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Was ist die beste Strategie? Geliehenes Geld zurückfordern

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Ob kleinere oder größere Summen: Wenn wir Geld verleihen, gehen wir in der Regel davon aus, dass wir es auch zurückerhalten. Manchmal passiert das nicht und es taucht die Frage auf: Jemand schuldet mir Geld, zahlt es aber nicht zurück – was kann ich tun? Diese Frage ist insbesondere dann drängend, wenn es keinen schriftlichen Vertrag über die Geldleihe gibt. Erfahre hier, wie du vorgehst, um geliehenes Geld erfolgreich zurückzufordern.

von C. Kürschner
26.01.2024
5 Min Lesezeit

Geliehenes Geld zurückfordern Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Darlehensvertrag liegt vor: Betroffene können mit Unterstützung durch einen Anwalt einen gerichtlichen Titel erwirken.

  • Nach einem gerichtlichen Titel folgt die Vollstreckung per Anwalt oder Inkasso.

  • Ein Darlehensvertrag liegt nicht vor: Betroffene Person muss Beweise sammeln, um geliehenes Geld gerichtlich zurückfordern zu können.

Das kannst du tun, wenn der Schuldner das Geld nicht zurückzahlt?

Im ersten Schritt solltest du immer Kontakt zum Schuldner aufnehmen, um geliehenes Geld zurückzufordern. Vielleicht hat die Person vergessen, den Betrag zu überweisen, vielleicht ist sie aber auch aktuell nicht in der Lage dazu. Du solltest den Moment nutzen, um der Person die Folgen der Schuldensituation zu verdeutlichen und Konsequenzen aufzuzeigen.

Gewähre dem Betroffenen einen Zahlungsaufschub, verlängere die Zahlungsfrist oder vereinbare eine Ratenzahlung. Halte diese weiteren Versuche, das Geld privat einzufordern, in jedem Fall schriftlich fest und lass dir das Schriftstück unterzeichnen. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, hast du damit mögliche Beweise.

KLUGO Tipp:

Je besser deine Beweise sind, desto größer ist die Chance, dein Geld über ein gerichtliches Mahnverfahren zurückzubekommen.

Schritt 1: In Verzug setzen

Sind die Beweise da, aber möchte die Person die geliehene Summe nicht begleichen, kannst du diese in Verzug setzen. Dazu schickst du ihr eine Mahnung per Einschreiben. Ab diesem Moment können dem Schuldner Verzugszinsen entstehen.

Schritt 2: Mahnverfahren und Mahnbescheid

Du kannst anschließend einen Mahnantrag stellen. Dieser ist eine reine Formalie, das Gericht prüft lediglich die formalen Anforderungen, eine inhaltliche Begründung oder Nachweise benötigt es nicht. Der Schuldner hat die Möglichkeit, diesem Mahnbescheid zu widersprechen. Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid, muss der Kläger bzw. dessen Anwalt seine Forderung in einem Gerichtsverfahren geltend machen.

Widerspricht der Schuldner nicht, kann durch einen Anwalt der Vollstreckungsbescheid zugestellt werden. Ab diesem Moment ist es möglich, das geliehene Geld mittels einer Kontopfändung oder einer Vermögenspfändung zurückzuerhalten.

KLUGO Tipp:

Ein Antragsformular für das Mahnverfahren ist recht umfangreich. Um das Risiko einer Ablehnung durch formale Fehler zu verhindern, kannst du dir anwaltliche Hilfe nehmen.

Verliehenes Geld ohne schriftlichen Vertrag zurückfordern

Schwierig wird es, wenn das Geld ohne Vertrag verliehen wurde. Ist sich der Schuldner dieser vorteilmäßigen Situation bewusst, kann es für dich schwer werden, geliehenes Geld erfolgreich zurückzufordern.

Alternative Beweise sammeln

In diesem Fall benötigst du andere Beweise, um deiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Überleg dir, ob es mögliche Zeugenaussagen, Belege, Überweisungen oder Mailverläufe gibt, die als Nachweis vorgelegt werden könnten.

Trick: Zahlungsaufforderung mit höherem Betrag schicken

Schick dem Schuldner eine Forderung mit einer höheren Summe. Mit etwas Glück meldet er sich zurück und weist darauf hin, dass die Schuldsumme tatsächlich niedriger ist. Diese Rückmeldung mit Unterschrift kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

KLUGO Tipp:

Du hast Geld ohne Vertrag verliehen. Nun erhältst du das geliehene Geld nicht zurück und möchtest Anzeige erstatten? Ohne einen Nachweis solltest du keine Anzeige stellen. Fehlt dir nämlich der Beweis, kann der Schuldner eine Anzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede stellen.

Anwalt oder Inkasso: Was ist am besten?

Sobald ein gerichtlicher Titel wie etwa ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, kannst du über verschiedene Wege dein geliehenes Geld zurückfordern.

Inkasso

Wenn du dich an ein Inkassobüro wendest, gibst du alle Aufgaben einer Vollstreckung ab, was im ersten Moment eine Erleichterung ist. Eine Vollstreckung per Inkasso ist jedoch mit hohen Gebühren verbunden. Du erhältst im Schnitt etwa 30 % des geliehenen Geldes zurück. Deshalb solltest du gut kalkulieren, ob sich diese Alternative, um dein Geld privat einzufordern, lohnt.

Anwalt

Wer sein geliehenes Geld über einen Anwalt zurückfordert, geht einen sicheren Weg. Denn: Ein Anwalt handelt ausschließlich im Interesse seines Klienten. Der Anwalt begleitet die betroffene Person von der ersten Mahnung bis zur eventuellen Zwangsvollstreckung – auch wenn sich dieser Prozess je nach Ausgangslage über einen längeren Zeitraum ziehen sollte.

Weitere Vorteile:

  • Mit Anwalt lässt sich der Zahlungsanspruch rechtssicher nachweisen

  • Vorgaben und Fristen werden erfüllt

  • Der psychologische Druck auf Schuldner erhöht sich durch anwaltliche Schreiben

  • Anwaltliche Kosten können dem Schuldner als Verzugsschaden in Rechnung gestellt werden

Verjährung: Wann kann ich geliehenes Geld nicht mehr zurückfordern?

Wenn kein gerichtlicher Titel vorliegt, verjähren Ansprüche innerhalb von drei Jahren. Das klingt zunächst nach einem langen Zeitraum, um private Schulden einzufordern. Betroffene wissen aber, wie viel Kraft und Ausdauer es brauchen kann, geliehenes Geld zurückzufordern. Insbesondere bei größeren Summen macht es deshalb Sinn, sich mit einem gerichtlichen Titel abzusichern. Dann liegt die Verjährungsfrist bei 30 Jahren. In diesem Zeitraum können Vollstreckungen wiederholt werden, wenn die Schulden bei den vorherigen Versuchen nicht in voller Höhe eingefordert werden konnten.

Wann lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten?

Ob es sich lohnt, einen Anwalt hinzuzuziehen, um geliehenes Geld zurückzufordern, hängt vom Streitwert ab. Ist dieser sehr gering, stehen Kosten und Nutzen nicht im Verhältnis. Nutze unseren Anwaltskostenrechner, um dir selbst ein Bild zu machen.

Du möchtest gern Geld verleihen und erst gar nicht in eine solche Situation kommen? Dann nutze unser Muster für einen Darlehensvertrag:

Oder hol dir Rat bei einem erfahrenen KLUGO Partner-Anwalt für Vertragsrecht ein.

Über unsere Autoren Christiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

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