Fahrverbote in den Städten für Diesel.
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Fahrverbote für Dieselfahrzeuge

In deutschen Städten sind die Diesel-Fahrverbote aktuell wie nie. Dafür sorgt vor allem die Umsetzung der Fahrverbote in zahlreichen deutschen Städten. In anderen Städten ist dies bereits in Planung – doch was bedeuten die Fahrverbote praktisch für die betroffenen Dieselbesitzer?

Was steckt hinter dem Diesel-Fahrverbot?

Am 27. Februar 2018 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Dieselfahrverbote in deutschen Innenstädten zulässig sind. Schon seit Juni 2018 gilt beispielsweise in Hamburg ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge für bestimmte Strecken im Stadtgebiet. In anderen Städten gelten ebenfalls bereits Diesel-Fahrverbote oder sind zumindest geplant.

Hintergrund des Urteils sind die „Luftreinhaltepläne“, nach denen Kommunen Emissionswerte mit „geeigneten Mitteln“ begrenzen müssen. Fahrverbote gelten dem Urteil nach als solches Mittel, der Umfang der Dieselfahrverbote in den Städten ist den Bundesländern überlassen. Da in vielen deutschen Städten die Schadstoffgrenzwerte überschritten werden, ziehen viele Städte Dieselfahrverbote in Betracht. Dieselbesitzer, die sich nicht an die Fahrverbote halten, müssen Bußgelder zahlen.

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Wo gelten bereits Diesel-Fahrverbote?

Diesel-Fahrverbote gelten bereits in mehreren deutschen Städten. Hierbei unterscheiden sich allerdings die Sanktionen, die ein Verstoß auslöst, zum Teil deutlich: Während in Hamburg ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig wird bei einem Verstoß gegen das Diesel-Fahrverbot, ist in Darmstadt und Stuttgart ein Bußgeld in Höhe von 108,50 Euro fällig.

Diesel-Fahrverbote in Deutschland  – Infografik
Diesel-Fahrverbote in Deutschland – Infografik

Diesel-Fahrverbot in Hamburg

Die Hansestadt Hamburg verbietet schon seit Juni 2018 in bestimmten Zonen Dieselfahrzeuge. Besonders im Fokus steht dabei der Stadtteil Altona: Hier dürfen Dieselfahrzeuge unter der Abgasnorm Euro 6 nicht mehr auf der Max-Brauer-Allee fahren.

Strafen: Verwarn- bzw. Bußgeld in Höhe von 25 Euro für Pkw bis 75 Euro für Lkw

Diesel-Fahrverbot in Frankfurt am Main

Das Diesel-Fahrverbot wurde im Jahr 2018 beschlossen, allerdings bisher noch nicht umgesetzt. Dieselfahrzeuge der Euronormen 1 bis 3 dürfen jedoch nicht die Umweltzone (innerhalb des Autobahnrings um die Stadt herum) befahren und Fahrverbote können optional angeordnet werden, wenn der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft überschritten wird.

Strafen: noch offen

Diesel-Fahrverbot in München

Seit Februar 2023 dürfen in der Umweltzone München (inklusive Mittlerer Ring/Landshuter Allee) Diesel bis Euro 4 nicht mehr fahren. Wenn die Werte sich nicht verbessern, sollen ab Oktober 2023 auch Euro 5 ein Fahrverbot erhalten.

Strafen: Bußgeld inklusive Gebühren von 128,50 Euro

Diesel-Fahrverbot in Stuttgart

Auch in der Landeshauptstadt Stuttgart ist ein Großteil des Stadtgebietes seit Mai 2019 für Dieselfahrzeuge verboten. Im Jahr 2020 wurde das Fahrverbot um den Talkessel und Bad Cannstatt verschärft. Somit dürfen Pkw und Lkw der Dieselabgasnorm Euro 4 in der Umweltzone (Stuttgarter Innenstadt) und Dieselfahrzeuge mit Euro 5 und schlechter in der kleinen Umweltzone (Stuttgarter Talkessel sowie Stadtteile Bad Cannstatt, Zuffenhausen und Feuerbach) nicht mehr fahren.

Strafen: Bußgeld und Verwaltungsgebühren von insgesamt 108,50 Euro

Diesel-Fahrverbot in Berlin

Diesel-Fahrverbote galten in Berlin hauptsächlich in den Stadtteilen Mitte und Neukölln – und das seit September 2019. Die Fahrverbote wurden allerdings bis zum Sommer 2022 aufgehoben.

