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Cybergrooming: Sexuelle Übergriffe im Netz

STAND 28.11.2022 | LESEZEIT 2 MIN

Es fängt mit einem ersten zögerlichen „Hey“ an und kann in einer Straftat enden: Kinder und Jugendliche können Opfer von Cybergrooming werden, wenn sie sich der Masche von Tätern nicht bewusst sind. Erfahren Sie hier, was Cybergrooming ist und wie Sie Ihr Kind schützen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Cybergrooming bezeichnet den Versuch von Tätern, über das Internet Kontakt zu Jugendlichen aufzubauen.
  • Ziel ist der sexuelle Missbrauch.
  • Cybergrooming ist strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe geahndet.
  • Sollten Sie Opfer von Cybergrooming geworden sein, kann Sie ein Fachanwalt für Strafrecht beraten.

Was ist Cybergrooming?

Über soziale Netzwerke wie TikTok, Instagram oder YouTube sind bereits Kinder in der ganzen Welt vernetzt. Fremde Personen können sich über Nachrichten und Kommentare mit ihnen austauschen und Kontakt knüpfen – wer aber wirklich hinter dem Profil steckt, ist nicht ersichtlich. Diese fehlende Transparenz können Erwachsene ausnutzen, um in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen zu kommen. Sie erschleichen sich nach und nach ihr Vertrauen, in dem sie Fragen zu Hobbys, dem Musikgeschmack oder dem Lieblings-Videospiel stellen. Ausgehend von diesen harmlosen Fragen wird das Verhältnis immer vertrauter und schließlich kommen Anfragen nach Bildern oder einem möglichen Treffen. Das Ziel des Kontaktaufbaus ist sexueller Natur. Manche Täter möchten nur Bildmaterial, andere möchten ihre Opfer treffen, um sexuelle Handlungen auszuführen.

Wann ist Cybergrooming eine Straftat?

Cybergrooming ist gemäß § 176b Strafgesetzbuch (StGB) als „Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ zu werten. Seit Januar 2020 ist bereits der Versuch strafbar. Sobald also ersichtlich ist, dass Personen mit einer Kontaktaufnahme einen sexuellen Missbrauch anstreben, können sie strafrechtlich verfolgt werden. Die Straftat wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet.

Wie können Eltern ihre Kinder vor Cybergrooming beschützen?

Der sicherste Schutz ist es, Kindern digitale Kompetenzen zu vermitteln. Das bedeutet: In den ersten Jahren sollten Kinder im Umgang mit dem Internet begleitet und betreut werden. Erklären Sie die verschiedenen Funktionen und Plattformen, auf denen sich Ihr Kind voraussichtlich bewegen wird. Kinder sollten frühzeitig wissen, wie sie mit persönlichen Daten umzugehen haben und wie diese durch Dritte missbraucht werden können. Sind sich Kinder bewusst, was die Gefahren im Netz sind, werden sie Versuche von Cybergrooming im besten Fall frühzeitig erkennen und den Kontakt abbrechen.

Was ist zu tun, wenn das Kind Opfer von Cybergrooming geworden ist?

Im ersten Schritt sollte das Beweismaterial gesichert werden. Dazu werden Screenshots von Chatverläufen gemacht. Anschließend sollten umgehend der Anbieter der Plattform verständigt werden, damit dieser handeln kann. Außerdem sollte Cybergrooming als Straftat der Polizei gemeldet und Anzeige gegen unbekannt gestellt werden.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Sind Sie oder Dritte Opfer von Cybergrooming geworden und möchten sich rechtlich beraten lassen? Dann vereinbaren Sie gern einen Termin für ein unverbindliches Gespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten für Strafrecht. In einer Erstberatung erhalten Sie weitere Informationen, wie Sie im besten Fall handeln.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.