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Mehrere Testamente welches gilt
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Mehrere Testamente – welches zählt?

In einem Erbfall gibt es im besten Fall ein Testament der verstorbenen Person. Doch was passiert, wenn es gleich mehrere Testamente gibt? Welches gilt dann? Wir erklären Ihnen im Folgenden, wie vorzugehen ist, wenn mehrere Testamente auftauchen, wann ein Testament wirksam ist und ob ein Testament ohne Datum gültig ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn in einem Erbfall mehrere Testamente auftauchen, ist zu klären, welches der Testamente echt ist und welches gilt und welches nicht.
  • Das Nachlassgericht prüft Testamente und legt diese aus.
  • Schon bei der Errichtung eines Testaments sollten einige Formalien beachtet werden, um Probleme bei der Auslegung des letzten Willens zu vermeiden.

Wie sollte man vorgehen, wenn es mehrere Testamente gibt?

Tauchen in einem Erbfall mehrere Testamente auf, ist erst einmal zu klären, welche(s) davon überhaupt echt ist. Denn es gibt auch Fälle, in denen jemand ein gefälschtes Testament unterschiebt, welches etwa ihn selbst begünstigt.

Manche Erblasser stellen mehrere Ausfertigungen ihres Testaments her. In einem solchen Fall spielt es keine Rolle, welches Testament herangezogen wird, da der Inhalt der unterschiedlichen Testamente gleich ist. Wird ein Testament verfasst, welches ein anderes ergänzt, werden beide Dokumente als gültig betrachtet.

Ein Testament kann auch lediglich eine inhaltlich gleiche Kopie eines ursprünglichen Testaments darstellen. Liegt von einem Testament eine Kopie vor und kann jemand, der darin beerbt wird, plausibel machen, dass das ursprüngliche Testament unauffindbar ist, kann dies sogar eine Erbenstellung begründen. Dies ergibt sich dann aus dem Originaltestament, für deren Existenz die nicht formwirksame Kopie ein Beweis ist.

Ein Testament kann mit einem weiteren, sogenannten Widerrufstestament widerrufen. Damit gilt wieder die gesetzliche Erbfolge. In einem solchen Fall kann es zwei Testamente geben. Das Widerrufstestament kann man seinerseits widerrufen. Dann gelten wieder die Verfügungen des Verstorbenen im allerersten Testament.

Aufgefundene Testamente müssen dem Nachlassgericht übergeben werden, welches diese prüft und auslegt.

Was ist, wenn sich die Testamente widersprechen?

Grundsätzlich sollte jeder Mensch nur ein gültiges eigenhändiges Testament verfassen. Ein häufiger Fall, in dem es mehrere Testamente geben kann, ist: Eine Person verfasst mit zeitlichem Abstand mehrere Testamente und hebt die älteren Testamente auf, anstatt diese zu vernichten. In so einem Fall gilt immer das zeitlich jüngste Testament, welches die anderen Testamente aufhebt.

Wann ist ein Testament gültig?

Ein Testament muss eigenhändig und zwar handschriftlich verfasst werden. Ein mit dem Computer oder mit einer Schreibmaschine verfasstes Testament ist unwirksam. Ein Testament muss zudem unterschrieben sein. Wenn ein „PS“ unter dem Testament nicht noch einmal gesondert unterschrieben wird, ist zumindest dieser Teil des Testaments formnichtig. Der Inhalt eines Testaments darf zudem nicht sittenwidrig sein. So darf zum Beispiel das Pflichtteilsrechts naher Angehöriger darin nicht angerührt werden.

Wenn mehrere Testamente existieren, sind diese dann gleichzeitig gültig?

Wenn zwei Testamente vorliegen, von denen eines nicht mit Datum versehen ist, dann gilt das nicht datierte Testament als früher errichtetes Testament und hebt das andere unter Umständen auf. Dies ist der Fall, wenn sich aus den gesamten Umständen nicht ergibt, welches Testament älter ist.

Wie ist der Fall, wenn ein Testament ohne Datum vorliegt?

Laut Gesetz soll der sogenannte Erblasser in seiner Testamentserklärung angeben, „zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort er sie niedergeschrieben hat“, § 2247 BGB. Es handelt sich hierbei also um eine Soll-Vorschrift und nicht um eine Muss-Vorschrift. Die Angabe eines Datums ist also nicht zwingend erforderlich, damit ein Testament wirksam ist. Gibt es allerdings Zweifel darüber, ob ein Testament wirksam ist, weil ein Datum fehlt, so ist das Testament nur dann gültig, wenn sich anderweitig Feststellungen über den Zeitpunkt treffen lassen. Das gleiche gilt, wenn ein Testament keine Ortsangabe enthält, der Ort im konkreten Fall aber eine Rolle spielt, zum Beispiel bei internationalen Erbrechtsfällen.

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