
Das musst du wissen Geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung
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Erhält ein Arbeitnehmer bei vergleichbarer Qualifikation für gleichwertige Arbeit weniger Gehalt als sein Kollege, wird von Lohndiskriminierung gesprochen. In der Regel ist diese Diskriminierung nicht beabsichtigt und nicht immer fallen unterschiedliche Löhne unter die Lohndiskriminierung. Arbeitnehmer erfahren hier, welche Rechte sie im Zusammenhang mit Lohndiskriminierung haben.
Geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung Das Wichtigste in Kürze
Geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung bedeutet, dass Frauen oft weniger verdienen als Männer bei gleicher Arbeit.
Dieses Problem existiert trotz gesetzlicher Gleichstellungsmaßnahmen weiterhin.
Betroffene können rechtliche Schritte einleiten, um gleiche Bezahlung einzufordern.
Es gibt verschiedene Anlaufstellen und Beratungsangebote, die Unterstützung bieten.
Präventive Maßnahmen und Aufklärung sind wichtig, um Lohndiskriminierung langfristig zu bekämpfen.
Diskriminierung beim Gehalt
Einmal im Monat erreicht den Arbeitnehmer eine Gehaltszahlung, die ihn für seine geleistete Arbeit entlohnt. In der Regel sollten Frauen für die gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn wie männliche Arbeitskollegen erhalten. Das ist in Art. 3 Grundgesetz verankert. Zusätzlich hat der Bundestag 2017 das Gesetz zu mehr Lohntransparenz verabschiedet, das für mehr finanzielle Gerechtigkeit zwischen Männern und Frauen sorgen soll. Es besagt, dass der Arbeitgeber weiblichen Beschäftigten mitteilen muss, was die männlichen Kollegen verdienen.
Um eine Einsicht auf das Gehalt von männlichen Kollegen zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Frauen müsse eine ähnliche Tätigkeit ausüben wie ihre männlichen Kollegen.
Der Arbeitgeber muss insgesamt mehr als 200 Angestellte beschäftigen.
Es muss mindestens sechs Kollegen des anderen Geschlechts geben, die eine ähnliche Tätigkeit ausüben.
Gegen Lohndiskriminierung vorgehen
Blick in das Arbeitsrecht: Solltest du Opfer einer Lohndiskriminierung sein, wende dich an deinen zuständigen Betriebsrat. Er ist die Anlaufstelle, um einen Antrag auf Entgelttransparenz zu stellen. Sollte dein Unternehmen keinen Betriebsrat besitzen, hast du immer noch die Möglichkeit dich an deinen Arbeitgeber zu wenden. Das Gesetz schreibt die Textform für den Antrag vor. Ob du deinen Antrag per Post oder E-Mail einreichst, ist dir überlassen.
Sobald der Antrag eingereicht wurde, muss der Arbeitgeber innerhalb von drei Monaten antworten. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, dir mitzuteilen, was deine Kollegen genau verdienen. Stattdessen wird der Mittelwert der Bruttogehälter aller Kollegen des jeweils anderen Geschlechts, die eine ähnliche Tätigkeit ausüben, für dich offengelegt. Für Arbeitgeber, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, entfällt die Frist von drei Monaten. Hier reicht es aus, wenn auf die Tarifregelungen verwiesen wird.
Konsequenzen für Diskriminierung am Arbeitsplatz
Hält der Arbeitgeber ohne Tarifbindung die Frist von drei Monaten nicht ein, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Bei einem eventuellen Gerichtsverfahren ist der Arbeitgeber dann verpflichtet zu beweisen, dass keine Benachteiligung vorliegt. Der Arbeitgeber hat aber auch das Recht, den Antrag auf Entgelttransparenz abzulehnen, sollte er die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit nicht für gleichwertig wie die der männlichen Kollegen halten.
Auswirkungen von Lohndiskriminierung
Lohndiskriminierung kann sowohl kurz- als auch langfristige Folgen für Frauen und ihre Familien haben. Neben den niedrigeren Löhnen als die männlichen Kollegen wirkt sich das Gehalt auch auf die Sozialversicherung und die Rentenhöhe aus. Laut § 13 AGG hat der Arbeitnehmer immer das Recht, sich im Falle einer Diskriminierung am Arbeitsplatz bei einer zuständigen Aufsichtsstelle zu beschweren.
Du hast Fragen rund um die Diskriminierung am Arbeitsplatz? Egal, ob es um das Gehalt, sexuelle Belästigung oder andere Arten der Benachteiligung geht: Die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten im Arbeitsrecht stehen dir mit fachlichem Rat zur Seite. Nutze unsere telefonische Erstberatung und erfahre, welche Rechte du bei Lohndiskriminierung hast!