In deutschen Städten sind die Diesel-Fahrverbote aktuell wie nie. Dafür sorgt vor allem die Umsetzung der Fahrverbote in zahlreichen deutschen Städten. In anderen Städten ist dies bereits in Planung - doch was bedeuten die Fahrverbote praktisch für die betroffenen Dieselbesitzer?
Am 27. Februar 2018 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Dieselfahrverbote in deutschen Innenstädten zulässig sind. Schon seit Juni 2018 gilt beispielsweise in Hamburg ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge für bestimmte Strecken im Stadtgebiet. In anderen Städten gelten ebenfalls bereits Diesel-Fahrverbote oder sind zumindest geplant.
Hintergrund des Urteils sind die „Luftreinhaltepläne“, nach denen Kommunen Emissionswerte mit „geeigneten Mitteln“ begrenzen müssen. Fahrverbote gelten dem Urteil nach als solches Mittel, der Umfang der Dieselfahrverbote in den Städten ist den Bundesländern überlassen. Da in vielen deutschen Städten die Schadstoffgrenzwerte überschritten werden, ziehen viele Städte Dieselfahrverbote in Betracht. Dieselbesitzer, die sich nicht an die Fahrverbote halten, müssen Bußgelder zahlen.
Diesel-Fahrverbote gelten bereits in mehreren deutschen Städten. Hierbei unterscheiden sich allerdings die Sanktionen, die ein Verstoß auslöst, zum Teil deutlich: Während in Hamburg ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig wird bei einem Verstoß gegen das Diesel-Fahrverbot, ist in Darmstadt und Stuttgart ein Bußgeld in Höhe von 108,50 Euro fällig.
Die Hansestadt Hamburg verbietet schon seit Juni 2018 in bestimmten Zonen Dieselfahrzeuge. Besonders im Fokus steht dabei der Stadtteil Altona: Hier dürfen Dieselfahrzeuge unter der Abgasnorm Euro 6 nicht mehr auf der Max-Brauer-Allee fahren.
Auch in der Landeshauptstadt Stuttgart ist ein Großteil des Stadtgebietes für Dieselfahrzeuge bis zur Abgasnorm Euro 5 verboten. Die Umweltzone gilt seit Mai 2019.
Diesel-Fahrverbote gelten in Berlin hauptsächlich in den Stadtteilen Mitte und Neukölln - und das seit September 2019. Da es aber bei der Schilderherstellung zur Kennzeichnung der Umweltzonen zu einem Lieferengpass gekommen ist, kann das Fahrverbot praktisch noch nicht umgesetzt werden.
Diesel-Fahrzeuge bis zur Abgasnorm Euro 5 und Ottomotoren der Euro-Norm 1 und 2 dürfen im Stadtteil Bessungen auf zwei Straßen nicht mehr bewegt werden.
Entlang der sogenannten Rheinachse dürfen Dieselfahrzeuge bis zur Abgasnorm Euro 5 und Ottomotoren bis Euro-Norm 2 ab dem 01. Juli 2020 nicht mehr fahren.
Nordrhein-Westfalen hat Diesel-Fahrverbote für die Städte Köln, Gelsenkirchen und Essen vorgesehen. Allerdings sind hier noch die entsprechenden Berufungsverfahren anhängig - erst nach einer Entscheidung ist dann absehbar, wie es mit den Diesel-Fahrverboten weitergeht.
Ein Fahrverbot könnte demnach mindestens 1,3 Millionen Dieselfahrzeuge Dieselfahrzeuge treffen, die in den 43 am stärksten mit Stickoxid belasteten Städten zugelassen sind. Darunter fallen etwa 500.000 Autos mit der Abgasnorm Euro 4 und 800.000 Euro 5 Diesel. Fahrverbote betreffen außerdem Pendler aus dem Umland. Die aktuellen und geplanten Fahrverbote in Hamburg, Stuttgart und Frankfurt betreffen vor allem Euro 4 Diesel, ab 2019 auch Euro 5 Diesel. Nur mit der neuesten Abgasnorm Euro 6d lassen sich Fahrverbote verhindern.
Wichtig zu wissen: Mittlerweile sind nun auch Fahrverbote für herkömmliche Ottomotoren geplant bzw. gültig - so zum Beispiel in Darmstadt und in Mainz. Ob hier auch in der Zukunft mit weiteren Fahrverboten zu rechnen ist, kann niemand vorhersagen. Entscheidend wird aber sein, ob die EU-Grenzwerte rund um die Stickoxid-Immissionen von den Städten eingehalten werden oder nicht
Ob ihr Diesel vom Fahrverbot betroffen ist, können Verbraucher anhand der Zulassungsbescheinigung (ehemals Fahrzeugbrief) herausfinden. Unter Punkt 14.1 zählen die letzten Ziffern: „88“ bedeutet Euro 1-4, „35AO–35MO“ Euro 5 und „36NO–36YO“ Euro 6 Diesel.
