Hinterbliebene absichern
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Hinterbliebene absichern: Das sollten Sie wissen, wenn Sie Ihren Nachlass regeln

Den Erblasser trifft über seinen Tod hinaus eine Sorgepflicht für seine nächsten Angehörigen. Auch ohne die gesetzliche Verpflichtung möchte wohl jeder sicherstellen, dass die Hinterbliebenen abgesichert sind – ganz unabhängig davon, ob es sich um den Ehepartner handelt oder um die eigenen Nachkommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer für die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen sorgen möchte, kann das über spezielle Versicherungen tun.
  • Die klassische Lebensversicherung und die Risikolebensversicherung sind dabei beliebte Instrumente der persönlichen Vorsorge.
  • Ebenfalls denkbar ist eine Pflegerente oder eine Sterbeversicherung, damit die Hinterbliebenen wirtschaftlich aufgefangen werden.
  • Besteht der Nachlass aus Schulden, kann das Erbe von den Hinterbliebenen ausgeschlagen werden.

Wieso ist es wichtig, die Hinterbliebenen für den Todesfall abzusichern?

Nach dem Grundgedanken unserer Rechtsordnung lebt jeder Mensch in einem Geflecht von zahlreichen Verantwortlichkeiten. Dazu gehört auch die Sorgepflicht, die ganz unterschiedlich begründet sein kann. Eine wesentliche Fürsorgepflicht entsteht innerhalb der Familie.

Verstirbt jemand, trifft ihn die Fürsorgepflicht auch über seinen Tod hinaus. Der Gesetzgeber erkennt dies an, indem er den nächsten Angehörigen einen Pflichtteilsanspruch gemäß den §§ 2303 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) einräumt, wenn es um den Nachlass des Erblassers geht. Dieser kann zwar im Rahmen seiner Testierfreiheit frei darüber entscheiden, wie sein Nachlass an die Erben verteilt wird – die nächsten Angehörigen haben dennoch einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil und gehen somit nicht "leer" aus.

„Kümmert“ sich der Verstorbene nicht um seinen Nachlass (kein Testament), greift die gesetzliche Erbfolge, §§ 1922 ff. BGB.

Neben dem Nachlass gibt es für den Erblasser aber weitere Möglichkeiten, um seine Hinterbliebenen für den Ernstfall abzusichern. Gerade dann, wenn Sie eine Familie gegründet haben, ist die finanzielle Absicherung von Partner und Kindern von großer Bedeutung.

Das wirtschaftliche Überleben von Kindern und Partner wird vor allem in Form der gesetzlichen Witwen-/Witwerrente bzw. durch die gesetzliche Halb- bzw. Vollwaisenrente gewährleistet.

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Diese Renten bieten in der Praxis regelmäßig kein komfortables Polster – es ist daher dringend anzuraten, im Rahmen der finanziellen Absicherung weitere Maßnahmen in Erwägung zu ziehen.

Finanzielle Absicherung durch eine Lebensversicherung

Eine Absicherung rund um den eigenen Tod erscheint für viele Menschen auf den ersten Blick widersprüchlich – wer sich aber mit dem Thema auseinandersetzt, der merkt schnell, dass eine Lebensversicherung eine gute Möglichkeit ist, die Hinterbliebenen finanziell abzusichern.

Besonders empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang eine Risikolebensversicherung: Sie kommt tatsächlich nur im Todesfall zur Anwendung – und bewirkt nicht wie bei einer konventionellen Lebensversicherung eine Auszahlung der Versicherungssumme am Ende der Vertragslaufzeit.

Unterschied zwischen Lebensversicherung und Risikolebensversicherung

Während eine Lebensversicherung häufig als kapitalbildendes Instrument genutzt wird, geht es bei der Risikolebensversicherung tatsächlich darum, eine Absicherung vorzunehmen. Dabei steht die wirtschaftliche Situation der Hinterbliebenen im Vordergrund, aber oft auch die Finanzierung von Wohneigentum – diese kann ins Wanken geraten, wenn beispielsweise der Hauptverdiener der Familie plötzlich verstirbt.

Mit der Risikolebensversicherung stellen Sie sicher, dass auch nach Ihrem Tod der Lebensstandard Ihrer Hinterbliebenen gewährleistet ist. Dazu zählen nicht nur die einfachen Lebenshaltungskosten, sondern auch Ausbildungs- bzw. Studienkosten, die Rückzahlung von Darlehen und das Begleichen von bestehenden Verbindlichkeiten.

Baukastenprinzip rund um die Lebensversicherung

Der klassischen Lebensversicherung hängt zu Unrecht ein unattraktiver Ruf an – die Entwicklungen auf dem Versicherungsmarkt haben dafür gesorgt, dass viele Versicherungsgesellschaften mittlerweile Lebensversicherungen anbieten, bei denen über eine Art Baukastensystem die verschiedenen Absicherungen ganz nach den persönlichen Anforderungen zusammengestellt werden können.

Typische Risikobausteine lassen sich dabei unkompliziert so unterbringen, dass die Absicherung passgenau auf den Versicherungsnehmer abgestimmt ist – dazu zählen beispielsweise die Pflege- und die Berufsunfähigkeitsversicherung, die sich so ebenfalls zusätzlich über den Versicherungsvertrag auffangen lassen.

