Qualmender Auspuff von einem Auto

Entschädigung für deinen Diesel Dieselskandal und Schadensersatzansprüche

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Du kannst als Dieselbesitzer Schadensersatz verlangen und für den vom Dieselskandal verursachten Schaden Geld zurückbekommen. Auch für Zulieferer, Händler und Aktionäre sind Schadensersatzansprüche denkbar. Ein neues Urteil vom EuGH bringt neue Chancen für Schadensersatzzahlungen in 2023.

von KLUGO
01.10.2018
8 Min Lesezeit

Schadensersatzansprüche im Dieselskandal Das Wichtigste in Kürze

  • Betroffene Dieselbesitzer haben oft einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Das betrifft vor allem Autos mit illegalen Abschalteinrichtungen.

  • Ansprüche auf Schadensersatz verjähren. Es ist wichtig, schnell zu handeln und die eigene Situation zu prüfen.

  • Es kann hilfreich sein, sich an spezialisierte Anwälte zu wenden, die Erfahrung mit dem Dieselskandal haben.

In Amerika erhalten betroffene VW-Kunden auch ohne Gerichtsprozess für ihren Diesel Schadensersatzzahlungen von bis zu 10.000 Euro, in Deutschland lehnt VW das bislang ab. Aus Sicht des Konzerns ist das Software-Update ausreichend. Willst du als Betroffener für den Wertverlust deines Diesels Geld zurückbekommen, musst du deine Ansprüche bei der Klage gegen VW auf Schadensersatz geltend machen und gegen Hersteller oder Händler klagen. Bei KLUGO bekommst du sofort Kontakt zum passenden Fachanwalt im Dieselskandal, der dein Recht durchsetzt. Durch ein neues Gerichtsurteil könnte sich jetzt der Prozess einer Schadensersatzklage deutlich vereinfachen.

Wer Schadensersatzansprüche stellen kann:

  • Privatpersonen gegenüber dem Hersteller

  • Privatpersonen gegenüber dem Händler

  • Händler gegenüber dem Hersteller

  • Aktionäre gegenüber dem Hersteller

Update: Urteile vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) und vom Bundesgerichtshof (BGH) verbessern Chancen auf Schadensersatz

Ein aktuelles Urteil (C 693/18) durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt, dass ein Autohersteller keine Einrichtungen in Fahrzeugen verbauen darf, die gezielt die Leistung des Systems zur Kontrolle der emittierten Schadstoffe verbessert. Ein darauf folgendes BGH-Urteil (VIa ZR 335/21) vom 26.06.2023 bestätigt dabei die europäische Rechtsprechung. Deutsche Autokäufer von betroffenen Fahrzeugen haben jetzt gute Chancen, Schadenersatz einzufordern. Nutze unser Tool, um deine Erfolgschancen zu prüfen und Ansprüche geltend zu machen.

Im Dieselskandal Schadensersatz von VW verlangen

Besitzer von manipulierten Dieselfahrzeugen können sich auf deliktische Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller berufen und so von Volkswagen oder anderen Autokonzernen Entschädigung für ihren Diesel verlangen. Nach § 823 Abs. 1 BGB besteht Schadensersatzpflicht, wenn der Beklagte das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt, gemäß § 826 BGB, wenn er sittenwidrig und vorsätzlich Schaden zufügt. Auch Betrug nach § 263 StGB kommt infrage.

§ 823 BGB Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Die Voraussetzungen für eine Klage im Dieselskandal auf Schadensersatz sind streng, du musst den Schaden nachweisen. Verliert dein Fahrzeug durch die Abgasmanipulation seine Betriebszulassung oder seine Umweltplakette, liegt in jedem Fall ein Schaden vor.

Eine Klage auf Schadensersatz ist auch nach einem Software-Update möglich: Die Folgen des Updates sind unklar, Motorschäden möglich und der Nutzen umstritten. Sollte durch die Nachrüstung beispielsweise der Spritverbrauch steigen oder die Fahrleistung sinken, kann auch das als Schaden gelten.

§ 826 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Dieselbesitzer können auch den Kaufpreis als Schaden geltend machen und für den Diesel das Geld zurückverlangen – wahrscheinlich hättest du mit Kenntnis des Betrugs den Vertrag nicht abgeschlossen. Der Autohersteller kann in diesem Fall eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer in Rechnung stellen.

Mittlerweile haben Landgerichte in vielen Fällen eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung oder einen Betrug durch Volkswagen festgestellt und zugunsten der Dieselbesitzer den Konzern auf Entschädigungszahlungen verurteilt. So sprach etwa das Landgericht Hildesheim in einem Urteil von einer verwerflichen, vorsätzlichen „Verbrauchertäuschung“, und dem Käufer steht für seinen Diesel eine Entschädigung von Volkswagen in Höhe des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu.

Im Dieselskandal Schadensersatz vom Händler verlangen

Der Sachmangel der manipulierten Dieselfahrzeuge führt zu Schadensersatzansprüchen bei der Klage gegen VW der Dieselkäufer: Nach § 437 BGB kannst du von deinem Auto-Händler Nacherfüllung, Minderung des Kaufpreises oder Rückgabe des Kaufvertrages verlangen. Nach Absatz 3 sind auch Schadensersatzansprüche möglich.