Strafen: Bußgelder von 20 Euro für Pkw, 25 Euro für Busse und 75 Euro für Lkw

Diesel-Fahrverbot in Darmstadt

Diesel-Fahrzeuge bis zur Abgasnorm Euro 5 und Ottomotoren der Euro-Norm 1 und 2 dürfen im Stadtteil Bessungen auf zwei Straßen (Hügelstraße und Heinrichstraße) nicht mehr bewegt werden.

Strafen: Bußgeld und Verwaltungsgebühr in Höhe von insgesamt 108,50 Euro

Diesel-Fahrverbot in Mainz

Optional, falls entgegen der Prognosen deutliche Überschreitungen der NO2-Grenzwerte auftreten, dürfen Dieselfahrzeuge bis zur Abgasnorm Euro 5 und Ottomotoren bis Euro-Norm 2 nicht mehr entlang der sogenannten Rheinachse fahren.

Strafen: Bisher nicht bekannt

Diesel-Fahrverbote in NRW

Nordrhein-Westfalen hatte ein Diesel-Fahrverbot für die Städte Aachen, Köln, Gelsenkirchen, Bonn und Essen vorgesehen. Allerdings ist eine Umsetzung derzeit noch nicht geplant.

Welche Diesel sind von den Fahrverboten in den Städten betroffen?

Welche Fahrzeuge vom Fahrverbot betroffen sind, hängt von den jeweiligen Luftreinhalteplänen der Kommunen ab. Vor allem trifft es Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4, 5 oder schlechter. Sollte sich die Luft in den Städten durch die Fahrverbote nicht wesentlich verbessern, droht auch Euro 6 Dieselfahrzeugen ein Verbot.

Ein Fahrverbot könnte demnach mindestens 1,3 Millionen Dieselfahrzeuge treffen, die in den 43 am stärksten mit Stickoxid belasteten Städten zugelassen sind. Darunter fallen etwa 500.000 Autos mit der Abgasnorm Euro 4 und 800.000 Euro 5 Diesel. Fahrverbote betreffen außerdem Pendler aus dem Umland. Die aktuellen und geplanten Fahrverbote in Hamburg, Stuttgart und Frankfurt betreffen vor allem Euro 4 Diesel, ab 2019 auch Euro 5 Diesel. Nur mit der neuesten Abgasnorm Euro 6d lassen sich Fahrverbote verhindern.

Wichtig zu wissen: Mittlerweile sind nun auch Fahrverbote für herkömmliche Ottomotoren geplant bzw. gültig – so zum Beispiel in Darmstadt und in Mainz. Ob hier auch in der Zukunft mit weiteren Fahrverboten zu rechnen ist, kann niemand vorhersagen. Entscheidend wird aber sein, ob die EU-Grenzwerte rund um die Stickoxid-Immissionen von den Städten eingehalten werden oder nicht.

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Ob ihr Diesel vom Fahrverbot betroffen ist, können Verbraucher anhand der Zulassungsbescheinigung (ehemals Fahrzeugbrief) herausfinden. Unter Punkt 14.1 zählen die letzten Ziffern: „88“ bedeutet Euro 1-4, „35AO–35MO“ Euro 5 und „36NO–36YO“ Euro 6 Diesel.

Der Gesetzgeber ermöglicht weitreichende Ausnahmen von den Diesel-Fahrverboten. Diese gelten etwa für Handwerker, Gewerbetreibende und bestimmte Anwohnergruppen. Konkrete Ausnahmeregelungen in Stuttgart und Frankfurt werden zurzeit erarbeitet. Sonderregelungen gelten in jedem Fall für Arbeits- und Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Krankenwagen, Feuerwehr, Arztwagen und Autos von Schwerbehinderten, Bundeswehrfahrzeuge, Post, Straßenreinigung und Eisenbahn. In unserer Erstberatung werden Sie sofort umfassend informiert und erfahren, welche Vorgehensweise sich in Ihrem individuellen Fall lohnt.

Wie wird dir Durchführung des Dieselfahrverbots kontrolliert?

