Haus vererben oder verschenken? – Was macht wann Sinn?
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Wenn du in Deutschland ein Haus auf deine Nachkommen übertragen möchtest, hast du verschiedene Möglichkeiten. Dazu gehören nicht nur die Übertragung von Immobilien durch ein Testament oder einen Erbvertrag, sondern auch die Schenkung von Immobilien zu Lebzeiten. Hier erfährst du, was du beim Haus vererben beachten musst.
Haus vererben oder verschenken? Das Wichtigste in Kürze
Wenn du in Deutschland ein Haus vererben möchtest, hast du verschiedene Möglichkeiten, beispielsweise über die gesetzliche Erbfolge oder ein Testament bzw. einen Erbvertrag.
Für Ehepaare mit Kindern bietet sich zur Absicherung des überlebenden Partners ein sogenanntes Berliner Testament an.
Wenn du ein Haus zu Lebzeiten verschenken möchtest, kannst du dir verschiedene Nutzungsrechte vorbehalten, um dich selbst abzusichern.
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, ein Haus steuerfrei an die eigenen Nachkommen zu vererben bzw. zu verschenken.
Es ist empfehlenswert, einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren, wenn du ein Haus vererben oder verschenken möchtest.
Haus vererben mit Testament oder Erbvertrag
Die wohl bekannteste Methode, ein Haus zu vererben, ist die Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrags. Ein Testament ist ein rechtliches Dokument, mit dem ein Erblasser seine Wünsche in Bezug auf die Vererbung seines Vermögens festlegt. Es ermöglicht ihm, bestimmte Erben zu benennen und auch Vermächtnisse zu hinterlassen.
Wenn du ein Haus vererben möchtest und dabei die Möglichkeit der Testamentserrichtung nutzen willst, solltest du Folgendes beachten:
Testierfähigkeit: Du musst testierfähig sein, um ein Testament zu erstellen. Das bedeutet, dass du geistig in der Lage bist, die Konsequenzen deiner Entscheidungen zu verstehen.
Formvorschriften: Dein Testament muss bestimmten Formvorschriften entsprechen. Es ist ratsam, ein notarielles Testament zu erstellen, da dies sicherstellt, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Erben und Vermächtnisse: Im Testament kannst du festlegen, wer dein Haus erben soll. Du kannst auch Vermächtnisse hinterlassen, beispielsweise für bestimmte Gegenstände oder Geldbeträge.
Testamentsvollstrecker: Du kannst eine Vertrauensperson benennen, die als testamentarischer Vollstrecker agiert und sicherstellt, dass deine Anweisungen nach deinem Tod umgesetzt werden.
Ein Erbvertrag ist genau wie das Testament eine letztwillige Verfügung von Todes wegen. Es ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihren Erben. Mit einem Erbvertrag hast du die Möglichkeit, den Vererbungsprozess genauer zu regeln als mit einem einfachen Testament.
Wenn du einen Erbvertrag aufsetzen möchten, ist Folgendes von besonderer Bedeutung:
Notarielle Beurkundung: Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein.
Verbindlichkeit: Erbverträge sind rechtlich bindend und können nur unter bestimmten Bedingungen geändert oder aufgehoben werden.
Inhalte des Erbvertrags: Du kannst im Erbvertrag alle Details zur Vererbung deines Hauses festhalten, einschließlich Auflagen, Vermächtnisse und Aufteilung.
Pflichtteile: Beachte, dass gesetzliche Pflichtteile berücksichtigt werden müssen, um die Rechte der gesetzlichen Erben zu wahren.
Zusammenfassung:
Wer ein gültiges Testament errichten möchte, muss testierfähig sein und darauf achten, dass alle für ein Testament erforderlichen Formvorschriften eingehalten werden. Gleiches gilt für die Errichtung eines Erbvertrags.
Haus vererben ohne Notar – geht das?
Ja, es ist möglich, ein Haus zu vererben oder Immobilien zu vererben, ohne einen Notar aufsuchen zu müssen. In Deutschland ist es möglich, ein sogenanntes handschriftliches Testament zu verfassen, das ohne notarielle Beurkundung gültig ist.
