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Gender Pay Gap Geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung: Ungleichbehandlung im Gehalt

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Lohndiskriminierung und die Gender Pay Gap führen immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Doch was genau bedeuten diese Begriffe und wie kannst du als Betroffener gegen Geschlechtsdiskriminierung beim Gehalt vorgehen? Das erfährst du in folgendem Beitrag.

von KLUGO
12.02.2019
4 Min Lesezeit

Gender Pay Gap: Geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung Das Wichtigste in Kürze

  • Geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung bedeutet, dass Frauen oft weniger verdienen als Männer bei gleicher Arbeit.

  • Dieses Problem existiert trotz gesetzlicher Gleichstellungsmaßnahmen weiterhin.

  • Betroffene können rechtliche Schritte einleiten, um gleiche Bezahlung einzufordern.

  • Es gibt verschiedene Anlaufstellen und Beratungsangebote, die Unterstützung bieten.

  • Präventive Maßnahmen und Aufklärung sind wichtig, um Lohndiskriminierung langfristig zu bekämpfen.

Was versteht man unter Lohndiskriminierung?

Von Lohndiskriminierung bist du betroffen, wenn du aufgrund deines Geschlechts für gleichwertige Arbeit nicht das gleiche Gehalt erhältst. Dies kann Unterschiede im Grundgehalt, geringere Boni oder schlechtere Aufstiegschancen bedeuten. Frauen sind dabei besonders häufig betroffen: Sie verdienen im Durchschnitt immer noch weniger als Männer in vergleichbaren Positionen.

Der Gender Pay Gap: Was sind die Ursachen?

Gender Pay Gap beschreibt eine Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern und Frauen. Dies kann verschiedene Ursachen haben, wie etwa die Wahl des Berufes, unterschiedliche Arbeitszeiten oder die Unterbrechung der Karriere wegen der Familienplanung oder Pflege der Angehörigen. Allerdings ist ein großer Anteil der Unterschiede nicht auf diese Faktoren, sondern auf geschlechtsbedingte Diskriminierung zurückzuführen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen gegen Lohndiskriminierung

Folgende Gesetze verbieten eine Lohndiskriminierung und helfen dabei, Rechte von Betroffenen durchzusetzen:

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Es verbietet die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts und gibt Betroffenen das Mittel, gegen Diskriminierung vorzugehen.

  • Entgelttransparenzgesetz: Seit 2017 haben Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 200 Angestellten das Recht, Auskunft über die Gehälter ihrer Kollegen in vergleichbaren Positionen zu erhalten. Dies soll mehr Transparenz schaffen und die Lohngleichheit fördern.

  • Gleichstellungsgesetze in den Bundesländern: Diese richten sich insbesondere an den öffentlichen Dienst und haben das Ziel, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verbessern.

Auskunftsrecht Antrag auf Entgelttransparenz

Dein Betriebsrat ist die Anlaufstelle, um einen Antrag auf Entgelttransparenz zu stellen. Sollte dein Unternehmen keinen Betriebsrat besitzen, hast du immer noch die Möglichkeit dich an deinen Arbeitgeber zu wenden. Das Gesetz schreibt die Textform für den Antrag vor. Ob du deinen Antrag per Post oder E-Mail einreichst, ist dir überlassen.

Sobald der Antrag eingereicht wurde, muss der Arbeitgeber innerhalb von drei Monaten antworten. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, dir mitzuteilen, was deine Kollegen genau verdienen. Stattdessen wird der Mittelwert der Bruttogehälter aller Kollegen des jeweils anderen Geschlechts, die eine ähnliche Tätigkeit ausüben, für dich offengelegt. Für Arbeitgeber, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, entfällt die Frist von drei Monaten. Hier reicht es aus, wenn auf die Tarifregelungen verwiesen wird.

Antrag auf Entgelttransparenz Wenn der Arbeitgeber die Frist nicht einhält oder ablehnt

Hält der Arbeitgeber ohne Tarifbindung die Frist von drei Monaten nicht ein, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Bei einem eventuellen Gerichtsverfahren ist der Arbeitgeber dann verpflichtet zu beweisen, dass keine Benachteiligung vorliegt. Der Arbeitgeber hat aber auch das Recht, den Antrag auf Entgelttransparenz abzulehnen, sollte er die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit nicht für gleichwertig wie die der männlichen Kollegen halten.

Wie kannst du gegen Lohndiskriminierung vorgehen?

Erfahre, wie du gegen Lohndiskriminierung vorgehen kannst:

  1. Informationen sammeln: Informiere dich über das Entgelttransparenzgesetz und mache Gebrauch von deinem Auskunftsrecht. Erfrage die Gehälter deiner Kollegen in vergleichbaren Positionen.

  2. Beweise sammeln: Dokumentiere alle Fälle von Ungleichbehandlung. Dazu können E-Mails, Gehaltsabrechnungen und sonstige relevante Unterlagen gehören.

  3. Gespräch suchen: Sprich das Thema bei deinem Arbeitgeber an. Oft genügt es, die Diskriminierung aufzuzeigen, um eine Änderung zu bewirken.

  4. Rechtliche Schritte einleiten: Wenn interne Gespräche nicht zum gewünschten Ergebnis führen, kannst du rechtliche Schritte einleiten. Berate dich mit einem Anwalt oder einer Anwältin, um die bestmögliche Vorgehensweise zu bestimmen.

Folgen von Lohndiskriminierung für Betroffene

Lohndiskriminierung kann sowohl kurz- als auch langfristige Folgen für Frauen und ihre Familien haben. Neben den niedrigeren Löhnen als die männlichen Kollegen wirkt sich das Gehalt auch auf die Sozialversicherung und die Rentenhöhe aus. Laut § 13 AGG hat der Arbeitnehmer immer das Recht, sich im Falle einer Diskriminierung am Arbeitsplatz bei einer zuständigen Aufsichtsstelle zu beschweren.

Du hast Fragen rund um die Diskriminierung am Arbeitsplatz? Egal, ob es um das Gehalt, sexuelle Belästigung oder andere Arten der Benachteiligung geht: Die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten im Arbeitsrecht stehen dir mit fachlichem Rat zur Seite. Nutze unsere telefonische Erstberatung und erfahre, welche Rechte du bei Lohndiskriminierung hast!

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