
Das musst du wissen Dieselklage gegen Audi: Urteil wurde getroffen
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Der Dieselskandal bei VW ist bekannt und betroffene Autobesitzer haben ein Anrecht auf Schadensersatz. Nun wurde das erste Urteil gefällt, bei dem ein Audi-Besitzer Klage eingereicht hatte. Der Grund ist, dass Dieselmotoren auch in Audis verbaut sind. Wer haftet hier?
Dieselklage gegen Audi Das Wichtigste in Kürze
Dieselklagen betreffen oft die Manipulation von Abgaswerten durch unzulässige Abschalteinrichtungen.
Geschädigte Audi-Besitzer können durch Dieselklagen Schadensersatzansprüche geltend machen.
Viele Gerichte haben bereits zugunsten der Kläger entschieden und Entschädigungen zugesprochen.
Ein anwaltlicher Beistand kann helfen, die Erfolgschancen und den Ablauf der Klage zu verbessern.
Betroffene Fahrzeuge können neben Audi-Modellen auch andere Marken des VW-Konzerns umfassen.
Audi A6 Avant ist Teil des Abgasskandals
Der betroffene Autobesitzer kaufte im Mai 2015 – wenige Monate nachdem der VW-Abgasskandal öffentlich wurde – in einem Autohaus einen gebrauchten A6 Avant. In dem Fahrzeug war ein 2,0 Dieselmotor des Typs EA 189, Schadstoffnorm Euro 5, eingebaut, der aus den Werken des Mutterkonzerns VW kam.
Was er zu diesem Zeitpunkt nicht wusste: Wenige Monate später, im September 2015, wurde bekannt, dass der VW-Konzern in Verbindung mit dieser Motorart eine Manipulations-Software nutzt. Der Bundesgerichtshof stellte daraufhin fest, dass es sich beim Inverkehrbringen von Fahrzeugen, die diesen Motor verbaut haben, um eine sittenwidrige Schädigung handelt.
Zu den bekannten Folgen gehörte, dass der VW-Konzern dazu verpflichtet wurde, bei allen betroffenen Fahrzeugen die unzulässige Abschalteinrichtung zu beseitigen. In diesem Zuge wurde auch beim Fahrzeug des Klägers ein Software-Update vorgenommen.
Wusste Audi von der Schadsoftware?
Der Autobesitzer hatte nun im Rahmen des Abgasskandals eine Klage gegen Audi eingereicht. Er begründete diese damit, dass er das Auto nicht gekauft hätte, wenn er von der Manipulation gewusst hätte. Er forderte den Kaufpreis gegen die Rückgabe des Autos zurück.
Die spannende Frage bei dieser Dieselklage gegen Audi Klage war nun, ob der Konzern für einen begangenen Fehler des Mutterkonzerns VW belangt werden kann. Das Urteil dieser ersten Einzelklage ist als richtungsweisend für weitere Klageverfahren im Rahmen des Abgasskandals gegen Audi zu sehen.
Zunächst schien das Recht auf Seiten der Autobesitzer zu sein. Die beiden Vorinstanzen, das Landgericht (LG) Halle und das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, entschieden, dass der Audi-Konzern schadensersatzpflichtig ist (7 U 24/19). Das LG begründete dies darin, dass die Konzernspitze von der Manipulation gewusst und damit die Schädigung des Käufers zumindest billigend in Kauf genommen habe.
Zwar könne nicht direkt bewiesen werden, dass der Konzern Kenntnis hatte. Jedoch sah das Gericht darin einen Fall der sekundären Darlegungslast. Demnach hätte der Audi-Konzern Beweise dafür vortragen müssen, dass er nicht über die Manipulation informiert war. Solche Beweise konnte der Konzern nicht vorlegen, weshalb davon ausgegangen wird, dass er Kenntnis hatte. Das OLG bestätigte die Entscheidung in zweiter Instanz, nachdem Audi Berufung eingelegt hatte.
BGH-Urteil: Keine Beweise für Mitschuld von Audi
Am 8. März verhandelte der 6. Zivilsenat (BGH, VI ZR 505/19) des BGH die Klage in einer Revision erneut. Der BGH überprüft dazu lediglich die Urteile der Vorinstanzen und untersuchte nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände. Der Senat verwies die Klage wieder zurück an das Oberlandesgericht, wo der Fall erneut verhandelt werden muss. Als wichtigsten Grund für die zurück Verweisung ist der fehlende Beweis dafür, dass Audi von der Manipulations-Software wusste. Das Urteil ist somit als erster Teilerfolg für den Audi-Konzern zu sehen
In der Neuverhandlung muss der Kläger Beweise dafür vorbringen, dass der Konzern Kenntnisse über die Manipulationen hatte. Dies wird sich als äußerst schwierig erweisen.
Update: Neues Urteil des BGH führt zur Haftung von Audi für Verbauung von VW-Motor EA 189
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 25.11.2021, Az. VII ZR 238/20 vier Urteile des OLG München bestätigt, in denen Audi-Käufern, deren Fahrzeuge mit dem VW-Motor EA189 ausgestattet waren, Schadensersatz nach § 826 BGB zugesprochen. Der BGH führte zur Begründung seines Urteils aus, dass mindestens eine Person von der unzulässigen Abschalteinrichtung der VW-Motoren EA189 gewusst hätte.
Bist auch du vom Dieselskandal bei Audi und VW betroffen und überlegst du, eine Klage einzureichen? Dann beantwortet dir ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte im Dieselskandal in einer telefonischen Erstberatung gerne deine Fragen zum weiteren Vorgehen.