Verschiedene Marken der FTI Group sind insolvent FTI-Pleite: Bekomme ich mein Geld erstattet?

Der Reisekonzern FTI Touristik GmbH, einer der größten Reiseveranstalter Europas, hat Insolvenz angemeldet. Dies geschah, nachdem Verhandlungen um weitere staatliche Unterstützung gescheitert waren. Sowohl das Bundesfinanz- als auch das Bundeswirtschaftsministerium lehnten nach den bereits gewährten Coronahilfen weitere finanzielle Hilfen ab. Wie du dich jetzt am besten verhältst, um dein Geld zurückzuerhalten, erfährst du hier.

von N. Haussmann
26.07.2024
3 Min Lesezeit

FTI-Pleite Das Wichtigste in Kürze

  • Der Reisekonzern FTI Touristik GmbH hat Insolvenz angemeldet.

  • Pauschalreisende sind durch den Sicherungsschein abgesichert.

  • Ab dem 4. Juni 2024 werden die meisten FTI-Reisen gar nicht oder nur teilweise durchgeführt.

  • Der DRSF schützt Kunden, die bereits im Urlaub sind.

  • Betroffene Reisende sollten sich an den DRSF und die FTI-Hotline wenden.

Ist FTI pleite und welche Marken sind betroffen?

Die FTI Touristik GmbH, Obergesellschaft der FTI Group, hat am 3. Juni 2024 beim Amtsgericht in München einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Demnach ist FTI pleite.

Von der Insolvenz betroffen sind mehrere Marken des FTI-Konzerns, darunter die folgenden:

  • FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden

  • 5vorFlug

  • BigXtra

  • DriveFTI

  • Cars and Camper.

Die genannten Marken decken eine breite Palette von Reisearrangements ab, von Last-Minute-Angeboten bis hin zu Mietfahrzeugen. Nach Angaben von FTI werden in den kommenden Tagen weitere Insolvenzanträge von anderen Konzerngesellschaften gestellt.

FTI hat auf seiner Webseite eine Hotline für betroffene Kunden eingerichtet: +49 (0)89 710451498. Dort können Kunden aktuelle Informationen und Unterstützung erhalten. Zudem gibt es eine Liste der häufigsten Fragen und weitere Ansprechpartner auf der Webseite des Unternehmens.

Was ist, wenn ich meine Reise bereits angetreten habe?

Kunden, die ihre Reisen bereits angetreten haben, sollen ihre Urlaube planmäßig beenden können. FTI arbeitet derzeit mit Hochdruck daran, die Rückreise für die betroffenen Urlauber zu organisieren, falls dies nicht möglich ist. Hierbei kooperiert das Unternehmen eng mit dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), der im Falle einer Insolvenz eines Reiseanbieters für die Rückholung der Kunden zuständig ist. Der DRSF wurde extra ins Leben gerufen, um im Falle einer Insolvenz eines Reiseveranstalters wie FTI die Rückführung der Urlauber und die Erstattung der Vorauszahlungen sicherzustellen.

Laut Aussage von FTI auf seiner Webseite bemüht sich das Unternehmen in Zusammenarbeit mit dem DRSF darum, dass die bereits angetretenen Reisen planmäßig zu Ende geführt werden können. Falls dies nicht möglich ist, wird die Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert. Der DRSF wird sich mit allen Kunden, die betroffen sind, in Verbindung setzen. Das wird geschehen, sobald FTI die dazu erforderlichen Daten der Kunden übermittelt hat.

Wenn du Hilfe brauchst oder Fragen hast, kannst du dich auch jederzeit an einen Anwalt für Reiserecht wenden.

FTI-Pleite: Bekomme ich mein Geld erstattet?

Ob du dein Geld wegen der FTI-Reisen-Pleite erstattet bekommst, hängt davon ab, ob du eine Pauschalreise oder Einzelleistungen gebucht hast.

Bei der Buchung einer Pauschalreise, also einer Kombination aus mindestens zwei Reiseleistungen wie Flug und Hotel, sind Kunden durch einen Sicherungsschein abgesichert. Dieser Schein gewährleistet, dass im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis erstattet wird. Der Sicherungsschein umfasst auch die Kosten für eine selbst organisierte Rückreise, falls der Reiseveranstalter den Rücktransport nicht mehr gewährleisten kann.

Einzelleistungen wie Hotelbuchungen oder Mietwagen, die nicht im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurden, fallen laut geltendem Reiserecht hingegen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. FTI prüft jedoch, ob diese Leistungen weiterhin erbracht werden können. Kunden, die solche Einzelleistungen gebucht haben, sollten sich direkt an die Anbieter wenden, bei denen sie die Leistungen gebucht haben.

Wenn du eine Pauschalreise bei FTI gebucht und bereits bezahlt hast, diese aber noch nicht angetreten bist, musst du leider damit rechnen, dass alle gebuchten Leistungen storniert werden. In diesen Fällen greift der Absicherungsschutz durch den DRSF, der die Rückerstattung der geleisteten Zahlungen sicherstellt.

Was kann ich tun, wenn ich von der FTI-Reisen-Pleite betroffen bin?

Wenn du von der FTI-Pleite betroffen bist, solltest du dich folgendermaßen verhalten:

  • Suche zunächst den Sicherungsschein heraus. Dieser bestätigt die Reisepreisabsicherung und enthält wichtige Informationen über das zuständige Versicherungsunternehmen.

  • Besuche die FTI-Website sowie die Website des DRSF für aktuelle Informationen und Kontaktmöglichkeiten.

  • Wenn du bereits im Urlaub bist, solltest du dich umgehend an den DRSF wenden, um sicherzustellen, dass die weitere Unterbringung und die Rückbeförderung organisiert werden.

  • Solltest du deine Reise noch nicht angetreten haben, achte auf die Mitteilungen des DRSF und von FTI, um zu erfahren, wie du deine Ansprüche geltend machen kannst.

Auch das Auswärtige Amt hat betroffenen Urlaubern Unterstützung zugesagt und steht in engem Austausch mit dem Deutschen Reiseverband und dem DRSF, um die Rückholung und Unterstützung der betroffenen Reisenden zu organisieren. Für dringende Notfälle bietet das Auswärtige Amt konsularische Unterstützung an.

So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte wenn du betroffen bist

Du bist von der FTI-Pleite betroffen und benötigst rechtliche Unterstützung? Dann kontaktiere jetzt einen unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten und vereinbare einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch. Vor allem, wenn du über ein Portal einen Flug oder eine Zugreise und innerhalb von 24 Stunden über dasselbe Portal noch eine Unterkunft gebucht hast, kann es sein, dass dies als Pauschalreise gilt. Hier solltest du unbedingt eine rechtliche Prüfung vornehmen lassen, um sicherzugehen, dass deine Rechte gewahrt bleiben und du bestmöglich durch die schwierige Situation navigierst wirst.

Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten bieten kompetente Beratung und können dich durch den gesamten Prozess begleiten, von der Klärung der Ansprüche bis hin zur Durchsetzung deiner Rechte.

Über unsere AutorenNina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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