Der Gesetzgeber ermöglicht weitreichende Ausnahmen von den Diesel-Fahrverboten. Diese gelten etwa für Handwerker, Gewerbetreibende und bestimmte Anwohnergruppen. Konkrete Ausnahmeregelungen in Stuttgart und Frankfurt werden zurzeit erarbeitet. Sonderregelungen gelten in jedem Fall für Arbeits- und Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Krankenwagen, Feuerwehr, Arztwagen und Autos von Schwerbehinderten, Bundeswehrfahrzeuge, Post, Straßenreinigung und Eisenbahn. In unserer Erstberatung werden Sie sofort umfassend informiert und erfahren, welche Vorgehensweise sich in Ihrem individuellen Fall lohnt.
Eine Kontrolle der Diesel-Fahrverbote findet übrigens per automatisierter Kameraüberwachung statt - so zum Beispiel im Rahmen von Verkehrskontrollen. Explizit ausgeschlossen ist dabei eine flächendeckende Kontrolle von Fahrzeugen, aber auch eine versteckte Kontrolle.
Welchen Städten sonst noch Dieselfahrverbote drohen, ist noch nicht ganz klar. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat jedoch eine besondere Signalwirkung für alle deutschen Städte, die sich bisher nicht an die Schadstoff-Grenzwerte gehalten haben.
Mindestens 70 deutsche Städte überschreiten die zulässigen Stickoxidgrenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nach § 3 Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (kurz: BImSchG), darunter besonders viele westdeutsche Städte. In München, Stuttgart und Köln ist die Luft am schlechtesten. Fahrverbote drohen also in vielen Städten. Diese wehren sich und versuchen, durch alternative Maßnahmen wie dem Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs oder Verbote für Lkw die Dieselfahrverbote in den Städten zu umgehen. Wahrscheinlich reicht das jedoch nicht aus.
Fahrverbote drohen unter anderem in Düsseldorf, München, Hagen, Kassel, Freiburg, Wiesbaden, Gießen, Limburg und Leipzig. Auch Ruhrgebiets-Städte wie Dortmund, Bochum und Oberhausen stehen unter Beobachtung.
Auf der Webseite des Bundesumweltamtes können Dieselbesitzer die aktuellen Stickoxid- und Feinstaubwerte ihrer Stadt nachlesen.
Grundlage für die Diesel-Fahrverbote in den Städten war das oben genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Erst dadurch wurde es den Städten möglich, im Rahmen der Luftverbesserung auch Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge zu erlassen.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erlaubt die Diesel-Fahrverbote - allerdings haben die Richter in Leipzig vor wenigen Tagen betont, dass auch im Rahmen der Stickoxid-Emissionen und der Einhaltung der Grenzwerte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren ist. Demnach sind nach einem Urteil vom 27.02.2020 die Diesel-Fahrverbote überall dort als unterhältnismäßig zu betrachten, wo die Einhaltung der Grenzwerte bald zu erwarten ist.
Kann ein Fahrzeug in deutschen Innenstädten nicht mehr gefahren werden, ist es für den Besitzer praktisch wertlos. Grundsätzlich sind vom Fahrverbot betroffene Dieselfahrzeuge zwar noch verkäuflich, praktisch ist das jedoch schwierig und in der Regel mit massivem Wertverlust verbunden.
Der Wertverlust ist durch den Autohersteller verursacht - die Frage, ob die Ansprüche daraus bereits verjährt sind, wird von den Gerichten jedoch unterschiedlich beurteilt. Dieselbesitzer sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche im Abgasskandal zeitig von einem erfahrenen Rechtsanwalt im Dieselskandal prüfen lassen. Ein Fahrverbot kann als Sachmangel gelten und Gewährleistungsansprüche begründen. In vielen Fällen können Betroffene ihr vom Fahrverbot bedrohtes Fahrzeug durch eine Rückabwicklung des Kaufvertrages oder den Widerrufsjoker im Dieselskandal zurückgeben. Stimmen die Voraussetzungen, haben Dieselbesitzer auch Anspruch auf Schadensersatz im Abgasskandal.
Haben Sie Fragen zu den Dieselfahrverboten oder zu anderen Rechtsthemen, prüfen unsere Partner-Rechtsanwälte Ihre rechtlichen Ansprüche und geben Ihnen Antworten.
Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr nutzbar, kommen Ansprüche gegen den Hersteller oder Händler auf Rückabwicklung des Kaufvertrages oder Schadensersatz in Betracht. In Frage kommen aber auch Ansprüche aufgrund der Täuschung durch den Hersteller oder des Sachmangels des Fahrzeuges. Sichern Sie durch eine Erstberatung Ihre Ansprüche und erhalten Sie notwendige Informationen und individuelle Tipps für Ihren individuellen Beratungsbedarf.
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