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Testament verschwunden: Was Sie als Erbe tun müssen

Kommt es zu einem Todesfall, dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie klärt, wer als Erbe in Frage kommt und gibt die Reihenfolge an. Anders sieht es aus, wenn es ein Testament gibt, in dem die individuellen Wünsche des Verstorbenen erklärt werden. Aber was passiert, wenn das Testament verschwunden ist?

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Testament regelt die letzten Wünsche des Verstorbenen.
  • Ist das Testament nach dem Ableben des Betroffenen nicht mehr auffindbar, können andere Beweise für die Willensbekundung des Verstorbenen und/oder die Existenz und Gültigkeit des verschwundenen Testaments erbracht werden.
  • Ein Gericht muss individuell entscheiden, ob die Beweise ausreichen oder es Gründe für Zweifel gibt.

Wann ist ein Testament gültig?

Auch wenn ein Testament vorhanden ist, muss es nicht unbedingt gültig sein. Handelt es sich um ein privatschriftliches Testament, kann es schnell zu Formfehlern kommen. Wird ein Testament hingegen notariell beglaubigt, sind im Regelfall alle Formalia erfüllt.

Folgende Kriterien muss ein Testament erfüllen:

  • Handschriftlich verfasst und unterschrieben, § 2247 Abs. 1 BGB
  • Leserliche Schrift
  • Klar verständlich und praktisch umsetzbar
  • Ausstellungsdatum notwendig (gibt es mehrere Testamente, ist nur das jüngste gültig), es sei denn, das Ausstellungsdatum lässt sich anderweitig feststellen, § 2247 Abs. 5 BGB

Wo lässt sich ein Testament sicher aufbewahren?

Die einfachste Lösung ist es, ein notariell beglaubigtes Testament gemäß § 2248 BGB gegen eine Gebühr beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen. Wer darauf verzichten möchte, sollte einen Ort finden, an dem das Testament nach dem Tod auf jeden Fall gefunden wird, es aber auch sicher vor unbefugten Dritten ist. Das kann also die Schublade des heimischen Schreibtisches sein, aber auch der Aktenordner mit den wichtigsten persönlichen Dokumenten. Eine weitere Möglichkeit ist, das Testament einer vertrauenswürdigen Person zur Verwahrung zu übergeben. Nach § 2259 BGB ist diese dazu verpflichtet, das Testament dem Nachlassgericht vorzulegen, sobald sie vom Tod des Verfassers erfahren hat.

Testament verschwunden: Jetzt läuft die Zeit

Aber was passiert, wenn sich die Angehörigen eines Verstorbenen sehr sicher sind, dass es ein Testament gibt, dieses aber verschwunden ist? Tritt dann automatisch die gesetzliche Erbfolge ein? Nein, nicht zwingend. Das OLG München hat in einem Urteil, Az.: 31 Wx 11/10 erklärt, dass ein nicht auffindbares Original-Testament nicht umgehend als unwirksam betrachtet werden darf.

Es kommt im Einzelfall darauf an, ob die durch das verschwundene Testament begünstigten Personen auch tatsächlich erben. Zunächst einmal braucht es Beweise, dass es ein Testament mit dem jeweiligen Inhalt gegeben hat. Handelt es sich bei dem verschwundenen Testament um ein notariell beglaubigtes, kann es relativ einfach sein, die tatsächliche Existenz des Dokuments zu belegen. Bei privaten Testamenten ist die Beweislage oftmals schwieriger. Ein Beweis kann in Form von weiteren Dokumenten vorliegen, die einen Verweis auf das verschwundene Testament enthalten. Hilfreich sind zudem glaubhafte Zeugenaussagen, die den Inhalt des Testaments bzw. den Willen des Verstorbenen bestätigen. Auch hilfreich ist es, wenn eine Kopie des verschwundenen Testaments existiert. Liegen überzeugende Hinweise vor, die die Gültigkeit der Testamentskopie bestätigen, kann dies also hinreichend sein. Aber: Liegt nur die Kopie des verschwundenen Testaments vor und bestätigt niemand die Existenz des Originals und die Willensbekundung des Verstorbenen, reicht die Kopie nicht aus.

Es gilt also, möglichst alle rechtssicheren Beweise, die dazu beitragen können, die Wünsche des Verstorbenen nachzuweisen, zu sichern. Dabei sollten sich die Hinterbliebenen beeilen, da die Klärung der Erbfolge innerhalb von relativ kurzen Fristen zu erfolgen hat.

Wenn Sie in der Situation sind, dass ein Testament verschwunden ist oder das Testament im Original nicht auffindbar ist, können Sie gern einen unverbindlichen Termin mit einem KLUGO Partner-Anwalt für Erbrecht vereinbaren, der Ihnen die ersten notwendigen Schritte erläutert.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.