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Richtig vererben in 10 Schritten: Anleitung für Erblasser

Um den Nachlass richtig zu vererben, bedarf es einer klaren und unmissverständlichen Nachlassregelung. Das kann ein Testament sein, aber auch ein Erbvertrag. Der Gesetzgeber stellt es dem Erblasser frei, seinen Nachlass ganz nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen zu regeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine frühzeitige Nachlassregelung verhindert Erbstreitigkeiten unter den Hinterbliebenen.
  • Mit unserer Schritt-für-Schritt Anleitung stellen Sie sicher, dass Sie nichts vergessen.
  • Die Regelung des Nachlasses hilft den Hinterbliebenen, dass im Sterbefall alles nach den Wünschen des Verstorbenen läuft.

Wie kann ich meinen Nachlass richtig vererben?

Jedes Vermögen – also Guthaben und auch Verbindlichkeiten und Schulden – geht mit dem Tod des Erblassers auf die Erben über. Dies ergibt sich aus § 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB).

Der Erblasser kann grundsätzlich frei bestimmen, an wen sein Vermögen fallen soll. Damit nach dem Ableben des Erblassers keine Streitigkeiten aufkommen, empfiehlt es sich aber, sich schon frühzeitig mit der Frage zu beschäftigen, wie man richtig vererben kann und was es dabei zu beachten gilt.

Richtig vererben – so gehen Sie vor: Schritt-für-Schritt Anleitung

Damit Sie bei der Nachlassregelung niemanden vergessen und um die Hinterbliebenen nach dem eigenen Tod nicht mit dem "Papierkram" zu überfordern, empfiehlt sich die folgende Vorgehensweise:

1. Dokumente und Unterlagen sammeln

Sammeln Sie wichtige Unterlagen und verwahren Sie diese – beispielsweise in einem "Notfallordner" – an einem sicheren Ort. Informieren Sie nahestehende Personen, wo die Unterlagen zu finden sind, damit diese im Fall des Falles keine wertvolle Zeit mit Suchen verlieren.

2. Testament erstellen

Streitigkeiten rund um das Erbe lassen sich vermeiden, wenn Sie ein Testament erstellen, das klare Formulierungen zur Nachlassregelung enthält. Erstellen Sie das Testament so früh wie möglich: Zwar ist es vielen Menschen unangenehm, sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen – rechtlich macht es aber Sinn, eine Nachlassregelung schon früh anzugehen, denn durch einen Unglücksfall kann das Thema sehr schnell an Brisanz gewinnen.

3. Pflichtteil berücksichtigen

Den nächsten Angehörigen steht nach den §§ 2303 ff. BGB ein Pflichtteilsrecht zu. Sie haben demnach einen Anspruch gegen die Erben auf Zahlung eines Geldbetrags. Bei der Nachlassregelung sollte berücksichtigt werden, dass die Pflichtteilsberechtigten einen Teil vom Erbe erhalten – hier hilft Ihnen ein Rechtsanwalt für Erbrecht weiter.

4. Erbstreitigkeiten vermeiden

Rund um das Erbe werden erfahrungsgemäß viele juristische Konflikte ausgetragen. Eine rechtswirksame Nachlassregelung verhindert, dass sich Ihre Hinterbliebenen streiten, denn: Mit einem Testament oder einem Erbvertrag machen Sie Ihren letzten Willen unmissverständlich klar.

5. Schenkung prüfen

Wer richtig vererben möchte, kann auch eine Schenkung in Erwägung ziehen. Dies bewirkt allerdings, dass sich der Pflichtteil für die Pflichtteilsberechtigten reduziert. Der Vorteil für die Erben besteht bei der Schenkung darin, dass die Steuerlast im Vergleich mit einer Erbschaft deutlich geringer ausfällt.

6. Ehepartner absichern

In einer Ehe oder Partnerschaft kann per Testament geregelt werden, dass das Erbe im Todesfall zunächst in Gänze an den Ehepartner fällt und erst nach dem Ableben beider Ehegatten an die Erben. Ziel ist es, per Nachlassregelung eine finanzielle Absicherung des überlebenden Partners vorzunehmen.

7. Fallstricke vermeiden

Für juristische Laien ist es nicht immer einfach, die Fallstricke rund um die Erbschaft zu erkennen. Wer richtig vererben möchte, ist daher gut beraten, sich einen kompetenten Anwalt zur Seite zu nehmen – dieser hilft bei komplizierten Strukturen und auch beim Vererben von Immobilien und Grundstücken.

8. Formvorschriften beachten

Ein Testament können Sie auch selbst erstellen, allerdings gelten auch für das eigenhändige Testament bestimmte Formvorgaben. So muss das Testament handschriftlich verfasst und von Ihnen unterschrieben werden. Wer die Formvorschriften missachtet, riskiert eine unwirksame Nachlassregelung.

9. Unternehmensnachfolge regeln

Wer als Unternehmer tätig ist, sollte schon zu Lebzeiten die Unternehmensnachfolge regeln. Dazu gehören auch die Übertragung von Betriebsvermögen und / oder Gewerbeimmobilien, die sich beispielsweise auch vor dem Sterbefall überschreiben lassen. Hier spielen regelmäßig steuerliche Überlegungen, aber auch die Unternehmenskontinuität eine große Rolle.

10. Testamentsvollstrecker festlegen

Als Erblasser können Sie nach §§ 2197 ff. BGB auch festlegen, wer Ihren letzten Willen ausführen soll. Damit erreichen Sie, dass Ihre Nachlassregelungen durch eine Person Ihres Vertrauens ausgeführt werden. Als Testamentsvollstrecker eignet sich jede voll geschäftsfähige natürliche und juristische Person.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.