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Klage gegen VW erheben
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Dieselskandal - Ansprüche bei der Klage gegen VW & Co.

Dieselfahrzeug-Besitzer, die sich nicht mit einem Software-Update zufriedengeben und eine Klage gegen VW oder ihren Autohändler anstreben, sollten schnell handeln – noch bis Ende 2018 gelten im Dieselskandal Ansprüche gegen Händler und Hersteller.

Das Wichtigste in Kürze: Ihre Ansprüche im Dieselskandal

Durch die Abgasmanipulationen sind Millionen Diesel-Fahrzeuge mangelhaft. Viele Autokäufer wurden bewusst getäuscht und haben nicht erhalten, was ihnen vertraglich zugesichert wurde. In vielen Fällen fielen die Urteile im Dieselskandal bereits positiv für die Betroffenen aus.

Diese Ansprüche sollten Sie als betroffender Dieselfahrer grundsätzlich prüfen:

  • Anspruch auf Nachbesserung
  • Anspruch auf Nachlieferung
  • Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Anspruch auf Minderung des Kaufpreises
  • Widerrufsjoker: Rückabwicklung von Autokrediten

Anspruch auf Nachbesserung

Nach dem Sachmängelhaftungsrecht haben Betroffene gegenüber dem Verkäufer gemäß § 439 Abs. 1 BGB Anspruch auf Nacherfüllung, das bedeutet Nachbesserung oder Nachlieferung Ihres Fahrzeuges. Sobald VW den Käufer im Zuge der Rückrufaktion angeschrieben hat, ist der Mangel vom Hersteller offiziell anerkannt und der Käufer steht nicht mehr in der Beweispflicht.

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§ 434, Abs.1 BGB: Sachmangel


Nach § 434, Abs. 1 BGB ist eine Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang, also im Falle eines Dieselfahrzeug-Kaufes bei Übergabe des Fahrzeuges, die vereinbarte Beschaffenheit hat.

Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist eine Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich erstens für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder sie sich zweitens für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Die Kosten der Nachbesserung, etwa durch ein Software-Update oder eine Nachrüstung der Hardware, zahlt Volkswagen. Der Käufer hat außerdem Anspruch auf Ersatz in der Zeit der Nachrüstung. Ist die Nachbesserung nicht ausreichend, muss er dies beweisen – Betroffene haben im Dieselskandal durch Urteile der Gerichte bereits in vielen Fällen Recht bekommen.

§ 437 BGB: Rechte des Käufers bei Mängeln


Ist eine Sache mangelhaft, kann der Käufer nach § 439 BGB Nacherfüllung verlangen, nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach den § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Unklar ist, ob eine Nachrüstung durch ein Software-Update die Abgaswerte der vom Abgasskandal betroffenen Autos wirklich verbessert oder ob sie die Fahrzeuge sogar schädigt. Dieselfahrzeug Besitzer sollten daher ihre Ansprüche gegenüber Händlern und Herstellern von den versierten KLUGO Partner-Anwälten in der Erstberatung schnellstmöglich prüfen lassen und rechtliche Schritte einleiten lassen.

klugo tipp

Beim Kauf eines betroffenen Fahrzeuges von einer Privatperson sollte man sich im Dieselskandal bestehende Ansprüche gegen den Händler und Hersteller schriftlich vom Erstbesitzer abtreten lassen. Unsere Anwälte leiten für Sie die rechtlichen Schritte ein.

Anspruch auf Nachlieferung

Auch eine Nachlieferung ist aus dem Anspruch auf Nacherfüllung ableitbar: Der Händler nimmt das alte Dieselfahrzeug zurück und stellt dem Kunden ein Diesel-Neufahrzeug ohne Mängel bereit.

Rechtsprechung: Im Dieselskandal muss nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg ein VW-Händler das Dieselfahrzeug eines Betroffenen zurücknehmen und ihm einen mangelfreien Neuwagen aus der aktuellen Produktion liefern. Begründung: Das Software-Update stelle keine ausreichend bewiesene Nachbesserung dar.

Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag

Erfüllt der Verkäufer die Nacherfüllung nicht zufriedenstellend, kann der Käufer gemäß § 323 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten: Der Kunde gibt dann sein Auto zurück und erhält vom Händler den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer.

klugo tipp

Der Käufer kann erst nach Verstreichen einer gesetzten Frist vom Kaufvertrag zurücktreten.

Rechtsprechung: In mehreren Fällen wurde das Rücktrittsrecht des Käufers bereits bestätigt. So muss im Dieselskandal nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln ein Händler das Dieselfahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Begründung: Der Mangel sei nicht unerheblich, die Frist zur Nachbesserung nicht eingehalten und das Fahrzeug in seinem Wert gemindert.

Haben Autokonzern oder Händler bewusst falsche Angaben zu den Schadstoffemissionen gemacht, kann der Käufer auch durch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Käufer kann den Vertragsabschluss ex tunc anfechten und damit rückwirkend für nichtig erklären oder trotz der Anfechtbarkeit gelten lassen. Die Verjährungsfrist beträgt ebenfalls drei Jahre ab Kenntnis des Mangels.

Klage gegen VW, die Tricks der Hersteller – Infografik
Klage gegen VW, die Tricks der Hersteller – Infografik

Widerrufsjoker: Rückabwicklung von Autokrediten

Auch der Widerrufsjoker im Abgasskandal ist eine Möglichkeit, den Diesel loszuwerden: Da in vielen Autokreditverträgen formal falsche Angaben stehen, können Autokäufer noch Jahre nach Abschluss ihren Kredit widerrufen. In diesem Fall sollten Sie Ihren Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen und weitere Schritte einleiten. Wie Sie dabei am besten vorgehen, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema Widerruf der Autokredite von VW und anderen Herstellern.

Anspruch auf Minderung des Kaufpreises

Werden die Mängel des Dieselfahrzeuges innerhalb einer gesetzten Frist vom Verkäufer nicht zufriedenstellend beseitigt, kann der Käufer den Kaufpreis alternativ auch mindern und erhält so einen Teil des Kaufpreises zurück.

Klage gegen VW auf Schadensersatz

Käufer von Dieselfahrzeugen mit Schummelsoftware haben ein Recht auf Schadensersatz im Abgasskandal und die Ansprüche gegen den Händler ergeben sich aus der Sachmängelgewährleistung. Ansprüche gegen den Hersteller folgen aus dem Deliktsrecht gemäß § 823 und Ansprüche wegen „sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung“ entstehen nach § 826 BGB.

Auf welchem Weg sollte ich gegen VW klagen und wie sind die Erfolgsaussichten?

Welche Rechtswege Betroffene wählen, hängt davon ab, ob sie ihren Diesel nachrüsten oder loswerden wollen. Auch nach einem Software-Update sind Schadensersatz noch möglich und sinnvoll, auch angesichts drohender Diesel-Fahrverbote. Gerichtsverfahren gegen den Konzernriesen VW sind zwar aufwendig, aber auch vielversprechend. Nach Angaben des ADAC fielen im Dieselskandal von rund 1100 vorliegenden Urteilen etwa zwei Drittel zugunsten der Dieselfahrzeug-Käufer aus.

Ansprüche gegen Händler und VW haben im Abgasskandal 2.0, den Motor EA 288 betreffend auch betroffene Besitzer von Fahrzeugen der Tochterfirmen SEAT, Skoda, Audi und Porsche. Aber auch Daimler, BMW und andere stehen unter Verdacht, Abschalteinrichtungen genutzt zu haben. Auch hier gilt: Bestätigen sich die Vorwürfe, können Betroffene im Dieselskandal ihre Ansprüche einklagen.
Christian Heitmann
Rechtsanwalt

Eine Klage gegen VW hat gerade vor dem Hintergrund der aktuellsten Rechtsprechung zum Thema gute Erfolgsaussichten. Dies liegt auch daran, dass die Gerichte sich bisher äußerst verbraucherfreundlich gezeigt haben. Allerdings fehlt bisher ein Urteil des Bundesgerichtshofes zum Thema Dieselskandal: Hier haben die Hersteller erfolgreich vermieden, dass es zu einer eindeutigen Entscheidung kommt - in allen Fällen hatte hier VW immer einen Vergleich herbeiführen können. Vernünftigerweise ist hier aber ebenfalls mit einem Urteil der höchsten Zivilrichter zugunsten der VW-Dieselbesitzer zu rechnen.