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Haus vererben zu Lebzeiten mit einer Schenkung
Eine weitere Möglichkeit, Ihr Haus an Ihre Erben weiterzugeben, ist, es zu Lebzeiten zu verschenken. Dies kann nicht nur steuerliche Vorteile haben, sondern auch Erbstreitigkeiten verhindern. Die Schenkung eines Hauses zu Lebzeiten kann eine sinnvolle Option sein, um die Vererbung zu gestalten.
Bei der Schenkung einer Immobilie zu Lebzeiten beachte bitte Folgendes:
In Deutschland unterliegen Schenkungen der Schenkungssteuer. Wird ein bestimmter Freibetrag überschritten, muss also eine Schenkungssteuer entrichtet werden.
Die Höhe der Freibeträge bei einer Schenkung ist abhängig vom verwandtschaftlichen Verhältnis von Schenker und Beschenkten. Für Kinder beträgt der Freibetrag bei einer Schenkung in Deutschland beispielsweise 400.000 Euro, Ehegatten haben hingegen einen Freibetrag von 500.000 Euro.
Wenn du dein Haus verschenkst, kannst du dir ein lebenslanges Wohnrecht oder andere Nutzungsrechte wie ein Nießbrauchrecht vorbehalten, um dich selbst in eingeschränktem Umfang abzusichern.
Du kannst im Rahmen des Übergangsvertrags individuelle Regelungen treffen – beispielsweise, dass die Immobilie an den Schenker zurückfällt, wenn der Beschenkte vor dem Schenker verstirbt.
Schenkungen sollten notariell beurkundet werden, um ihre Gültigkeit sicherzustellen.
Je höher das eigene Vermögen ist, desto sinnvoller kann die Schenkung von Immobilien sein, weil so die Erbschaftsteuerlast für die Nachkommen gemindert werden kann.
Bei der Schenkung unter Eheleuten gilt, anders als bei der Schenkung an Kinder, dass der verwitwete Ehepartner das Haus sofort verkaufen kann, ohne Erbschaftsteuer entrichten zu müssen. Er muss nicht, wie bei Kindern, noch weitere 10 Jahre im Haus wohnen bleiben, um von der Erbschaftsteuerbefreiung zu profitieren.
Haus vererben über die gesetzliche Erbfolge
In Deutschland erfolgt die Vererbung eines Hauses über die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist. Die gesetzliche Erbfolge ist in den §§ 1924 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt und bestimmt, wer die gesetzlichen Erben sind und in welcher Reihenfolge sie erben:
Erben erster Ordnung
Die direkten Abkömmlinge des Erblassers, das sind die Kinder, erben zuerst. Sie erben zu gleichen Teilen, wenn keine abweichende Regelung getroffen wurde. Gemäß § 1931 BGB zählen auch Ehegatten und eingetragene Lebenspartner zu den Erben erster Ordnung.
Erben zweiter Ordnung
Falls keine Kinder vorhanden sind oder sie vorverstorben sind, erben die Enkelkinder. Sind keine Enkelkinder vorhanden, treten die Eltern des Erblassers in die Erbfolge ein.
Erben dritter Ordnung
Wenn es weder Kinder noch Enkelkinder gibt und auch die Eltern des Erblassers verstorben sind, erben die Geschwister des Erblassers.
Erben vierter Ordnung
Sind auch keine Geschwister vorhanden, kommen die Großeltern des Erblassers als Erben in Betracht.
Ehepartner
Der überlebende Ehepartner hat immer Anspruch auf einen gesetzlichen Erbteil, unabhängig von anderen gesetzlichen Erben. Die Höhe des Erbteils des Ehepartners hängt von der Anzahl der vorhandenen gesetzlichen Erben ab.
Verwandte in fernerer Ordnung
Wenn es keine direkten Abkömmlinge, Eltern, Geschwister, Großeltern oder Ehepartner gibt, erben Verwandte in weiter entfernten Verwandtschaftsgraden, wie Onkel, Tanten, Cousinen und Cousins.
Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt also das Verwandtschaftsverhältnis von Erbe und Erblasser. Dabei gibt es gesetzliche Erbquoten, die den Anteil am Nachlass regeln. Normalerweise erben die Abkömmlinge neben dem Ehepartner zu gleichen Teilen. Sind keine Kinder vorhanden, erben die übrigen Verwandten wie oben beschrieben nach Ordnungen. Wie viel genau, hängt davon ab, unter wie vielen Erben der Nachlass aufgeteilt werden muss und in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis sie zum Erblasser standen.
