, um einen Überblick über das vererbte Hab und Gut zu schaffen. Hierbei sind bestimmte Formalia einzuhalten sowie Fristen zu beachten, damit aus rechtlicher Sicht alles korrekt und ohne Grund zur Beanstandung vonstattengeht. Außerdem sollte man sich vor der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses über die hierfür anfallenden Kosten informieren.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird ein Nachlassverzeichnis auch als Inventar bezeichnet. Es handelt sich hierbei um eine genaue Auflistung aller Vermögenswerte, die in das Erbe mit einfließen. Dazu zählen jedoch nicht nur die Besitztümer, sondern auch eventuell offene Forderungen wie Darlehen oder unbezahlte Rechnungen. Auf diese Weise kann der genaue Nachlasswert ermittelt werden. Man unterscheidet zwischen dem privaten Nachlassverzeichnis, das unter den Erben selbst erstellt werden kann, und einem notariellen Nachlassverzeichnis, das beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden muss. Während für die Richtigkeit der Angaben beim privaten Nachlassverzeichnis die Erben zuständig sind, übernimmt diese Aufgabe beim notariellen Nachlassverzeichnis der Notar. Es gibt einige Fälle, in denen die Anfertigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses durch den Gesetzgeber vorgeschrieben ist.

Nachlassverzeichnis – Infografik
Nachlassverzeichnis – Infografik

Über den Sinn und Zweck eines Nachlassverzeichnisses

Die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, auch Inventar genannt, nimmt meist einige Zeit in Anspruch, doch um einen zuverlässigen Nachlasswert zu ermitteln, ist dieser Schritt durchaus ratsam. Genannter Nachlasswert kann für die bevorstehende Erbauseinandersetzung inklusive der Betrachtung verschiedener Ansprüche von Belang sein – vor allem bei Bestehen einer Erbengemeinschaft oder zu erwartenden hohen Schulden. Die detaillierte Auflistung des gesamten Nachlasses dient hierbei als Grundlage für alle Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmer und Nacherben, die der oder die Verstorbene hinterlassen hat.

Auch das Finanzamt, das ein Nachlassverzeichnis von den Erben verlangen kann, orientiert sich an der ermittelten Summe, um die Erbschaftssteuer festzusetzen. Eventuell vorhandene Gläubiger schauen ebenfalls, was sie vom Nachlass für sich einfordern können. Sobald einer dieser Auskunftsberechtigten Einblick in das Nachlassverzeichnis wünscht, sind die Erben verpflichtet, der Aufforderung nachzukommen. Andernfalls droht ein gerichtlich verhängtes Zwangsgeld.

Wann muss ein Nachlassverzeichnis erstellt werden?

In den meisten Fällen ist das Aufsetzen eines Nachlassverzeichnisses nicht rechtlich vorgeschrieben, aber dennoch sinnvoll. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmesituationen, in denen die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses durch den Gesetzgeber vorgeschrieben wird.

Ausnahmesituationen für die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses:

  • Minderjährige Erben: Sobald einer der genannten Erben minderjährig ist, muss ein Nachlassverzeichnis erstellt werden.
  • Testamentsvollstrecker: Wenn durch den Erblasser ein Testamentsvollstrecker eingesetzt wurde, ist ebenfalls ein Nachlassverzeichnis notwendig.
  • Erbschaftssteuer: Um die genaue Höhe der Erbschaftssteuer zu ermitteln, wird vom Finanzamt ein Nachlassverzeichnis angefordert.
  • Erbschein: Sollte ein Erbschein beantragen werden müssen, ist ebenfalls ein Nachlassverzeichnis notwendig.

Außerdem kann ein Nachlassverzeichnis von bestimmten Personengruppen angefordert werden, was ebenfalls eine Erstellung rechtfertigt. Dazu gehören unter anderem Erbnehmer, die ursprünglich enterbt wurden und ihren Pflichtanteil geltend machen möchten (§ 2314 BGB), eventuelle Gläubiger des Verstorbenen, Vermächtnisnehmer und sogenannte Nacherben, die beim Vorerben eine detaillierte Auflistung der Vermögenswerte anfordern möchten. Zusätzlich gibt es einige Situationen, in denen die Anfertigung eines Nachlassverzeichnisses nicht zwingend rechtlich vorgeschrieben, aber dennoch sinnvoll ist.

In diesen Fällen ist es sinnvoll, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen:

  • Wenn der Verstorbene möglicherweise eine hohe Schuldenlast vererbt und ein genauer Überblick über die Vermögenswerte geschaffen werden muss
  • Wenn das zu vererbende Vermögen auf eine Erbengemeinschaft aufgeteilt wird, und ein genauer Überblick über die einzelnen Werte die Aufteilung erleichtert
Es gibt einige Situationen, in denen das Aufsetzen eines Nachlassverzeichnisses rechtlich vorgeschrieben ist. Allerdings kann es auch in anderen Fällen durchaus Sinn ergeben, einen genauen Überblick über die Vermögenswerte des Verstorbenen zu erhalten.

Privates oder notarielles Nachlassverzeichnis – was ist die bessere Wahl?

