Hier findest du Antworten Du wurdest enterbt? Was ist zu tun?

In Deutschland herrscht Testierfreiheit. Das bedeutet, dass jeder Erblasser selbst entscheiden darf, wer wie viel von seinem Nachlass erhält. Allerdings werden Erblasser hier vom sogenannten Pflichtteilsrecht beschränkt, das Kinder und Ehegatten im Falle einer Enterbung schützt. Diese erhalten auch dann die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den Pflichtteil, wenn sie enterbt wurden. Alles, was du zum Pflichtteil wissen musst, erfährst du hier.

von N. Haussmann
11.10.2024
2 Min Lesezeit

Enterbt Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland herrscht Testierfreiheit: Jeder Erblasser darf selbst bestimmen, wer welche Teile seines Nachlasses erhält.

  • Das Pflichtteilsrecht beschränkt die Testierfreiheit. Kinder, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und unter Umständen auch Eltern haben Anspruch auf einen Teil des Erbes trotz Enterbung.

  • Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

  • Der Pflichtteil muss immer individuell in Abhängigkeit von der jeweiligen Erbenkonstellation berechnet werden.

Was sind die Folgen einer Enterbung?

Wird eine Person, die im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge zu den Erben eines Erblassers zählt, per letztwilliger Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) von der Erbfolge ausgeschlossen oder nicht bedacht, spricht man von einer Enterbung. Das bedeutet allerdings nicht zwingend, dass diese Person auch tatsächlich nichts vom Erbe erhält.

Ein bestimmter Personenkreis (Kinder, Eltern, Ehegatte des Erblassers und eingetragene Lebenspartner) ist durch das Pflichtteilsrecht geschützt. Dieser Personenkreis erhält auch dann, wenn er enterbt wurde, den sogenannten Pflichtteil vom Erbe gem. § 2303 BGB.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils: Hat ein Erblasser beispielsweise von zwei Kindern eines enterbt, so steht diesem trotzdem ein Viertel des Nachlasses zu. Der gesetzliche Erbteil betrüge 50 Prozent des Nachlasses.

War der Erblasser zusätzlich verheiratet, ist der Pflichtteil je nach Güterstand, in dem das Ehepaar gelebt hat, für das enterbte Kind anders zu berechnen. Grundsätzlich ist die Höhe des Pflichtteils abhängig von der jeweiligen Erbenkonstellation und muss im Einzelfall berechnet werden. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann dir bei Fragen zum Pflichtteilsrecht jederzeit behilflich sein.

Hatte der Erblasser selbst keine Kinder, haben auch dessen Eltern ein Pflichtteilsrecht.

Wie komme ich an meinen Pflichtteil?

Wenn du enterbt wurdest und deinen Pflichtteil geltend machen möchtest, solltest du in jedem Fall auf die Hilfe eines erfahrenen Anwalts vertrauen. Beim deutschen Erbrecht handelt es sich um eine äußerst komplexe und für Laien oft nur schwer zu durchschauende Materie, weswegen du die Durchsetzung deiner Pflichtteilsansprüche nicht allein angehen sollten.

Um an deinen Pflichtteil zu kommen, musst du die Erben bzw. die Erbengemeinschaft zunächst auffordern, dir Auskunft über den Nachlassbestand und die genaue Höhe des Nachlasses zu geben. Die Erben sind zur Erteilung dieser Auskunft verpflichtet. Sie müssen ein Nachlassverzeichnis erstellen und alle Nachlassverbindlichkeiten (Schulden des Erblassers, Beerdigungskosten etc.) auflisten, die vor der Berechnung der Pflichtteilsansprüche vom Nachlass abzuziehen sind.

Weigern sich die Erben zu kooperieren, musst du deinen Pflichtteil mithilfe eines erfahrenen Fachanwalts für Erbrecht einklagen.

Was ist, wenn der Erbe falsche Angaben macht?

Hast du berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Angaben über die Höhe des Nachlasses, hast du das Recht auf ein vom Notar erstelltes Nachlassverzeichnis. Außerdem können die Erben dazu aufgefordert werden, eine Versicherung an Eides statt über den Wahrheitsgehalt ihrer Angaben abzugeben.

Wie kann dir ein KLUGO Partner-Anwalt helfen wenn du enterbt wurdest?

Wenn du enterbt worden bist, Fragen zum Pflichtteil oder Probleme bei der Durchsetzung deiner Pflichtteilsansprüche hast, ist anwaltlicher Rat Gold wert. Du kannst dich jederzeit gern mit uns in Verbindung setzen und eine telefonische Erstberatung bei einem unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten in Anspruch nehmen, die dich auf Wunsch auch bei einer gerichtlichen Geltendmachung deiner Pflichtteilsansprüche begleiten.

Über unsere AutorenNina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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