Wenn du also beispielsweise ein Haus vererben möchtest und zwei Kinder hast, aber nicht verheiratet bist, erben die zwei Kinder zu gleichen Teilen je die Hälfte des Hauses. Die Kinder erben das Haus ohne Testament über die gesetzliche Erbfolge.
Zusammenfassung:
Die gesetzliche Erbfolge kommt nur dann zum Tragen, wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert. Mit einem Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser seine Wünsche zur Erbfolge individuell festlegen. Das ermöglicht eine flexiblere Gestaltung der Vererbung und die Berücksichtigung persönlicher Vorlieben und Umstände als mit der gesetzlichen Erbfolge.
Wie kann der Ehepartner das Haus erben?
Die Erbschaftsregelungen für Ehepartner hängen von der Art der ehelichen Gütergemeinschaft ab, die in Deutschland grundsätzlich in drei Varianten aufgeteilt ist: Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft und Gütergemeinschaft. Darüber hinaus kann die Vererbung durch die Verwendung eines Berliner Testaments oder einer Teilungsordnung gestaltet werden.
Gütertrennung
In einer Ehe mit Gütertrennung behält jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen während der Ehe und im Erbfall. Das bedeutet, dass das Vermögen der Ehepartner getrennt bleibt, einschließlich des Hauses. Im Todesfall geht dann auch das Haus in die Erbmasse über, die dann zwischen den Erben aufzuteilen ist. Neben zwei Kindern erbt der Ehepartner dann zu gleichen Teilen. Gibt es mehr als drei Kinder, erhält der überlebende Ehepartner ein Viertel des Erbes und der Rest wird zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt.
Zugewinngemeinschaft
In der Zugewinngemeinschaft gibt es während der Ehe einen gemeinsamen Güterstand. Bei der Vererbung gilt: Der überlebende Ehepartner hat Anspruch auf die Hälfte des während der Ehezeit erworbenen Zugewinns. Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Endvermögen und dem Anfangsvermögen jedes Ehepartners. Das Haus wird in der Regel dem überlebenden Ehepartner zugesprochen, da er oder sie oft als Erbe des Zugewinns gilt. Es ist jedoch wichtig, den genauen Umfang des Zugewinns im Einzelfall zu berechnen. Die andere Hälfte des Nachlasses wird unter den anderen Erben erster Ordnung aufgeteilt. Gibt es neben dem Ehepartner keine anderen Erben erster Ordnung, erhält der Ehepartner drei Viertel des Nachlasses, während das verbleibende Viertel unter den Erben zweiter Ordnung aufgeteilt wird. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, erbt der Ehepartner allein.
Gütergemeinschaft
In der Gütergemeinschaft ist das gesamte Vermögen der Ehepartner während der Ehezeit gemeinschaftliches Eigentum. Das schließt auch das Haus ein. Wenn ein Ehepartner stirbt, erbt der überlebende Ehepartner die Hälfte des Vermögens. Sind Kinder vorhanden, erhält er von der anderen Hälfte ein weiteres Viertel und der Rest wird unter den Kindern aufgeteilt. Sind keine Kinder, aber Erben zweiter Ordnung oder Großeltern vorhanden, erhält der Ehepartner die Hälfte. Ist der Ehepartner der einzige Erbe, erhält er den gesamten Nachlass.
KLUGO Tipp:
Wenn nicht anders vom Erblasser bestimmt, haben der Ehegatte, Familienangehörige und nicht eingetragene Lebenspartner nach dem Tod des Erblassers gemäß § 1969 BGB für 30 Tage das Recht auf Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Hauses (Dreißigster).
Berliner Testament
Das Berliner Testament ist eine spezielle Form des gemeinschaftlichen Testaments, die oft von Ehepartnern genutzt wird, um sich gegenseitig abzusichern und gleichzeitig die Kinder zu bedenken. In einem Berliner Testament setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Das bedeutet, dass der überlebende Ehepartner das gesamte Erbe erhält, einschließlich des Hauses. Die gemeinsamen Kinder erben erst, wenn beide Ehepartner verstorben sind. Das Berliner Testament bietet somit eine Möglichkeit, den überlebenden Ehepartner zu schützen und gleichzeitig die Kinder als Erben einzusetzen. Mit Pflichtteilstrafklauseln im Berliner Testament kann zudem verhindert werden, dass Kinder nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil einfordern: Tun sie es trotzdem, werden sie für den zweiten Erbfall enterbt und erhalten auch dann nur ihren Pflichtteil.
