Dieselbesitzer haben einige Möglichkeiten, ihr Dieselfahrzeug mit Schummelsoftware zurückzugeben: vom Kaufvertrag zurücktreten, eine Dieselprämie erhalten, den Autokredit widerrufen oder das verbriefte Rückgaberecht für ihren VW-Diesel nutzen.
Durch den Dieselskandal verlieren betroffene Fahrzeuge teils erheblich an Wert. Dieselbesitzer, die sich nicht mit einem Software-Update zufrieden geben, können den Kaufvertrag anfechten und so rückabwickeln: Der Kunde gibt sein Auto zurück und erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Betroffene können sich auf den Sachmangel der Fahrzeuge oder auf arglistige Täuschung durch Händler oder Hersteller berufen. Die Zeit drängt allerdings, die Verjährungsfristen der Ansprüche enden 2018. Geben Verbraucher ihren alten Diesel zurück, erhalten sie unter bestimmten Voraussetzungen außerdem eine Dieselprämie von bis zu 10.000 Euro. Mit dem Widerrufsjoker lassen sich Autokredite oft auflösen, und durch verbrieftes Rückgaberecht können VW-Kunden ihre Diesel etwa bei Fahrverboten zurückgeben.
Eine Möglichkeit, den alten Diesel loszuwerden, ist die Dieselprämie oder auch Umweltprämie der Hersteller VW, Daimler, BMW, Opel, Seat und anderen.
Dieselbesitzer geben ihr Fahrzeug mit Abgasnorm Euro 1 bis 4 an den Hersteller zurück, kaufen einen Neuwagen und erhalten eine Dieselprämie in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Grundsätzlich gilt: Je teurer und besser das neue Auto, desto höher die Prämie.
Da der Staat den Kauf von Elektro- und Hybridautos fördert, kann bei einigen Herstellern der Bonus mit den Dieselprämien kombiniert werden. Mehr Informationen dazu gibt es auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Auch der Widerrufsjoker im Abgasskandal ist eine Möglichkeit, den Diesel zurückzugeben. In vielen Autokreditverträgen stehen formal falsche Angaben, so können Autokäufer noch Jahre nach Abschluss ihren Kredit widerrufen.
Gerichtsurteilen zufolge liegt bei Dieselfahrzeugen mit Abschalteinrichtung oft ein Sachmangel nach § 434 Abs. 1 BGB vor – das Fahrzeug weist nicht die vom Käufer zu erwartende Beschaffenheit auf. Auch Fahrverbote können als Mangel der Fahrzeuge gelten. Sobald VW den Käufer im Zuge der Rückrufaktion angeschrieben hat, ist der Mangel vom Hersteller offiziell anerkannt und der Käufer steht nicht mehr in der Beweispflicht.
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
Der Käufer kann dann nach § 437 Nr. 2 BGB seine Ansprüche bei der Klage gegen VW auf Gewährleistung geltend machen und vom Kaufvertrag zurücktreten, muss dem Verkäufer nach § 323 BGB jedoch erst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Dieser bekommt also Zeit, um den Mangel zu beheben. Erst danach kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
Als Nacherfüllung kommen sowohl Nachbesserung als auch Nachlieferung infrage. Eine Nachbesserung kann etwa durch ein VW-Software-Update erfolgen. Als Nacherfüllung kommt auch die Lieferung eines Neuwagens infrage: In einigen Fällen haben Gerichte bereits entschieden, dass der Kunde den Diesel zurückgeben kann und dafür ein neues und mängelfreies Fahrzeug erhält. Verkäufer des Dieselfahrzeuges ist entweder ein Autohändler oder der Autohersteller selbst, also etwa die Volkswagen AG. In unserer Erstberatung erfahren Sie, gegen wen Sie vorgehen können und unser Fachanwalt im Dieselskandal begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
Gründe für eine Rückabwicklung des Kaufvertrages nach § 323 BGB
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Bewertet ein Gericht den Mangel als unerheblich – liegen die Kosten der Mängelbeseitigung unter 5 Prozent des Kaufpreises –, ist der Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen.
