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Geliehenes Geld zurückfordern: Was ist die beste Strategie?

STAND 22.01.2024 | LESEZEIT 4 MIN

Ob kleinere oder größere Summen: Wenn wir Geld verleihen, gehen wir in der Regel davon aus, dass wir es auch zurückerhalten. Manchmal passiert das nicht und es taucht die Frage auf: Jemand schuldet mir Geld, zahlt es aber nicht zurück – was kann ich tun? Diese Frage ist insbesondere dann drängend, wenn es keinen schriftlichen Vertrag über die Geldleihe gibt. Erfahren Sie hier, wie Sie vorgehen, um geliehenes Geld erfolgreich zurückzufordern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Darlehensvertrag liegt vor: Betroffene können mit Unterstützung durch einen Anwalt einen gerichtlichen Titel erwirken.
  • Nach einem gerichtlichen Titel folgt die Vollstreckung per Anwalt oder Inkasso.
  • Ein Darlehensvertrag liegt nicht vor: Betroffene Person muss Beweise sammeln, um geliehenes Geld gerichtlich zurückfordern zu können.

Das können Sie tun, wenn der Schuldner das Geld nicht zurückzahlt

Im ersten Schritt sollten Sie immer Kontakt zum Schuldner aufnehmen, um geliehenes Geld zurückzufordern. Vielleicht hat die Person vergessen, den Betrag zu überweisen, vielleicht ist sie aber auch aktuell nicht in der Lage dazu. Sie sollten den Moment nutzen, um der Person die Folgen der Schuldensituation zu verdeutlichen und Konsequenzen aufzuzeigen.

Gewähren Sie dem Betroffenen einen Zahlungsaufschub, verlängern Sie die Zahlungsfrist oder vereinbaren Sie eine Ratenzahlung. Halten Sie diese weiteren Versuche, das Geld privat einzufordern, in jedem Fall schriftlich fest und lassen Sie sich das Schriftstück unterzeichnen. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, haben Sie damit mögliche Beweise.

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Je besser Ihre Beweise sind, desto größer ist die Chance, Ihr Geld über ein gerichtliches Mahnverfahren zurückzubekommen.

Schritt 1: In Verzug setzen

Sind die Beweise da, aber möchte die Person die geliehene Summe nicht begleichen, können Sie diese in Verzug setzen. Dazu schicken Sie ihr eine Mahnung per Einschreiben. Ab diesem Moment können dem Schuldner Verzugszinsen entstehen.

Schritt 2: Mahnverfahren und Mahnbescheid

Sie können anschließend einen Mahnantrag stellen. Dieser ist eine reine Formalie, das Gericht prüft lediglich die formalen Anforderungen, eine inhaltliche Begründung oder Nachweise benötigt es nicht. Der Schuldner hat die Möglichkeit, diesem Mahnbescheid zu widersprechen. Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid, muss der Kläger bzw. dessen Anwalt seine Forderung in einem Gerichtsverfahren geltend machen.

Widerspricht der Schuldner nicht, kann durch einen Anwalt der Vollstreckungsbescheid zugestellt werden. Ab diesem Moment ist es möglich, das geliehene Geld mittels einer Kontopfändung oder einer Vermögenspfändung zurückzuerhalten.

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Ein Antragsformular für das Mahnverfahren ist recht umfangreich. Um das Risiko einer Ablehnung durch formale Fehler zu verhindern, können Sie sich anwaltliche Hilfe nehmen.

Verliehenes Geld ohne schriftlichen Vertrag zurückfordern

Schwierig wird es, wenn das Geld ohne Vertrag verliehen wurde. Ist sich der Schuldner dieser vorteilmäßigen Situation bewusst, kann es für Sie schwer werden, geliehenes Geld erfolgreich zurückzufordern.

Alternative Beweise sammeln

In diesem Fall benötigen Sie andere Beweise, um Ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen. Überlegen Sie, ob es mögliche Zeugenaussagen, Belege, Überweisungen oder Mailverläufe gibt, die als Nachweis vorgelegt werden könnten.

Trick: Zahlungsaufforderung mit höherem Betrag schicken

Schicken Sie dem Schuldner eine Forderung mit einer höheren Summe. Mit etwas Glück meldet er sich zurück und weist darauf hin, dass die Schuldsumme tatsächlich niedriger ist. Diese Rückmeldung mit Unterschrift kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

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Sie haben Geld ohne Vertrag verliehen. Nun erhalten Sie das geliehene Geld nicht zurück und möchten Anzeige erstatten? Ohne einen Nachweis sollten Sie keine Anzeige stellen. Fehlt Ihnen nämlich der Beweis, kann der Schuldner eine Anzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede stellen.

Anwalt oder Inkasso: Was ist am besten?

Sobald ein gerichtlicher Titel wie etwa ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, können Sie über verschiedene Wege Ihr geliehenes Geld zurückfordern.

Inkasso

Wenn Sie sich an ein Inkassobüro wenden, geben Sie alle Aufgaben einer Vollstreckung ab, was im ersten Moment eine Erleichterung ist. Eine Vollstreckung per Inkasso ist jedoch mit hohen Gebühren verbunden. Sie erhalten im Schnitt etwa 30 Prozent des geliehenen Geldes zurück. Deshalb sollten Sie gut kalkulieren, ob sich diese Alternative, um Ihr Geld privat einzufordern, lohnt.

Anwalt

Wer sein geliehenes Geld über einen Anwalt zurückfordert, geht einen sicheren Weg. Denn: Ein Anwalt handelt ausschließlich im Interesse seines Klienten. Der Anwalt begleitet die betroffene Person von der ersten Mahnung bis zur eventuellen Zwangsvollstreckung – auch wenn sich dieser Prozess je nach Ausgangslage über einen längeren Zeitraum ziehen sollte.

Weitere Vorteile:

  • Mit Anwalt lässt sich der Zahlungsanspruch rechtssicher nachweisen
  • Vorgaben und Fristen werden erfüllt
  • Der psychologische Druck auf Schuldner erhöht sich durch anwaltliche Schreiben
  • Anwaltliche Kosten können dem Schuldner als Verzugsschaden in Rechnung gestellt werden

Verjährung: Wann kann ich geliehenes Geld nicht mehr zurückfordern?

Wenn kein gerichtlicher Titel vorliegt, verjähren Ansprüche innerhalb von drei Jahren. Das klingt zunächst nach einem langen Zeitraum, um private Schulden einzufordern. Betroffene wissen aber, wie viel Kraft und Ausdauer es brauchen kann, geliehenes Geld zurückzufordern. Insbesondere bei größeren Summen macht es deshalb Sinn, sich mit einem gerichtlichen Titel abzusichern. Dann liegt die Verjährungsfrist bei 30 Jahren. In diesem Zeitraum können Vollstreckungen wiederholt werden, wenn die Schulden bei den vorherigen Versuchen nicht in voller Höhe eingefordert werden konnten.

Wann lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten?

Ob es sich lohnt, einen Anwalt hinzuzuziehen, um geliehenes Geld zurückzufordern, hängt vom Streitwert ab. Ist dieser sehr gering, stehen Kosten und Nutzen nicht im Verhältnis. Nutzen Sie unseren Anwaltskostenrechner, um sich selbst ein Bild zu machen.

Sie möchten gern Geld verleihen und erst gar nicht in eine solche Situation kommen? Dann nutzen Sie unser Muster für einen Darlehensvertrag oder holen Sie sich Rat bei einem erfahrenen KLUGO Partner-Anwalt für Vertragsrecht ein.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.