Teilungsordnung und Teilungsverbot
Durch eine Teilungsanordnung wird präzise festgelegt, welcher Erbe welchen Anteil des Erbes erhalten soll. Zum Beispiel kann das Haus dem Ehegatten vererbt werden, während das Aktiendepot für die Kinder vorgesehen ist. Falls die Werte dieser Nachlassgegenstände unterschiedlich sind, ist es Aufgabe der Erben, eine Lösung zu finden, um einen gerechten Ausgleich zu schaffen. Eine Vermächtnisanordnung funktioniert auf ähnliche Weise.
Der Nachteil einer Teilungsanordnung liegt darin, dass die Erben sie umgehen können, wenn sie sich einig sind, wie der Nachlass verteilt werden soll. In diesem Fall müssen sie sich nicht an die Teilungsanordnung halten.
KLUGO Tipp:
Im Falle einer gewünschten Scheidung sind Ehegatten gemäß § 1933 BGB erbberechtigt, bis die Scheidung beantragt ist oder ihr zugestimmt wurde bzw. die Voraussetzungen für eine Scheidung vorhanden sind. Erst dann ist auch ein Berliner Testament ungültig.
Kann ich ein Haus steuerfrei vererben?
Unter bestimmten Umständen kannst du ein Haus steuerfrei vererben:
In Deutschland gelten Freibeträge für Erbschafts- und Schenkungssteuern. Diese Freibeträge sind abhängig von der Verwandtschaftsbeziehung zwischen dem Erblasser und dem Erben. Ehepartner und Kinder haben in der Regel höhere Freibeträge als entferntere Verwandte oder Nicht-Verwandte. Übersteigt der Wert des Hauses nicht den Freibetrag, kann es steuerfrei vererbt werden.
Wenn das Haus der Hauptwohnsitz des Erblassers war, kann es von der Erbschaftssteuer befreit sein, wenn die Erben es nach dem Tod des Erblassers selbst mindestens 10 Jahre lang zu Wohnzwecken nutzen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass der überlebende Ehepartner oder die Familie nicht gezwungen ist, das Haus aufgrund von Steuerbelastungen zu verkaufen.
Wenn der überlebende Ehepartner im Testament oder Erbvertrag mit einer lebenslangen Versorgung bedacht wurde, kann dies ebenfalls zu Steuervorteilen führen. In diesem Fall kann ein Versorgungsfreibetrag geltend gemacht werden, der die Steuerlast verringert.
KLUGO Tipp:
Lass dich von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten, um die genauen steuerlichen Auswirkungen der Vererbung eines Hauses im Voraus zu kennen. Ein Experte kann dir helfen, die Steuerlast beim Haus vererben zu minimieren.
Wie kann ich Erbstreitigkeiten verhindern?
Erbstreitigkeiten können die Familienharmonie nach einem Todesfall erheblich belasten. Um solche Konflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass dein Vermögen gemäß deinen Wünschen verteilt wird, kannst du wichtige Schritte unternehmen. Offene und ehrliche Kommunikation mit deinen potenziellen Erben ist entscheidend, um Missverständnisse zu verhindern. Verfasse ein rechtlich bindendes Testament oder einen Erbvertrag mit klaren Anweisungen zur Vererbung.
Versuch außerdem, deine Erben gleichzubehandeln, um Konflikte zu vermeiden. Die notarielle Beurkundung deines Testaments oder Erbvertrags bietet zudem rechtliche Sicherheit. Darüber hinaus hast du die Möglichkeit, mit bestimmten Erben im Voraus und meist gegen eine Abfindung eine Verzichtserklärung zu schließen. Mit einem Berliner Testament kannst du zudem deinen Ehegatten als Vorerben einsetzen und gemeinsame Nacherben bestimmen.
Konsultiere am besten einen Experten für Erbrecht, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Klare Anweisungen zu Vermächtnissen und die Einhaltung aller rechtlichen Fristen und Formalitäten sind ebenfalls wichtig, um Streitigkeiten zu verhindern. Wenn du so sorgfältig planst, kannst du Erbstreitigkeiten in deiner Familie minimieren und sicherstellen, dass dein Vermögen gemäß deinen Wünschen verteilt wird.