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Facebook-Konto unrechtmäßig gesperrt
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Facebook-Konto unrechtmäßig gesperrt

Seit einiger Zeit greift Facebook deutlich härter gegen Hetze durch. Sobalt ein Account gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, droht eine Sperrung bis zu 30 Tagen. Facebook-Nutzer können sich aber gegen eine unrechtmäßige Sperrung wehren.

Facebook-Konto gesperrt: Das sollten Sie beachten

Noch vor wenigen Jahren schien das weltweit größte soziale Netzwerk Facebook ein Sammelplatz für Identitätsbetrug und Hasskommentare zu sein. Seit einigen Monaten geht das Unternehmen nun entschieden gegen Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen vor und sperrt ganze Konten. Fremdenfeindliche Äußerungen gehören zu den häufigsten Gründen für temporäre Accountsperren bei Facebook. Diese können auch erfolgen, wenn der Hasskommentar nicht verfassungswidrig ist und vom Recht der Meinungsäußerung gedeckt wird (LG Frankfurt, Beschluss vom 10.09.2018, Az. 2-03 O 310/18). Ob ein Gerichtsverfahren zur schnelleren Freigabe eines gesperrten Kontos führt, hängt vom letztlichen Grund der Sperrung ab.

Alle wichtigen Fakten zu gesperrten Facebook-Profilen auf einen Blick:

  • Wird der Facebook-Account gesperrt, wird dem Nutzer dies beim nächsten Anmeldeversuch mitgeteilt.
  • Hasskommentare sind der häufigste Grund für gesperrte Facebook-Profile.
  • Facebook macht bei Anfechtungen derartiger Entscheidungen Gebrauch vom Recht auf Berufsfreiheit (nach Art. 12 GG).
  • Nutzer wehren sich mit der Berufung auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 1 GG).

Das passiert, wenn der Facebook-Account gesperrt wird

In gerichtlichen Verfahren zu Sperrungen von Facebook-Konten kann sich der Konzern auf das Gesetz zum Schutz der Berufsfreiheit (nach Art. 12 GG) berufen, welches die Interessen des Unternehmens an seiner eigenen Plattform schützt. Facebook beruft sich also auf das Recht, die Inhalte seiner Plattform selbst bestimmen zu können – fremdenfeindliche Kommentare und falsche Identitäten gehören nicht dazu. Die meisten Nutzer möchten beim Stöbern schließlich nicht über teilweise rechtswidrige Inhalte, Fremdenhass oder sogar über eine rechtswidrige Kopie ihres eigenen Profils stoßen. Kommt der Verdacht auf, dass eine falsche Identität vorgespiegelt wird und wird danach kein Scan des Personalausweises vorgelegt, kann Facebook auch sämtliche Accountdaten unwiderruflich löschen.

Keine Panik, wenn das Facebook-Profil gesperrt ist

Bei Hasskommentaren und dem öffentlichen Teilen anderer von Facebook unerwünschter Inhalte greift der Konzern meist auf eine temporäre Sperrung des Accounts zurück. Der betreffende Nutzer kann sich so nicht mehr einloggen. Der Grund und die Dauer einer Sperrung werden bei der nächsten Anmeldung nach der Sperrung eingeblendet. Wird der Account für 30 Tage gesperrt, ist Warten die einfachste Lösung. Fühlt sich der Nutzer in seinem Recht auf Meinungsfreiheit (nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 1. Hs. GG) eingeschränkt, kann ein Gericht die Interessen des Konzerns und die des Nutzers abwägen und die Entscheidung gegebenenfalls aufheben lassen. Bei der Entscheidung spielt die Motivation des abgegebenen Kommentars eine große Rolle.

Sind Sie der Meinung, dass Facebook Ihre Rechte einschränkt und Sie grundlos für 30 Tage oder mehr gesperrt wurden, kommen Sie im Fall von Hasskommentaren kaum ohne einen Anwalt weiter. Der Konzern selbst gewährt nur bei Kontosperrungen wegen vermeintlich falscher Identitäten eine Möglichkeit auf Einspruch durch den Nutzer. In einer telefonische Erstberatung durch unsere KLUGO-Experten erfahren Sie, wie Sie Entscheidungen von Facebook hinsichtlich Ihres Accounts im Einzelfall anfechten können.

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