Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Gaffen bei Unfällen kann strafbar sein
THEMEN

Gaffen bei Unfällen kann strafbar sein

Der Unfall vor der eigenen Haustür oder der Crash auf der Autobahn: Wenn es knallt, dann wollen wir wissen, was passiert ist. Wer seinem Instinkt in solchen Situationen folgt, kann jedoch schwerwiegende Folgen herbeiführen: Wenn Schaulustige gaffen, können sie sich strafbar machen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bedeutung des Gaffens: Unbeteiligte Verkehrsteilnehmer halten sich am Unfallort auf und/oder gefährden durch ihr Verhalten andere Personen.
  • Gaffen gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.
  • Führt das Gaffen zu einer unterlassenen Hilfeleistung oder/und wird die Unfallstelle fotografiert oder gefilmt, kann eine mehrjährige Haftstrafe verhängt werden.

Wann gilt das Verhalten am Unfallort als „Gaffen“?

Wenn ein Unfall geschieht, ist das Interesse anderer Verkehrsteilnehmer zumeist groß. Diese Neugier ist dem Menschen angeboren – was aber nicht heißt, dass man ihr immer nachgeben sollte. Als Gaffen wird ein Verhalten bezeichnet, das den normalen Verkehrsfluss sowie Rettungskräfte und Helfer behindert.

Das geschieht zum Beispiel bereits, wenn Autofahrer an der Unfallstelle besonders langsam vorbeifahren, um einen Blick auf das Geschehen erhaschen zu können. Fußgänger, die stehen bleiben, das Geschehen kommentieren oder sogar Video- oder Fotoaufnahmen machen, sind auch als Gaffer einzustufen, die sich durch ein pietätloses Verhalten hervortun.

Gaffen ist nicht nur respektlos und verletzt die Persönlichkeitsrechte des betroffenen Unfallopfers. Es kann auch gefährlich werden. So geschieht es immer häufiger, dass Personen durch ihr Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährden, indem sie auf der Autobahn plötzlich abbremsen oder auf dem Standstreifen parken, um auszusteigen und sich den Unfall aus der Nähe anzusehen.

Wann ist das Gaffen gemäß StGB eine Straftat?

Je nachdem, welchen Auswirkungen das Gaffen hat, handelt es sich gemäß § 113 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) um eine Ordnungswidrigkeit. Hier wird bereits für das Gaffen an sich ein Bußgeld verhängt. Ein zusätzliches Bußgeld wird verhängt, wenn es durch das Befahren oder dem Parken auf dem Seitenstreifen auf der Autobahn zu einer Behinderung der Rettungskräfte kommt.

Wer an den Unfallort kommt, um zuzuschauen und dabei nicht seiner Pflicht, Erste Hilfe zu leisten, nachkommt, macht sich gemäß § 323c Strafgesetzbuch (StGB) der unterlassenen Hilfeleistung strafbar. Ein weiterer Straftatbestand ist gemäß § 201a Abs. 1 StGB das Fotografieren und Filmen an einem Unfallort. Aber Achtung, es macht sich auch die Person strafbar, die solche Aufnahmen weitergibt, vervielfältigt oder Dritten zur Verfügung stellt.

Da sich die Fälle von Gaffern in den vergangenen Jahren verstärkt haben, wurde das Gesetz angepasst. Seit dem 01.01.2021 ist auch das Anfertigen von Bildaufnahmen von verstorbenen Personen gemäß § 201a Abs. 1 Nr. 3 StGB strafbar. Bis dahin war nur das Ablichten lebender Personen strafbar.

Das sind die Bußgelder und Strafen für Gaffer:

  • Seitenstreifen auf der Autobahn befahren und dadurch Rettungskräfte behindern: 20 Euro
  • Seitenstreifen auf der Autobahn geparkt und dadurch Rettungskräfte behindert: 25 Euro
  • "Gaffen" als Ordnungswidrigkeit: 20 bis 1.000 Euro
  • Unterlassene Hilfeleistung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
  • Fotografieren oder Filmen eines Unfalls: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren

Wie verhalte ich mich an einem Unfallort korrekt?

Wer Zeuge eines Unfalls wird, sichert zunächst nach Möglichkeit den Unfallort und verschafft sich einen Überblick. Anschließend wählt der Helfer umgehend den Notruf und gibt alle notwendigen Informationen durch. Dann gilt es, sich ggf. im Rahmen der Möglichkeiten um verletzte Personen zu kümmern.

Wenn Sie an einer Unfallstelle vorbeikommen und ersichtlich ist, dass Ersthelfer oder sogar Rettungskräfte vor Ort sind, dann behalten Sie Ihre normale Fahrweise bei und bilden Sie eine Rettungsgasse. Gibt es an chaotischen Unfallstellen Anweisungen von Rettungskräften, dann folgen Sie diesen.

Sind Sie als Unfallopfer von Unbeteiligten fotografiert oder gefilmt worden? Dann handelt es sich um eine Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte. Lassen Sie sich gern in einem ersten Schritt dazu beraten, ob Ihnen womöglich zivilrechtliche Schmerzensgeldansprüche zustehen. Vereinbaren Sie dazu gern ein unverbindliches Gespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt für Verkehrsrecht.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.