
Das musst du wissen Google-Sterne-Bewertung muss DEHOGA-Klassifizierung entsprechen
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Das Landgericht Berlin hat mit seinem Anerkenntnisurteil vom 8. Juli 2020 entschieden, dass Google auf seiner Suchplattform Hotels nur dann eine Google-Sterne-Bewertung geben darf, wenn diese auch der offiziellen Klassifizierung nach DEHOGA entspricht. So soll dem Verbraucherschutz Genüge getan und für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Darstellung von Google-Hotelangeboten gesorgt werden.
Google-Sterne-Bewertung Das Wichtigste in Kürze
Google Bewertungen spielen eine wichtige Rolle bei der Hotelbewertung.
DEHOGA setzt sich dafür ein, dass falsche Google Sternbewertungen gelöscht werden.
Falsche Bewertungen können den Ruf eines Hotels erheblich schädigen.
Hotelbetreiber haben rechtliche Handhabe gegen ungerechte Bewertungen.
DEHOGA bietet Unterstützung bei der Entfernung solcher Bewertungen.
Hotelbewertung von Google täuscht Verbraucher
Bisher hatte Google auf seiner Suchplattform Hotels und Gaststätten mit einer Sterne-Klassifizierung versehen. Dagegen hatte die Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb Bad Homburg Klage eingereicht. Grund ist, dass viele in den Google-Suchergebnissen als Sterne-Hotel ausgewiesenen Unterkünfte gar nicht über eine gültige Sterne-Klassifizierung verfügen – so würden die Verbraucher in die Irre geführt und dem unlauteren Wettbewerb der Weg geebnet.
Landgericht Berlin gibt der Wettbewerbszentrale recht
Das Landgericht Berlin hat der Klage der Wettbewerbszentrale in seinem Urteil vom 8. Juli 2020 nun stattgegeben. Künftig dürfen Hotelbewertungen auf Google nicht mehr über Google-Bewertungssterne erfolgen, wenn die betroffene Unterkunft nicht eine gültige DEHOGA-Zertifizierung hat.
Begründet wird das Urteil damit, dass sich die Google Hotelbewertung aus für den Verbraucher nicht nachvollziehbaren Quellen speist. So könnten Nutzer fälschlicherweise davon ausgehen, es mit einem Sterne-Hotel zu tun zu haben, das aber offiziell gar keine Sterne hat. Um dem entgegenzuwirken, ist es dem Internetriesen ab sofort verboten, eigene Google-Sterne-Bewertungen abzugeben.
Nutzerbewertungen sind vom Urteil nicht betroffen
Nicht von der Entscheidung des Gerichts betroffen sind die Bewertungen und Rezensionen von Nutzern, die auf der Suchplattform ebenfalls in Form von Sternen angezeigt werden. Verbraucher dürfen Hotels und Gaststätten auf Google also nach wie vor bewerten. Lediglich der Suchmaschinenriese selbst darf in seinen Local Listings für in Deutschland liegende Hotels und Gaststätten keine Sternebewertungen mehr abgeben.
Eine Ausnahme besteht dann, wenn ein Hotel bzw. eine Gaststätte eine offizielle DEHOGA-Sterne-Klassifizierung hat. Dann darf auch eine entsprechende Google-Hotelbewertung erfolgen.
Wie muss Google in Zukunft vorgehen?
Google hat das Urteil des Landgerichts Berlin bereits anerkannt und ist nun dazu verpflichtet, seine Google-Sterne-Bewertung in Bezug auf Hotels und Gaststätten zu überarbeiten. Die Wettbewerbszentrale begrüßt das Urteil – schließlich muss ein Hotel in Deutschland allein 46 Kriterien erfüllen, um überhaupt einen offiziellen Stern zu erhalten.
Demzufolge dürfen nur Hotels und Gaststätten mit einem Stern werben, wenn sie diesen durch eine neutrale Stelle wie den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband auch zugesprochen bekommen haben. Umso ärgerlicher ist es, wenn Häuser über die Hotelbewertung von Google Sterne zugesprochen bekommen, die sie eigentlich nicht verdient haben.
Mit KLUGO sind Verbraucher auf der sicheren Seite
Viele Deutsche zieht es jedes Jahr in den wohlverdienten Sommerurlaub. Dank des Urteils zu den Google-Hotelbewertungen dürften nun auch keine bösen Überraschungen auf die Urlauber mehr warten: Du kannst nun davon ausgehen, dass Hotels auf Google nur dann mit Sternen beworben werden, wenn sie diese auch tatsächlich besitzen.
Wenn du als Verbraucher oder Hotelbesitzer Fragen zu den Google-Bewertungssternen hast oder wissen möchtest, wie du dich gegen falsche Google-Angaben zur Wehr setzen kannst, ist KLUGO dein Ansprechpartner. Komm bei Bedarf gern auf uns zu: Wir helfen dir schnell und unverbindlich weiter.