Wenn der Vermögenswert eines Erblassers bestimmt werden soll, kommen zwei Varianten des Nachlassverzeichnisses infrage: das private und das notarielle Nachlassverzeichnis. Wenn freiwillig ein privates Nachlassverzeichnis aufgesetzt oder dies beispielsweise durch einen Pflichtteilerben gefordert wurde, kann auf diese Weise ein erster Eindruck von den Vermögenswerten geschaffen werden. Sollte der Pflichtteilerbe darin jedoch erhebliche Lücken entdecken oder an der Glaubwürdigkeit des privaten Nachlassverzeichnisses zweifeln, kann das Aufsetzen eines notariellen Nachlassverzeichnisses gefordert werden. Der Gesetzgeber hat für Pflichtteilsberechtigte den Anspruch auf ein notarielles Nachlassverzeichnis zuerkannt. Auch durch das Finanzamt kann ein notarielles Nachlassverzeichnis gefordert werden, um eine genaue Ermittlung der Erbschaftssteuer umzusetzen.

Wenn ein privates Nachlassverzeichnis durch einen Notar beglaubigt und durch den Ersteller an Eides statt versichert wurde, kann ein notarielles Nachlassverzeichnis angefordert werden. Dabei greift der Gesetzgeber auf die Annahme zurück, dass ein durch den Notar erstelltes Nachlassverzeichnis eine höhere Sicherheit auf Richtigkeit bietet als notariell beglaubigte Nachlassverzeichnisse des Erben.

klugo tipp

Ein notarielles Nachlassverzeichnis kann durch berechtigte Personengruppen oder Institutionen immer parallel zu einem privat erstellten Nachlassverzeichnis angefordert werden.

Inhalte und Aufbau: Wie wird ein Nachlassverzeichnis erstellt?

Wer das Nachlassverzeichnis selbst erstellen möchte, kann dieses Musterformular für die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses zur Orientierung nutzen. Handelt es sich um einen besonders großen oder unübersichtlichen Nachlass, empfiehlt sich zusätzlich die Beauftragung eines Fachanwalts für Erbrecht. Außerdem sollten alle aufgeführten Gegenstände des Hausrats zu Dokumentationszwecken abfotografiert werden.

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Doch was ist formal zu beachten? Grundsätzlich muss ein Nachlassverzeichnis schriftlich erstellt werden und die Unterschrift des Verfassers tragen. Angaben zum Erblasser, also der vollständige Name, letzte Wohnsitz, Geburts- und Todestag sowie Güterstand bei Verheirateten, sind anzuführen.

Herzstück des Nachlassverzeichnisses ist schließlich die Auflistung aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die der oder die Verstorbene hinterlässt. Diese sollte möglichst detailliert und unter Nennung des jeweiligen Verkehrswerts, also dem Marktpreis oder Ist-Wert, erfolgen. Bei geerbten Immobilien oder Grundstücken dient hierbei das Vergleichswert- bzw. Ertragswertverfahren oder der Bodenrichtwert als Bemessungsgrundlage. Der Auskunftsberechtigte darf darauf bestehen, die Beurteilung durch einen Gutachter vornehmen zu lassen. Aktuelle Informationen zum Immobilienmarkt in NRW können Sie bei BORISplus erhalten. Es ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Immobilienmarkt.

Vermögensgegenstände, die ins Nachlassverzeichnis gehören:

  • Immobilien (mit Beschreibung aller Objekte)
  • Etwaiges Geldvermögen (inkl. Bankverbindungen)
  • Wertgegenstände (z. B. Schmuck, Gemälde, Fahrzeuge)
  • Forderungen (z. B. Steuerrückerstattungen und Schadenersatzansprüche)
  • Unternehmensanteile (inkl. Firmendaten und Handelsregistereintrag)
  • Versicherungsverträge (inkl. Versicherer und Versicherungssumme)
  • Geldwerte Rechte (z. B. Patente und Urheberrechte)
  • Hausrat (inkl. Anschaffungswert, Alter und Zustand)

Verbindlichkeiten, die im Nachlassverzeichnis zu nennen sind (mit Angaben zum Gläubiger):

  • Erblasserschulden (z. B. Hypotheken, Privatkredite, Steuerschulden)
  • Erbfallschulden (z. B. Bestattungs- und Nachlasskosten)
  • Schenkungen der letzten zehn Jahre (z. B. Sparkonten, Stiftungen, Wohnrechte)
  • Ggf. Zugewinn und „Voraus“ für den überlebenden Ehegatten

Informationen, die nicht in einem Nachlassverzeichnis aufgeführt werden müssen:

  • Alle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen des Nachlasses an die Erben weitergegeben werden
  • Die Kosten Erbschaftssteuer inkl. der anfallenden Kosten für Erbscheine, Testamentseröffnungen etc.
  • Wohnrechte, die mit dem Versterben des Erblassers erlöschen
  • Bestimmte Auflagen für den Nachlass
  • Kosten für die künftige Pflege des Grabes

Ein Nachlassverzeichnis kann wahlweise privat durch die eigene Ermittlung der Vermögenswerte oder durch die Mitwirkung eines Notars oder Fachanwalts für Erbrecht erstellt werden. Sollten Sie Unterstützung bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses benötigen, können Sie sich an die Partner-Anwälte von KLUGO wenden.