Beim Kauf eines Dieselfahrzeuges von einer Privatperson können bestehende Ansprüche gegen Händler und Hersteller schriftlich vom Erstbesitzer an den neuen Besitzer abgetreten werden.
In vielen Gerichtsurteilen wurde bisher zugunsten der Käufer entschieden. Das Software-Update stellt demnach aufgrund unkalkulierbarer Risiken und unklarem Nutzen keine ausreichende Nacherfüllung bzw. Nachbesserung dar und der Mangel ist erheblich. So etwa in einem Urteil des Landgerichts Ravensburg.
Dieselbesitzer haben gute Chancen, Schadenersatz geltend zu machen. Die Hersteller lassen sich jedoch selten freiwillig darauf ein – Betroffene müssen Ihre Ansprüche regelmäßig mit einer Klage durchsetzen. Dazu sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen."Christian Heitmann
Dieselbesitzer erhalten bei Rückabwicklung des Kaufvertrages in der Regel nicht den gesamten Kaufpreis des Fahrzeuges zurück, der Händler oder Hersteller behält eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. So berechnen Sie die Höhe der Nutzungsentschädigung: Multiplizieren Sie den Bruttokaufpreis mit den gefahrenen Kilometern und teilen Sie die Summe durch die erwartbare Gesamtlaufleistung (beträgt im Schnitt 250.000 Kilometer), bei einem Gebrauchtwagen durch die erwartbare Restlaufleistung.
Befürchten Verbraucher Fahrverbote und wollen trotzdem ein Dieselfahrzeug kaufen, können sie sich durch verbrieftes Rückgaberecht im VW-Skandal absichern: Kunden vereinbaren mit dem Verkäufer, unter welchen Voraussetzungen das Dieselfahrzeug wieder zurückgegeben werden kann – also beispielsweise, wenn ein städtisches Dieselfahrverbot in Kraft tritt. Im Prinzip ähnelt das verbriefte Rückgaberecht einem Leasing-Vertrag. Der Käufer zahlt eine Anzahlung und monatliche Raten. Gegen Ende des Vertrages hat er meist drei Optionen.
Optionen beim verbrieftem Rückgaberecht im VW-Skandal
Haben Autokonzerne oder Händler bewusst falsche Angaben zu Schadstoffemissionen gemacht, kann der Käufer auch durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten. Eine Fristsetzung zur Behebung des Mangels ist dann nicht notwendig. Der Käufer kann den Vertragsabschluss „ex tunc“ anfechten und damit rückwirkend für nichtig erklären oder trotz der Anfechtbarkeit gelten lassen.
Gerichte müssen klären, wer genau von dem Abgasbetrug Kenntnis hatte: Es liegt auf der Hand, dass der Hersteller vom Softwarebetrug weiß. Dem Autohändler muss das Wissen der Hersteller jedoch erst zugerechnet werden. Bisher beurteilen Gerichte dies unterschiedlich. Nach einem Urteil des Landgericht München muss sich der Händler das Verhalten von VW zurechnen lassen, da er als „Konzerntochter“ über eine „Beteiligungskette“ zum VW-Konzern gehört.
Dieselbesitzer, die ihren Diesel zurückgeben und Ansprüche einklagen wollen, müssen sich beeilen: Die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB beträgt gemäß § 199 BGB drei Jahre und beginnt jeweils im Januar des Folgejahres, nachdem der Käufer von dem Mangel erfahren hat.
Gegenüber dem Verkäufer verjähren Ansprüche von Privatpersonen bei Kauf eines Neuwagens zwar eigentlich zwei Jahre nach Übergabe des Fahrzeuges. Für Händler, die den Kunden „arglistig getäuscht“ haben oder sich das Verhalten von VW zurechnen lassen müssen, gilt gemäß § 438 Abs. 3 BGB jedoch ebenfalls die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist.
Schließen sich Betroffene ab November 2018 einer Musterfeststellungsklage im Abgasskandal an, verjähren ihre Ansprüche im Dieselskandal nicht.
Berufen sich VW oder der Autohändler auf die Verjährungsfrist, müssen sie beweisen, dass der Geschädigte bereits seit 2015 von der Softwaremanipulation seines Fahrzeuges weiß.
Den alten Diesel zurückgeben – so geht´s:
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