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Ist eine Hanfpflanze im Garten strafbar?

Die Ampelkoalition will die Legalisierung von Cannabis. In Deutschland ist der Anbau von Hanf jedoch mit wenigen Ausnahmen für Privatpersonen verboten. In unserem Beitrag erklären wir Ihnen, was als Anbau gilt, welche Strafen drohen und wie man sich im Falle einer Hausdurchsuchung verhalten sollte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Besitz und der Anbau von Cannabis wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  • Eine Ausnahme gilt nur für landwirtschaftliche Betriebe, die mit Sondergenehmigung Nutzhanf anbauen oder Unternehmen, die Cannabis für medizinische Zwecke anbauen.

Was gibt es über Cannabis zu wissen?

Hanf ist eine Pflanze, die als Nutzpflanze, Nahrungsmittel, Rauschmittel und Arzneimittel genutzt wird. Aus Hanfpflanzen lassen sich Seile oder Stoffe für Kleidung herstellen. Hanfsamen sind essbar und eignen sich für die Produktion von Mehl oder Speiseöl. Vor allem weibliche Cannabis- bzw. Hanfpflanzen und hier vor allem die Blüten enthalten Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC), eine psychoaktive Substanz. Deshalb werden aus Hanfblüten die Betäubungsmittel Marihuana und aus dem Harz von Cannabispflanzen die Droge Haschisch produziert.

Nutzhanf, der in Deutschland maximal 0,2 Prozent THC enthalten darf, darf mit behördlicher Sondergenehmigung von anerkannten landwirtschaftlichen Betrieben angebaut werden. Ansonsten steht der Cannabisanbau unter Strafe. Cannabis kann in der Medizin zur Behandlung verschiedener Krankheiten wie z. B. Glaukom (Grüner Star) eingesetzt werden. Medizinalcannabis ist in Deutschland seit 2017 für Patienten mit Rezept erlaubt. Der Erwerb von Cannabis ist ebenso strafbar wie der Besitz, der Verkauf oder die Einfuhr. Das gilt sowohl für die Cannabispflanze, als auch Teile davon sowie für Hanfsamen.

Der reine Konsum ohne Besitz ist jedoch nicht unter Strafe gestellt. In Deutschland wird eine Legalisierung von Cannabis für Endkonsumenten diskutiert. In einigen Ländern ist der Besitz von Cannabis in geringfügigen Mengen legalisiert oder wird toleriert. In jüngerer Zeit sind Produkte mit Cannabidiol (CBD), einem Stoff, der in weiblichen Hanfpflanzen enthalten ist, in Mode gekommen. Es handelt sich dabei um Cannabis-Produkte, deren THC-Gehalt unter 0,3 Prozent liegen muss. CBD-Produkte sind für Endverbraucher in Deutschland legal.

Ab wann spricht man von einem Cannabisanbau?

Unter Anbau wird das Erzielen von pflanzlichem Wachstum durch gärtnerisches Bemühen verstanden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine normale Hanfpflanze oder eine mit reduziertem THC-Gehalt handelt. Hanfanbau steht aber auch unter Strafe, wenn man Hanfsamen nur der Witterung überlässt. Es spielt keine Rolle, ob beabsichtigt wird, die Cannabispflanze später für die Gewinnung von Rauschdrogen oder diese nur als Zierpflanze zu nutzen. Ein Anbau ist schon bei einer Cannabispflanze gegeben, nicht erst bei einer Plantage.

Welche Strafen gibt es für den Anbau von Hanfpflanzen? Und wovon hängt die Strafhöhe ab?

Gras anbauen ist mit Strafe verbunden: Nach dem Betäubungsmittelgesetz zählen "Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen" und "Cannabisharz (Haschisch, das abgesonderte Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)“ als Betäubungsmittel. Nach § 29 Betäubungsmittelgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer „Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft“.

Der Versuch, Hanf anzubauen ist unter Strafe gestellt. In besonders schweren Fällen liegt die Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Mit dieser Strafandrohung handelt es sich dann nicht mehr um ein Vergehen, sondern um ein Verbrechen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt oder durch die Handlung die Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet. Handelt der Täter fahrlässig, droht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

In Sachsen-Anhalt wurde eine Frau für den Anbau von 350 Cannabispflanzen zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt. In einem Fall vor dem Amtsgericht Grimma (Az. 2 Ls 106 Js 18122/16) wurde ein Beschuldigter freigesprochen, weil er Grasanbau zur Selbstmedikation betrieben hatte. Für 14 erntereife Pflanzen wurde hingegen ein Mann aus Erding in Bayern von einem Schöffengericht zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt. In einem weiteren Fall betrug die Freiheitsstrafe für zwei Hanfpflanzen für eine Frau insgesamt acht Monate.

Welche Ausnahmen gibt es nach dem Betäubungsmittelgesetz?

In Deutschland kann die Staatsanwaltschaft von Strafverfolgung absehen, wenn der Täter Cannabis lediglich zum Eigenverbrauch in geringfügiger Menge besitzt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Ob das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, steht allerdings im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Diese muss das Ermittlungsverfahren also nicht einstellen und der Beschuldigte hat keinen Anspruch auf die Einstellung des Verfahrens.

Da Polizeirecht Länderrecht ist, kann jedes Bundesland selbst festlegen, was dort als geringfügige Menge gilt. Die Abweichungen sind je nach Bundesland groß, in Bayern liegt die Menge in Gramm niedriger als in Berlin. Die Werte sind ständigen Änderungen unterworfen. Der Anbau von THC-haltigem Hanf ist in Deutschland strafbar. Es besteht jedoch eine Ausnahme für Unternehmen, die von der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte errichteten Cannabisagentur mit dem Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke beauftragt wurden.

Wie läuft eine Hausdurchsuchung ab und wie sollte ich mich dabei verhalten?

Im Falle einer Hausdurchsuchung sollten Sie sich einen Durchsuchungsbefehl zeigen lassen. Dabei sollten Sie prüfen, ob Sie und die betreffende Wohnung und gegebenenfalls ein Durchsuchungsgrund darin aufgeführt werden. Bei falschen Angaben können Sie die Durchsuchung verweigern, bis die Angaben berichtigt wurden. Sie haben das Recht, die ganze Zeit bei der Durchsuchung anwesend zu sein. Außerdem haben Sie das Recht, einen unabhängigen Zeugen hinzuzuziehen, zum Beispiel einen Nachbarn.

Sie sollten sich auf keine Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft einlassen. Denn als Beschuldigter in einem Strafverfahren haben Sie das Recht, zu Vorwürfen, die Sie belasten können, zu schweigen. In jedem Falle sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren, der im besten Fall bei der Hausdurchsuchung anwesend sein sollte. Die Polizei ist unter Umständen verpflichtet, eine gewisse Zeit auf ihren Anwalt zu warten. Nach der Durchsuchung muss Ihnen ein Durchsuchungsprotokoll ausgehändigt werden. Sofern Sachen beschlagnahmt werden, sollten Sie sich dies in einem Beschlagnahmeprotokoll schriftlich bescheinigen lassen.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

KLUGO bietet eine telefonische Erstberatung und vermittelt Sie an einen KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten im Strafrecht. Dieser hilft Ihnen dabei, Ihre Situation einzuschätzen und kann Ihnen Handlungsempfehlungen geben. Unsere Partner-Anwälte für Strafrecht können Sie im Fall eines Ermittlungsverfahrens wegen Besitzes von Cannabis(-pflanzen) vertreten.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.