Ein Grund für eine Klage sollte immer auch die Überlegung sein, dass Dieselbesitzer durch das Verhalten von VW nachweislich betrogen wurden (Landgericht Hildesheim – Urteil vom 17.01.2017 – 3 O 139/16). Obwohl sich die Verantwortlichen in den USA bereits in fast allen zur Last gelegten Punkten für schuldig erklärt haben, blieb dies hierzulande noch aus. Allerdings sind auch hier die Urteile eindeutig und haben bereits bei mehreren Verfahren festgestellt, dass VW vorsätzlich die Verbraucher durch die Schummelsoftware getäuscht hat.

Prinzipiell sollten Sie als Verbraucher den Schaden, der durch eine bewusste Täuschung seitens VW entstanden ist, nicht auf sich sitzen lassen - immerhin geht es hier um hohe Summen. Mit einer Klage gegen den Hersteller sind Dieselbesitzer in der Situation, zumindest finanziell einen Ausgleich zu erfahren. Erfahren Sie in unserer Erstberatung, welcher Rechtsweg für Sie die meisten Vorteile bietet.

Verjährung in der Klage gegen VW und Co.

Gegenüber dem Verkäufer verjähren Ansprüche von Privatpersonen bei Kauf eines Neuwagens grundsätzlich mindestens zwei Jahre nach Übergabe des Fahrzeugs. Für Händler, die den Mangel des Dieselfahrzeuges „arglistig verschwiegen“ haben oder sich das Verhalten von VW zurechnen lassen müssen, gilt grundsätzlich gemäß § 438 Abs. 3 BGB jedoch ebenfalls die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist.

Die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 beträgt drei Jahre und beginnt nach § 199 BGB jeweils im Januar des Folgejahres nach Kenntnis des Mangels. Im Dieselskandal endet die Frist somit frühestens am 31. Dezember 2018, drei Jahre nach Bekanntwerden der Manipulationsvorwürfe im Jahr 2015. Bis dahin können Geschädigte noch Klage gegen VW auf Schadensersatz einreichen.

Hat der Käufer den Autovertrag direkt mit Volkswagen abgeschlossen, steht im Kaufvertrag die Aussage „Verkauft im Namen der Volkswagen AG“. Berufen sich VW oder der Autohändler auf die Verjährungsfrist, müssen sie beweisen, dass der Geschädigte bereits im Jahre 2015 von der Softwaremanipulation seines Fahrzeuges erfahren hat.

Update: OLG Oldenburg stärkt im Urteil vom 16. Januar 2020 massiv die Verbraucherrechte

Das Urteil vom OLG Oldenburg vom 16. Januar 2020 spricht klare Worte und könnte im Dieselskandal die Verbraucherrechte maßgeblich stärken. Hiernach bekommt der Käufer auch dann Recht, wenn er von dem Diesel-Abgasskandal von VW wusste. Die Unwissenheit des Käufers ist damit nicht mehr erforderlich, damit VW die Verantwortung übernimmt. Das Gericht verurteilte den VW-Konzern zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsentschädigung und Zinsen. Erstmalig führt das mögliche Wissen des Verbrauchers vor Gericht nicht mehr zur Ablehnung der Klage.

