Nach Bußgeldbescheid Gegen Abstandsmessung vorgehen

von KLUGO Redaktion
06.03.2023
2 Min Lesezeit

Der Bußgeldbescheid ist da und du bist dir sicher, den Abstand zu vorausfahrenden Autos jederzeit eingehalten zu haben? Eine falsche Messung kann viele Ursachen haben. Hier stellen wir dir gute Gründe vor, gegen eine Abstandsmessung vorzugehen.

Das Wichtigste in Kürze zum Vorgehen gegen die Abstandsmessung

  • Um gegen eine Abstandsmessung vorgehen zu können, müssen triftige Gründe vorliegen, z. B. fehlerhafte Messung, stockender Verkehr oder Formfehler im Bescheid.
  • Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die Akten einsehen und ggf. Begründungen für einen Einspruch recherchieren.
  • Der schriftliche Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides bei der entsprechenden Behörde eingehen.

Wie sollte ich gegen die Abstandsmessung vorgehen?

Wenn du gegen eine Abstandsmessung vorgehen möchtest, solltest du schnell handeln. Mit dem Erhalt des Bußgeldbescheides beginnt die 14-tägige Einspruchsfrist. Geht der Einspruch in diesem Zeitraum nicht bei der zuständigen Behörde ein, können in der Regel keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.

Möchtest du Einspruch einlegen, dann solltest du diesen gut begründen. Denn wird dieser von der Behörde abgelehnt, schließt sich ein Gerichtsverfahren an. Wird in diesem wiederum festgestellt, dass der Einspruch unbegründet ist und du gegen § 4 der Straßenverkehrsordnung verstoßen hast, zahlest du ggf. die Gerichtskosten.

Was kann den Einspruch gegen die Abstandsmessung begründen?

Zum Einspruch gehört eine glaubhafte Begründung, die du auch tatsächlich nachweisen kannst. Es ist empfehlenswert, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, der Akteneinsicht beantragt. Denn häufig finden sich die Beweise für einen gerechtfertigten Einspruch erst in den Akten der Behörde.

Einspruch gegen die Abstandsmessung

Du weißt ganz genau, dass du zu jedem möglichen Zeitpunkt den Abstand zu anderen Fahrzeugen eingehalten hast? Dann hast du womöglich einen guten Grund, gegen die Abstandsmessung vorzugehen.

Beim Vermessen des Abstands können tatsächlich Messfehler auftreten, die als Begründung für einen Einspruch genutzt werden können.

Das sind die häufigsten technischen Fehler bei einer Abstandsmessung:

  • Fehlerhafte Eichung der Messgeräte: Sind die Kontrollgeräte fehlerhaft eingestellt, sind daraus folgend die gemessenen Abstände nicht korrekt.

  • Fehlerhafte Ausrichtung der Messgeräte: Ebenso kann es sein, dass die Kamera nicht korrekt auf die Fahrbahn fokussiert ist. Auch dann können Messergebnisse angezweifelt werden.

Einspruch wegen individueller Verkehrssituation

  • Dichter Verkehr und Stau: Autofahrern ist es insbesondere bei dichtem Verkehr nicht zu jedem Zeitpunkt möglich, die Mindestabstände einzuhalten.

  • Unvorhersehbare Spurwechsel und Bremsmanöver: Wird der Abstand in dem Moment gemessen, in dem ein anderes Fahrzeug die Spur wechselt oder ein Bremsmanöver einlegt, gibt die Messung oftmals kein realistisches Bild wieder. Auch hier kann ggf. gegen die Abstandsmessung vorgegangen werden.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Natürlich ist es auch möglich, dass der Bescheid der Behörde Formfehler aufweist, die einen Einspruch gegen die Abstandsmessung berechtigen.

Zu den häufigsten Fehlern gehören:

  • falsche Adresse des Beschuldigten

  • falscher Name des Beschuldigten

  • falsches Kennzeichen

  • unscharfes Bild, auf dem der Fahrer nicht eindeutig erkennbar ist

Wann hat mein Einspruch gegen die Abstandsmessung Aussicht auf Erfolg?

Es ist empfehlenswert, den Rat eines Fachanwalts für Verkehrsrecht einzuholen. Dieser fordert die Akten an und kann beurteilen, ob sich ein Einspruch lohnt. Kommt ihr gemeinsam zu diesem Fazit, muss der Einspruch schriftlich und innerhalb von 14 Tagen bei der Behörde eingehen. Im besten Fall schickst du die Unterlagen per Einschreiben, sodass du einen Nachweis über die fristgerechte Zustellung erhältst.

Folgendes Muster kannst du dafür nutzen:

Einspruch Bußgeldbescheid Nutze dieses Muster um gegen eine Abstandsmessung Einspruch einzulegen.

Möchtest du erste grundlegende Informationen und Entscheidungshilfen in Anspruch nehmen? Dann vereinbare ein unverbindliches Gespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten, in dem du eine Einschätzung deiner Situation erhältst.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

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