Eine Kontrolle der Dieselfahrverbote findet übrigens per automatisierter Kameraüberwachung statt – so zum Beispiel im Rahmen von Verkehrskontrollen. Explizit ausgeschlossen ist dabei eine flächendeckende Kontrolle von Fahrzeugen, aber auch eine versteckte Kontrolle.

Welche Städte planen noch ein Dieselfahrverbot?

Welchen Städten sonst noch Dieselfahrverbote drohen, ist noch nicht ganz klar. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat jedoch eine besondere Signalwirkung für alle deutschen Städte, die sich bisher nicht an die Schadstoff-Grenzwerte gehalten haben.

Mindestens 70 deutsche Städte überschreiten die zulässigen Stickoxidgrenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nach § 3 Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (kurz: BImSchG), darunter besonders viele westdeutsche Städte. In München, Stuttgart und Köln ist die Luft am schlechtesten. Fahrverbote drohen also in vielen Städten. Diese wehren sich und versuchen, durch alternative Maßnahmen wie dem Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs oder Verbote für Lkw die Dieselfahrverbote in den Städten zu umgehen. Wahrscheinlich reicht das jedoch nicht aus.

Fahrverbote drohen unter anderem in Düsseldorf, München, Hagen, Kassel, Freiburg, Wiesbaden, Gießen, Limburg und Leipzig. Auch Ruhrgebiets-Städte wie Dortmund, Bochum und Oberhausen stehen unter Beobachtung.

Auf der Webseite des Bundesumweltamtes können Dieselbesitzer die aktuellen Stickoxid- und Feinstaubwerte ihrer Stadt nachlesen.

Wie ist die Rechtsprechung zu den Diesel-Fahrverboten?

Grundlage für die Diesel-Fahrverbote in den Städten war das oben genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Erst dadurch wurde es den Städten möglich, im Rahmen der Luftverbesserung auch Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge zu erlassen.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erlaubt die Diesel-Fahrverbote – allerdings haben die Richter in Leipzig vor wenigen Tagen betont, dass auch im Rahmen der Stickoxid-Emissionen und der Einhaltung der Grenzwerte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren ist. Demnach sind nach einem Urteil vom 27.02.2020 die Diesel-Fahrverbote überall dort als unverhältnismäßig zu betrachten, wo die Einhaltung der Grenzwerte bald zu erwarten ist.

Wertminderung durch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge

Kann ein Fahrzeug in deutschen Innenstädten nicht mehr gefahren werden, ist es für den Besitzer praktisch wertlos. Grundsätzlich sind vom Fahrverbot betroffene Dieselfahrzeuge zwar noch verkäuflich, praktisch ist das jedoch schwierig und in der Regel mit massivem Wertverlust verbunden.

Der Wertverlust ist durch den Autohersteller verursacht – die Frage, ob die Ansprüche daraus bereits verjährt sind, wird von den Gerichten jedoch unterschiedlich beurteilt. Dieselbesitzer sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche im Abgasskandal zeitig von einem erfahrenen Fachanwalt im Dieselskandal prüfen lassen. Ein Fahrverbot kann als Sachmangel gelten und Gewährleistungsansprüche begründen. In vielen Fällen können Betroffene ihr vom Fahrverbot bedrohtes Fahrzeug durch eine Rückabwicklung des Kaufvertrages oder den Widerrufsjoker im Dieselskandal zurückgeben. Stimmen die Voraussetzungen, haben Dieselbesitzer auch Anspruch auf Schadensersatz im Abgasskandal.

Was tun bei Dieselfahrverboten?

Haben Sie Fragen zu den Dieselfahrverboten oder zu anderen Rechtsthemen, prüfen unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten Ihre rechtlichen Ansprüche und geben Ihnen Antworten.

Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr nutzbar, kommen Ansprüche gegen den Hersteller oder Händler auf Rückabwicklung des Kaufvertrages oder Schadensersatz in Betracht. Infrage kommen aber auch Ansprüche aufgrund der Täuschung durch den Hersteller oder des Sachmangels des Fahrzeuges. Sichern Sie durch eine Erstberatung Ihre Ansprüche und erhalten Sie notwendige Informationen und individuelle Tipps für Ihren individuellen Beratungsbedarf.

Ist Ihr Dieselfahrzeug von einem Fahrverbot betroffen? Wir vermitteln Ihnen Rechtsexperten, die Ihnen in einer Erstberatung weiterhelfen und mit juristischem Rat zur Seite stehen.

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