Finanzielle Absicherung durch eine Sterbegeldversicherung

Eine weitere Möglichkeit zur finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen ergibt sich durch die sogenannte Sterbegeldversicherung. Diese ist weniger dazu gedacht, den Lebensstandard für Angehörige und nahestehende Personen sicherzustellen, als vielmehr dazu, nach dem Tod die Kosten rund um die Bestattung aufzufangen.

Eine Sterbegeldversicherung schützt die Hinterbliebenen vor den finanziellen Verpflichtungen, die sich durch die Beerdigung ergeben. Hierbei gilt es auch zu bedenken, dass die Kosten für eine typische Beerdigung in Deutschland schnell einen fünfstelligen Betrag ausmachen können.

Das sogenannte Sterbegeld war bis Ende 2003 eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dies hat sich grundlegend geändert: Für eine Beerdigung kommt seit dem 01.01. 2004 weder die Krankenkasse, noch der Staat auf. Auch der Arbeitgeber unterstützt die Hinterbliebenen im Sterbefall des Arbeitnehmers nicht immer – häufig kommt es hier aber zur Auszahlung von ein bis drei Monatsgehältern an die Angehörigen.

Finanzielle Absicherung durch eine Pflege-Rente

Auch Kosten für die Pflege einer Person kann die wirtschaftliche Situation der gesamten Familie – und damit auch die der eigenen Angehörigen – wesentlich beeinträchtigen. Finanziell lässt sich das durch eine Pflege-Rente auffangen: Diese greift nur für den Fall, dass der Versicherungsnehmer zum Pflegefall wird.

Wie auch bei der gesetzlichen Pflegeversicherung richtet sich die Höhe der Pflege-Rente nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und nach der vertraglich vereinbarten Leistung. Optional lassen sich bei vielen Pflege-Renten auch zusätzliche Kapitalleistungen vereinbaren, falls es durch den Pflegefall zu großen finanziellen Belastungen kommt – zum Beispiel, weil das Haus komplett umgebaut werden muss.

Natürlich ist in Deutschland jeder Mensch über die gesetzliche Pflegeversicherung versichert. Eine Versorgung ist also in jedem Fall gewährleistet – allerdings umfasst die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Grundversorgung des Pflegebedürftigen. Alle Kosten, die über die Grundversorgung hinausgehen, müssen daher selbst getragen werden – oder von den Angehörigen.

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Juristisch fällt dies unter den Begriff des Elternunterhalts: Demnach können Kinder dazu verpflichtet werden, die Kosten für die Pflege der Eltern zu übernehmen, §§ 1601 ff. BGB.

Durch eine Gesetzesreform ist der Elternunterhalt erst von Relevanz, wenn das Jahresbruttoeinkommen der Kinder mehr als 100.000 Euro beträgt. In der Praxis ergeben sich hier aber zahlreiche Konflikte sozialrechtlicher Art. Wer durch die Forderungen der Sozialhilfeträger überfordert ist, sollte sich juristische Unterstützung suchen. Ein KLUGO Partner-Anwalt für Familienrecht kann bei der Prüfung der Unterhaltsforderungen helfen und steht Ihnen auch im Umgang mit den Behörden zur Seite.

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Was passiert mit den Hinterbliebenen, wenn der Erblasser nur Schulden hinterlässt?

Mit dem Sterbefall geht das Vermögen nach § 1922 Abs. 1 BGB auf den oder die Erben über. Da der Verstorbene nach seinem Tod nicht mehr Träger von Rechten und Pflichten sein kann, tritt der Erbe an seine Stelle. Der Erbe übernimmt aber nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern auch dessen Schulden und Verbindlichkeiten.

Nach § 1967 Abs. 1 BGB haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten. Damit ist gemeint, dass der Erbe zum Schuldner der Verbindlichkeiten wird, die der Erblasser hinterlässt.

Nicht alle Verbindlichkeiten können vererbt werden: Die Unterhaltsverpflichtung wird beispielsweise durch den Sterbefall nicht an die Erben weitergegeben.

Für die Hinterbliebenen stellt sich mit einem Erbe, das nur – oder zum großen Teil – aus Schulden besteht, die Frage, was sie nun tun können.

Die Hinterbliebenen haben grundsätzlich die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Dies ergibt sich ausdrücklich aus den §§ 1942 Abs. 1, 1953 Abs. 1 BGB. Die Erbausschlagung bezieht sich dabei auf den gesamten Nachlass – und nicht nur auf die Schulden.

Für den Erblasser bedeutet dies: Auch dann, wenn Sie Ihren Angehörigen viele Schulden hinterlassen, haben diese einen gesetzlichen "Rettungsanker", durch den sie sich von der Verpflichtung zur Rückzahlung der Schulden lösen können.

Im Todesfall sind die Hinterbliebenen oft überfordert mit den Aufgaben, die plötzlich zu bewältigen sind. Zusätzlich spielt dann noch der seelische Stress eine Rolle und die Trauer über den Verlust einer nahestehenden Person. Wer angesichts von Schulden Lösungsmöglichkeiten sucht, sollte sich einen kompetenten Anwalt für Erbrecht zur Seite zu nehmen – dieser hilft auch dann, wenn es tatsächlich zu einer Erbausschlagung kommt.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

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