Du kannst beispielsweise den Dieselkaufpreis in Form einer Schadensersatzzahlung zurückverlangen – vorausgesetzt, dem Verkäufer wurde zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt. Entstehen dir nachweislich Kosten oder Schäden durch das mangelhafte Fahrzeug, ist der Verkäufer ebenfalls schadensersatzpflichtig und du erhältst unter Umständen Geld zurück. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Händler bestehen jedoch nur dann, wenn der Verkäufer den Sachmangel fahrlässig verschuldet hat.

Der Dieselgipfel hat den betrogenen Kunden keinerlei Rechtssicherheit gebracht und ist eine Mogelpackung. Wer jetzt aktiv wird, hält sich alle Optionen offen und kann später entscheiden, ob er die Angebote der Hersteller annimmt oder das Auto gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückgibt. Wer bis Ende des Jahres nichts unternimmt, läuft in vielen Fällen Gefahr, dass Ansprüche verjähren.

Christian Heitmann Rechtsanwalt
christian heitmann

Verjährung der Schadensersatzansprüche

Nach der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB verjähren Ansprüche drei Jahre nach Bekanntwerden des Sachmangels oder Betrugs. Die Verjährungsfrist beginnt jeweils im Januar des Folgejahres. In unserer telefonischen Erstberatung erfährst du, ob und wie sich deine Ansprüche von unseren Rechtsanwälten schützen lassen.

Allerdings kann in bestimmten Fällen laut § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der sogenannte „Restschadensersatzanspruch“ gelten, bei dem eine Verjährungsfrist von 10 Jahren vorgesehen ist. Um deinen individuellen Fall zu prüfen, kannst du unsere Erstberatung durch spezialisierte Fachanwälte und Rechtsexperten im Dieselskandal nutzen.

Gegenüber dem Verkäufer verjähren Ansprüche von Privatpersonen zwar eigentlich zwei Jahre nach Übergabe des Fahrzeuges. Für Händler, die den Kunden „arglistig getäuscht“ haben oder sich das Verhalten von VW zurechnen lassen müssen, gilt gemäß § 438 Abs. 3 BGB jedoch ebenfalls die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist.

KLUGO Tipp:

Schließen sich Betroffene ab November 2018 einer Diesel-Musterfeststellungsklage an, verjähren ihre Ansprüche im Dieselskandal nicht.

Schadensersatzansprüche von Aktionären gegenüber VW

Nicht nur Privatpersonen haben gegenüber VW und anderen Konzernen, die in den Abgasskandal verwickelt sind, Anspruch auf Schadensersatz. Auch Händler, Aktionäre und Zulieferer können klagen.

Das Oberlandesgericht Braunschweig verhandelt erstmals in einem Musterprozess eine Schadensersatzklage der Fondsgesellschaft Deka Investment gegen VW. Diese verlangt mehr als 200 Millionen Euro als Ersatz für den Wertverlust, den sie durch den Aktienrutsch nach der Aufdeckung des Dieselskandals erfahren hat. Das Verfahren wird als Musterprozess nach dem „Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz“ exemplarisch durchgeführt – dies gibt es in Deutschland nur im Bereich des Anlegerrechts. Die Klagen der übrigen Anleger ruhen solange. Das Ergebnis der Musterklage soll, ähnlich einer Sammelklage in den USA, verbindlich für alle anderen Anleger-Kläger gelten.

Schadensersatzansprüche von Händlern gegenüber VW

Auch VW-Händler sind vom Abgasskandal betroffen und fühlen sich vom Konzern im Stich gelassen: Dieselverkäufe sind insgesamt rückläufig und Händler haben vermehrt mit Leasingrückläufen zu kämpfen. Die Fahrzeuge können aufgrund des Mangels nur mit hohem Wertverlust weiterverkauft werden. In Nordamerika haben Händler bereits 900.000 Dollar Schadensersatz von VW erhalten, in Europa gibt es von Volkswagen noch keine Entschädigungszahlungen für Dieselhändler. Bei einer Klage könnten Händlern jedoch Repressalien durch Volkswagen und damit verbundene weitere finanzielle Schäden drohen. Der VW- und Audi-Partnerverband vertritt die Interessen der Händler.

Auch Zulieferfirmen der Prevent-Gruppe planen eine Schadensersatzklage gegen Volkswagen in Milliardenhöhe, Volkswagen hatte Verträge fristlos gekündigt.

Das solltest du in dem Fall tun:

  • Lass von unserem Rechtsexperten prüfen, ob du Anspruch auf Schadensersatz hast.
  • Unsere Fachanwälte im Dieselskandal reichen für dich Klage auf Schadensersatz ein.
  • Alternativ besteht die Möglichkeit, dich bei einer Musterfeststellungsklage anzumelden.

Willst du Volkswagen für den Wertverlust deines Diesels auf Entschädigung verklagen oder Schadensersatzansprüche gegen deinen Händler geltend machen und Geld zurückbekommen? Wir vermitteln dir erfahrene KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten, die dir mit einer telefonischen Erstberatung weiterhelfen.

Damit unsere Rechtsexperten bei der telefonischen Ersteinschätzung den Sachverhalt schneller beurteilen können, bereite im Voraus die folgenden Antworten vor:

  • Welches Auto fährst du?

  • Hast du einen Darlehens- oder Leasingvertrag für dein Auto abgeschlossen?

  • Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

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