Ein Großteil der Vermögenswerte des Erblassers muss in einem Nachlassverzeichnis aufgenommen werden. Es gibt jedoch einige Vermögenswerte, die für ein Nachlassverzeichnis keine Rolle spielen. Darauf sollte bei der Erstellung zwingend geachtet werden, um ein korrektes Ergebnis zu ermitteln.

Wie muss ein Nachlassverzeichnis aussehen?

Bei der privaten Erstellung eines Nachlassverzeichnisses gilt es, einige Formalitäten zu beachten. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Muster gibt es für die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses jedoch nicht. Meist ähnelt ein Nachlassverzeichnis in seiner Struktur einer Bilanz, bei der auf der einen Seite die Vermögenswerte (zum Beispiel der Kontostand zum Todeszeitpunkt, Wert der Immobilien etc.)sind. Und auf der anderen Seite die offenen Verpflichtungen, beispielsweise laufende Darlehen oder unbeglichene Rechnungen, aufgelistet werden. Wir haben für Sie eine Vorlage vorbereitet, mit der Sie ganz einfach die Vermögenswerte des Erblassers ermitteln und auflisten können.

Nutzen Sie unser kostenloses Musterformular für die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses.

Der Unterschied zwischen Nachlassverzeichnis und Testament

Oftmals wird fälschlicherweise angenommen, dass es sich bei einem Nachlassverzeichnis um ein Testament handelt. Das ist jedoch nicht der Fall. Während in einem Testament durch den Erblasser genau geregelt wird, welcher Erbe welchen Anteil erhalten soll, werden in einem Nachlassverzeichnis ausschließlich die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Erblassers aufgelistet. Die Aufteilung der Vermögenswerte, aber auch der Verbindlichkeiten, erfolgt im Anschluss entweder nach den Vorstellungen des Erblassers oder – sofern kein Testament oder Erbvertrag vorliegt – durch eine faire Aufteilung unter den berechtigten Erben.

Fristen und Kosten für die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses

Fordert ein Auskunftsberechtigter Einsicht in das Nachlassverzeichnis, muss eine Fristsetzung damit einhergehen, die laut § 1995 BGB zwischen einem und drei Monaten betragen darf. Kann das Nachlassverzeichnis nicht bis zum genannten Stichtag erstellt werden, ist eine Fristverlängerung möglich. Wird diese nicht rechtzeitig beantragt, verstreicht die Frist, und man haftet mit dem eigenen Vermögen für die ausstehenden Nachlassverbindlichkeiten.

§ 2314 BGB besagt, dass ein Nachlassverzeichnis sowohl notariell als auch privat erstellt werden kann. Um keine Last hiermit zu haben, kann jedoch ein Notar mit der Erstellung betraut werden. Die Auskunftsberechtigten können auf diese Form des notariellen Nachlassverzeichnisses bestehen. Kosten, die hierfür anfallen, richten sich unter anderem nach dem Verkehrswert des Nachlasses und können mithilfe des kostenlosen Notarkostenrechners der Bundesnotarkammer errechnet werden.

Da die Kosten für das Nachlassverzeichnis unter die Nachlassverbindlichkeiten fallen, müssen die Erben nicht direkt hierfür aufkommen. Fordern die Auskunftsberechtigten allerdings eine eidesstattliche Versicherung, fallen Kosten an, die der Erbe selbst zu tragen hat. Diese richten sich nach der Höhe des Nachlasswertes. Haben Sie Fragen hierzu, weil Sie zum Beispiel selbst ein notarielles Nachlassverzeichnis oder eine eidesstattliche Versicherung anfordern wollen, stehen Ihnen die KLUGO Partner-Anwälte im Rahmen einer Erstberatung zur Seite.

Sofern Sie dazu aufgefordert wurden, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, muss dies nach § 1995 BGB innerhalb einer gesetzlichen Frist von maximal drei Monaten geschehen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, besteht nach § 1996 BGB die Möglichkeit einer Fristverlängerung. Wer der Verpflichtung zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses nicht binnen der genannten Frist nachkommt, haftet mit dem Gesamtvermögen für die Verbindlichkeiten des Nachlasses.

Kann man ein Nachlassverzeichnis prüfen lassen?

Insbesondere bei Erbstreitigkeiten und privaten Nachlassverzeichnissen kann die Prüfung des Nachlasses durchaus sinnvoll sein. Wenn Sie Zweifel an der Vollständigkeit eines Nachlassverzeichnisses haben, steht Ihnen als Pflichtteilsberechtigter oder Person einer Erbengemeinschaft unter Umständen die Anforderung eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu. Wenn Sie dagegen ein privates Nachlassverzeichnis durch einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht prüfen lassen möchten, wenden Sie sich an KLUGO und lassen Sie bei einer Erstberatung durch einen Anwalt Ihre Erfolgsaussichten beurteilen.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.