Von dieser Kehrtwende können viele weitere Verbraucher profitieren und erfolgreich ihre Rechte vor Gericht geltend machen. Zumal jeder Betroffene minderwertige Fahrzeuge verkauft bekommen hat und dadurch einen Schaden erlitten hat. Zusätzlich kommt auch neuer Wind in der Verjährungsdiskussion auf. Bisher ging die Rechtsprechung überwiegend von der regulären Verjährung der Ansprüche aus, die nach drei Jahren eintritt. Fraglich ist der Zeitpunkt, wann genau die Verjährung beginnt. Das Urteil vom OLG Oldenburg spricht jetzt erstmals davon, dass die Ansprüche auf eine Geldzahlung gemäß § 852 BGB frühestens nach zehn Jahren verjähren können.“ Bei einer sittenwidrigen Täuschung, darf sich der Täuschende keine Hoffnungen darauf machen, dass er sich durch eine schnelle Verjährung der Bestrafung entziehen kann.

Verbrauchern ist unbedingt zu raten, ihre Rechte vom Rechtsanwalt prüfen zu lassen und diese gerichtlich durchzusetzen.

Rechtssprechung: Das Landgericht München I hat 2016 in einem Fall geurteilt, dass sich der Händler das Verhalten von VW zurechnen lassen muss, da er als „Konzerntochter“ über eine „Beteiligungskette“ zum VW-Konzern gehört.

klugo tipp

Lässt sich der Käufer vom Verkäufer einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung unterzeichnen, können im Dieselskandal auch bereits verjährte Ansprüche geltend gemacht werden. Sprechen Sie unsere Anwälte darauf an, die kämpfen für Ihr gutes Recht.

Weiteres Update: BGH-Urteil vom 20.07.2021 - Schadensersatz auch bei Weiterverkauf möglich

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die vom Abgasskandal Betroffenen auch dann einen Schadensersatzanspruch geltend machen können, wenn sie zwischenzeitlich ihre gebraucht erworbenen Fahrzeuge verkauft haben, (Urteil vom 20.07.2021, Az. VI ZR 533/20). VW bestritt in dem Verfahren erfolglos das Bestehen der Schadensersatzansprüche. Der BGH urteilte, dass durch den Weiterverkauf der marktgerechte Verkaufserlös an die Stelle des im Wege der Vorteilsausgleichung herauszugebenden und zu übereignenden Fahrzeugs getreten sei. Weiter war der Verkaufserlös sodann vom Schadensersatzanspruch abzuziehen. Nicht gekürzt werden muss der Schadensersatzanspruch hingegen, wenn Autofahrer eine Wechselprämie nach Weiterverkauf ihres Fahrzeugs erhalten haben, da diese nichts mit dem Substanz- und Nutzungswert des in Zahlung gegebenen Fahrzeugs zu tun habe.

Unsere Partner-Anwälte schlagen Ihnen einen der möglichen Rechtswege im Dieselskandal vor:

  • Klage gegen VW auf Schadensersatz wegen „sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung“ nach § 826 BGB
  • Klage gegen VW auf Schadensersatz nach dem Deliktsrecht gemäß § 823 und § 826 BGB
  • Anfechtung des Kaufvertrages wegen „arglistiger Täuschung“ nach § 123 BGB
  • Rücktritt vom Autokredit durch den Diesel Widerrufsjoker gemäß § 312 und § 355 BGB
  • Diesel-Musterfeststellungsklage

Haben Sie Fragen zum Thema Dieselskandal oder zu Ihren Rechten? Unsere Partner-Anwälte im Dieselskandal geben Ihnen in unserer telefonischen Erstberatung erste Hinweise zu Ihren möglichen Ansprüchen. Danach prüfen sie die Dokumente und Verträge zu Ihrem Fahrzeug und ermitteln Ihre konkreten Ansprüche. Damit wir Ihre Ansprüche besser prüfen können können, teilen Sie uns über das Kontaktformuar gerne schon Folgendes mit:

  • Welches Auto fahren Sie?
  • Haben Sie einen Darlehen- oder Leasingvertrag für Ihr Auto abgeschlossen?
  • Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.